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Vollständiger Bekanntmachungstext

Land Baden-Württemberg
Realisierungswettbewerb

Interdisziplinärer Einladungswettbewerb für die Planung des Instituts für Umwelt-medizin und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Freiburg

1.) Auslober:
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Finanzministerium Baden-Württemberg, dieses vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Mit der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens ist das Staatliche Vermögens- und Hochbauamt Freiburg, Mozartstrasse 58 in 79104 Freiburg (Telefon 0761-204-3773, Fax: 204-3737) beauftragt. Mit der Abwicklung des Wettbewerbs ist das Universitätsbauamt Freiburg, Hugstetter Straße 53 in 79106 Freiburg (Telefon 0761-270-5807, Fax 270-5806) beauftragt.

2.) Beschreibung des Vorhabens:
Planung für den Neubau des Instituts für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene mit einer Nutzfläche von circa 2000m_. Kernpunkt des Gebäude- und Betriebskonzepts ist die Planung eines energieoptimierten Instituts als "ökologischer Demonstrationsbau".

3.) Art des Wettbewerbs:
Einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs (Ziffer 2.4.3 GRW 1995). Es werden 7 Teilnehmer in einem Auswahlverfahren nach VOF ermittelt. Die Teilnehmer müssen sich als Arbeitsgemeinschaft – Architekt und Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung– bewerben.
Zulassungsbereich: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Wettbewerbssprache: Deutsch.

4.) Kriterien bei der Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige Büros –Arbeitsgemeinschaften aus Architekt und Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung– als natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Fachingenieur für Technische Gebäudeaus-rüstung berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der
- Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) oder der
- Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplom-richtlinie) gewährleistet ist.
Ist die Berufsbezeichnung Fachingenieur für Technische Gebäudeausrüstung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anfor-derungen, wer eine gleichwertige Qualifikation im Sinne der Ingenieur-kammergesetze nachweisen kann. Die Gleichwertigkeit kann als gegeben angesehen werden bei Personen, die über ein Diplom entsprechend der
- Hochschuldiplomrichtlinie RL 89/48 EWG verfügen,
- ausreichende berufliche Leistungen über einen Zeitraum von drei Jahren nachweisen können und
- eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen, sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. In den Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.
Eine Mehrfachbewerbung zur Teilnahme führt zum Ausschluss. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Angaben enthalten, ansonsten ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausdrücklich ausgeschlossen:
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung
- Angaben zum Büroprofil (Anzahl der Mitarbeiter und deren fachliche Qualifikation)
- Technische Büroausstattung einschließlich EDV-Ausstattung
- Referenzliste ausgeführter Projekte im Institutsbau und von Erfolgen bei Realisierungswettbewerben sowie eine Dokumentation dieser ausgeführten und geplanten Projekte durch Photos und Zeichnungen (max. 4 Seiten DIN A4).

Bewerbungskriterien:
Architekt und Fachingenieur:
- Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen Architekt und Fachingenieur für Technische Gebäude-ausrüstung ist zwingend vorgeschrieben.
- Erfahrung in energieoptimierter Planung bei Projekten vergleichbarer Art und Größe gemäss Ziffer 2 (nicht Wohnungsbau) ist zwingend erforderlich.
- Erfahrung in der Zusammen-arbeit mit der öffentlichen Hand ist erwünscht.

Fachingenieur:
- Erfahrung in der Planung und Ausführung von Laborbauten ist zwingend erforderlich.
Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen, sie werden nach Abschluß des Verfahrens nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6)

5.) Teilnahme:
Meldeschluß für die Bewerbung (Poststempel) ist der 14. Mai 2001. Die Bewerbung ist -abweichend von der Veröffentlichung im Supplement des EU-Blatts und im Staatsanzeiger- ab sofort an das Staatliche Vermögens- und Hochbauamt Freiburg, Mozartstrasse 58 in 79104 Freiburg zu richten. Die Bewerbung ist aussen auf dem Umschlag oder der Verpackung mit dem Hinweis "Wettbewerb Umweltmedizin" zu kennzeichnen.
Voraussichtliche Bearbeitungszeit für die eingeladenen Teilnehmer: 20.6.2001 bis 18.9.2001.

6.) Mitglieder des Auswahlgremiums:
Prof. Gerd Gassmann, freier Architekt Karlsruhe; Dipl.-Ing. Werner König, Oberfinanzdirektion Karlsruhe; Hansjörg Scheffelt, Oberfinanzdirektion Karlsruhe; Dipl.-Ing. Jens Fischer, Vermögens- und Hochbauamt Freiburg; Dipl.-Ing. Rolf Stroux, Universitätsbauamt Heidelberg; Dipl.-Ing. Reiner Trunk, Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

7.) Mitglieder des Preisgerichts:
Fachpreisrichter
Prof. Fritz Auer, freier Architekt Stuttart/München; Prof. Rainer Hascher, freier Architekt Berlin; Prof. Matthias Schuler, beratender Ingenieur Stuttgart; Dipl.-Ing. Carl Kemmerich, Finanzministerium Baden-Württemberg; Dipl.-Ing. Frank Röder, Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Stellvertretende Fachpreisrichter
Dipl.-Ing. Joachim Eble, freier Architekt Tübingen; Dipl.-Ing. Manfred Györi, Finanzministerium Baden-Württemberg; Dipl.-Ing. Eckhard Bull, Universitätsbauamt Freiburg; Dipl.-Ing. Wolfgang Bäumle, Freiburg

Sachpreisrichter
Dr. Martin Forsthoff, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Baden-Württemberg;
Prof. Dr. Hermann Frommhold, Universitätsklinikum Freiburg; Prof. Dr. Franz Daschner,
Universitätsklinikum Freiburg; Prof. Dr. Bernd Bukau, Universitätsklinikum Freiburg

Stellvertretende Sachpreisrichter
Dr. Thorsten von Podewils, Universitätsklinikum Freiburg; Dr. Frank Wertheimer, Universitätsklinikum Freiburg.

Sachverständige Berater
Dipl.-Ing. Matthias Hotz, freier Architekt Freiburg; Dipl.-Ing. Claudius Kremp, Universitätsbauamt Freiburg; Dipl.-Ing. Heinz Olbricht, Planungsstelle für Medizinische Universitätsbauten Freiburg; Dipl.-Ing. Klaus Türk, Universitätsklinikum Freiburg

Beobachter
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Bühler, Universitätsbauamt Freiburg; Dipl.-Ing. Klaus Max Rippel, Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Vorprüfung
Dipl.-Ing. Karin Erler, Universitätsbauamt Freiburg, Koordination; Dr. Wilhelm Stahl, Physiker Freiburg mit Büro für Sonnenenergie; Dipl.-Ing. Siegmund Wuchner, beratender Ingenieur Stuttgart mit Ingenieurbüro Rentschler & Riedesser

8.) Bindende Entscheidung des Auswahlgremiums und des Preisgerichts:
Der Auslober beabsichtigt auf Grund der Entscheidung des Auswahlgremiums sieben Teilnehmer zum Architektenwettbewerb einzuladen.

Art und Umfang der weiteren Beauftragung:
Der Auslober wird soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, dem 1. Preisträger unter den in den GRW 7.1 genannten Voraussetzungen die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen (stufenweise) gem. § 15/73 HOAI (ohne Grundlagen-ermittlung) nach Rift zu übertragen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Ein Anspruch auf Folgeaufträge besteht nicht.

9.) Anzahl und Höhe der Preise und Bearbeitungshonorare:
Abweichend von der ist Veröffentlichung im Supplement des EU-Blatts und im Staatsanzeiger - sind folgende
Preise zuzüglich Mehrwertsteuer vorgesehen: 1. Preis DM 40.000,-- ; 2. Preis DM 25.000,--; 3. Preis DM 15.000,--; Bearbeitungshonorar je Arbeit: DM 11.500,- gesamt DM 80.500,--; Gesamtsumme DM 160.500,--
Zahlungen: Außer den unter Ziffer 10 genannten keine.

10.) Einsprüche:
Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen dieses Auswahlverfahren: Vergabe--überwachungsausschuß Baden-Württemberg beim Landesgewerbeamt Willi-Bleicher Str.19 in 70124 Stuttgart.

11.) Tag der Absendung der Bekanntmachung und Eingang der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: 06. April 2001.

12.) Der Wettbewerbsausschuss der Ingenieurkammer und der Architektenkammer Baden-Württemberg haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs beratend mitgewirkt.