https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Hafenkopf_101178.html

Vollständiger Bekanntmachungstext

Wettbewerbsmeldung

Investorenwettbewerb für den Bereich "Hafenkopf" in Glückstadt


Ausloberin
Stadt Glückstadt
Am Markt 4
25348 Glückstadt
vertreten durch
BIG-Städtebau GmbH
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Glückstadt
Eckernförder Str. 212
24119 Kronshagen


Mit der Abwicklung beauftragt
Richter Architekten + Stadtplaner
Esmarchstr. 64
24105 Kiel
Tel. 0431/5796000
Fax 0431/5796001
e-mail: info@arch-richter.de


Anlass und Zweck des Wettbewerbs/Wettbewerbsaufgabe
Zur Neugestaltung des Hafenkopfes ist die Durchführung eines Investorenwettbewerbs beabsichtigt. Damit sollen die besten architektonischen bzw. städtebaulichen Lösungen und gleichzeitig auch Investoren für die zu planenden hochbaulichen Maßnahmen gefunden werden. Folgende Ziele sind für die Aufgabe formuliert:
- nachhaltiges Nutzungskonzept für den Hafenkopf
- Stärkung der touristischen Anziehungskraft und der Infrastruktur
- Neugestaltung des südlichen Eingangs zum Stadtdenkmal Glückstadt.

Zweck des Wettbewerbs ist, einen Investor mit hoher Bonität zu finden, der sowohl einen marktgerechten Kaufpreis bietet als auch die weiteren Vorgaben zur baulichen und betrieblichen Reaktivierung des traditionsreichen Stadteingangs realisiert. Der Investor soll, unter Berücksichtigung der vorliegenden Beschlüsse des Wirtschaftsausschusses der Stadt Glückstadt, in Zusammenarbeit mit einem freien Architekten/Stadtplaner ein Bau- und Nutzungskonzept entwickeln, das diesen bedeutenden Ort mit seinen reizvollen Ausblickmöglichkeiten nachhaltig wiederbelebt.


Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als Ideenwettbewerb mir vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren in Form eines Investorenwettbewerbs als besonderes Verfahren nach GRW Teil 2.2 ausgeschrieben.


Zulassungsbereich, Wettbewerbssprache
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.


Teilnahmeberechtigung/Bewerbungsunterlagen
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
- freischaffende(-r) Architekt(-in)
- freischaffende(-r) Stadtplaner(-in)
berechtigt sind.
Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus jeweils einem teilnahmeberechtigten freischaffenden Architekten, einem freischaffenden Stadtplaner und einem Investor/einer Investorengruppe ist zwingend vorgeschrieben. Für die Planung der Freianlagen wird die Hinzuziehung von Landschaftsarchitekten empfohlen.

Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.

Aus dem Kreis der Bewerber wird eine Anzahl von 7 Arbeitsgemeinschaften aus Architekten/Stadtplanern/Investoren zur Teilnahme aufgefordert.
Die Bewerbung soll Belege für Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit nachweisen.
Als Bewerbungsunterlage wird ausschließlich zugelassen:
Der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen und 2 Blatt DIN A3 mit der Darstellung aktueller vergleichbarer ausgeführter Projekte.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 08. September 2003 (Datum Poststempel) beim Wettbewerbsbetreuer an folgende Adresse

RICHTER Architekten + Stadtplaner
Esmarchstr. 64
24105 Kiel

zoll-, porto- und gebührenfrei eingereicht werden. Zusätzlich eingereichte Unterlagen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen oder Kostenerstattung. Im Anschluss an das Auswahlverfahren erhält jeder Bewerber das Auswahlprotokoll. Die ausgewählten Bewerber werden ab dem 18. September 2003 benachrichtigt und müssen ihre Teilnahme verbindlich bis zum 22. September 2003 schriftlich bestätigen.


Wettbewerbsunterlagen, Schutzgebühr
Die Informationsunterlagen zum Wettbewerb sind ab 01. August 2003 gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 25,-- Euro per Verrechnungsscheck / einzahlbar auf das Konto 5503016, BLZ 210 520 90, erhältlich / anzufordern bei RICHTER Architekten + Stadtplaner, Esmarchstr. 64, 24105 Kiel, Tel. 0431/5796000. Die Unterlagen verbleiben beim Bewerber. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet.


Schriftliche Rückfragen und Rückfragenkolloquium
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 15. Oktober 2003 schriftlich an den Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden. Sie werden bis zum Kolloquium vom Wettbewerbsbetreuer in Abstimmung mit dem Auslober - soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Fachpreisrichtern - schriftlich beantwortet.


Preisgericht und Vorprüfung
Fachpreisrichter
Herr Dr. Eckart Güldenberg, Architekt, Innenministerium, Kiel
Frau Ute Spieler, Architektin, Kreisoberbaurätin, Itzehoe
Herr Matthias Baum, Stadtplaner und Architekt, Hamburg
Herr Hans-Eggert Bock, Architekt, Rendsburg

Stellvertretende Fachpreisrichter
Herr Manfred Nagel, Stadtplaner und Architekt (ständig anwesend)
Frau Bärbel Pook, Innenministerium, Kiel
Herr Claus-Eggert Bock, Stadtplaner und Architekt, Rendsburg

Sachpreisrichter
Herr Bürgermeister Christian Lauenroth
Herr Dr. Manfred Lück, Vorsitzender Bauausschuss
Frau Dr. Sibylle Lindenberg, Vorsitzende Wirtschaftsausschuss

Stellvertretende Sachpreisrichter
Herr Lüder Busch, Architekt (ständig anwesend)
Herr Paul Roloff, stellv. Vorsitzender Bauausschuss
Herr Dr. Hans-Georg Helm, stellv. Vorsitzender Wirtschaftsausschuss

Sachverständige Berater ohne Stimmrecht
Herr Dr. Helmut Behrens, Landsamt für Denkmalpflege

Vorprüfung
Frau Gabriele Richter, Architektin
Herr Dieter Richter, Stadtplaner und Architekt
Herr Heiner Sonderfeld, Sanierungsträger


Preise und Ankäufe
Für Preise und Ankäufe (sowie Bearbeitungshonorare) stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 52.000,-- Euro zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 13.000,-- Euro
2. Preis 7.800,-- Euro
3. Preis 5.300,-- Euro
Bearbeitungshonorare 25.900,-- Euro; pro Teilnehmer 3.700,-- Euro.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen enthalten.


Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die für die eingereichten Wettbewerbsarbeiten zuerkannten Preise oder Ankäufe verbleiben den Verfassern. Die Überlassung des Grundstücks erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zur Ausführung vorgesehene preisgekrönte Wettbewerbsarbeit unter vollständiger Wahrung des dem Verfasser zustehenden Urheberrechts realisiert wird und dass zur Absicherung der Ausloberziele im Grundstücksüberlassungsvertrag Rücktrittsrechte für den Fall vorgesehen sind, dass der prämierte Entwurf nach Grundstücksüberlassung nicht zur Ausführung gelangt.
Ist ein Investor entgegen der abgegebenen Erklärung nicht in der Lage, die zur Ausführung vorgesehene, preisgekrönte Wettbewerbsarbeit nach Überlassung des Grundstücks zu realisieren, so ist der Urheber berechtigt, auch nach Abschluss des Verfahrens einen Investor zu benennen, der in die Verpflichtungen des Investoren entsprechend den Festlegungen des Verfahrens eintritt. Macht er von diesem Recht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht Gebrauch oder scheitert die Grundstücksüberlassung an dem nachbenannten Investor, so scheidet der Verfasser der Wettbewerbsarbeit aus dem Wettbewerb aus.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen nach § 42 HOAI nur auf diesen angerechnet und beim Grundstückskaufvertrag in Anrechnung gebracht.


Termine
Ausgabe der Unterlagen ab: 01. August 2003
Meldeschluss für die Bewerbung (Poststempel): 08. September 2003
Sitzung Auswahlgremium: 16. September 2003
Benachrichtigung der Teilnehmer ab. 18. September 2003
Schriftliche Rückfragen bis: 15. Oktober 2003
Kolloquium: 21. Oktober 2003, 13.00 Uhr, Rathaus Glückstadt
Einlieferung der Arbeiten: 23. Dezember 2003
Einlieferung Modell: 08. Januar 2004
Preisgerichtssitzung voraussichtlich: 22. Januar 2004
Ausstellung der Arbeiten: 27. Januar bis 06. Februar 2004


Abstimmung mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Der Übereinstimmungsvermerk der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wurde mit Schreiben vom 14. Juli 2003 erteilt.


Tag der Absendung der Bekanntmachung
14. Juli 2003