https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Hopfenbruchpark_-_BUGA_2009_101022.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Landeshauptstadt Schwerin
Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil
"Hopfenbruchpark - BUGA 2009 Schwerin"
Ausloberin:
Landeshauptstadt Schwerin
vertreten durch die
Stadtverwaltung Schwerin
und die
Bundesgartenschau Schwerin 2009 GmbH
Wettbewerbsbetreuung:
D&K architekten
Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt
20459 Hamburg
Tel. 0049 40-360984-0
Fax. 0049 40-360984-11
E-Mail: info@drost-klose.de
Wettbewerbsaufgabe:
Die Landeshauptstadt Schwerin plant für das Jahr 2009 die Durchführung der Bundesgartenschau (BUGA 2009 Schwerin). Das dezentrale BUGA-Konzept umfasst 13 potentielle, korrespondierende Themenbereiche und Standorte, die bei einer positiven Fördermittel- und Kostenentwicklung für eine Realisierung in Frage kämen und die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Im Rahmen dieses Wettbewerbs soll der Schwerpunkt "Hopfenbruchpark" bearbeitet werden.
Der "Hopfenbruchpark" ist gleichzeitig Bestandteil eines zukünftigen städtebaulichen Sanierungsgebietes in dem neben der nördlichen Erweiterung der Weststadt diese dauerhafte Parkanlage entstehen soll.
Der "Hopfenbruchpark" soll als zentrales BUGA-Ausstellungsareal auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs in Schwerin entstehen. Aus dem derzeit neben den Bahnlinien nach Wismar bzw. nach Rehna gebildeten "trennenden Keil" soll durch die Umgestaltung in eine dauerhafte Parkanlage eine Grünachse zwischen der Innenstadt und dem Medeweger See geschaffen werden. Die Fläche soll insbesondere auf moderne Freizeit- und Sportaktivitäten ausgerichtet werden, wobei ein differenziertes, innovatives Angebot erwartet wird und auch witterungsunabhängige Anlagen und Flächen möglich sind. Die Ausrichtung auf das Schwerpunktthema "Freizeit-Sport-Sportstyle-Event" soll speziell Familien und ein junges Publikum ansprechen. Weiterhin ist die Ausweisung einer Fläche für Jahrmärkte, Zirkus und andere Großveranstaltungen im Freien erforderlich. Des Weiteren sollen auf diesem Gelände ein Aussichtspunkt auf dem Ablaufberg als markanter Endpunkt des Parks geschaffen werden. Neben den Flächen für die temporären gärtnerischen Freiflächenschauen sollen Ausstellungshallen mit einer Grundfläche von 6.000 m_ in das Konzept integriert werden.
Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb erfolgt als offener, einstufiger, 2-phasiger, landschaftsplanerischer, städtebaulicher und architektonischer Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung:
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland und - für auswärtige Teilnehmer und Teilnehmerinnen i.S. §2 NArchtG - den Geltungsbereich des EWR-Abkommens eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Zugelassen sind nur Arbeitsgemeinschaften der Fachrichtungen, Landschaftsarchitektur, Städtebau und Architektur
Die Arbeitsgemeinschaften unter Federführung des Landschaftsarchitekten müssen sich aus mindestens 2 der o.a. Fachrichtungen zusammensetzen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft besitzen:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/Stadtplaner/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Stadtplanerin/Architektin berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Landschaftsarchitekt/Stadtplaner/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Stadtplanerin/Architektin, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architekten) gewährleistet ist.
- juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch für freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
- Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.
Die Beteiligung von Fachberatern und Fachberaterinnen aus dem Bereich Verkehrsplanung wird empfohlen. Die Fachplaner und Fachplanerinnen unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Wettbewerbsunterlagen sind ab dem 10.06.2003 bis zum 27.06.2003 gegen Vorauszahlung einer Schutzgebühr von Euro 100,- einzahlbar per Verrechnungsscheck unter Angabe des Kennworts "BUGA 2009 Schwerin - Hopfenbruchpark" erhältlich bei:
D&K architekten
Hohe Brücke 1 / Haus der Seefahrt
D-20459 Hamburg
Die Unterlagen werden nach Einzahlung der Schutzgebühr zugeschickt. Werden die Unterlagen unbeschädigt bis zum 14.07.2003 zurückgegeben oder wird eine prüffähige Arbeit eingereicht, so wird die Schutzgebühr nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet.
Preisgericht:
Fachpreisrichter und Fachpreisrichterinnen:
Angela Bezzenberger, Landschaftsarchitektin, Darmstadt
Joachim Brenncke, Architekt, Präsident der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Jürgen Weidinger, Landschaftsarchitekt, Berlin
Prof. Carl Fingerhuth, Stadtplaner/Architekt, Zürich
Guido Hager, Landschaftsarchitekt, Zürich
Prof. Siegfried Knoll, Landschaftsarchitekt, Sindelfingen
Prof. Carsten Lorenzen, Architekt, Kopenhagen/Dresden
Friedrich Meiberth, Dipl. Landschafts-/Freiraumplaner (DBG), Bonn
Dr. Iris Reuther, Architektin/Stadtplanerin, Leipzig
Sachpreisrichter und Sachpreisrichterinnen:
Heidrun Bluhm, Baudezernentin Landeshauptstadt Schwerin
Norbert Claussen, Oberbürgermeister Landeshauptstadt Schwerin
Horst Gibtner, Konzernbeauftragter DB AG Mecklenburg-Vorpommern
Volker Hinrichs, Vizepräsident des Bundes deutscher Baumschulen e.V., Pinneberg
Helmut Holter, Minister für Arbeit und Bauen Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Werner Küsters, Präsident des Bundesverbandes Garten, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.,
Bad Honnef
Dr. Bernd-Rolf Smerdka, Geschäftsführer BUGA GmbH, Schwerin
Karl Zwermann, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau e.V., Bonn
Preissumme
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von Euro 85.000,- (netto) zur Verfügung
Termine
Tag der Bekanntmachung 14.05.2003
Versand der Unterlagen 10. – 27.06.2003
Rückfragen bis 30.06.2003
Pflichtkolloquium 04.07.2003
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Phase 12.08.2003
Preisgericht 1. Phase 27.08.2003
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Phase 14.10.2003
Preisgericht 2. Phase 30.10.2003
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt.
Registrierungsnummer der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 02/2003
Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil
"Hopfenbruchpark - BUGA 2009 Schwerin"
Ausloberin:
Landeshauptstadt Schwerin
vertreten durch die
Stadtverwaltung Schwerin
und die
Bundesgartenschau Schwerin 2009 GmbH
Wettbewerbsbetreuung:
D&K architekten
Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt
20459 Hamburg
Tel. 0049 40-360984-0
Fax. 0049 40-360984-11
E-Mail: info@drost-klose.de
Wettbewerbsaufgabe:
Die Landeshauptstadt Schwerin plant für das Jahr 2009 die Durchführung der Bundesgartenschau (BUGA 2009 Schwerin). Das dezentrale BUGA-Konzept umfasst 13 potentielle, korrespondierende Themenbereiche und Standorte, die bei einer positiven Fördermittel- und Kostenentwicklung für eine Realisierung in Frage kämen und die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Im Rahmen dieses Wettbewerbs soll der Schwerpunkt "Hopfenbruchpark" bearbeitet werden.
Der "Hopfenbruchpark" ist gleichzeitig Bestandteil eines zukünftigen städtebaulichen Sanierungsgebietes in dem neben der nördlichen Erweiterung der Weststadt diese dauerhafte Parkanlage entstehen soll.
Der "Hopfenbruchpark" soll als zentrales BUGA-Ausstellungsareal auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs in Schwerin entstehen. Aus dem derzeit neben den Bahnlinien nach Wismar bzw. nach Rehna gebildeten "trennenden Keil" soll durch die Umgestaltung in eine dauerhafte Parkanlage eine Grünachse zwischen der Innenstadt und dem Medeweger See geschaffen werden. Die Fläche soll insbesondere auf moderne Freizeit- und Sportaktivitäten ausgerichtet werden, wobei ein differenziertes, innovatives Angebot erwartet wird und auch witterungsunabhängige Anlagen und Flächen möglich sind. Die Ausrichtung auf das Schwerpunktthema "Freizeit-Sport-Sportstyle-Event" soll speziell Familien und ein junges Publikum ansprechen. Weiterhin ist die Ausweisung einer Fläche für Jahrmärkte, Zirkus und andere Großveranstaltungen im Freien erforderlich. Des Weiteren sollen auf diesem Gelände ein Aussichtspunkt auf dem Ablaufberg als markanter Endpunkt des Parks geschaffen werden. Neben den Flächen für die temporären gärtnerischen Freiflächenschauen sollen Ausstellungshallen mit einer Grundfläche von 6.000 m_ in das Konzept integriert werden.
Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb erfolgt als offener, einstufiger, 2-phasiger, landschaftsplanerischer, städtebaulicher und architektonischer Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung:
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland und - für auswärtige Teilnehmer und Teilnehmerinnen i.S. §2 NArchtG - den Geltungsbereich des EWR-Abkommens eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Zugelassen sind nur Arbeitsgemeinschaften der Fachrichtungen, Landschaftsarchitektur, Städtebau und Architektur
Die Arbeitsgemeinschaften unter Federführung des Landschaftsarchitekten müssen sich aus mindestens 2 der o.a. Fachrichtungen zusammensetzen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft besitzen:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/Stadtplaner/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Stadtplanerin/Architektin berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Landschaftsarchitekt/Stadtplaner/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Stadtplanerin/Architektin, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architekten) gewährleistet ist.
- juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch für freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
- Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.
Die Beteiligung von Fachberatern und Fachberaterinnen aus dem Bereich Verkehrsplanung wird empfohlen. Die Fachplaner und Fachplanerinnen unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Wettbewerbsunterlagen sind ab dem 10.06.2003 bis zum 27.06.2003 gegen Vorauszahlung einer Schutzgebühr von Euro 100,- einzahlbar per Verrechnungsscheck unter Angabe des Kennworts "BUGA 2009 Schwerin - Hopfenbruchpark" erhältlich bei:
D&K architekten
Hohe Brücke 1 / Haus der Seefahrt
D-20459 Hamburg
Die Unterlagen werden nach Einzahlung der Schutzgebühr zugeschickt. Werden die Unterlagen unbeschädigt bis zum 14.07.2003 zurückgegeben oder wird eine prüffähige Arbeit eingereicht, so wird die Schutzgebühr nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet.
Preisgericht:
Fachpreisrichter und Fachpreisrichterinnen:
Angela Bezzenberger, Landschaftsarchitektin, Darmstadt
Joachim Brenncke, Architekt, Präsident der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Jürgen Weidinger, Landschaftsarchitekt, Berlin
Prof. Carl Fingerhuth, Stadtplaner/Architekt, Zürich
Guido Hager, Landschaftsarchitekt, Zürich
Prof. Siegfried Knoll, Landschaftsarchitekt, Sindelfingen
Prof. Carsten Lorenzen, Architekt, Kopenhagen/Dresden
Friedrich Meiberth, Dipl. Landschafts-/Freiraumplaner (DBG), Bonn
Dr. Iris Reuther, Architektin/Stadtplanerin, Leipzig
Sachpreisrichter und Sachpreisrichterinnen:
Heidrun Bluhm, Baudezernentin Landeshauptstadt Schwerin
Norbert Claussen, Oberbürgermeister Landeshauptstadt Schwerin
Horst Gibtner, Konzernbeauftragter DB AG Mecklenburg-Vorpommern
Volker Hinrichs, Vizepräsident des Bundes deutscher Baumschulen e.V., Pinneberg
Helmut Holter, Minister für Arbeit und Bauen Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Werner Küsters, Präsident des Bundesverbandes Garten, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.,
Bad Honnef
Dr. Bernd-Rolf Smerdka, Geschäftsführer BUGA GmbH, Schwerin
Karl Zwermann, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau e.V., Bonn
Preissumme
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von Euro 85.000,- (netto) zur Verfügung
Termine
Tag der Bekanntmachung 14.05.2003
Versand der Unterlagen 10. – 27.06.2003
Rückfragen bis 30.06.2003
Pflichtkolloquium 04.07.2003
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Phase 12.08.2003
Preisgericht 1. Phase 27.08.2003
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Phase 14.10.2003
Preisgericht 2. Phase 30.10.2003
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt.
Registrierungsnummer der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: 02/2003