https://www.baunetz.de/wettbewerbe/HafenCity_Universitaet_HCU__106092.html
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11/04/2006 S70 Europäische Gemeinschaften – Dienstleistungen – Bekanntmachung über Wettbewerbe
D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2006/S 70-073315
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1)
NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wissenschaft und Gesundheit und HafenCity Hamburg GmbH, Hamburger Straße 37, D-22083 Hamburg.
Weitere Auskünfte erteilen: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hochschulbau Hamburg, HSB-B, Weidestraße 122 c, z. Hd. von Frau Büchner, D-22083 Hamburg. Tel. + 49 (0)40 - 428 63 5289. E-Mail: Doris.Buechner@bsu.hamburg.de. Fax + 49 (0)40 - 428 63 5255.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hochschulbau Hamburg, HSB-B, Weidestraße 122 c, z. Hd. von Frau Büchner, D-22083 Hamburg. Tel. + 49 (0)40 - 428 63 5289. E-Mail: Doris.Buechner@bsu.hamburg.de. Fax + 49 (0)40 - 428 63 5255.
I.2)
ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1)
BESCHREIBUNG
II.1.1)
Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Für die prominente Wasserlage am Baakenhafen/Elbe, Magdeburger Hafen und Versmannstraße in der HafenCity Hamburg, in deren Zentrum die HafenCity Universität (HCU) errichtet werden soll, wird die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts für Gebäude mit ca. 60.000 qm Nutzfläche, davon 24.000 qm für die HafenCity Universität, gefordert. Da die HCU vorgezogen errichtet werden soll, wird im Rahmen eines zweistufigen Realisierungswettbewerbes die HCU architektonisch bestimmt.
II.1.2)
Kurze Beschreibung:
Am 1.1.2006 wurde die HafenCity-Universität (HCU) gegründet, die aus drei gleichberechtigten Departements besteht: Architektur, Bauingenieurwesen/Geomatik sowie Stadtplanung. Die HCU setzt sich aus den Studiengängen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), der TU Harburg und der Hochschule für bildende Künste zusammen. Zurzeit sind diese Studiengänge an unterschiedlichen Standorten in Hamburg untergebracht.
Der geplante Neubau der Universität soll diese an einem Standort integrieren - der HafenCity Hamburg.
Für den geplanten Neubau der HCU wurde eine Fläche am Magdeburger Hafen festgelegt. Es ist eine Teilung des Areals in drei Grundstücke vorgesehen, von denen das mittlere Grundstück für die HCU bestimmt ist.
Wettbewerbsart: Begrenzt offener zweistufiger Wettbewerb nach GRW 1995 und VOF mit vorgeschaltetem
Bewerbungsverfahren für freischaffende Architekten.
1. Wettbewerbsstufe: städtebaulicher Wettbewerb für das Gesamtareal,
Zahl der Teilnehmenden der 1. Stufe: 100, davon 10 geladene Teilnehmer.
Die Auswahl der Teilnehmer der 1. Stufe erfolgt durch ein Auswahlgremium nach eindeutigen Kriterien, soweit dadurch allein eine Auswahl der angestrebten Teilnehmerzahl nicht getroffen werden kann, entscheidet das Los
2. Wettbewerbsstufe: für das Gebäude der HCU als Realisierungswettbewerb,
Zahl der Teilnehmenden der 2. Stufe: 8-12 Teilnehmer.
Grundlage des Raumprogramms sind 1.385 Studienplätze und 180 Personalstellen mit einer HNF von ca. 13.000 qm und einer BGF von ca. 24.000 qm. Es beinhaltet neben Foyer, Büros und studentischen Arbeitsplätzen auch Flächen für Hörsäle, Seminarräume und Projekträume sowie Flächen für Gestaltungswerkstätten, Labore/Versuchsflächen, Informationszentrum und Verpflegung. Für den Neubau ist eine Kostenobergrenze festgesetzt worden.
II.1.3)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74222100.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1)
KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Teilnahmeberechtigt sind Bewerberinnen und Bewerber, die nach den Architektengesetzen der jeweiligen Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit Ingenieuren für Gebäudetechnik, Stadtplanern und Tragwerksplanern wird dringend empfohlen.
Für die Auswahl ist vorgesehen, insbesondere "Junge Büros” zur Teilnahme anzuregen. Sie werden in angemessenen Umfang berücksichtigt, auch wenn sie die geforderte Fachkunde und Erfahrung (noch) nicht nachweisen können, die eingereichten Unterlagen aber eine besonders herausragende Qualität nachweisen (z.B. Auszeichnungen, Stipendien, Veröffentlichungen, Wettbewerbserfolge o. ä.) die als Alternative zum Nachweis von Referenzen akzeptiert werden können.
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
1. "Junge Bewerber” müssen eine Kopie des Ausweises beifügen, aus dem das Geburtsdatum ersichtlich ist (Stichtag für "Junges Büro”: 1.1.1961). Alle Teilhaber des sich bewerbenden Architekturbüros dürfen frühestens an diesem Datum geboren sein. Das Auswahlkriterium JUNG wird nur auf Architekten angewendet. Für die übrigen Mitglieder einer evtl. Arbeitsgemeinschaft (z.B. mit Stadtplanern, Tragewerksplanern, Ingenieueren) ist dieser Aspekt gegenstandslos.
2. a) Nachweis der Erfahrungen im Hochschulbau und im Bau von Versammlungsstätten, oder Nachweis gleichwertiger Erfahrungen bei vergleichbaren komplexen Bauvorhaben.
b) Nachweis der Erfahrung in städtebaulichen Projekten.
c) Nachweis der Fachkunde in Bezug auf Nachhaltigkeit und Betriebseffizienz, es ist geplant, den Energiestandard als Passivhausstandard festzulegen.
d) Nachweis von der Beschäftigung mit prüfbaren ökologischen Gesamtkonzepten.
Nachweisführung anhand von Informationen über 3 beispielhafte, vergleichbare Projekte aus den letzten 5 Jahren (maximal 3 Projekte). Darstellung dieser Projekte auf insgesamt maximal 12 Seiten DIN A4, 1-seitig.
Referenzadressen und ggf. weitere Projektübersicht der letzten 5 Jahre der Bewerber auf maximal 2 Seiten DIN A4.
3. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, des Ausführungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
4. Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Bankerklärung in entsprechender Höhe.
5. Erklärung über den Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
6. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
7. Versicherung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 11 VOF gegen sie vorliegen.
Über den o.g. Umfang hinausgehende Unterlagen werden für die Auswahl nicht berücksichtigt.
Bewerbungen per Email sind nicht zulässig.
Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden, sofern die Kriterien erfüllt sind, in zwei Gruppen sortiert, in die "arrivierten” Büros und die Jungen Büros. Zu den Jungen Büros zählen Bewerber, bei denen alle Büroinhaber Jahrgang 1961 oder jünger sind.
Aus der Gruppe der "arrivierten” Büros werden 40 Bewerber, aus der Gruppe der Jungen Büros 50 Bewerber durch ein Auswahlgremium ausgewählt und zur Teilnahme zugelassen, sollten jeweils mehr als 40 bzw. 50 den Gruppen zugeordnete Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los.
Mehrfachteilnahmen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
III.2)
TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Bewerberinnen und Bewerber, die nach den Architektengesetzen der jeweiligen Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiete der Architektur berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)
ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 100.
IV.2)
NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. blauraum architekten, Hamburg;
2. Burkhalter Sumi Architekten, Zürich;
3. Caruso/St. John, London;
4. Feichtinger Architectes, Wien/Paris;
5. Kengo Kuma & Associates, Tokio;
6. MVRDV, BC Rotterdam;
7. Riegler Riewe Architekten, Graz;
8. Sanaa Ltd/Kazuyo Sejima, Ryue Nishizawa & Associates, Tokio;
9. SEHW Architekten, Hamburg;
10. Trojan Architekten, Darmstadt.
IV.3)
KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung architektonischer, städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler und wirtschaftlicher Grundsätze. Zur Beurteilung der eingereichten Entwürfe werden die folgenden Kriterien herangezogen. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
1. Wettbewerbsstufe - städtebaulicher Wettbewerb:
- Städtebauliche und funktionale Leitidee,
- Einbindung in den stadträumlichen und -funktionalen Kontext,
- Erschließungskonzeption,
- Maßstäblichkeit, Gliederung und Orientierbarkeit,
- Freiraumqualität, Nutzungs- und Gebrauchsqualität,
- Ästhetik,
- Qualität,
- Ressourceneffizienz.
2. Wettbewerbsstufe - Realisierungswettbewerb:
- städtebauliche und architektonische Qualität und Angebot an räumlichen Qualitäten,
- Funktionalität,
- Erfüllung des Raumprogramms,
- Wirtschaftliche Planung und Ausführung,
- Ästhetik,
- Qualität,
- Einhaltung des Kostenrahmens,
- Investitions- und Folgekosten, Betriebskosten, Wartungskosten,
- technischer Wert,
- Zweckmäßigkeit der Leistung,
- Nachhaltigkeit,
- Energieeinsparung,
- Ökologische Modellhaftigkeit,
- Behindertengerechtigkeit.
Bei gleichwertiger Qualifikation der Bewerbungen behält sich das Auswahlgremium vor, die architektonische Haltung bezogen auf die Aufgabenstellung zu berücksichtigen.
IV.4)
VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
2005.0001 BSU-HSB-B.
IV.4.2)
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3)
Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
12.5.2006.
IV.4.4)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
5.7.2006.
IV.4.5)
Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5)
PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1)
Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: 1. Stufe gesamt 87 000 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten),
2. Stufe gesamt 83 000 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten).
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden.
IV.5.2)
Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Neben dem genannten Preisgeld ist keine weitere Kostenerstattung vorgesehen.
IV.5.3)
Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4)
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5)
Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Oberbaudirektor Herr Prof. Jörn Walter, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
2. Präsident Herr Prof. Steven Spier, HCU.
3. Baudezernent Herr Bodo Hafke, Bezirksamt Hamburg-Mitte.
4. NN.
5. NN.
6. NN.
7. NN.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)
WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2)
SONSTIGE INFORMATIONEN:
1. Das Preisgericht wird aus 7 Fachpreisrichtern und 6 Sachpreisrichtern bestehen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung feststehende Preisrichter:
Fachpreisrichter: siehe unter IV.5.5
Sachpreisrichter:
1. Herr Harald Datzer, Behörde für Wissenschaft und Gesundheit
2. Herr Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung der HafenCity Hamburg GmbH
3. NN
4. NN
5. NN
6. NN
Die Festlegung der Besetzung des Preisgerichts erfolgt gemäß GRW. Die tatsächliche Besetzung des Preisgerichts wird mit der Benachrichtigung zur Auswahl zur Teilnahme bekannt gegeben.
2. Hinweis zu IV.4.3) und IV.4.4):
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und gem. GRW 95, Ziff. 7.1, Abs.1, einer/einem oder mehreren Preisträgerinnen/Preisträgern die notwendigen weiteren Planungsleistungen (Lph. 1 bis 5 des § 15 HOAI) zu übertragen,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll.
Voraussetzung ist zudem, dass die Ausführung im vorgesehenen Kostenrahmen möglich ist.
3. Die Ausloberin weist darauf hin, dass ggf. die Maßnahme mittels PPP-Verfahren umgesetzt wird. Sollte dieses der Fall sein, erfolgt seitens der Ausloberin die Beauftragung bis Leistungsphase 2. Es soll jedoch durch eine angemessene weitere Beauftragung beim PPP-Nehmer sichergestellt werden, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird.
4. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Teilnehmer bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Die weitere Beauftragung richtet sich nach den Bestimmungen der HOAI.
5. Vergabekammer: Freie und Hansestadt Hamburg, Vergabekammer bei der Wirtschaftsbehörde, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg.
VI.4)
TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
6.4.2006.