https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Fliegerhorst_103332.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Wettbewerb
Begrenzt, einstufiger, landschafts- bzw. freiraumplanerisch-städtebaulicher Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (kombiniertes Vorauswahl- und Losverfahren)
Nachnutzung der Flächen des ehemaligen Fliegerhorstes
ausgelobt durch
Stadt Oldenburg (Oldb)
Markt 1
26105 Oldenburg
Wettbewerbsbetreuung:
Architektengruppe Lepère und Partner GbR
Frau Anke Deeken
Osterdeich 131
28205 Bremen
Tel. 0049 421 - 444025
Fax 0049 421 - 444027
E-Mail BueroLepere@t-online.de
Wettbewerbsaufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorstes im Nordwesten der Stadt Oldenburg. Das 309 ha große Gelände gliedert sich in drei Bereiche, für die ein Gesamtkonzept entwickelt werden soll. Für die Teilbereiche sind dabei unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Für die heute überwiegend bebaute Teilfläche ist unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes ein städtebauliches Konzept für Wohnen und Gewerbe zu entwickeln, in einem Übergangsbereich sollen "Landschaften auf Zeit" eine spätere Siedlungserweiterung ermöglichen, die übrigen Flächen (Landebahnareal) sollen als landschaftlicher Regianalpark gestaltet werden.
Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb wird als begrenzter, einstufiger landschafts- bzw. freiraumplanerischer und städtebaulicher Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. 10 Teilnehmer werden gesetzt, 20 Teilnehmer werden durch ein kombiniertes Vorauswahl- und Losverfahren ermittelt. Die Auslobung erfolgt nach den RAW 2004. Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung:
Der Zulassungsbereich umfaßt die Bundesrepublik Deutschland und - für auswärtige Teilnehmer i.S. §2 NarchtG - den Geltungsbereich des EWR-Abkommens eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung als Stadtplaner, Architekten oder Landschaftsarchitekten nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner, Architekt und/oder Landschaftsarchitekt und Mitgliedschaft in der Architektenkammer.
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner, Architekt, Landschaftsarchitekt i.S. §2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Ist in dem jeweiligen Bundesland oder Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner, Architekt und/oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG gewährleistet ist.
- Absolventen der Fachrichtungen Stadtplanung, Architektur oder Landespflege bzw. Landschaftsarchitektur, deren Studienabschluß maximal vier Jahre zurückliegt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- Geschäftssitz in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
- Zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen.
- Der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Aufgrund der Aufgabenstellung ist für die Teilnahme zwingend eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekten oder Stadtplanern einerseits und Landschaftsarchitekten andererseits zu bilden. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Sind beide Qualifikationen innerhalb eines Büros vorhanden, muß keine Arbeitsgemeinschaft gebildet werden.
Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Das gilt auch für Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung von Fachplanern (Sonderfachleute), z.B. Verkehrsplanern, Künstlern, ist gestattet. Sie unterliegt nicht den vg. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.
Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer Niedersachsen empfohlen.
Bewerbungsunterlagen:
- Angaben zum Geschäftssitz mit Ansprechperson, Telefon, Fax und e-mail
- Nachweis der fachlichen Qualifikation über ausgeführte Projekte, Wettbewerbsteilnahmen, Referenzen vergleichbarer Aufgabenstellungen (städtebauliche Planung/Rahmenplanung bzw. Freiraum- oder Landschaftsplanung für ein Gebiet von mindestens 10 ha) aus den letzten fünf Jahren, Dokumentation der Referenzprojekte auf max. 3 Seiten DIN A3 (Angabe von Projektname, Auftraggeber, Ort, Jahr, Größe des Plangebietes).
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung (Kammerausweis, Diplomurkunde, o.ä.)
- Nachweis einer Arbeitsgemeinschaft
- Juristische Personen haben zusätzlich den Nachweis über den satzungsmäßigen Geschäftszweck sowie eine Erklärung, welcher Gesellschafter oder bevollmächtigter Vertreter die an natürliche Personen gestellten Zulassungskriterien erfüllt, zu erbringen.
- Verbindliche Teilnahmeerklärung
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Sie werden nicht zurückgesandt.
Jeder Bewerber, jedes Büro oder jede Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen. Bei Doppelbewerbungen werden alle Beteiligten ausgeschlossen.
Die Angaben werden überprüft. Unvollständige oder nicht in deutscher Sprache verfaßte Bewerbungen werden ausgeschlossen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind unzulässig.
Einsendeschluß der Bewerbungen:
Die Bewerbungen zum Auswahl- und Losverfahren sind bis zum 24.03.05 (12.00 Uhr) bei der Architektengruppe Lepère und Partner, Osterdeich 131, 28205 Bremen, unter dem Stichwort "Wettbewerb Oldenburg - Fliegerhorst" einzureichen.
Die Auslosung erfolgt unter unabhängiger Aufsicht bis zum 05.04.05.
Gesetzte Teilnehmer:
ASTOC GmbH & Co. KG, Köln, mit WES & Partner, Hamburg
Böge Lindner Architekten, Hamburg, mit Breimann & Bruun, Hamburg
brp-Architekten, Oldenburg, mit Davids - Terfrüchte, Essen
KSV Krüger Schuberth Vandreike, Berlin, mit Hanke und Partner, Berlin
Hans- Joachim Adam, Hannover, mit W. Martienssen, Hannover
Kilian + Frenz-Roemer, Bremen, mit Frenz + Schwanewedel Architekten, Bremen
Lohaus und Carl, Hannover, mit BKSP Architekten, Hannover
Prof. Nagel, Schonhoff + Partner, Hannover, mit G + S, Hannover
Atelier Schreckenberg, Bremen, mit Westfal und Partner, Bremen
SCAPE, Düsseldorf, mit netzwerk architekten, Darmstadt und Prof. Holm Kleinmann, Oldenburg
Preisgericht:
Prof. Gabriele G. Kiefer, freischaffende Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Klaus Trojan, freischaffender Architekt und Städtebauer, Darmstadt
Prof. Dr. Volker Droste, freischaffender Architekt, Oldenburg
Ernst Herbstreit, freischaffender Landschaftsarchitekt, Bochum
Dr. Frank-Egon Pantel, Stadtbaurat, Oldenburg
Lothar Trinter, Baudezernent des Landkreises Ammerland
Dietmar Schütz, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg
Helmut Völkers, Bürgermeister der Gemeinde Wiefelstede
Jan-Dieter Osmers, Bürgermeister der Gemeinde Bad Zwischenahn
ein/e Ratsherr/frau CDU / B90/Grüne, Oldenburg
ein/e Ratsherr/frau SPD / FDP, Oldenburg
Preissumme:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von Euro 60.000 (netto) zur Verfügung.
Termine:
Vorgesehener Terminplan (Änderungen möglich)
Tag der Bekanntmachung: 01.03.2005
Abgabe Bewerbungsunterlagen (Posteingang) 24.03.2005
Auslosung der Teilnehmer: bis 05.04.2005
Versand der Unterlagen am 08.04.2005
Rückfragen bis 22.04.2005
Kolloquium (vorauss.): 28.04.2005
Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 10.06.2005
Preisgericht: Juli 2005
Der Wettbewerbsausschuß der Architektenkammer Niedersachsen hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Reg.-Nr. 212-32-1/05 registriert.
Begrenzt, einstufiger, landschafts- bzw. freiraumplanerisch-städtebaulicher Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (kombiniertes Vorauswahl- und Losverfahren)
Nachnutzung der Flächen des ehemaligen Fliegerhorstes
ausgelobt durch
Stadt Oldenburg (Oldb)
Markt 1
26105 Oldenburg
Wettbewerbsbetreuung:
Architektengruppe Lepère und Partner GbR
Frau Anke Deeken
Osterdeich 131
28205 Bremen
Tel. 0049 421 - 444025
Fax 0049 421 - 444027
E-Mail BueroLepere@t-online.de
Wettbewerbsaufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorstes im Nordwesten der Stadt Oldenburg. Das 309 ha große Gelände gliedert sich in drei Bereiche, für die ein Gesamtkonzept entwickelt werden soll. Für die Teilbereiche sind dabei unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Für die heute überwiegend bebaute Teilfläche ist unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes ein städtebauliches Konzept für Wohnen und Gewerbe zu entwickeln, in einem Übergangsbereich sollen "Landschaften auf Zeit" eine spätere Siedlungserweiterung ermöglichen, die übrigen Flächen (Landebahnareal) sollen als landschaftlicher Regianalpark gestaltet werden.
Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb wird als begrenzter, einstufiger landschafts- bzw. freiraumplanerischer und städtebaulicher Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. 10 Teilnehmer werden gesetzt, 20 Teilnehmer werden durch ein kombiniertes Vorauswahl- und Losverfahren ermittelt. Die Auslobung erfolgt nach den RAW 2004. Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung:
Der Zulassungsbereich umfaßt die Bundesrepublik Deutschland und - für auswärtige Teilnehmer i.S. §2 NarchtG - den Geltungsbereich des EWR-Abkommens eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung als Stadtplaner, Architekten oder Landschaftsarchitekten nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner, Architekt und/oder Landschaftsarchitekt und Mitgliedschaft in der Architektenkammer.
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner, Architekt, Landschaftsarchitekt i.S. §2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Ist in dem jeweiligen Bundesland oder Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner, Architekt und/oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG gewährleistet ist.
- Absolventen der Fachrichtungen Stadtplanung, Architektur oder Landespflege bzw. Landschaftsarchitektur, deren Studienabschluß maximal vier Jahre zurückliegt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- Geschäftssitz in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
- Zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen.
- Der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Aufgrund der Aufgabenstellung ist für die Teilnahme zwingend eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekten oder Stadtplanern einerseits und Landschaftsarchitekten andererseits zu bilden. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Sind beide Qualifikationen innerhalb eines Büros vorhanden, muß keine Arbeitsgemeinschaft gebildet werden.
Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Das gilt auch für Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung von Fachplanern (Sonderfachleute), z.B. Verkehrsplanern, Künstlern, ist gestattet. Sie unterliegt nicht den vg. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.
Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer Niedersachsen empfohlen.
Bewerbungsunterlagen:
- Angaben zum Geschäftssitz mit Ansprechperson, Telefon, Fax und e-mail
- Nachweis der fachlichen Qualifikation über ausgeführte Projekte, Wettbewerbsteilnahmen, Referenzen vergleichbarer Aufgabenstellungen (städtebauliche Planung/Rahmenplanung bzw. Freiraum- oder Landschaftsplanung für ein Gebiet von mindestens 10 ha) aus den letzten fünf Jahren, Dokumentation der Referenzprojekte auf max. 3 Seiten DIN A3 (Angabe von Projektname, Auftraggeber, Ort, Jahr, Größe des Plangebietes).
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung (Kammerausweis, Diplomurkunde, o.ä.)
- Nachweis einer Arbeitsgemeinschaft
- Juristische Personen haben zusätzlich den Nachweis über den satzungsmäßigen Geschäftszweck sowie eine Erklärung, welcher Gesellschafter oder bevollmächtigter Vertreter die an natürliche Personen gestellten Zulassungskriterien erfüllt, zu erbringen.
- Verbindliche Teilnahmeerklärung
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Sie werden nicht zurückgesandt.
Jeder Bewerber, jedes Büro oder jede Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen. Bei Doppelbewerbungen werden alle Beteiligten ausgeschlossen.
Die Angaben werden überprüft. Unvollständige oder nicht in deutscher Sprache verfaßte Bewerbungen werden ausgeschlossen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind unzulässig.
Einsendeschluß der Bewerbungen:
Die Bewerbungen zum Auswahl- und Losverfahren sind bis zum 24.03.05 (12.00 Uhr) bei der Architektengruppe Lepère und Partner, Osterdeich 131, 28205 Bremen, unter dem Stichwort "Wettbewerb Oldenburg - Fliegerhorst" einzureichen.
Die Auslosung erfolgt unter unabhängiger Aufsicht bis zum 05.04.05.
Gesetzte Teilnehmer:
ASTOC GmbH & Co. KG, Köln, mit WES & Partner, Hamburg
Böge Lindner Architekten, Hamburg, mit Breimann & Bruun, Hamburg
brp-Architekten, Oldenburg, mit Davids - Terfrüchte, Essen
KSV Krüger Schuberth Vandreike, Berlin, mit Hanke und Partner, Berlin
Hans- Joachim Adam, Hannover, mit W. Martienssen, Hannover
Kilian + Frenz-Roemer, Bremen, mit Frenz + Schwanewedel Architekten, Bremen
Lohaus und Carl, Hannover, mit BKSP Architekten, Hannover
Prof. Nagel, Schonhoff + Partner, Hannover, mit G + S, Hannover
Atelier Schreckenberg, Bremen, mit Westfal und Partner, Bremen
SCAPE, Düsseldorf, mit netzwerk architekten, Darmstadt und Prof. Holm Kleinmann, Oldenburg
Preisgericht:
Prof. Gabriele G. Kiefer, freischaffende Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Klaus Trojan, freischaffender Architekt und Städtebauer, Darmstadt
Prof. Dr. Volker Droste, freischaffender Architekt, Oldenburg
Ernst Herbstreit, freischaffender Landschaftsarchitekt, Bochum
Dr. Frank-Egon Pantel, Stadtbaurat, Oldenburg
Lothar Trinter, Baudezernent des Landkreises Ammerland
Dietmar Schütz, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg
Helmut Völkers, Bürgermeister der Gemeinde Wiefelstede
Jan-Dieter Osmers, Bürgermeister der Gemeinde Bad Zwischenahn
ein/e Ratsherr/frau CDU / B90/Grüne, Oldenburg
ein/e Ratsherr/frau SPD / FDP, Oldenburg
Preissumme:
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von Euro 60.000 (netto) zur Verfügung.
Termine:
Vorgesehener Terminplan (Änderungen möglich)
Tag der Bekanntmachung: 01.03.2005
Abgabe Bewerbungsunterlagen (Posteingang) 24.03.2005
Auslosung der Teilnehmer: bis 05.04.2005
Versand der Unterlagen am 08.04.2005
Rückfragen bis 22.04.2005
Kolloquium (vorauss.): 28.04.2005
Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 10.06.2005
Preisgericht: Juli 2005
Der Wettbewerbsausschuß der Architektenkammer Niedersachsen hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Reg.-Nr. 212-32-1/05 registriert.