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Haus für eine Goldschmiedin
Umbau von CWA in Brandenburg Zeitgenössischer Boulevard
Brücke von OMA in Bordeaux Sanft geschwungen J. Mayer H. und Partner planen Hochhaus in Seoul Ein Volumen, zwei Hälften Kita und Schulhort in Parma von Enrico Molteni Architecture Mit Lehm gefülltes Betongerüst Geschosswohnen in Bagneux von TOA architectes Fröhliche Farben fürs Heizkraftwerk Fassadengestaltung in Leipzig von Atelier ST Wohn- und Geschäftshäuser auf der Spreeinsel Wettbewerb in Berlin entschieden
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Kanzleigebäude der Deutschen Botschaft
1999-10-22 | |
Art | Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb |
Ort des Wettbewerbs | Tokio |
Wettbewerbstyp | Interdisziplinärer, beschränkter, anonymer Realisierungswettbewerb nach GRW 95 in Form des kooperativen Verfahrens mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren |
Zulassungsbereich | Staaten des GATS-Abkommens. |
Auslober | Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Berlin. |
Wettbewerbsleistungen | Auf dem innerstädtischen Grundstück in Tokio soll das Kanzleigebäude der Deutschen Botschaft neu errichtet werden. Das Raumprogramm umfaßt ca. 1.900 qm HNF. Die Aufgabenstellung soll im einzelnen mit den ausgewählten Teilnehmern weiterentwickelt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, einen alle Fachrichtungen integrierenden Entwurf für die Realisierung der Kanzlei mit Erweiterungsmöglichkeit zu erhalten und einen generalplaner für die weitere Bearbeitung zu finden. Der Entwurf soll dem hohen Anspruch an eine Auslandsvertretung in Japan gerecht werden. Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt sowohl nach architektonischen Kriterien wie städtebauliche, gestalterische und räumliche Qualität der Entwürfe als auch gleichermaßen nach wirtschaftlichen Kriterien, insbesondere den Investitions- und Folgekosten. Weitere Kriterien sind: Leitidee, Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen, ökologischen und energetischen Anforderungen an Gebäude und Freianlagen, baurechtliche Genehmigungsfähigkeit. |
Termine | Preisgericht: 14.6.2000. |