https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Festhallenumfeld_100168.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Städtebaulicher Wettbewerb Festhallenumfeld Viersen
Auslober:
Stadt Viersen
Die Bürgermeisterin
Betreuer:
Architektur & Stadtplanung
Boskamp-Ehlers-Wegmann
Kanalstraße 28,
40547 Düsseldorf
Wettbewerbsart:
Begrenzt offener städtebaulicher Wettbewerb mit 30 Teilnehmern
Termine:
Bewerbungsmöglichkeiten ab 02.07.2001
Bewerbungsmöglichkeiten bis 31.07.2001
Losverfahren 01.08.2001
Versand der Unterlagen 02.08.2001
Rückfragenkolloquium 23.08.2001
Abgabe der Arbeiten 15.10.2001
Preisgerichtssitzung 21.11.2001
Wettbewerbsbereich:
EWR
Teitnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind freischaffende Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten. Landschaftsarchitekten jedoch nur in Arbeitsgemeinschaften mit freischaffenden Architekten oder Stadtplanern. Teilnehmen können natürliche Personen oder solche juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher Personen. Juristische Personen sowie Arbeitsgemeinschaften haben einen teilnahmeberechtigtenbevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist.
Natürliche Personen müssen gemäß Rechtsvorschrift Ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt berechtigt sein. Ist im jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geschützt, so muss die Anerkennung des Doploms oder eines sonstigen Befähigungsnachweises gem. Richtlinie 85/384 /EWG (Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet sein. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Dies gilt auch für freie Mitarbeiter. Bei juristischen Personen müssen, außer dem zu benennenden Vertreter auch der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Die Zuziehung eines/r Verkehrsplaners/in wird empfohlen. Für diese/n gelten die Zulassungsbeschränkungen nicht. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Bereits ausgewählt wurden folgende Büros:
Architektenpartnerschaft Dewey und Blohm-Schröder, Viersen
JEP, Jansen, Ergoecmen + Partner, Viersen/Düsseldorf
Arge Prof. Hallmann, Jüchen und 3+Freiraumplaner, Architekt Rohn,
Aachen
0X2, Orawiec und Orawiec, Aachen
Rübsamen + Partner, Bochum
Dr. Schrammen + Partner, Mönchengladbach
Fachpreisrichter:
Dr. Ammann-Dejozé, Münster
Dipl.-Ing. Danz, Viersen
Dipl.-Ing. Grohs, Essen
Dipl.-Ing. Mellen, Krefeld
Prof. Neppl, Köln
Prof. Pfeiffer, Lüdinghausen
Dipl.-Ing. Wolters-Krebs, Coesfeld
Preise:
1. Preis: 34.000DM
2. Preis: 22.500DM
3. Preis: 15.300DM
4. Preis: 10.200DM
Ankäufe 20.000DM
Die Übereinstimmung mit den GRW 1995 wurde unter der Registrier-Nr. W 41/01 bestätigt am 18. Juni 2001
Auslober:
Stadt Viersen
Die Bürgermeisterin
Betreuer:
Architektur & Stadtplanung
Boskamp-Ehlers-Wegmann
Kanalstraße 28,
40547 Düsseldorf
Wettbewerbsart:
Begrenzt offener städtebaulicher Wettbewerb mit 30 Teilnehmern
Termine:
Bewerbungsmöglichkeiten ab 02.07.2001
Bewerbungsmöglichkeiten bis 31.07.2001
Losverfahren 01.08.2001
Versand der Unterlagen 02.08.2001
Rückfragenkolloquium 23.08.2001
Abgabe der Arbeiten 15.10.2001
Preisgerichtssitzung 21.11.2001
Wettbewerbsbereich:
EWR
Teitnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind freischaffende Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten. Landschaftsarchitekten jedoch nur in Arbeitsgemeinschaften mit freischaffenden Architekten oder Stadtplanern. Teilnehmen können natürliche Personen oder solche juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher Personen. Juristische Personen sowie Arbeitsgemeinschaften haben einen teilnahmeberechtigtenbevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist.
Natürliche Personen müssen gemäß Rechtsvorschrift Ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt berechtigt sein. Ist im jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geschützt, so muss die Anerkennung des Doploms oder eines sonstigen Befähigungsnachweises gem. Richtlinie 85/384 /EWG (Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet sein. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Dies gilt auch für freie Mitarbeiter. Bei juristischen Personen müssen, außer dem zu benennenden Vertreter auch der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Die Zuziehung eines/r Verkehrsplaners/in wird empfohlen. Für diese/n gelten die Zulassungsbeschränkungen nicht. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Bereits ausgewählt wurden folgende Büros:
Architektenpartnerschaft Dewey und Blohm-Schröder, Viersen
JEP, Jansen, Ergoecmen + Partner, Viersen/Düsseldorf
Arge Prof. Hallmann, Jüchen und 3+Freiraumplaner, Architekt Rohn,
Aachen
0X2, Orawiec und Orawiec, Aachen
Rübsamen + Partner, Bochum
Dr. Schrammen + Partner, Mönchengladbach
Fachpreisrichter:
Dr. Ammann-Dejozé, Münster
Dipl.-Ing. Danz, Viersen
Dipl.-Ing. Grohs, Essen
Dipl.-Ing. Mellen, Krefeld
Prof. Neppl, Köln
Prof. Pfeiffer, Lüdinghausen
Dipl.-Ing. Wolters-Krebs, Coesfeld
Preise:
1. Preis: 34.000DM
2. Preis: 22.500DM
3. Preis: 15.300DM
4. Preis: 10.200DM
Ankäufe 20.000DM
Die Übereinstimmung mit den GRW 1995 wurde unter der Registrier-Nr. W 41/01 bestätigt am 18. Juni 2001