https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Erweiterung_des_Clemens-August-Gymnasiums_99350.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Cloppenburg, Erweiterung des Clemens-August-Gymnasium
Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren
Auslober: Landkreis Cloppenburg.
Teilnehmer: natürliche Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in mit Eintragung der Beschäftigungsart freischaffend und Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäfts-/ Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Das Hinzuziehen von Fachplanern (Sonderfachleute) gemäß Nr. 1.1 Abs. 1 j GRW ist gestattet. Sie unterliegt nicht den o.g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA empfohlen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren Befähigung angehören.
Es werden insgesamt 30 Teilnehmer ausgewählt. 25 Teilnehmer werden durch das Losverfahren bestimmt. Fünf Teilnehmer werden eingeladen. Die Bewerber/innen haben nachzuweisen, dass sie ein Gebäude vergleichbarer Art und Größe als Architekt/in verantwortlich geplant haben (mindestens Leistungsphasen 2-5 HOAI).
Sofern mehr Bewerber/innen diese Kriterien erfüllen als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle (oder eines Notars).
Unterlagen: Nachweis der Teilnahmeberechtigung,
Dokumentation des vom Bewerber geplanten vergleichbaren Gebäudes auf maximal einem Blatt DIN A3.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Bewerbungsunterlagen sind beim
Landkreis Cloppenburg,
Eschstraße 29,
49661 Cloppenburg, einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o. g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen. Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabeterrnin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen,
Preissumme: DM 88.000,-
Bewerbungsschluss: 15. Juni 2000.
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 27. Juli 2000.
Schriftliche Rückfragen bis 24, August 2000.
Kolloquium 24. September 2000.
Abgabetermin: 2. November 2000.
Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren
Auslober: Landkreis Cloppenburg.
Teilnehmer: natürliche Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in mit Eintragung der Beschäftigungsart freischaffend und Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäfts-/ Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Das Hinzuziehen von Fachplanern (Sonderfachleute) gemäß Nr. 1.1 Abs. 1 j GRW ist gestattet. Sie unterliegt nicht den o.g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA empfohlen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren Befähigung angehören.
Es werden insgesamt 30 Teilnehmer ausgewählt. 25 Teilnehmer werden durch das Losverfahren bestimmt. Fünf Teilnehmer werden eingeladen. Die Bewerber/innen haben nachzuweisen, dass sie ein Gebäude vergleichbarer Art und Größe als Architekt/in verantwortlich geplant haben (mindestens Leistungsphasen 2-5 HOAI).
Sofern mehr Bewerber/innen diese Kriterien erfüllen als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle (oder eines Notars).
Unterlagen: Nachweis der Teilnahmeberechtigung,
Dokumentation des vom Bewerber geplanten vergleichbaren Gebäudes auf maximal einem Blatt DIN A3.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Bewerbungsunterlagen sind beim
Landkreis Cloppenburg,
Eschstraße 29,
49661 Cloppenburg, einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o. g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen. Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabeterrnin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen,
Preissumme: DM 88.000,-
Bewerbungsschluss: 15. Juni 2000.
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 27. Juli 2000.
Schriftliche Rückfragen bis 24, August 2000.
Kolloquium 24. September 2000.
Abgabetermin: 2. November 2000.