https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Innenstadtgestaltung_100894.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Städtebaulicher Ideenwettbewerb Innenstadt Frankenberg/Eder
unter dem Motto "Ab in die Mitte"
Auslober
Der Magistrat der Stadt Frankenberg
Obermarkt 7 - 13
35066 Frankenberg/Eder
vertreten durch Bürgermeister Rüdiger Heß
Wettbewerbsbetreuung
Architekturbüro Bölle
Holderstrauch 2
35041 Marburg
Tel. 06421/32030
Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Das Wettbewerbsgebiet der Innenstadt Frankenberg entspricht nicht mehr in allen Bereichen den Anforderungen an eine heutige und zukünftige lebendige Stadt als Mittelzentrum.
Die Wettbewerbsbeiträge sollen Ideen und Konzepte für eine nachhaltige Vitalisierung liefern und Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten in der Innenstadt Frankenberg aufzeigen.
Verfahrensgrundlage
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die GRW 1995 mit dem Einführungserlass des Landes Hessen vom 23.04.1996 zugrunde, die auf der Basis der VOF erstellt wurden.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist als einstufiger städtebaulicher Ideenwettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbs mit vorgeschaltetem Losverfahren ausgeschrieben, mit dem Ziel, 33 Teilnehmer durch Los zu ermitteln und 7 Büros einzuladen. Das Verfahren ist anonym.
Zulassungsbereich
Bundesrepublik Deutschland
Die Teilnahme am Wettbewerb ist Interessierten von außerhalb des Zulassungsbereichs, die die Bedingungen nach 3.2.2 GRW erfüllen, mit Bezug auf Artikel 49 der EWG-Verträge möglich. Die Sprache des Wettbewerbs ist deutsch.
Wettbewerbsteilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind in der jeweiligen Architektenkammer eingetragene natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift zum Tage der Bekanntmachung am 31.01.2003 zur Führung der Berufsbezeichnung
- Stadtplaner/in
- Architekt/in
- Landschaftsarchtekt/in
berechtigt sind.
Ist bei Teilnahme von außerhalb des Zulassungsbereiches in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Stadtplaner/in, Landschaftsarchitekt/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie),
der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie)
gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Der Auslober fordert eine bindende Arbeitsgemeinschaft von
Stadtplaner/innen / Architekten/innen und
Landschaftsarchitekten/innen
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Der Auslober empfiehlt die Zusammenarbeit mit einem Verkehrsplaners.
Ständige Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer und dürfen sich mit nicht mehr als einer Bewerbung an der Auslobung beteiligen.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.
Losverfahren
Der Wettbewerb wird öffentlich bekannt gemacht. Bewerbungen zum Losverfahren sind unter Nachweis der Teilnahmeberechtigung und dem Nachweis einer Arbeitsgemeinschaft bis zum 14.02.2003 (Poststempel) an das mit der Betreuung beauftragte Büro zu richten. Die Auslosung unter den Bewerbern erfolgt unter Aufsicht eines Notars. Nach Losentscheid erhalten die ausgewählten Arbeitsgemeinschaften unverzüglich Nachricht. Das Teilnahmeinteresse ist bis zum 26.02.2003 verbindlich (Eingangsdatum) dem mit der Betreuung beauftragte Büro mitzuteilen. Bewerber, die bis zu dem genannten Termin ihre Teilnahme nicht erklärt haben, sind zur Teilnahme am Verfahren nicht mehr berechtigt. Für diesen Fall werden Nachrücker aus dem Kreis der Bewerber bestimmt.
Preisgericht
Fachpreisrichter
- Prof. Dipl. Ing. C. Kopetzki, Stadtplaner, Kassel
- Dipl. Ing. Angela Bezzenberger, Landschaftsarchitektin,
Darmstadt
- Dipl. Ing. Karin Brandtönnies, Stadtplanerin, Hess. Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden
- Dipl. Ing. Markus Hille, Architekt, Mainz
Stellvertretende Fachpreisrichter
- Dipl. Ing. Jens Backhaus, Landschaftsarchitekt, Dillenburg
- Dipl. Ing. Georg Hose, Architekt, Kassel
Sachpreisrichter
- Bürgermeister Rüdiger Heß, Frankenberg
- Elke Drothler, Stadtverordnetenvorsteherin Frankenberg
- Günther Beil, Vorsitzender Kaufmännischer Verein, Frankenberg
Stellvertretender Sachpreisrichter
- Martin Fallenbüchel, Vorsitzender Bauausschuss Frankenberg
- Dipl. Ing. Jürgen Neumann, Bauamtsleiter Frankenberg
Termine
Meldeschluss für die Bewerbung zum Losverfahren 14.02.2003
Ausgabe der Unterlagen 07.03.2003
Pflichtkolloquium 04.04.2003
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 02.06.2003
Preise, Ankäufe
1. Preis EUR. 16.000,--
2. Preis EUR 11.000,--
3. Preis EUR 7.000,--
4. Preis EUR 5.000,--
Ankäufe 3 Stück, insgesamt EUR 9.000,--
Summe netto EUR 48.000,--
zzgl. MWSt.
unter dem Motto "Ab in die Mitte"
Auslober
Der Magistrat der Stadt Frankenberg
Obermarkt 7 - 13
35066 Frankenberg/Eder
vertreten durch Bürgermeister Rüdiger Heß
Wettbewerbsbetreuung
Architekturbüro Bölle
Holderstrauch 2
35041 Marburg
Tel. 06421/32030
Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Das Wettbewerbsgebiet der Innenstadt Frankenberg entspricht nicht mehr in allen Bereichen den Anforderungen an eine heutige und zukünftige lebendige Stadt als Mittelzentrum.
Die Wettbewerbsbeiträge sollen Ideen und Konzepte für eine nachhaltige Vitalisierung liefern und Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten in der Innenstadt Frankenberg aufzeigen.
Verfahrensgrundlage
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die GRW 1995 mit dem Einführungserlass des Landes Hessen vom 23.04.1996 zugrunde, die auf der Basis der VOF erstellt wurden.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist als einstufiger städtebaulicher Ideenwettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbs mit vorgeschaltetem Losverfahren ausgeschrieben, mit dem Ziel, 33 Teilnehmer durch Los zu ermitteln und 7 Büros einzuladen. Das Verfahren ist anonym.
Zulassungsbereich
Bundesrepublik Deutschland
Die Teilnahme am Wettbewerb ist Interessierten von außerhalb des Zulassungsbereichs, die die Bedingungen nach 3.2.2 GRW erfüllen, mit Bezug auf Artikel 49 der EWG-Verträge möglich. Die Sprache des Wettbewerbs ist deutsch.
Wettbewerbsteilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind in der jeweiligen Architektenkammer eingetragene natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift zum Tage der Bekanntmachung am 31.01.2003 zur Führung der Berufsbezeichnung
- Stadtplaner/in
- Architekt/in
- Landschaftsarchtekt/in
berechtigt sind.
Ist bei Teilnahme von außerhalb des Zulassungsbereiches in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Stadtplaner/in, Landschaftsarchitekt/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie),
der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie)
gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Der Auslober fordert eine bindende Arbeitsgemeinschaft von
Stadtplaner/innen / Architekten/innen und
Landschaftsarchitekten/innen
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Der Auslober empfiehlt die Zusammenarbeit mit einem Verkehrsplaners.
Ständige Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer und dürfen sich mit nicht mehr als einer Bewerbung an der Auslobung beteiligen.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.
Losverfahren
Der Wettbewerb wird öffentlich bekannt gemacht. Bewerbungen zum Losverfahren sind unter Nachweis der Teilnahmeberechtigung und dem Nachweis einer Arbeitsgemeinschaft bis zum 14.02.2003 (Poststempel) an das mit der Betreuung beauftragte Büro zu richten. Die Auslosung unter den Bewerbern erfolgt unter Aufsicht eines Notars. Nach Losentscheid erhalten die ausgewählten Arbeitsgemeinschaften unverzüglich Nachricht. Das Teilnahmeinteresse ist bis zum 26.02.2003 verbindlich (Eingangsdatum) dem mit der Betreuung beauftragte Büro mitzuteilen. Bewerber, die bis zu dem genannten Termin ihre Teilnahme nicht erklärt haben, sind zur Teilnahme am Verfahren nicht mehr berechtigt. Für diesen Fall werden Nachrücker aus dem Kreis der Bewerber bestimmt.
Preisgericht
Fachpreisrichter
- Prof. Dipl. Ing. C. Kopetzki, Stadtplaner, Kassel
- Dipl. Ing. Angela Bezzenberger, Landschaftsarchitektin,
Darmstadt
- Dipl. Ing. Karin Brandtönnies, Stadtplanerin, Hess. Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden
- Dipl. Ing. Markus Hille, Architekt, Mainz
Stellvertretende Fachpreisrichter
- Dipl. Ing. Jens Backhaus, Landschaftsarchitekt, Dillenburg
- Dipl. Ing. Georg Hose, Architekt, Kassel
Sachpreisrichter
- Bürgermeister Rüdiger Heß, Frankenberg
- Elke Drothler, Stadtverordnetenvorsteherin Frankenberg
- Günther Beil, Vorsitzender Kaufmännischer Verein, Frankenberg
Stellvertretender Sachpreisrichter
- Martin Fallenbüchel, Vorsitzender Bauausschuss Frankenberg
- Dipl. Ing. Jürgen Neumann, Bauamtsleiter Frankenberg
Termine
Meldeschluss für die Bewerbung zum Losverfahren 14.02.2003
Ausgabe der Unterlagen 07.03.2003
Pflichtkolloquium 04.04.2003
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 02.06.2003
Preise, Ankäufe
1. Preis EUR. 16.000,--
2. Preis EUR 11.000,--
3. Preis EUR 7.000,--
4. Preis EUR 5.000,--
Ankäufe 3 Stück, insgesamt EUR 9.000,--
Summe netto EUR 48.000,--
zzgl. MWSt.