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BAUNETZWOCHE#650
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Beurteilungskriterien
Die Entwürfe werden nach folgenden Kriterien beurteilt: Erste Bearbeitungsphase (soweit im Maßstab 1:500 darstellbar):
- Stadtebauliche Gesamtlosung und Integration in den innerstadtischen Bereich
- Erfullung der Anforderungen im Umgang mit dem Bestand, der Denkmalpflege und den Außenräumen
- Einhaltung der bau-, planungs- und nachbarrechtlichen Vorschriften - Einhaltung des Raumprogramms
- Erfüllung der Funktionen und Bereichsbeziehungen
- Wirtschaftlichkeit (anhand der Gebäudekenndaten, z B BGF/HNF, BRI/BGF) - Gestalterische und raumliche Qualitat
- Verkehrsanbindung sowie außere und innere Erschließung
- Einhaltung der sonstigen qualitativen Bedarfsanforderungen
Zweite Bearbeitungsphase (soweit im Maßstab 1:200 darstellbar): Kriterien wie 1. Bearbeitungsphase jedoch erganzt durch:
- Wirtschaftlichkeit (Kostenschätzung nach DIN 276 sowie Investitions- und Folgekosten)
- Statisch konstruktives, haustechnisches, energiewirtschaftliches und außenraumliches Konzept - Okologische Anforderungen und Umweltvertraglichkeit
- Beachtung eines Investitions- und Kostenrahmens
- Stadtebauliche Gesamtlosung und Integration in den innerstadtischen Bereich
- Erfullung der Anforderungen im Umgang mit dem Bestand, der Denkmalpflege und den Außenräumen
- Einhaltung der bau-, planungs- und nachbarrechtlichen Vorschriften - Einhaltung des Raumprogramms
- Erfüllung der Funktionen und Bereichsbeziehungen
- Wirtschaftlichkeit (anhand der Gebäudekenndaten, z B BGF/HNF, BRI/BGF) - Gestalterische und raumliche Qualitat
- Verkehrsanbindung sowie außere und innere Erschließung
- Einhaltung der sonstigen qualitativen Bedarfsanforderungen
Zweite Bearbeitungsphase (soweit im Maßstab 1:200 darstellbar): Kriterien wie 1. Bearbeitungsphase jedoch erganzt durch:
- Wirtschaftlichkeit (Kostenschätzung nach DIN 276 sowie Investitions- und Folgekosten)
- Statisch konstruktives, haustechnisches, energiewirtschaftliches und außenraumliches Konzept - Okologische Anforderungen und Umweltvertraglichkeit
- Beachtung eines Investitions- und Kostenrahmens