https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Gartenstadt_Achtern_Diek_94174.html
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Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe
2.1 Situation
Das Baugebiet liegt in Bremen-Horn, einem bevorzugten Wohnstadtteil Bremens, etwa 6 km vom Zentrum entfernt. Für das Gebiet befindet sich zurzeit der Bebauungsplan Nr. 2105 im Verfahren. Ausgewiesen werden ca. 90.000 m2 Nettobauland für insgesamt ca. 175 Grundstücke (15 Einfamilien-Reihenhäuser, 54 Doppelhaushälften, 106 ca. 600 m2 große Grund- stücke für freistehende Einfamilienhäuser). Dieses Verhältnis ist typisch für den Stadtteil.
Das Gelände liegt in einem Zwickel, der im Südwesten durch die Bundesautobahn Bremen – Bremerhaven begrenzt wird und im Norden durch die Bundesbahn Bremen – Hamburg. Bis heute war die bauliche Nutzung wegen der starken Lärmbelästigung durch Autobahn und Eisenbahn ausgeschlossen. Möglich wird sie jetzt erst durch die Errichtung eines hohen und langen Schallschutzwalles längs den beiden Lärmtrassen. Der Wall wird bis zu 12 m hoch und bis zu 1 km lang und vermindert die Lärmemission um bis zu 75 %, so dass die lärmgeschützte Zone nunmehr zu den ruhigsten Baugebieten gehören wird, die in näherer und weiterer Entfernung gelegen sind.
Der Lärmschutzwall bildet nach standortmäßiger und zweckmäßiger Bepflanzung eine große, das Baugebiet umfassende Grünzone. Von den insgesamt durch den Bebauungsplan umfass- ten Flächen in Größe von ca. 160.000 m2 nimmt die Grünzone ca. 55.000 m2 in Anspruch, so dass nach Abzug der eigentlichen Erschließungsanlagen in Größe von ca. 15.000 m2 die vorerwähnten ca. 90.000 m2schließlich als Nettobauland übrig bleiben. Trotz dieses scheinbaren Missverhältnisses schafft erst die Wallanlage das neue Bauland, auf dem die geplanten Wohnhäuser jetzt praktisch ohne Einschränkung himmelrichtungsmäßig frei platziert werden können.
2.2 Erschließung
Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene öffentliche und private Erschließung durch Straßen- und Interessentenwege hat sich zwangsläufig aus der Wallanlage und dem einzig möglichen Anschluss an die im Osten des Baugebietes vorbeiführende Straße Achterdiek ergeben. Der öffentliche Straßenraum ist auf ein Minimum beschränkt. Nur 2 Straßen (Garten-allee und Floraweg) erschließen die 175 Grundstücke. Notwendig werden hierdurch allerdings eine Vielzahl von kleinen privaten Zuwegungen (Interessentenwege), an denen jeweils mehrere Grundstücke hängen. Diese Art der Erschließung ist im Bebauungsplan festgeschrieben, so dass eine prinzipiell andere Grundstücksaufteilung, als sie im anliegenden Grundstücksaufteilungsplan vorgegeben ist, praktisch nicht möglich ist.
2.3 Landschaftliche Einbindung, Grünflächen
Die Erschließungsträger (hier auch Auslober des Wettbewerbes) haben sich gemäß den Vor-gaben des Bebauungsplanes und den Gegebenheiten der Grünumrandung des Baugebietes auf den Arbeitstitel "GARTENSTADT ACHTERN DIEK" (Gartenstadt hinter dem Deich) geeinigt. Diesem Titel entsprechen auch die beiden mit den zuständigen Behörden bereits ver-einbarten Straßennahmen "Gartenallee" und "Floraweg". Dem Anspruch dieses Titels muss aber auch der Hochbau verpflichtet sein. Die Erschließungsträger wünschen, ebenso die Stadtplanung, das Entstehen eines Baubereiches, der diesen Namen verdient. Es soll hier bitte kein mehr oder weniger chaotisches Durcheinander von Einzelhäusern entstehen, die ohne Bezug zur Nachbarschaft ausschließlich mit Rücksicht auf das Einzelgrundstück entworfen werden, sondern es soll alles versucht werden, ein einigermaßen harmonisches und gestalterisch quali-fiziertes Gesamtbild zu erreichen, ohne dabei in Uniformität zu verfallen. Auf jeden Fall muss verhindert werden, in diesem äußerst mühsam dem Schall abgerungenen Gebiet, schließlich nur Platz zu schaffen für rücksichtslosen baulichen Individualismus.
Die vorherrschende Farbe im Baugebiet wird Grün sein (nicht die der Dachpfannen!) So sind die Straßen, Wege und Grundstücksbegrenzungen angelegt und so die 1/3 des Gesamtgrundstücks einnehmende umrandende Grünzone.
Was die Auslober anstreben, ist eine Gartenstadt, die eine "ruhige, im besten Sinne einfache Bauweise" aufweist, mit Ergebnissen, die den Vergleich mit Gartenstädten der Gartenstadtbewegung des vorigen Jahrhunderts nicht zu scheuen braucht.
2.4 Bauträger-Grundstücke und bauträgerfreie Grundstücke
Entsprechend behördlicher Vorgabe sind 30% der Grundstücke bauträgerfrei anzubieten, können also nicht von der Auslobergemeinschaft über den Wettbewerb baulich bestimmt werden. Die Plazierung dieser freien Grundstücke, vorgesehen für Bauherren, die im Rahmen des Bebauungsplanes und einiger noch festzulegender Baurichtlinien ihre Architektur selbst bestimmen können, wird im Zusammenwirken mit dem Stadtplanungsamt noch festgelegt, wobei Rücksicht auf das Gesamtbild des Gebietes genommen werden soll.
Die Erschließungssträger gehen davon aus, dass das Ziel einer harmonischen Gartenstadt- atmosphäre durch diese Einmischung bauträgerfreier Grundstücke noch nicht unmöglich gemacht wird. Insbesondere auf den Straßen unmittelbar anliegenden Grundstücken sollen möglichst die "Wettbewerbs"- Häuser stehen. Im übrigen vertrauen die Erschließungsplaner und Erschließungsträger auf das überproportional viele Grün im Gelände, auf die vielen Straßenbäume, auf die grundstücksbegrenzenden Hecken und den grünen Wall.
2.5 Höhen, Baugrund, Grundwasser
Das Baugelände ist praktisch eben und der Baugrund ausgesprochen gut, so dass keine besonderen Gründungsmaßnahmen erforderlich sind. Der Grundwasserspiegel ist jedoch so hoch, dass der Bau von Kellern schon aus Kostengründen ausgeschlossen ist. Die Oberflächenentwässerung erfordert zwar bestimmte Vorsichtsmaßnahmen, diese können jedoch von den Wettbewerbsteilnehmern unberücksichtigt gelassen werden.
2.6 Ver- und Entsorgungsgegebenheiten
Es gibt keine Besonderheiten. Das Baugebiet wird mit Erdgas versorgt. Ein Fernheizungsanschluss ist nicht vorgesehen
2.7 PKW-Stellplätze
Mit Ausnahme der Reihenhäuser, die am Eingang zum Baugebiet ihre kleine Sammelgaragen-anlage erhalten, ist jedes Grundstück mit dem PKW unmittelbar anzufahren und ist auf jedem Grundstück mindestens 1 PKW-Abstellplatz (oder Garage oder Unterstellplatz) möglich und vorzusehen. Besucherparkplätze sind im öffentlichen Straßenraum untergebracht.
Die An- und Abfahr- Möglichkeiten der PKW´s über Interessentenwege im Zusammenhang mit der Plazierung der Häuser sollte untersucht und dargestellt werden.
2.8 Baukosten
Bereits bei den Beurteilungskriterien (1.10) wird deutlich gemacht, dass die Wirtschaftlichkeit der Baukonstruktionen von entscheidender Bedeutung ist. Auf die Wirtschaftlichkeit der Planung wird zwar regelmäßig in Wettbewerbsausschreibungen hingewiesen, häufig ihre zen-trale Bedeutung aber nicht gebührend gewürdigt. Die Wirtschaftlichkeit wird ausschließlich dann doch nur noch unter "ferner liefen" behandelt. Nach Auffassung der Auslober dieses Wett-bewerbes hat die Wirtschaftlichkeit jedoch besonderes Gewicht. Bei den Beurteilungskriterien steht sie deshalb auch bereits an zweiter Stelle. Die Kostenkonkurrenz auf dem Gebiet des Einfamilien- und Reihenhausbaus ist so groß, dass es sich kein Bauträger, der sich ganz oder teilweise auf den Vorratsbau einlassen muss, leisten kann, kostenneutral zu planen und zu bauen. Das würde mit Recht die Kaufinteressenten abschrecken und das ganze Projekt gefährden. Die eingereichten Arbeiten werden deshalb vornehmlich auch nach Kostengesichts-punkten geprüft und beurteilt werden.
2.10 Programm
Das Programm umfasst 3 Haustypen:
a) Das 5,50 m breite Reihenhaus, 2- bis 2 1/2-geschossig, mit 4 Zimmern, Küche, Bad,
Extra-WC, Nebenräumen etc., mindestens ca. 90 – 100 m2 Wohnfläche, gegebenenfalls mit einer Ausbaureserve im Dachgeschoss.
b) Die Doppelhaushälfte mit PKW-Unterbringung in der Abstandsfläche gem. LBO, Hausbreite bis 6 m, 2- bis 21/2-geschossig, Raumprogramm ca. 10 – 15 % über dem Raumprogramm des Reihenhauses.
c) Das freistehende Einfamilienhaus mit PKW-Unterbringung.
Diese Häuser können nach dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls 2- bis 21/2-geschossig gestaltet werden. Wünschenswert ist hier ein Haustyp, der sich von einer kleinen Variante mit ca. 120 m2 Wohnfläche relativ leicht zu einer mittelgroßen Ausbaustufe mit ca. 150 m2 und zu einer großen Variante mit bis zu ca. 180 m2ausbauen und/oder erweitern lässt, so dass den Erwerbern hier praktisch 3 Varianten angeboten werden, womöglich zum späteren Selbstausbau.
Die freistehenden Einfamilienhäuser dürfen keine 2 selbständigen Wohnungen enthalten. Zusätzlich zur Hauptwohnung ist jedoch eine kleinere untergeordnete Einliegerwohnung zulässig (Abweichung vom anliegenden Bebauungsplanentwurf!).