https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Erweiterung_der_Phaenomenta_103134.html
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Wettbewerbsbekanntmachung
Realisierungswettbewerb für die Erweiterung der Phänomenta
in Flensburg
integriert in eine städtebauliche Gesamtkonzeption
Ausloberin
Stadt Flensburg
Der Oberbürgermeister
Fachbereich 4 Umwelt und Planen
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
Wettbewerbsaufgabe
Der Verein Phänomenta e. V. betreibt seit etwa 10 Jahren auf wissenschaftlicher Grundlage eine interaktive Ausstellung mit naturwissenschaftlich-technischen Inhalten und ist im Umfeld mit einer Vielzahl von Aktionen aktiv. Die Einrichtung hat ihre Räumlichkeit an einer der prominentesten Stellen der Stadt: am "Nordertor", dem Wahrzeichen der Stadt Flensburg. Die Phänomenta hat sich zu einem Anziehungs- und Attraktionspunkt für Flensburg entwickelt. Im Hinblick auf die steigenden Besucherzahlen sowie in Anbetracht veränderter Erwartungshaltungen entsprechen die Räumlichkeiten hinsichtlich baulicher, räumlicher und technischer Ausstattung nicht mehr den gestiegenen Anforderungen. Der Wettbewerb umfasst die
- bauliche Erweiterung der Phänomenta (1. Bauabschnitt),
- freiraumplanerische Gesaltungskonzepte für den I.-C.-Möller-Platz zur Steigerung der Auf-enthalts- und Verweilqualität,
- planerische und künstlerische Ideen zur besseren Anbindung und Wahrnehmung der Phä-nomenta vom Wasser unter Berücksichtigung der Querung der Straße "Schiffbrücke" sowie des Nordertorkais,
- städtebauliche Gesamtkonzeption mit der Option eines Neubaus für die Präsentation heimischer Firmen in Verbindung mit der Phänomenta (2. Bauabschnitt).
Für die ersten drei Maßnahmen dürfen die Gesamtkosten von 2.600.000 Euro aus haushaltstechnischen Gründen nicht überschritten werden.
Wettbewerbsart, Teilnahmeberechtigung und Anzahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als beschränkter Realisierungswettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbs mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren ausgelobt. Die Gesamtzahl wird auf 15 TeilnehmerInnen beschränkt. Der Auslober wird maximal 8 Wettbewerbsteilnehmer aus dem offenen Bewerbungsverfahren auswählen, davon sollen bis zu 2 Büros/Arbeitsgemeinschaften jünger als 40 Jahre sein (d. h. jeder Inhaber bzw. jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft unter 40 Jahre, Stichtag: 01. März 2005). Arbeitsgemeinschaften unter 40 Jahre haben ihre Bewer-bungsunterlagen mit der Bemerkung "Junge Büros" zu kennzeichnen.
Folgende 7 Teilnehmer sind bereits gesetzt:
- Architekten Asmussen & Partner GbR, Jarplund-Weding
- Architekt Gunnar Carlsson, Flensburg
- Exners Tegnestue A/S, Arhus, Dänemark
- Konermann Siegmund Architekten BDA, Hamburg
- Architekt BDA Laust Lorenzen, Flensburg
- Arkitektfirmaet C. F. MØller, Arhus, Dänemark
- Helmut Riemann Architekt BDA, Lübeck
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Es werden Büro- bzw. Arbeitsgemeinschaften mit freischaffenden Architekten, Stadtplanern, Landschaftsarchitekten gefordert. Der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft muss ein Architekt sein, der für die Wettbewerbsaufgabe verantwortlich ist.
Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Wer am Tag der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der ei-genen Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfäl-tig zu prüfen, seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit dem Landeswettbewerbsausschuss empfohlen.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten mit Hauptgeschäftssitz oder Wohnsitz ansässige, natürliche und juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnungen Architekt, Stadtplaner und Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein entsprechendes Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen anzuerkennenden Berufsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
- der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie),
- der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie)
gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem ausschließlichen Geschäftszweck der Wettbewerbsauf-gabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristi-scher Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Perso-nen als Teilnehmer gestellt werden.
Angestellte und beamtete Architekten, Planer sowie Studenten sind nicht zugelassen.
Bewerbung und Unterlagen
- Der Bewerbung sind beizufügen:
- Unterlagen zum Nachweis der unter "Teilnahmeberechtigung" genannten Voraussetzungen
- Angaben des Hauptgeschäfts- oder -Wohnsitzes mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail, über die kurzfristig eine Benachrichtigung erfolgen kann
- Verbindliche Teilnahmeerklärung am Wettbewerb und am Kolloquium
- Verbindliche Nennung der teilnehmenden Architektur-, Stadt- und Landschaftsarchitekturbüros
- Unterlagen über ausgeführte, vergleichbare Projekte, wie z. B. Arbeitsproben oder Fotos (max. drei A4-Seiten)
Die Bewerbung sind so knapp wie möglich in deutscher Sprache einzureichen. Darüber hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Von Bürogemeinschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert, auch wenn sie mit Büroniederlassungen an mehreren Orten vertreten sind.
Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer
Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt durch ein Auswahlgremium:
Architekt BDA Björn Bergfeld, Kiel
Architekt BDA Hans-Eggert Bock, Rendsburg
Auslober
Auswahlkriterien werden - unter Würdigung der aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen Nachweise - die gestalterische Qualität der bisherigen Arbeiten der Bewerber, ihre Leistungsfähigkeit und Erfahrung im Hinblick auf die gestellte Aufgabe sowie in der interdisziplinären Zusammenarbeit sein. Die Auswahlentscheidungen sind endgültig. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer
Fachpreisrichter
Prof. Arno Brandlhuber, Köln/Nürnberg
Prof. Carl Fingerhuth, Basel/Darmstadt
Prof. Dörte Gatermann, Köln/Darmstadt
Arkitekter MAA/PAR Kristian Isager, Odense C, Dänemark
Ltd. Baudirektor Bernd Köster, Flensburg
Stellvertretende Fachpreisrichter
Dipl.-Ing. Julius Ehlers, Itzehoe
Architekt Ing. Markus Emde
Prof. Peter Rix, Kiel
Dr.-Ing. Peter Schroeders (ständig anwesender Stellvertreter)
Sachpreisrichter
Oberbürgermeister Klaus Tscheuschner
Bürgerliches Mitglied Andrea Flora Bauer
Ratsherr Stephan Menschel
Ratsherr Rolf Pietzner
Stellvertretende Sachpreisrichter
Bürgermeister Helmut Trost
Ratsherr Heinz Günter Hergesell (ständig anwesender Stellvertreter)
Ratsfrau Grazia Matzen
Ratsherr Hans-Joachim Wnuck
Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)
Dipl.-Päd. Achim Englert, Phänomenta
Dr. Astrid Hansen, Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
RA Ina Reese, Verein Lebendige Altstadt
Vorprüfer
Dipl.-Ing. Jürgen Förster (Leitung)
Abgabe der Bewerbung
Interessenten haben ihre Bewerbungsunterlagen mit der Bemerkung "Wettbewerb Phäno-menta" zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu richten an die Ausloberin. Annahme-schluss ist der 15. März 2005.
Adresse:
Abteilung 4.1 Stadt- und Landschaftsplanung
Technisches Rathaus
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Jörg Freudenreich
Tel. 0461-85-2966
Fax 0461-85-1677
freudenreich.joerg@stadt.flensburg.de
Preise und Ankäufe
Für Preise und Ankäufe stellt die Ausloberin als verbindlichen Rahmen einen Gesamtbetrag von 65.000 Euro (Wettbewerbssumme) zur Verfügung.
1. Preis Euro 26.000
2. Preis Euro 16.250
3. Preis Euro 9.750
Ankäufe Euro 13.000
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Weitere Bearbeitung
Die Ausloberin beabsichtigt - unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts - dem 1. Preisträger weitere Leistungen nach HOAI, mindestens die Leistungsphasen 3 - 5, zu übertragen, soweit nach Auffassung der Ausloberin eine fachlich einwandfreie Durchführung der Aufgabe bei Einhaltung der Kostenvorgabe gewährleistet ist.
Das Preisgeld wird auf das spätere Honorar angerechnet.
Termine
- Eingang der Anträge auf Teilnahme bis 15. März 2005
- Auswahl und Ausgabe der Unterlagen bis 22. März 2005
- Kolloquium 07. April 2005
- Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 14. Juni 2005
- Preisgerichtssitzung 30. Juni 2005
Abstimmung mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Der Übereinstimmungsvermerk der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wurde mit Schreiben vom 03. Februar 2005 erteilt.
Tag der Absendung der Bekanntmachung
08. Februar 2005
Realisierungswettbewerb für die Erweiterung der Phänomenta
in Flensburg
integriert in eine städtebauliche Gesamtkonzeption
Ausloberin
Stadt Flensburg
Der Oberbürgermeister
Fachbereich 4 Umwelt und Planen
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
Wettbewerbsaufgabe
Der Verein Phänomenta e. V. betreibt seit etwa 10 Jahren auf wissenschaftlicher Grundlage eine interaktive Ausstellung mit naturwissenschaftlich-technischen Inhalten und ist im Umfeld mit einer Vielzahl von Aktionen aktiv. Die Einrichtung hat ihre Räumlichkeit an einer der prominentesten Stellen der Stadt: am "Nordertor", dem Wahrzeichen der Stadt Flensburg. Die Phänomenta hat sich zu einem Anziehungs- und Attraktionspunkt für Flensburg entwickelt. Im Hinblick auf die steigenden Besucherzahlen sowie in Anbetracht veränderter Erwartungshaltungen entsprechen die Räumlichkeiten hinsichtlich baulicher, räumlicher und technischer Ausstattung nicht mehr den gestiegenen Anforderungen. Der Wettbewerb umfasst die
- bauliche Erweiterung der Phänomenta (1. Bauabschnitt),
- freiraumplanerische Gesaltungskonzepte für den I.-C.-Möller-Platz zur Steigerung der Auf-enthalts- und Verweilqualität,
- planerische und künstlerische Ideen zur besseren Anbindung und Wahrnehmung der Phä-nomenta vom Wasser unter Berücksichtigung der Querung der Straße "Schiffbrücke" sowie des Nordertorkais,
- städtebauliche Gesamtkonzeption mit der Option eines Neubaus für die Präsentation heimischer Firmen in Verbindung mit der Phänomenta (2. Bauabschnitt).
Für die ersten drei Maßnahmen dürfen die Gesamtkosten von 2.600.000 Euro aus haushaltstechnischen Gründen nicht überschritten werden.
Wettbewerbsart, Teilnahmeberechtigung und Anzahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als beschränkter Realisierungswettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbs mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren ausgelobt. Die Gesamtzahl wird auf 15 TeilnehmerInnen beschränkt. Der Auslober wird maximal 8 Wettbewerbsteilnehmer aus dem offenen Bewerbungsverfahren auswählen, davon sollen bis zu 2 Büros/Arbeitsgemeinschaften jünger als 40 Jahre sein (d. h. jeder Inhaber bzw. jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft unter 40 Jahre, Stichtag: 01. März 2005). Arbeitsgemeinschaften unter 40 Jahre haben ihre Bewer-bungsunterlagen mit der Bemerkung "Junge Büros" zu kennzeichnen.
Folgende 7 Teilnehmer sind bereits gesetzt:
- Architekten Asmussen & Partner GbR, Jarplund-Weding
- Architekt Gunnar Carlsson, Flensburg
- Exners Tegnestue A/S, Arhus, Dänemark
- Konermann Siegmund Architekten BDA, Hamburg
- Architekt BDA Laust Lorenzen, Flensburg
- Arkitektfirmaet C. F. MØller, Arhus, Dänemark
- Helmut Riemann Architekt BDA, Lübeck
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Es werden Büro- bzw. Arbeitsgemeinschaften mit freischaffenden Architekten, Stadtplanern, Landschaftsarchitekten gefordert. Der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft muss ein Architekt sein, der für die Wettbewerbsaufgabe verantwortlich ist.
Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Wer am Tag der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der ei-genen Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfäl-tig zu prüfen, seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit dem Landeswettbewerbsausschuss empfohlen.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten mit Hauptgeschäftssitz oder Wohnsitz ansässige, natürliche und juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnungen Architekt, Stadtplaner und Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein entsprechendes Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen anzuerkennenden Berufsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
- der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie),
- der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie)
gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem ausschließlichen Geschäftszweck der Wettbewerbsauf-gabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristi-scher Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Perso-nen als Teilnehmer gestellt werden.
Angestellte und beamtete Architekten, Planer sowie Studenten sind nicht zugelassen.
Bewerbung und Unterlagen
- Der Bewerbung sind beizufügen:
- Unterlagen zum Nachweis der unter "Teilnahmeberechtigung" genannten Voraussetzungen
- Angaben des Hauptgeschäfts- oder -Wohnsitzes mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail, über die kurzfristig eine Benachrichtigung erfolgen kann
- Verbindliche Teilnahmeerklärung am Wettbewerb und am Kolloquium
- Verbindliche Nennung der teilnehmenden Architektur-, Stadt- und Landschaftsarchitekturbüros
- Unterlagen über ausgeführte, vergleichbare Projekte, wie z. B. Arbeitsproben oder Fotos (max. drei A4-Seiten)
Die Bewerbung sind so knapp wie möglich in deutscher Sprache einzureichen. Darüber hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Von Bürogemeinschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert, auch wenn sie mit Büroniederlassungen an mehreren Orten vertreten sind.
Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer
Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt durch ein Auswahlgremium:
Architekt BDA Björn Bergfeld, Kiel
Architekt BDA Hans-Eggert Bock, Rendsburg
Auslober
Auswahlkriterien werden - unter Würdigung der aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen Nachweise - die gestalterische Qualität der bisherigen Arbeiten der Bewerber, ihre Leistungsfähigkeit und Erfahrung im Hinblick auf die gestellte Aufgabe sowie in der interdisziplinären Zusammenarbeit sein. Die Auswahlentscheidungen sind endgültig. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer
Fachpreisrichter
Prof. Arno Brandlhuber, Köln/Nürnberg
Prof. Carl Fingerhuth, Basel/Darmstadt
Prof. Dörte Gatermann, Köln/Darmstadt
Arkitekter MAA/PAR Kristian Isager, Odense C, Dänemark
Ltd. Baudirektor Bernd Köster, Flensburg
Stellvertretende Fachpreisrichter
Dipl.-Ing. Julius Ehlers, Itzehoe
Architekt Ing. Markus Emde
Prof. Peter Rix, Kiel
Dr.-Ing. Peter Schroeders (ständig anwesender Stellvertreter)
Sachpreisrichter
Oberbürgermeister Klaus Tscheuschner
Bürgerliches Mitglied Andrea Flora Bauer
Ratsherr Stephan Menschel
Ratsherr Rolf Pietzner
Stellvertretende Sachpreisrichter
Bürgermeister Helmut Trost
Ratsherr Heinz Günter Hergesell (ständig anwesender Stellvertreter)
Ratsfrau Grazia Matzen
Ratsherr Hans-Joachim Wnuck
Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)
Dipl.-Päd. Achim Englert, Phänomenta
Dr. Astrid Hansen, Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
RA Ina Reese, Verein Lebendige Altstadt
Vorprüfer
Dipl.-Ing. Jürgen Förster (Leitung)
Abgabe der Bewerbung
Interessenten haben ihre Bewerbungsunterlagen mit der Bemerkung "Wettbewerb Phäno-menta" zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu richten an die Ausloberin. Annahme-schluss ist der 15. März 2005.
Adresse:
Abteilung 4.1 Stadt- und Landschaftsplanung
Technisches Rathaus
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Jörg Freudenreich
Tel. 0461-85-2966
Fax 0461-85-1677
freudenreich.joerg@stadt.flensburg.de
Preise und Ankäufe
Für Preise und Ankäufe stellt die Ausloberin als verbindlichen Rahmen einen Gesamtbetrag von 65.000 Euro (Wettbewerbssumme) zur Verfügung.
1. Preis Euro 26.000
2. Preis Euro 16.250
3. Preis Euro 9.750
Ankäufe Euro 13.000
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Weitere Bearbeitung
Die Ausloberin beabsichtigt - unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts - dem 1. Preisträger weitere Leistungen nach HOAI, mindestens die Leistungsphasen 3 - 5, zu übertragen, soweit nach Auffassung der Ausloberin eine fachlich einwandfreie Durchführung der Aufgabe bei Einhaltung der Kostenvorgabe gewährleistet ist.
Das Preisgeld wird auf das spätere Honorar angerechnet.
Termine
- Eingang der Anträge auf Teilnahme bis 15. März 2005
- Auswahl und Ausgabe der Unterlagen bis 22. März 2005
- Kolloquium 07. April 2005
- Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 14. Juni 2005
- Preisgerichtssitzung 30. Juni 2005
Abstimmung mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Der Übereinstimmungsvermerk der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wurde mit Schreiben vom 03. Februar 2005 erteilt.
Tag der Absendung der Bekanntmachung
08. Februar 2005