https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Erweiterung_des_Schulzentrums_99134.html
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Auslobungstext – Teil B: Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe
1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR GEMEINDE STETTEN a. k. M.
Stetten a. k. M. liegt etwa 12 km südlich von Albstadt und etwa 12 km nordwestlich von Sigmaringen auf der Alb-Hochfläche. Zusammen mit den Teilorten Frohnstetten, Storzingen und Glashütte besitzt die Gemeinde ca. 5800 Einwohner. Dazu kommen noch etwa 1000 Wehrdienstleistende der Bundeswehr.
Verwaltungsräumlich liegt Stetten a. k. M. im Landkreis Sigmaringen und gehört damit zur Region Bodensee-Oberschwaben (Regionalverband Sitz in Ravensburg) und zum Regierungsbezirk Tübingen.
Die Markungsfläche der Gesamtgemeinde beträgt ca. 5637 ha, davon entfallen ca. 166 ha auf die bebauten Ortslagen. Etwa ein Drittel der Gesamtfläche ist landwirtschaftliche Nutzfläche und mehr als ein Viertel der Gesamtmarkungsfläche wird vom Truppenübungsplatz Heuberg, dem Standortübungsplatz und den Kasernen in Anspruch genommen.
Da Stetten a. k. M. bereits zu wilhelminischer Zeit Garnisonsstandort war, ist seine historische Entwicklung auch und vor allem durch das Militär geprägt. Durch die erheblichen Truppenreduzierungen der letzten Jahre steht auch Stetten a. k. M. vor großen, vorher nicht gekannten Herausforderungen bei der Bewältigung von Konversionsmaßnahmen.
Grundstücksflächen und Gebäude wurden in großem Umfang vom Militär frei gemacht und werden nun in einem mehrjährigen Entwicklungsprozeß in ihren Nutzungen verändert und in die Struktur der Gemeinde eingefügt.
Gerade das Militär ist aber auch ein Grund für positive strukturelle Auswirkungen z. B. auf die Altersstruktur oder das örtliche Vereinsleben. Stetten a. k. M. besitzt dadurch (im Hinblick auf die Größe der Gemeinde) eine überdurchschnittliche Ausstattung mit öffentlicher und privater Infrastruktur.
2. AUSGANGSLAGE DER SCHULENTWICKLUNG
Der Standort des Schulzentrums in Stetten a. k. M. liegt innerhalb des aufgelockert bebauten Ortskernes ca. 100 m vom Rathaus entfernt. Nach Süden schließt sich eine Gemeinbedarfsfläche an, auf der ein älteres Sporthallengebäude, die als Mehrzweckhalle erbaute "Alemannenhalle" sowie ein Sportplatz, ein Allwetterplatz mit Kleinspielfeld und eine halfpipe für Scater angeordnet sind.
Bisher besteht das Schulzentrum aus Grundschule, Hauptschule und Realschule. Eine Förderschule ist bisher im Ortsteil Glashütte angesiedelt.
In Abstimmung mit dem Oberschulamt soll neben einer Kapazitätserweiterung des Schulzentrums die Förderschule noch mit eingegliedert werden.
Daraus ergibt sich folgendes Gesamtziel der Planung:
Gesucht wird die Erweiterung um ein vorgegebenes Raumprogramm mit dem Ziel eines organisatorisch funktionstüchtigen Schulzentrums innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen.
Unter Anwendung der Schülerzahlen vom Oktober 2000 ergibt sich folgende Gesamtsituation:
Schulform Anzahl Schüler/innen Anzahl Klassen Anzahl Lehrkräfte
Grundschule (GS) 223 9 zusammen
ca. 30
Hauptschule (HS) 170 8
Realschule (RS) 198 10 *) 13
Förderschule (FöS) 36 3 Gruppen 6
*) Die Differenz zum Raumprogramm (9 Klassenräume) ergibt sich deshalb , weil je nach Erreichen der Klassenteilerstärke die 1 _ zügige Realschule mal mehr oder weniger Klassen besitzt. Dies wird durch innere Organisationsänderungen der Schule ausgeglichen.
3. VORHANDENER GEBÄUDEBESTAND
Ältestes Gebäude ist das Realschulgebäude, erbaut im Jahre 1917. Dieses Gebäude wurde seit seiner Errichtung mehrfach renoviert und geringfügig verändert. Es genießt Denkmalschutz gemäß § 2 DSchG. Im Jahre 1959 wurde als "Volksschule" eine baukörpermäßig stark gegliederte Schulerweiterung vollzogen. Auch diese Gebäude wurden seither durch bauliche Maßnahmen (Fassaden- und Dacherneuerung) den Nutzungsansprüchen und baulichen Gegebenheiten angepaßt. 1975 wurde ein weiterer Ausbau der Schule durch Anfügen eines Fachklassentraktes für die Haupt- und Realschule vorgenommen.
Die derzeitige Nutzung der Räume aller Gebäudeteile ist aus den verkleinerten Bestandsplänen (Anlage zum Auslobungstext) und der tabellarischen Aufstellung ersichtlich.
4. DAS SCHULGRUNDSTÜCK
Die vorgesehene Schulerweiterung soll auf dem vorhandenen Schulgrundstück, Parzelle 1272/12 mit 15 220 qm erfolgen.
Das Grundstück wird im Norden begrenzt durch die Albstraße, im Süden und Westen durch die Jahnstraße. Im Osten grenzen private bebaute Grundstücke an.
Der Auslober geht davon aus, daß die südliche Grundstücksgrenze ggf. durch Verlegung der Jahnstraße um max. 10 m für die Schulerweiterung überschritten werden könnte. Dies müßte aber durch ein besonders funktionelles und schlüssiges Gesamtkonzept begründet werden.
Im derzeit aktuellen Flächennutzungsplanentwurf ist das Schulgrundstück als Gemeinbedarfsfläche "Schule" ausgewiesen. Ein Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor. Eine baurechtliche Genehmigung für ein Bauvorhaben zur Schulerweiterung kann auf der Grundlage des § 34 BauGB "Bauen im unbeplanten Innenbereich" erfolgen.
5. ERSCHLIESSUNG
Die Erschließung des Schulzentrums erfolgt sowohl von der Albstraße als auch von der Jahnstraße aus. An der Albstraße befindet sich auch eine Bushaltestelle als Anschluß an das ÖPNV-Netz. Die Mehrzahl der Schüler kommt mit dem Schulbus über die Albstraße. Diese Grunderschließung sollte so beibehalten werden.
Am östlichen Grundstücksrand befindet sich ein Parkplatz. Der Auslober geht davon aus, daß dieser erhalten werden kann.
Nach den Vorstellungen des Auslobers könnte am westlichen Grundstücksrand ein weiterer Parkplatz angeordnet werden.
6. ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN
UND VORSTELLUNGEN DER SCHULEN
6.1 Von den Schulleitungen wurden gemeinsam Anforderungen an die innere Organisation des gesamten Schulzentrums entwickelt, die im Rahmen der Wettbewerbsplanung zu berücksichtigen sind:
- Die einzelnen Schulen des Schulzentrums sollen mit ihren Klassen- und Verwaltungsräumen möglichst in einem engen räumlichen Zusammenhang angeordnet sein.
- Der im Rahmen des Wettbewerbes zu planende Neubau-Klassentrakt sollte mit dem Fach-Klassentrakt in einem räumlichen Zusammenhang stehen und soweit möglich mit einer überdachten Verbindung ausgestattet sein.
- Die Fachräume sollen möglichst nahe zu den Hauptschul- und Realschulklassen liegen, da sie von diesen Schülern benutzt werden. Grundsätzlich werden innerhalb des Schulzentrums möglichst kurze Wege angestrebt.
- Die Schulverwaltungen sollen zu den jeweiligen Klassenräumen der einzelnen Schularten möglichst zentral liegen.
- Bei gegebenem Raumangebot sollen alle schulischen und außerschulischen Aufgaben sowie die Neuerungen der kommenden Jahre (Ganztagesschule, Kernzeitbetreuung an der Grundschule, Hausaufgabenbetreuung, Schulsozialarbeit etc.) möglich bleiben.
6.2 Abgeleitet von den vorgenannten Anforderungen haben die Schulleitungen die nachfolgenden organisatorischen Zielvorstellungen entwickelt. Es bleibt den Wettbewerbsteilnehmern überlassen, diese Vorstellungen zu übernehmen oder sie zu modifizieren und neue Vorschläge zu entwickeln.
- Die drei Klassenräume der Förderschule werden im Dachgeschoß des Altbaues, in dem sich derzeit die Realschule befindet, untergebracht. Das zugehörige Rektorat und Lehrerzimmer im Stockwerk darunter.
- Die acht Klassenräume der Grundschule werden im derzeitigen Realschulgebäude (Altbau) und im Pavillon untergebracht.
- Die acht Klassen der Hauptschule werden im Klassentrakt I untergebracht.
- Die neun Klassen der Realschule sollen im zu planenden Neubau, der dann mit Klassentrakt II bezeichnet werden könnte, untergebracht werden.
- Für den Fachunterricht aller Schulen werden die Räume im Fach-Klassentrakt und im Untergeschoß des Klassentraktes I genutzt.
7. GEFORDERTES RAUMPROGRAMM
Die zu planende Erweiterung des Schulzentrums umfasst folgendes, mit dem Oberschulamt abgestimmtes Raumprogramm:
- Klassentrakt (Größenangaben nach Förderrichtlinien)
9 Klassenzimmer à 67 m2 ca. 603 m2
1 Lehrmittelzimmer ca. 48 m2
1 Lernmittelzimmer ca. 24 m2
1 Aufenthaltsraum für Auswärtige
(möglichst im Erdgeschoß in der Nähe
eines Eingangsbereichs gelegen) ca. 36 m2
1 Elternsprechzimmer ca. 18 m2
- Verwaltungstrakt (Quadratmetergrößen entsprechend den Förderrichtinien)
1 Lehrerzimmer ca. 90 m2
1 Besprechungszimmer ca. 18 m2
1 Lehrerbibliothek ca. 18 m2
1 Sekretariat und Konrektorzimmer ca. 36 m2
1 Rektoratsraum ca. 24 m2
1 Hausmeisterraum ca. 12 m2
Es bleibt den Wettbewerbsteilnehmern überlassen, wo dieser Verwaltungsbereich angeordnet wird (im Neubauteil, als Ersatz des Verwaltungstraktes gem. Ziff. 15.2) oder anderswo.
Es ist möglich, daß sich im Rahmen der organisatorischen und funktionalen Zuordnung bei der konkreten Planung Umnutzungs- bzw. Tauschmöglichkeiten mit bestehenden Räumen anbieten bzw. ergeben. In diesen Fällen ändert sich nicht das Raumprogramm, sondern lediglich die Nutzung der betroffenen Räume.
Vorgenanntes Raumprogramm ist als Netto-Programmfläche in der Vorentwurfsplanung zwingend nachzuweisen. Das Raumprogramm berücksichtigt jedoch nur die Netto-Hauptnutzflächen. Hinzu kommen Nebennutzflächen (WC-Anlagen, Abstellräume), Funktionsflächen (betriebstechnische Anlagen), Verkehrsflächen (Treppen, Flure usw.) sowie die Konstruktionsflächen. Diese Flächenarten können wegen ihrer Abhängigkeit vom individuellen Entwurf nicht vorab festgelegt werden. Sie sollen aber in der Summe nicht mehr als 40 % der Gesamtgeschossfläche ausmachen (Wirtschaftlichkeit).
Das erweiterte, zukünftige Schulzentrum, d.h. die vorhandenen Schulgebäude sowie die Neubauten und Außenanlagen, sollen eine harmonische, städtebaulich, gestalterisch und funktional überzeugende Gesamtanlage bilden und somit dem pädagogischen Auftrag einer Schule, d.h. Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum für Schüler und Lehrer zu sein, gerecht werden.
8. SANITÄRAUSSTATTUNG
WC-Anlagen für Lehrer und Schüler/innen sind an folgenden Standorten vorhanden:
- im Altbau, EG und OG
- imVerbindungsbau zwischen Aula und Klassentrakt
- im Fachklassengebäude (EG), Lehrer-WC im OG
- im Pavillon
Im Hinblick auf die Erweiterung gemäß gefordertem Raumprogramm, ist die Sanitärausstattung zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Der Auslober weist darauf hin, daß die WC-Anlagen im Verbindungsbau zwischen der Aula und dem Klassentrakt erneuerungsbedürftig sind.
9. RAUMAUSSTATTUNG
Die Ausstattung der Klassenräume richtet sich nach Ziffer 6.4 der Schulbauempfehlungen (ASE vom 08. Juli 1983).
Im Unterrichts- und Verwaltungsbereich soll die Anordnung von Schrankwänden vorgesehen werden. Die hierfür benötigten Grundflächen sind in den angegebenen Netto-Programm-Flächen enthalten.
10. PAUSENHOFFLÄCHEN
Gemäß Schulbauempfehlungen für Baden-Württemberg (ASE) sind pro Schüler 0,3 m2 offene, überdachte Pausenfläche sowie eine offene, nicht überdachte Pausenfläche von 3 – 5 m_ je Kind vorzusehen.
Daraus ergibt sich für das zukünftige, erweiterte Schulzentrum folgender, mittlerer Bedarf:
Schulform
überdacht
ca. m2 nicht überdacht
ca. m2
Grundschule 77 892
Hauptschule 51 680
Realschule 59 792
Förderschule 11 144
Diese in der Wettbewerbsplanung nachzuweisenden Flächen sollen sinnvoll angeordnet und ggf. auch zusammengefasst werden, so daß sie sich einerseits ergänzen, andererseits getrennte Aufenthaltsbereiche für unterschiedliche Altersgruppen ergeben.
11. HAUSTECHNIK / HEIZUNG
Die Heizungsanlage für das Schulzentrum befindet sich derzeit im Untergeschoss des 1917 erbauten Altbaus. Diese Heizungsanlage entspricht nicht dem zeitgemäßen Standard. Der Auslober geht davon aus, daß im Zuge der Erweiterung des Schulzentrums eine neue Heizungsanlage installiert wird, die auch den zukünftigen Ansprüchen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit gerecht wird. Festlegungen hierzu sind noch nicht getroffen. Entsprechende Fachplanungen müssen erarbeitet werden, sind aber nicht Bestandteil der Wettbewerbsplanung.
12. STELLPLATZNACHWEIS
Für Fahrräder soll eine angemessene Abstellfläche (möglichst überdacht) unter Berücksichtigung des Bedarfs ausgewiesen werden.
Der Auslober geht davon aus, daß auch unter Berücksichtigung der Schulerweiterung keine weiteren KFZ-Stellplätze notwendig werden. Der Nachweis der notwendigen Stellplätze gemäß § 37 LBO ist nicht Gegenstand der Wettbewerbsplanung.
13. HINWEISE ZUR GESTALTUNG
Die zu planende Schulerweiterung soll in sensibler Form in die Gesamtanlage "Schulzentrum" eingefügt werden. Es wird erwartet, daß sich der Erweiterungsbau in funktionell sinnvoller Weise und gestalterisch mit der gebotenen Rücksichtnahme auf den Bestand in das Schulzentrum selbst wie auch in den Kontext der baulichen Umgebung einfügt. Bestimmte Dachformen oder Rastermaße für Grundrisse und Fassaden werden nicht vorgegeben.
So wie die bestehenden Schulgebäude des Schulzentrums bezüglich ihrer Erscheinung jeweils Ausruck ihrer Entstehungszeit sind, sollen die neu hinzuzufügenden Bauteile bei durchaus eigenständiger und zeitgemäßer Architektur und Formensprache mit dem Gebäudebestand eine harmonische und funktionelle Gesamtanlage bilden.
14. WIRTSCHAFTLICHKEIT
Seitens des Auslobers wird bei der Vorentwurfsplanung der Schulerweiterung größter Wert auf eine besonders kostengünstige und wirtschaftliche Lösung gelegt. Dies gilt sowohl für die Baukosten von Gebäuden und Außenanlagen als auch für die Folge- und Unterhaltungskosten.
Nicht nur, aber besonders aus wirtschaftlichen Gründen, sind Eingriffe und bauliche Veränderungen an den Bestandsgebäuden auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken.
Als ein Merkmal der Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme gelten folgende Zahlenverhältnisse, die auch bei der Beurteilung der Förderfähigkeit der Baumaßnahme zugrunde gelegt werden:
- Der Anteil Programmfläche (= Nutzfläche gemäß Raumprogramm) zu den Restflächen (Nebennutzflächen, Verkehrs- und Konstruktionsflächen) soll mindestens 60 % : 40 % der Gesamtfläche (= Geschoßfläche) betragen. Ein noch günstigeres Verhältnis wäre anzustreben.
- Das Verhältnis von Programmfläche in qm zur Kubatur (umbauter Raum) in cbm soll max. 1 : 7 betragen.
15. SONSTIGE FORDERUNGEN UND HINWEISE DES AUSLOBERS
15.1 Der "Pavillon" mit zwei Klassenräumen weist erhebliche bauliche Mängel auf. Im Zuge der Erweiterung des Schulzentrums sollen diese Mängel beseitigt werden.
Der Auslober erwartet Vorschläge, wie mit diesem Gebäude im Rahmen der Schulerweiterung umzugehen ist. Denkbar sind die Integration des Pavillons in einen Neubau, die Überbauung durch einen neuen Baukörper, unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit aber auch ein Ersatz (in diesem Falle müssen die beiden Klassenräume zusätzlich zum Raumprogramm nachgewiesen werden). Eine Aufstockung des Pavillons ist aus statischen und bautechnischen Gründen nicht angezeigt.
15.2 Der derzeit für die Realschule genutzte Rektorats- und Verwaltungsbereich, der an die Aula anschließt, kann u.a. insbesondere bezüglich der Flächengröße den Nutzungsansprüchen nicht mehr genügen. Im Rahmen der Wettbewerbsplanung sind Verbesserungen vorzuschlagen. Bauliche Veränderungen sind hierzu erforderlich. Diese sind aus Wirtschaftlichkeitserwägungen auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Die im Raumprogramm aufgeführten Verwaltungsräume könnten den vorab beschriebenen Verwaltungstrakt ersetzen.
15.3 Nach den bisherigen Vorstellungen des Auslobers wird für die neu zu planenden Gebäude bzw. Gebäudeteile keine Unterkellerung gefordert.
16. VORSCHRIFTEN UND RICHTLINIEN
Neben den allgemein gültigen Bauvorschriften und Normen und den anerkannten Regeln der Bautechnik sind insbesondere die "Allgemeinen Schulbauempfehlungen" für Baden-Württemberg (ASE) vom 08. Juli 1983 (Gemeinsames Amtsblatt GBl 1983 Nr.40 Seite 1270 ff., zu beziehen vom Neckarverlag in Villingen-Schwenningen) und die Schulbauförderungsrichtlinien (SchBauFR) vom 11.02.1999 (Gemeinsames Amtsblatt GBl 1999 Nr.5 Seiten 254 ff.) sowie die Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) vom 08.08.1995 in der neuesten Fassung zu beachten.
Besonders hingewiesen wird hierbei auf die Notwendigkeit des barrierefreien Zugangs zu den neu zu schaffenden Bauteilen.
Stetten a. k. M. liegt etwa 12 km südlich von Albstadt und etwa 12 km nordwestlich von Sigmaringen auf der Alb-Hochfläche. Zusammen mit den Teilorten Frohnstetten, Storzingen und Glashütte besitzt die Gemeinde ca. 5800 Einwohner. Dazu kommen noch etwa 1000 Wehrdienstleistende der Bundeswehr.
Verwaltungsräumlich liegt Stetten a. k. M. im Landkreis Sigmaringen und gehört damit zur Region Bodensee-Oberschwaben (Regionalverband Sitz in Ravensburg) und zum Regierungsbezirk Tübingen.
Die Markungsfläche der Gesamtgemeinde beträgt ca. 5637 ha, davon entfallen ca. 166 ha auf die bebauten Ortslagen. Etwa ein Drittel der Gesamtfläche ist landwirtschaftliche Nutzfläche und mehr als ein Viertel der Gesamtmarkungsfläche wird vom Truppenübungsplatz Heuberg, dem Standortübungsplatz und den Kasernen in Anspruch genommen.
Da Stetten a. k. M. bereits zu wilhelminischer Zeit Garnisonsstandort war, ist seine historische Entwicklung auch und vor allem durch das Militär geprägt. Durch die erheblichen Truppenreduzierungen der letzten Jahre steht auch Stetten a. k. M. vor großen, vorher nicht gekannten Herausforderungen bei der Bewältigung von Konversionsmaßnahmen.
Grundstücksflächen und Gebäude wurden in großem Umfang vom Militär frei gemacht und werden nun in einem mehrjährigen Entwicklungsprozeß in ihren Nutzungen verändert und in die Struktur der Gemeinde eingefügt.
Gerade das Militär ist aber auch ein Grund für positive strukturelle Auswirkungen z. B. auf die Altersstruktur oder das örtliche Vereinsleben. Stetten a. k. M. besitzt dadurch (im Hinblick auf die Größe der Gemeinde) eine überdurchschnittliche Ausstattung mit öffentlicher und privater Infrastruktur.
2. AUSGANGSLAGE DER SCHULENTWICKLUNG
Der Standort des Schulzentrums in Stetten a. k. M. liegt innerhalb des aufgelockert bebauten Ortskernes ca. 100 m vom Rathaus entfernt. Nach Süden schließt sich eine Gemeinbedarfsfläche an, auf der ein älteres Sporthallengebäude, die als Mehrzweckhalle erbaute "Alemannenhalle" sowie ein Sportplatz, ein Allwetterplatz mit Kleinspielfeld und eine halfpipe für Scater angeordnet sind.
Bisher besteht das Schulzentrum aus Grundschule, Hauptschule und Realschule. Eine Förderschule ist bisher im Ortsteil Glashütte angesiedelt.
In Abstimmung mit dem Oberschulamt soll neben einer Kapazitätserweiterung des Schulzentrums die Förderschule noch mit eingegliedert werden.
Daraus ergibt sich folgendes Gesamtziel der Planung:
Gesucht wird die Erweiterung um ein vorgegebenes Raumprogramm mit dem Ziel eines organisatorisch funktionstüchtigen Schulzentrums innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen.
Unter Anwendung der Schülerzahlen vom Oktober 2000 ergibt sich folgende Gesamtsituation:
Schulform Anzahl Schüler/innen Anzahl Klassen Anzahl Lehrkräfte
Grundschule (GS) 223 9 zusammen
ca. 30
Hauptschule (HS) 170 8
Realschule (RS) 198 10 *) 13
Förderschule (FöS) 36 3 Gruppen 6
*) Die Differenz zum Raumprogramm (9 Klassenräume) ergibt sich deshalb , weil je nach Erreichen der Klassenteilerstärke die 1 _ zügige Realschule mal mehr oder weniger Klassen besitzt. Dies wird durch innere Organisationsänderungen der Schule ausgeglichen.
3. VORHANDENER GEBÄUDEBESTAND
Ältestes Gebäude ist das Realschulgebäude, erbaut im Jahre 1917. Dieses Gebäude wurde seit seiner Errichtung mehrfach renoviert und geringfügig verändert. Es genießt Denkmalschutz gemäß § 2 DSchG. Im Jahre 1959 wurde als "Volksschule" eine baukörpermäßig stark gegliederte Schulerweiterung vollzogen. Auch diese Gebäude wurden seither durch bauliche Maßnahmen (Fassaden- und Dacherneuerung) den Nutzungsansprüchen und baulichen Gegebenheiten angepaßt. 1975 wurde ein weiterer Ausbau der Schule durch Anfügen eines Fachklassentraktes für die Haupt- und Realschule vorgenommen.
Die derzeitige Nutzung der Räume aller Gebäudeteile ist aus den verkleinerten Bestandsplänen (Anlage zum Auslobungstext) und der tabellarischen Aufstellung ersichtlich.
4. DAS SCHULGRUNDSTÜCK
Die vorgesehene Schulerweiterung soll auf dem vorhandenen Schulgrundstück, Parzelle 1272/12 mit 15 220 qm erfolgen.
Das Grundstück wird im Norden begrenzt durch die Albstraße, im Süden und Westen durch die Jahnstraße. Im Osten grenzen private bebaute Grundstücke an.
Der Auslober geht davon aus, daß die südliche Grundstücksgrenze ggf. durch Verlegung der Jahnstraße um max. 10 m für die Schulerweiterung überschritten werden könnte. Dies müßte aber durch ein besonders funktionelles und schlüssiges Gesamtkonzept begründet werden.
Im derzeit aktuellen Flächennutzungsplanentwurf ist das Schulgrundstück als Gemeinbedarfsfläche "Schule" ausgewiesen. Ein Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor. Eine baurechtliche Genehmigung für ein Bauvorhaben zur Schulerweiterung kann auf der Grundlage des § 34 BauGB "Bauen im unbeplanten Innenbereich" erfolgen.
5. ERSCHLIESSUNG
Die Erschließung des Schulzentrums erfolgt sowohl von der Albstraße als auch von der Jahnstraße aus. An der Albstraße befindet sich auch eine Bushaltestelle als Anschluß an das ÖPNV-Netz. Die Mehrzahl der Schüler kommt mit dem Schulbus über die Albstraße. Diese Grunderschließung sollte so beibehalten werden.
Am östlichen Grundstücksrand befindet sich ein Parkplatz. Der Auslober geht davon aus, daß dieser erhalten werden kann.
Nach den Vorstellungen des Auslobers könnte am westlichen Grundstücksrand ein weiterer Parkplatz angeordnet werden.
6. ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN
UND VORSTELLUNGEN DER SCHULEN
6.1 Von den Schulleitungen wurden gemeinsam Anforderungen an die innere Organisation des gesamten Schulzentrums entwickelt, die im Rahmen der Wettbewerbsplanung zu berücksichtigen sind:
- Die einzelnen Schulen des Schulzentrums sollen mit ihren Klassen- und Verwaltungsräumen möglichst in einem engen räumlichen Zusammenhang angeordnet sein.
- Der im Rahmen des Wettbewerbes zu planende Neubau-Klassentrakt sollte mit dem Fach-Klassentrakt in einem räumlichen Zusammenhang stehen und soweit möglich mit einer überdachten Verbindung ausgestattet sein.
- Die Fachräume sollen möglichst nahe zu den Hauptschul- und Realschulklassen liegen, da sie von diesen Schülern benutzt werden. Grundsätzlich werden innerhalb des Schulzentrums möglichst kurze Wege angestrebt.
- Die Schulverwaltungen sollen zu den jeweiligen Klassenräumen der einzelnen Schularten möglichst zentral liegen.
- Bei gegebenem Raumangebot sollen alle schulischen und außerschulischen Aufgaben sowie die Neuerungen der kommenden Jahre (Ganztagesschule, Kernzeitbetreuung an der Grundschule, Hausaufgabenbetreuung, Schulsozialarbeit etc.) möglich bleiben.
6.2 Abgeleitet von den vorgenannten Anforderungen haben die Schulleitungen die nachfolgenden organisatorischen Zielvorstellungen entwickelt. Es bleibt den Wettbewerbsteilnehmern überlassen, diese Vorstellungen zu übernehmen oder sie zu modifizieren und neue Vorschläge zu entwickeln.
- Die drei Klassenräume der Förderschule werden im Dachgeschoß des Altbaues, in dem sich derzeit die Realschule befindet, untergebracht. Das zugehörige Rektorat und Lehrerzimmer im Stockwerk darunter.
- Die acht Klassenräume der Grundschule werden im derzeitigen Realschulgebäude (Altbau) und im Pavillon untergebracht.
- Die acht Klassen der Hauptschule werden im Klassentrakt I untergebracht.
- Die neun Klassen der Realschule sollen im zu planenden Neubau, der dann mit Klassentrakt II bezeichnet werden könnte, untergebracht werden.
- Für den Fachunterricht aller Schulen werden die Räume im Fach-Klassentrakt und im Untergeschoß des Klassentraktes I genutzt.
7. GEFORDERTES RAUMPROGRAMM
Die zu planende Erweiterung des Schulzentrums umfasst folgendes, mit dem Oberschulamt abgestimmtes Raumprogramm:
- Klassentrakt (Größenangaben nach Förderrichtlinien)
9 Klassenzimmer à 67 m2 ca. 603 m2
1 Lehrmittelzimmer ca. 48 m2
1 Lernmittelzimmer ca. 24 m2
1 Aufenthaltsraum für Auswärtige
(möglichst im Erdgeschoß in der Nähe
eines Eingangsbereichs gelegen) ca. 36 m2
1 Elternsprechzimmer ca. 18 m2
- Verwaltungstrakt (Quadratmetergrößen entsprechend den Förderrichtinien)
1 Lehrerzimmer ca. 90 m2
1 Besprechungszimmer ca. 18 m2
1 Lehrerbibliothek ca. 18 m2
1 Sekretariat und Konrektorzimmer ca. 36 m2
1 Rektoratsraum ca. 24 m2
1 Hausmeisterraum ca. 12 m2
Es bleibt den Wettbewerbsteilnehmern überlassen, wo dieser Verwaltungsbereich angeordnet wird (im Neubauteil, als Ersatz des Verwaltungstraktes gem. Ziff. 15.2) oder anderswo.
Es ist möglich, daß sich im Rahmen der organisatorischen und funktionalen Zuordnung bei der konkreten Planung Umnutzungs- bzw. Tauschmöglichkeiten mit bestehenden Räumen anbieten bzw. ergeben. In diesen Fällen ändert sich nicht das Raumprogramm, sondern lediglich die Nutzung der betroffenen Räume.
Vorgenanntes Raumprogramm ist als Netto-Programmfläche in der Vorentwurfsplanung zwingend nachzuweisen. Das Raumprogramm berücksichtigt jedoch nur die Netto-Hauptnutzflächen. Hinzu kommen Nebennutzflächen (WC-Anlagen, Abstellräume), Funktionsflächen (betriebstechnische Anlagen), Verkehrsflächen (Treppen, Flure usw.) sowie die Konstruktionsflächen. Diese Flächenarten können wegen ihrer Abhängigkeit vom individuellen Entwurf nicht vorab festgelegt werden. Sie sollen aber in der Summe nicht mehr als 40 % der Gesamtgeschossfläche ausmachen (Wirtschaftlichkeit).
Das erweiterte, zukünftige Schulzentrum, d.h. die vorhandenen Schulgebäude sowie die Neubauten und Außenanlagen, sollen eine harmonische, städtebaulich, gestalterisch und funktional überzeugende Gesamtanlage bilden und somit dem pädagogischen Auftrag einer Schule, d.h. Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum für Schüler und Lehrer zu sein, gerecht werden.
8. SANITÄRAUSSTATTUNG
WC-Anlagen für Lehrer und Schüler/innen sind an folgenden Standorten vorhanden:
- im Altbau, EG und OG
- imVerbindungsbau zwischen Aula und Klassentrakt
- im Fachklassengebäude (EG), Lehrer-WC im OG
- im Pavillon
Im Hinblick auf die Erweiterung gemäß gefordertem Raumprogramm, ist die Sanitärausstattung zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Der Auslober weist darauf hin, daß die WC-Anlagen im Verbindungsbau zwischen der Aula und dem Klassentrakt erneuerungsbedürftig sind.
9. RAUMAUSSTATTUNG
Die Ausstattung der Klassenräume richtet sich nach Ziffer 6.4 der Schulbauempfehlungen (ASE vom 08. Juli 1983).
Im Unterrichts- und Verwaltungsbereich soll die Anordnung von Schrankwänden vorgesehen werden. Die hierfür benötigten Grundflächen sind in den angegebenen Netto-Programm-Flächen enthalten.
10. PAUSENHOFFLÄCHEN
Gemäß Schulbauempfehlungen für Baden-Württemberg (ASE) sind pro Schüler 0,3 m2 offene, überdachte Pausenfläche sowie eine offene, nicht überdachte Pausenfläche von 3 – 5 m_ je Kind vorzusehen.
Daraus ergibt sich für das zukünftige, erweiterte Schulzentrum folgender, mittlerer Bedarf:
Schulform
überdacht
ca. m2 nicht überdacht
ca. m2
Grundschule 77 892
Hauptschule 51 680
Realschule 59 792
Förderschule 11 144
Diese in der Wettbewerbsplanung nachzuweisenden Flächen sollen sinnvoll angeordnet und ggf. auch zusammengefasst werden, so daß sie sich einerseits ergänzen, andererseits getrennte Aufenthaltsbereiche für unterschiedliche Altersgruppen ergeben.
11. HAUSTECHNIK / HEIZUNG
Die Heizungsanlage für das Schulzentrum befindet sich derzeit im Untergeschoss des 1917 erbauten Altbaus. Diese Heizungsanlage entspricht nicht dem zeitgemäßen Standard. Der Auslober geht davon aus, daß im Zuge der Erweiterung des Schulzentrums eine neue Heizungsanlage installiert wird, die auch den zukünftigen Ansprüchen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit gerecht wird. Festlegungen hierzu sind noch nicht getroffen. Entsprechende Fachplanungen müssen erarbeitet werden, sind aber nicht Bestandteil der Wettbewerbsplanung.
12. STELLPLATZNACHWEIS
Für Fahrräder soll eine angemessene Abstellfläche (möglichst überdacht) unter Berücksichtigung des Bedarfs ausgewiesen werden.
Der Auslober geht davon aus, daß auch unter Berücksichtigung der Schulerweiterung keine weiteren KFZ-Stellplätze notwendig werden. Der Nachweis der notwendigen Stellplätze gemäß § 37 LBO ist nicht Gegenstand der Wettbewerbsplanung.
13. HINWEISE ZUR GESTALTUNG
Die zu planende Schulerweiterung soll in sensibler Form in die Gesamtanlage "Schulzentrum" eingefügt werden. Es wird erwartet, daß sich der Erweiterungsbau in funktionell sinnvoller Weise und gestalterisch mit der gebotenen Rücksichtnahme auf den Bestand in das Schulzentrum selbst wie auch in den Kontext der baulichen Umgebung einfügt. Bestimmte Dachformen oder Rastermaße für Grundrisse und Fassaden werden nicht vorgegeben.
So wie die bestehenden Schulgebäude des Schulzentrums bezüglich ihrer Erscheinung jeweils Ausruck ihrer Entstehungszeit sind, sollen die neu hinzuzufügenden Bauteile bei durchaus eigenständiger und zeitgemäßer Architektur und Formensprache mit dem Gebäudebestand eine harmonische und funktionelle Gesamtanlage bilden.
14. WIRTSCHAFTLICHKEIT
Seitens des Auslobers wird bei der Vorentwurfsplanung der Schulerweiterung größter Wert auf eine besonders kostengünstige und wirtschaftliche Lösung gelegt. Dies gilt sowohl für die Baukosten von Gebäuden und Außenanlagen als auch für die Folge- und Unterhaltungskosten.
Nicht nur, aber besonders aus wirtschaftlichen Gründen, sind Eingriffe und bauliche Veränderungen an den Bestandsgebäuden auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken.
Als ein Merkmal der Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme gelten folgende Zahlenverhältnisse, die auch bei der Beurteilung der Förderfähigkeit der Baumaßnahme zugrunde gelegt werden:
- Der Anteil Programmfläche (= Nutzfläche gemäß Raumprogramm) zu den Restflächen (Nebennutzflächen, Verkehrs- und Konstruktionsflächen) soll mindestens 60 % : 40 % der Gesamtfläche (= Geschoßfläche) betragen. Ein noch günstigeres Verhältnis wäre anzustreben.
- Das Verhältnis von Programmfläche in qm zur Kubatur (umbauter Raum) in cbm soll max. 1 : 7 betragen.
15. SONSTIGE FORDERUNGEN UND HINWEISE DES AUSLOBERS
15.1 Der "Pavillon" mit zwei Klassenräumen weist erhebliche bauliche Mängel auf. Im Zuge der Erweiterung des Schulzentrums sollen diese Mängel beseitigt werden.
Der Auslober erwartet Vorschläge, wie mit diesem Gebäude im Rahmen der Schulerweiterung umzugehen ist. Denkbar sind die Integration des Pavillons in einen Neubau, die Überbauung durch einen neuen Baukörper, unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit aber auch ein Ersatz (in diesem Falle müssen die beiden Klassenräume zusätzlich zum Raumprogramm nachgewiesen werden). Eine Aufstockung des Pavillons ist aus statischen und bautechnischen Gründen nicht angezeigt.
15.2 Der derzeit für die Realschule genutzte Rektorats- und Verwaltungsbereich, der an die Aula anschließt, kann u.a. insbesondere bezüglich der Flächengröße den Nutzungsansprüchen nicht mehr genügen. Im Rahmen der Wettbewerbsplanung sind Verbesserungen vorzuschlagen. Bauliche Veränderungen sind hierzu erforderlich. Diese sind aus Wirtschaftlichkeitserwägungen auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Die im Raumprogramm aufgeführten Verwaltungsräume könnten den vorab beschriebenen Verwaltungstrakt ersetzen.
15.3 Nach den bisherigen Vorstellungen des Auslobers wird für die neu zu planenden Gebäude bzw. Gebäudeteile keine Unterkellerung gefordert.
16. VORSCHRIFTEN UND RICHTLINIEN
Neben den allgemein gültigen Bauvorschriften und Normen und den anerkannten Regeln der Bautechnik sind insbesondere die "Allgemeinen Schulbauempfehlungen" für Baden-Württemberg (ASE) vom 08. Juli 1983 (Gemeinsames Amtsblatt GBl 1983 Nr.40 Seite 1270 ff., zu beziehen vom Neckarverlag in Villingen-Schwenningen) und die Schulbauförderungsrichtlinien (SchBauFR) vom 11.02.1999 (Gemeinsames Amtsblatt GBl 1999 Nr.5 Seiten 254 ff.) sowie die Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) vom 08.08.1995 in der neuesten Fassung zu beachten.
Besonders hingewiesen wird hierbei auf die Notwendigkeit des barrierefreien Zugangs zu den neu zu schaffenden Bauteilen.