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Vollständiger Bekanntmachungstext
Wettbewerb
Erweiterung der Kunsthalle Bremen
Auslober: Der Kunstverein in Bremen
Am Wall 207
28195 Bremen
begleitet vom
Senator für Bau, Umwelt und Verkehr
Durchführung: Frenz und Schwanewedel, Architekten
1. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Der Durchführung des Verfahrens liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf
den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 95) zugrunde.
Wettbewerbsteilnehmer, Preisrichter und sonstige Personen erklären sich durch ihre
Mitwirkung am Verfahren mit den genannten Wettbewerbsbedingungen einverstanden. Der
Wettbewerb wird in der Architektenkammer Bremen unter Nr. 1/2004 geführt. Er hat dem
Landeswettbewerbsausschuss am 16.11.2004 zur Beratung vorgelegen.
1.1 Wettbewerbsaufgabe und –ziel
Der Kunstverein Bremen, als Träger der Kunsthalle beabsichtigt im Rahmen der Bewerbung
Bremens als Kulturhauptstadt Europas im Jahre 2010 und zur nachhaltigen Sicherung und
Weiterentwicklung der kulturellen Qualität einen Erweiterungsbau der Kunsthalle Bremen zu
realisieren. Schwerpunkt der Erweiterung sind Räumlichkeiten für Wechselausstellungen, die
zukünftigen internationalen Ausstellungs- und Sicherheitsstandards entsprechen und damit
dauerhaft qualitativ hochwertige Ausstellungen ermöglichen sowie die Attraktivität des
Standorts Bremen sichern.
Ziel des Wettbewerbs ist es unterschiedliche Lösungsansätze für die Aufgabenstellung zu
erhalten. Des Weiteren sollen auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses der daraus
resultierende Investitionsbedarf ermittelt, sowie die dafür erforderlichen
Finanzierungsentscheidungen abgesichert werden.
1.2 Auslober
1.2.1. Auslober ist der
Der Kunstverein in Bremen
Am Wall 207
28195 Bremen
unter verfahrensmäßiger und städtebaulicher Begleitung des
Senators für Bau, Umwelt und Verkehr
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
1.2.2. mit der Betreuung ist beauftragt
Frenz + Schwanewedel, Architekten
Am Wall 190
28195 Bremen
Herr Dipl.-Ing. Michael Frenz, Architekt BDA
1.3 Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist als europaweiter offener einstufiger, zweiphasiger und anonymer
Wettbewerb ausgeschrieben. Die Lösung der gestellten Aufgabe soll in zwei
Bearbeitungsphasen gefunden werden. Die Verfahrenssprache ist Deutsch und Englisch.
Aufgrund der Bewertung, der in der ersten Bearbeitungsphase eingereichten Arbeiten, wählt
das Preisgericht min. 5, max. 7 Teilnehmer für die zweite Bearbeitungsphase aus, die durch
5 gesetzte Büros ergänzt werden. Ohne Qualifizierung in der ersten Wettbewerbsphase sind
folgende Büros für die zweite Wettbewerbsphase zugeladen:
- David Chipperfield, London/Berlin
- Diller & Scofidio, New York
- Steven Holl, New York
- Peter Märkli, Zürich
- UN Studio/Van Berkel, Amsterdam
1.4 Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschließlich die
Schweiz.
1.5 Teilnahmeberechtigung
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb haben:
- natürliche Personen, die als freischaffende Architekten/Architektinnen zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung des Wettbewerbs in der Architektenliste der im Zulassungsbereich
zuständigen Architektenkammern eingetragen sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
Architekt wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einem sonstigen Befähigungsnachweis
verfügt dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
- juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen
gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens ein
Gesellschafter/ eine Gesellschafterin oder einer/eine der bevollmächtigten
Vertreter/Vertreterin und der Verfasser/die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die an
natürliche Personen gestellten beruflichen Anforderungen erfüllt.
- Wettbewerbsteilnehmer/ jede Wettbewerbsteilnehmerin oder deren angestellte Mitarbeiter
die am Pflichtkolloquium teilgenommen haben.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer/ jede Wettbewerbsteilnehmerin (einbezogen alle ständigen
Partner/Partnerinnen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen oder Mitglieder einer
Arbeitsgemeinschaft) darf nur einen Entwurf einreichen und nur einmal an diesem Verfahren
teilnehmen. Mehrfachteilnahme von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft hat das
Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Juristische Personen und
Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer. Bei Arbeitsgemeinschaften
muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter
3.2.3 GRW ’95 beschriebenen. Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin hat seine/ihre
Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen, seine/ihre Teilnahme erfolgt in eigener
Verantwortung. Die Teilnahmeberechtigung der ausgewählten Teilnehmer/Teilnehmerinnen
für die 2. Wettbewerbsphase wird nach Entscheidung der 1. Preisgerichtssitzung überprüft.
Die Hinzuziehung von Tragwerksplanern, Ingenieuren für den technischen Ausbau sowie
Freiraumplanern wird empfohlen. Fachberater/Fachberaterinnen unterliegen nicht den
Teilnahmebedingungen.
1.6 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer
1.6.1 Fachpreisrichter
1. Uwe Bodemann, Bremen - Städtebau
2. Prof. Kees Christiaanse, Rotterdam – Architektur
3. Francesca Ferguson, Berlin - Architektur
4. Prof. Adolf Krischanitz, Wien – Architektur
5. Prof. Ulrike Lauber, München - Architektur
6. Prof. Dr. Udo Mainzer, Brauweiler – Denkmalpflege
7. Prof. Jörn Walter, Hamburg - Städtebau
8. Prof. Hinnerk Wehberg, Hamburg - Landschaftsplanung
1.6.2 Stellvertretender Fachpreisrichter
1. Irene Lohaus, Hannover - Landschaftsplanung
2. Prof. Ingo Lütkemeyer, Bremen (ständig anwesend) - Architektur
3. Günther Krukemeier, Bremen - Städtebau
4. Dr. Georg Skalecki, Bremen (ständig anwesend) - Denkmalpflege
1.6.3 Sachpreisrichter
1. Georg Abegg, Bremen - Vorsitzer des Kunstvereins in Bremen
2. Carmen Emigholz, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
3. Bürgermeister Dr. Peter Gloystein, Bremen - Senator für Kunst
4. Prof. Dr. Wulf Herzogenrath, Bremen - Direktor der Kunsthalle Bremen
5. Martin Heller, Zürich - Intendant der Kulturhauptstadtbewerbung, Bremen 2010
6. Karin Krusche, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
7. Dr. Wolfgang Schrörs, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
1.6.4 Stellvertretender Sachpreisrichter
1. Dieter Harald Berghöfer, Bremen - stellv. Vorsitzer des Kunstvereins in Bremen
2. Robert Bücking, Bremen (ständig anwesend) - Ortsamtsleiter Bremen Mitte
3. Dr. Dorothee Hansen, Bremen - Kustodin der Kunsthalle Bremen
4. Jens Joost-Krüger, Bremen - Mitarbeiter der Kulturhauptstadtbewerbung, Bremen 2010
5. Sigrid Koestermann, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
6. Karoline Linnert, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
7. Staaträtin Elisabeth Motschmann, Bremen – Staatsrätin Senator für Kunst
8. Björn Tschöpe, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
1.6.3 Sachverständige
1. Frank Gebauer, Lilienthal (Haustechnik)
2. Ingeborg Kelkenberg, Bremen (Städtebau)
3. Alfred Klochinski, Bremen (Tragwerksplanung)
4. Michael Werbeck, Bremen (Landschaftsplanung)
5. Brandschutz NN
1.6.6 Vorprüfung
Frenz + Schwanewedel, Architekten
1.7 Wettbewerbsunterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen können beim Wettbewerbsbetreuer, dem Büro Frenz und
Schwanewedel, gegen eine Schutzgebühr von Euro 170.-- (per Verrechnungsscheck),
angefordert werden. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. Um einen Überblick
über Aufgabe, Programm, Leistungsumfang und Bedingungen zu erhalten steht eine
gekürzte Fassung unter www.kunsthalle-bremen.de/Aktuelles/Architekturwettbewerb zur
Verfügung.
Die Wettbewerbsauslobung besteht aus Teil 1, Rahmenbedingungen, Teil 2,
Wettbewerbsaufgabe und den folgenden Anlagen:
1. Katasterplan M. 1 : 1000 auf Papier und auf Datenträger
2. Bestandsunterlagen Grundrisse, Ansichten, Schnitte 1 : 200 als DXF-Datei auf
Datenträger
3. Funktionsskizze Anlieferung als DXF-Datei auf Datenträger
4. Funktionsskizze Magazin als DXF-Datei auf Datenträger
5. Luftbilder auf Datenträger
6. historische Lagepläne auf Datenträger
7. Formblatt zur Flächenberechnung (Ausgabe beim Pflichtkolloquium)
8. Modelleinsatzplatte (Ausgabe beim Pflichtkolloquium)
9. Prinzipskizze Einsatzmodell (Ausgabe beim Pflichtkolloquium)
10. Verfassererklärung (Ausgabe beim Pflichtkolloquium)
Zusätzlich zu den genannten Unterlagen werden gewonnene Erkenntnisse aus der 1.
Wettbewerbsphase zur Weiterformulierung der Auslobung den Teilnehmern der 2.
Wettbewerbsphase zur Verfügung gestellt.
1.8 Wettbewerbsleistungen
1.8.1 1. Wettbewerbsphase
Die folgenden Vorgaben bzgl. Blattformat und Anzahl der zugelassenen Pläne und
Erläuterungsblätter wird zwingend vorgegeben:
- 1 Blatt DIN A1 Hochformat
- 1 Blatt DIN A4 Verkleinerung des A1 Planes auf Papier
- 1 Blatt DIN A4 Verkleinerung des A1 Planes als Overhead-Folie
- 1 Blatt DIN A4 Erläuterungsbericht
- Verfassererklärung
- Massenmodell 1:500 auf gelieferter Einsatzplatte
Alle Wettbewerbsleistungen sind in der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung, jedem
Schriftstück, der Verfassererklärung sowie auf den Modellen durch eine Kennzahl aus sechs
verschiedenen arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Die Kennzahl soll insgesamt nicht höher
als 1 cm und nicht länger als 6 cm sein.
Alle Planbeschriftungen und Texte sind in deutscher oder englischer Sprache anzufertigen.
Der Plan ist ungefaltet und gerollt einzureichen.
Lageplan M. 1:500
Darstellung des Baukörpers mit Angabe der Geschosszahl, sowie der Erschließung und der
Einbindung in den Umgebungszusammenhang der Wallanlagen.
Grundrisse M 1:500
In den Grundrissen sollen die Funktionsbereiche mit den im Programm angegebenen
hervorgehoben markierten Globalflächen, deren Erschließung, Andienung und funktionale
Verknüpfung dargestellt werden.
Ansichten und Schnitte M 1:500
Ansichten/Perspektiven der Bebauung sowie Schnitte, durch die die Baukörperausbildung
verdeutlicht wird.
Es wird freigestellt exemplarisch innerhalb des vorgegeben Blattformates ausgewählte
Grundrisse, Schnitte und Ansichten, die das Entwurfskonzept verdeutlichen in einem
größeren Maßstab darzustellen.
Massenmodell M 1:500
Modell auf der mitgelieferten Grundplatte zum Einsetzen in das Bremer Stadtmodell.
Erläuterungsbericht (max. 1 DIN A4 Seite)
Verdeutlichung des dem Entwurf zugrunde liegenden Leitgedankens in der Umsetzung des
Nutzungskonzeptes
Berechnung der Flächen und des umbauten Raumes
Berechnung der Bruttogrundrissflächen und des umbauten Raumes des Entwurfs, gegliedert
in die einzelnen Geschossebenen auf dem mitgelieferten Formblatt.
Für die Prüfung der Angaben wird ein zweiter Plansatz (gefaltet) für die Vorprüfung mit
Kennzeichnung und farbiger Differenzierung der berechneten Flächen für die
unterschiedlichen Nutzungen benötigt.
Verfassererklärung
Auf beigefügtem Vordruck in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag, der nur mit
dem Vermerk „Verfassererklärung“ und der Kennzahl versehen ist.
Liste der eingereichten Unterlagen
1.8.3 2. Wettbewerbsphase
Als Blattformat ist in der 2. Wettbewerbsphase das Blattformat A 0 Hochformat
vorgeschrieben. Die Plananzahl ist auf max. 3 Pläne begrenzt.
Alle Planbeschriftungen und Texte sind in deutscher Sprache anzufertigen.
Alle Wettbewerbsleistungen sind in der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung, jedem
Schriftstück, der Verfassererklärung sowie auf den Modellen durch eine Kennzahl aus sechs
verschiedenen arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Die Kennzahl soll insgesamt nicht höher
als 1 cm und nicht länger als 6 cm sein.
Der Pläne sind ungefaltet und gerollt einzureichen.
Lageplan M. 1:500
Darstellung des Baukörpers mit Angabe der Geschosszahl sowie der Erschließung und der
Einbindung des Entwurfes in den Umgebungszusammenhang der Wallanlagen.
Grundrisse M 1:200
Darstellung aller Grundrisse
Ansichten M 1:200
Darstellung aller Ansichten
Schnitte M 1:200
Darstellung aller zum Verständnis des Entwurfs notwendigen Schnitte
Massenmodell M 1:500
Modell auf der mitgelieferten Grundplatte zum Einsetzen in das Bremer Stadtmodell.
Gestaltungsplan
Zur Erläuterung der gestalterischen oder konstruktiven Gebäudedetails und den Materialien,
in freier Darstellungsart. Jedoch muss auch ein Detailausschnitt der Fassade (Ansicht +
Schnitt), M. 1:20, enthalten sein.
Weiterhin sollten mittels Innenraumperspektive die räumlichen Qualitäten illustriert werden.
Aussagen zum Energiekonzept und der Haustechnik
Erläuterungsbericht (maximal 2 DIN A4 Seiten)
Verdeutlichung des dem Entwurf zugrunde liegenden Leitgedankens/Konzeption mit
Aussagen zu städtebaulichen und funktionalen, gestalterischen, konstruktiven und
gebäudetechnischen Lösungen, die nicht aus den Zeichnungen hervorgehen.
Berechnung der Flächen und des umbauten Raumes
Berechnung der Bruttogrundrissflächen und des Bruttorauminhalts, sowie Berechnung der
Nettoflächen (gegliedert in Hauptnutz-, Nebennutz-, Funktions- und Verkehrsflächen) des
Entwurfs auf den mitgelieferten Berechnungsblättern.
Für die Prüfung der Angaben wird ein zweiter Plansatz (gefaltet) für die Vorprüfung mit
Kennzeichnung und farbiger Differenzierung der berechneten Flächen für die
unterschiedlichen Nutzungen benötigt.
Verfassererklärung
Auf beigefügtem Vordruck, in einem verschlossenen, undurchsichtigen Unschlag, der nur mit
dem Vermerk „Verfassererklärung“ und der Kennzahl versehen ist.
Liste der eingereichten Unterlagen
1.9 Beurteilungskriterien
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
- Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung
- Funktionalität
- Programmerfüllung
- Wirtschaftlichkeit
- Gestalterische Qualität
- Umgang mit den denkmalpflegerischen Belangen
1.10 Termine
1.10.1 Der Schlusstermin der Anforderung der Wettbewerbsunterlagen ist der 4. März 2005
1.10.2 Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen der 1. Wettbewerbsphase erfolgt ab der 5. KW
2005.
1.10.3 Rückfragen
Rückfragen in der 1. Wettbewerbsphase können bis zum 4. März 2005 schriftlich an das
Büro Frenz und Schwanewedel gerichtet werden. Sie werden im Rahmen des
Pflichtkolloquiums beantwortet.
1.10.3 Pflichtkolloquium
In einem Kolloquium der 1. Wettbewerbsphase, das als Pflichtkolloquium durchgeführt
wird, werden die Auslobung sowie die dazu schriftlich und mündlich gestellten Fragen
beantwortet. Das Kolloquium findet am 11. März 2005 um 11:00 Uhr im Vortragssaal der
Kunsthalle Bremen, Am Wall 207 in Bremen statt. Im Rahmen des Kolloquiums wird die
Einsatzplatte des Modells ausgegeben.
Das Protokoll des Pflichtkolloquiums wird Gegenstand des Wettbewerbs.
1.10.4 Die Wettbewerbsbeiträge der 1. Wettbewerbsphase sind bis zum 14. April 2005 abzugeben.
1.10.5 Das Preisgericht tagt am 18. und 19. Mai 2005. Der Auslober benachrichtigt alle
Verfasser/Verfasserinnen der für die 2. Wettbewerbsphase ausgewählten Entwürfe
unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts.
Alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen der 1. Wettbewerbsphase erhalten unmittelbar nach der
Preisgerichtssitzung ein Kurzprotokoll über die Preisgerichtsentscheidung. Das
abschließende Protokoll der Preisgerichtssitzung der 2. Phase wird ebenfalls allen
Teilnehmern/Teilnehmerinnen zugesandt.
1.10.6 Die Wettbewerbsunterlagen der 2. Wettbewerbsphase werden im Rahmen eines
Ausgabekolloquiums am 2. Juni 2005 ausgegeben.
1.10.7 Die Wettbewerbsbeiträge der 2. Wettbewerbsphase sind bis zum 4. August 2005
abzugeben.
1.10.8 Das Preisgericht der 2. Wettbewerbsphase tagt am 9. September 2005.
1.11 Einlieferung
Bis 16.00 Uhr können die Wettbewerbsarbeiten bzw. das Modell an dem unter 1.10.3 und
1.10.7 angegebenen Abgabeterminen im Büro Frenz + Schwanewedel, Am Wall 190 in
28195 Bremen abgeliefert werden.
Im Falle der Einlieferung der Arbeiten bei Post, Bahn oder anderen geeigneten Zustellern gilt
der Tagesstempel unabhängig von der Uhrzeit. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, daß der
Tagesstempel auf allen Versandpapieren und dem Versandgut einheitlich vermerkt ist. Ist die
Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich
oder unvollständig ist, werden solche Arbeiten unter Vorbehalt mitbeurteilt. In diesem Fall
muss der Teilnehmer die zeitgerechte Einlieferung nach Abschluss des Wettbewerbs
nachweisen.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen.
1.12 Preissumme/Bearbeitungshonorare
Gesamtsumme 130.000 Euro einschl. Mehrwertsteuer
Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen der 2. Bearbeitungsphase erhalten ein
Bearbeitungshonorar.
Der dafür zur Verfügung stehende Anteil der Wettbewerbssumme beträgt 100.000 Euro. Er
wird gleichmäßig aufgeteilt.
Als Preissumme für die 2. Wettbewerbsphase werden folgende Preise ausgelobt:
1. Preis 12.000 Euro
2. Preis 10.000 Euro
3. Preis 8.000 Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der
Gesamtsumme der Preise gemäß GRW ’95, Ziff. 4.2, Abs. 1 vorzunehmen.
Die Auszahlung der Preissumme und der Bearbeitungshonorare erfolgt gegen
Rechnungsstellung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen. Die Mehrwertsteuer ist enthalten. Die
Preisgelder werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des
Rechtsweges zugeteilt.
1.13 Weitere Bearbeitung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung
der Aufgabe gem. GRW ’95, Ziff. 5.6.9.
Der Auslober wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes entsprechend der
GRW ’95, Ziff. 7.1.1, im Falle der Realisierung einen Preisträger mit der weiteren Planung
bis mindestens einschl. Leistungsphase 5 § 15 HOAI beauftragen. Werden die
Leistungsphasen 6 – 9 § 15 HOAI nicht an den Preisträger vergeben, so kann eine
künstlerische Oberleitung gesondert vereinbart werden.
Für den Fall der Hinzuziehung von Fachingenieuren erwirbt nur der Objektplaner einen
Anspruch auf Beauftragung im Rahmen als ausgewählter Preisträger.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen des
Wettbewerbsteilnehmers/ der Wettbewerbsteilnehmerin gem. GRW ’95, Ziff. 7.2 bis zur
Höhe des zuerkannten Preises nicht neu vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen
wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft als Wettbewerbsteilnehmer/ Wettbewerbsteilnehmerin
nach der Preisverteilung auf, so ist der Auslober berechtigt, unbeschadet urheberrechtlicher
Auseinandersetzungen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere
Mitglieder mit der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Bauaufgabe zu beauftragen.
1.14 Abschluss des Wettbewerbes
1.14.1 Bekanntgabe des Ergebnisses
Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem
Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald als
möglich öffentlich bekannt.
1.14.2 Eigentum, Urheberrecht und Rücksendung
Die Unterlagen und Wettbewerbsleistungen Arbeiten aus der 2. Wettbewerbsphase werden
Eigentum des Auslobers. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten werden nach Schluss der
Ausstellung an die Wettbewerbsteilnehmer kostenfrei zurückgesandt.
Für Nutzung und Urheberrecht gelten die Bestimmungen der GRW 7.3. sinngemäß.
1.14.3 Öffentliche Ausstellung
Die Wettbewerbsarbeiten der 2. Wettbewerbsphase werden mit dem Namen der Verfasser
öffentlich 10 Tage ausgestellt, wobei auch das Preisgerichtsprotokoll ausgelegt wird.
1.14.4 Haftung
Für Beschädigung oder Verlust von Wettbewerbsarbeiten haftet der Auslober auf
Kostenersatz für die Ausbesserung oder Wiederbeschaffung der beschädigten bzw.
verlorenen Unterlagen, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht gelassen hat, die er in eigenen
Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
Erweiterung der Kunsthalle Bremen
Auslober: Der Kunstverein in Bremen
Am Wall 207
28195 Bremen
begleitet vom
Senator für Bau, Umwelt und Verkehr
Durchführung: Frenz und Schwanewedel, Architekten
1. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Der Durchführung des Verfahrens liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf
den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 95) zugrunde.
Wettbewerbsteilnehmer, Preisrichter und sonstige Personen erklären sich durch ihre
Mitwirkung am Verfahren mit den genannten Wettbewerbsbedingungen einverstanden. Der
Wettbewerb wird in der Architektenkammer Bremen unter Nr. 1/2004 geführt. Er hat dem
Landeswettbewerbsausschuss am 16.11.2004 zur Beratung vorgelegen.
1.1 Wettbewerbsaufgabe und –ziel
Der Kunstverein Bremen, als Träger der Kunsthalle beabsichtigt im Rahmen der Bewerbung
Bremens als Kulturhauptstadt Europas im Jahre 2010 und zur nachhaltigen Sicherung und
Weiterentwicklung der kulturellen Qualität einen Erweiterungsbau der Kunsthalle Bremen zu
realisieren. Schwerpunkt der Erweiterung sind Räumlichkeiten für Wechselausstellungen, die
zukünftigen internationalen Ausstellungs- und Sicherheitsstandards entsprechen und damit
dauerhaft qualitativ hochwertige Ausstellungen ermöglichen sowie die Attraktivität des
Standorts Bremen sichern.
Ziel des Wettbewerbs ist es unterschiedliche Lösungsansätze für die Aufgabenstellung zu
erhalten. Des Weiteren sollen auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses der daraus
resultierende Investitionsbedarf ermittelt, sowie die dafür erforderlichen
Finanzierungsentscheidungen abgesichert werden.
1.2 Auslober
1.2.1. Auslober ist der
Der Kunstverein in Bremen
Am Wall 207
28195 Bremen
unter verfahrensmäßiger und städtebaulicher Begleitung des
Senators für Bau, Umwelt und Verkehr
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
1.2.2. mit der Betreuung ist beauftragt
Frenz + Schwanewedel, Architekten
Am Wall 190
28195 Bremen
Herr Dipl.-Ing. Michael Frenz, Architekt BDA
1.3 Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist als europaweiter offener einstufiger, zweiphasiger und anonymer
Wettbewerb ausgeschrieben. Die Lösung der gestellten Aufgabe soll in zwei
Bearbeitungsphasen gefunden werden. Die Verfahrenssprache ist Deutsch und Englisch.
Aufgrund der Bewertung, der in der ersten Bearbeitungsphase eingereichten Arbeiten, wählt
das Preisgericht min. 5, max. 7 Teilnehmer für die zweite Bearbeitungsphase aus, die durch
5 gesetzte Büros ergänzt werden. Ohne Qualifizierung in der ersten Wettbewerbsphase sind
folgende Büros für die zweite Wettbewerbsphase zugeladen:
- David Chipperfield, London/Berlin
- Diller & Scofidio, New York
- Steven Holl, New York
- Peter Märkli, Zürich
- UN Studio/Van Berkel, Amsterdam
1.4 Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschließlich die
Schweiz.
1.5 Teilnahmeberechtigung
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb haben:
- natürliche Personen, die als freischaffende Architekten/Architektinnen zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung des Wettbewerbs in der Architektenliste der im Zulassungsbereich
zuständigen Architektenkammern eingetragen sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
Architekt wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einem sonstigen Befähigungsnachweis
verfügt dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
- juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen
gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens ein
Gesellschafter/ eine Gesellschafterin oder einer/eine der bevollmächtigten
Vertreter/Vertreterin und der Verfasser/die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die an
natürliche Personen gestellten beruflichen Anforderungen erfüllt.
- Wettbewerbsteilnehmer/ jede Wettbewerbsteilnehmerin oder deren angestellte Mitarbeiter
die am Pflichtkolloquium teilgenommen haben.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer/ jede Wettbewerbsteilnehmerin (einbezogen alle ständigen
Partner/Partnerinnen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen oder Mitglieder einer
Arbeitsgemeinschaft) darf nur einen Entwurf einreichen und nur einmal an diesem Verfahren
teilnehmen. Mehrfachteilnahme von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft hat das
Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Juristische Personen und
Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer. Bei Arbeitsgemeinschaften
muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter
3.2.3 GRW ’95 beschriebenen. Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin hat seine/ihre
Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen, seine/ihre Teilnahme erfolgt in eigener
Verantwortung. Die Teilnahmeberechtigung der ausgewählten Teilnehmer/Teilnehmerinnen
für die 2. Wettbewerbsphase wird nach Entscheidung der 1. Preisgerichtssitzung überprüft.
Die Hinzuziehung von Tragwerksplanern, Ingenieuren für den technischen Ausbau sowie
Freiraumplanern wird empfohlen. Fachberater/Fachberaterinnen unterliegen nicht den
Teilnahmebedingungen.
1.6 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer
1.6.1 Fachpreisrichter
1. Uwe Bodemann, Bremen - Städtebau
2. Prof. Kees Christiaanse, Rotterdam – Architektur
3. Francesca Ferguson, Berlin - Architektur
4. Prof. Adolf Krischanitz, Wien – Architektur
5. Prof. Ulrike Lauber, München - Architektur
6. Prof. Dr. Udo Mainzer, Brauweiler – Denkmalpflege
7. Prof. Jörn Walter, Hamburg - Städtebau
8. Prof. Hinnerk Wehberg, Hamburg - Landschaftsplanung
1.6.2 Stellvertretender Fachpreisrichter
1. Irene Lohaus, Hannover - Landschaftsplanung
2. Prof. Ingo Lütkemeyer, Bremen (ständig anwesend) - Architektur
3. Günther Krukemeier, Bremen - Städtebau
4. Dr. Georg Skalecki, Bremen (ständig anwesend) - Denkmalpflege
1.6.3 Sachpreisrichter
1. Georg Abegg, Bremen - Vorsitzer des Kunstvereins in Bremen
2. Carmen Emigholz, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
3. Bürgermeister Dr. Peter Gloystein, Bremen - Senator für Kunst
4. Prof. Dr. Wulf Herzogenrath, Bremen - Direktor der Kunsthalle Bremen
5. Martin Heller, Zürich - Intendant der Kulturhauptstadtbewerbung, Bremen 2010
6. Karin Krusche, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
7. Dr. Wolfgang Schrörs, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
1.6.4 Stellvertretender Sachpreisrichter
1. Dieter Harald Berghöfer, Bremen - stellv. Vorsitzer des Kunstvereins in Bremen
2. Robert Bücking, Bremen (ständig anwesend) - Ortsamtsleiter Bremen Mitte
3. Dr. Dorothee Hansen, Bremen - Kustodin der Kunsthalle Bremen
4. Jens Joost-Krüger, Bremen - Mitarbeiter der Kulturhauptstadtbewerbung, Bremen 2010
5. Sigrid Koestermann, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
6. Karoline Linnert, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
7. Staaträtin Elisabeth Motschmann, Bremen – Staatsrätin Senator für Kunst
8. Björn Tschöpe, Bremen - Mitglied der Bremer Bürgerschaft
1.6.3 Sachverständige
1. Frank Gebauer, Lilienthal (Haustechnik)
2. Ingeborg Kelkenberg, Bremen (Städtebau)
3. Alfred Klochinski, Bremen (Tragwerksplanung)
4. Michael Werbeck, Bremen (Landschaftsplanung)
5. Brandschutz NN
1.6.6 Vorprüfung
Frenz + Schwanewedel, Architekten
1.7 Wettbewerbsunterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen können beim Wettbewerbsbetreuer, dem Büro Frenz und
Schwanewedel, gegen eine Schutzgebühr von Euro 170.-- (per Verrechnungsscheck),
angefordert werden. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. Um einen Überblick
über Aufgabe, Programm, Leistungsumfang und Bedingungen zu erhalten steht eine
gekürzte Fassung unter www.kunsthalle-bremen.de/Aktuelles/Architekturwettbewerb zur
Verfügung.
Die Wettbewerbsauslobung besteht aus Teil 1, Rahmenbedingungen, Teil 2,
Wettbewerbsaufgabe und den folgenden Anlagen:
1. Katasterplan M. 1 : 1000 auf Papier und auf Datenträger
2. Bestandsunterlagen Grundrisse, Ansichten, Schnitte 1 : 200 als DXF-Datei auf
Datenträger
3. Funktionsskizze Anlieferung als DXF-Datei auf Datenträger
4. Funktionsskizze Magazin als DXF-Datei auf Datenträger
5. Luftbilder auf Datenträger
6. historische Lagepläne auf Datenträger
7. Formblatt zur Flächenberechnung (Ausgabe beim Pflichtkolloquium)
8. Modelleinsatzplatte (Ausgabe beim Pflichtkolloquium)
9. Prinzipskizze Einsatzmodell (Ausgabe beim Pflichtkolloquium)
10. Verfassererklärung (Ausgabe beim Pflichtkolloquium)
Zusätzlich zu den genannten Unterlagen werden gewonnene Erkenntnisse aus der 1.
Wettbewerbsphase zur Weiterformulierung der Auslobung den Teilnehmern der 2.
Wettbewerbsphase zur Verfügung gestellt.
1.8 Wettbewerbsleistungen
1.8.1 1. Wettbewerbsphase
Die folgenden Vorgaben bzgl. Blattformat und Anzahl der zugelassenen Pläne und
Erläuterungsblätter wird zwingend vorgegeben:
- 1 Blatt DIN A1 Hochformat
- 1 Blatt DIN A4 Verkleinerung des A1 Planes auf Papier
- 1 Blatt DIN A4 Verkleinerung des A1 Planes als Overhead-Folie
- 1 Blatt DIN A4 Erläuterungsbericht
- Verfassererklärung
- Massenmodell 1:500 auf gelieferter Einsatzplatte
Alle Wettbewerbsleistungen sind in der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung, jedem
Schriftstück, der Verfassererklärung sowie auf den Modellen durch eine Kennzahl aus sechs
verschiedenen arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Die Kennzahl soll insgesamt nicht höher
als 1 cm und nicht länger als 6 cm sein.
Alle Planbeschriftungen und Texte sind in deutscher oder englischer Sprache anzufertigen.
Der Plan ist ungefaltet und gerollt einzureichen.
Lageplan M. 1:500
Darstellung des Baukörpers mit Angabe der Geschosszahl, sowie der Erschließung und der
Einbindung in den Umgebungszusammenhang der Wallanlagen.
Grundrisse M 1:500
In den Grundrissen sollen die Funktionsbereiche mit den im Programm angegebenen
hervorgehoben markierten Globalflächen, deren Erschließung, Andienung und funktionale
Verknüpfung dargestellt werden.
Ansichten und Schnitte M 1:500
Ansichten/Perspektiven der Bebauung sowie Schnitte, durch die die Baukörperausbildung
verdeutlicht wird.
Es wird freigestellt exemplarisch innerhalb des vorgegeben Blattformates ausgewählte
Grundrisse, Schnitte und Ansichten, die das Entwurfskonzept verdeutlichen in einem
größeren Maßstab darzustellen.
Massenmodell M 1:500
Modell auf der mitgelieferten Grundplatte zum Einsetzen in das Bremer Stadtmodell.
Erläuterungsbericht (max. 1 DIN A4 Seite)
Verdeutlichung des dem Entwurf zugrunde liegenden Leitgedankens in der Umsetzung des
Nutzungskonzeptes
Berechnung der Flächen und des umbauten Raumes
Berechnung der Bruttogrundrissflächen und des umbauten Raumes des Entwurfs, gegliedert
in die einzelnen Geschossebenen auf dem mitgelieferten Formblatt.
Für die Prüfung der Angaben wird ein zweiter Plansatz (gefaltet) für die Vorprüfung mit
Kennzeichnung und farbiger Differenzierung der berechneten Flächen für die
unterschiedlichen Nutzungen benötigt.
Verfassererklärung
Auf beigefügtem Vordruck in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag, der nur mit
dem Vermerk „Verfassererklärung“ und der Kennzahl versehen ist.
Liste der eingereichten Unterlagen
1.8.3 2. Wettbewerbsphase
Als Blattformat ist in der 2. Wettbewerbsphase das Blattformat A 0 Hochformat
vorgeschrieben. Die Plananzahl ist auf max. 3 Pläne begrenzt.
Alle Planbeschriftungen und Texte sind in deutscher Sprache anzufertigen.
Alle Wettbewerbsleistungen sind in der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung, jedem
Schriftstück, der Verfassererklärung sowie auf den Modellen durch eine Kennzahl aus sechs
verschiedenen arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Die Kennzahl soll insgesamt nicht höher
als 1 cm und nicht länger als 6 cm sein.
Der Pläne sind ungefaltet und gerollt einzureichen.
Lageplan M. 1:500
Darstellung des Baukörpers mit Angabe der Geschosszahl sowie der Erschließung und der
Einbindung des Entwurfes in den Umgebungszusammenhang der Wallanlagen.
Grundrisse M 1:200
Darstellung aller Grundrisse
Ansichten M 1:200
Darstellung aller Ansichten
Schnitte M 1:200
Darstellung aller zum Verständnis des Entwurfs notwendigen Schnitte
Massenmodell M 1:500
Modell auf der mitgelieferten Grundplatte zum Einsetzen in das Bremer Stadtmodell.
Gestaltungsplan
Zur Erläuterung der gestalterischen oder konstruktiven Gebäudedetails und den Materialien,
in freier Darstellungsart. Jedoch muss auch ein Detailausschnitt der Fassade (Ansicht +
Schnitt), M. 1:20, enthalten sein.
Weiterhin sollten mittels Innenraumperspektive die räumlichen Qualitäten illustriert werden.
Aussagen zum Energiekonzept und der Haustechnik
Erläuterungsbericht (maximal 2 DIN A4 Seiten)
Verdeutlichung des dem Entwurf zugrunde liegenden Leitgedankens/Konzeption mit
Aussagen zu städtebaulichen und funktionalen, gestalterischen, konstruktiven und
gebäudetechnischen Lösungen, die nicht aus den Zeichnungen hervorgehen.
Berechnung der Flächen und des umbauten Raumes
Berechnung der Bruttogrundrissflächen und des Bruttorauminhalts, sowie Berechnung der
Nettoflächen (gegliedert in Hauptnutz-, Nebennutz-, Funktions- und Verkehrsflächen) des
Entwurfs auf den mitgelieferten Berechnungsblättern.
Für die Prüfung der Angaben wird ein zweiter Plansatz (gefaltet) für die Vorprüfung mit
Kennzeichnung und farbiger Differenzierung der berechneten Flächen für die
unterschiedlichen Nutzungen benötigt.
Verfassererklärung
Auf beigefügtem Vordruck, in einem verschlossenen, undurchsichtigen Unschlag, der nur mit
dem Vermerk „Verfassererklärung“ und der Kennzahl versehen ist.
Liste der eingereichten Unterlagen
1.9 Beurteilungskriterien
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
- Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung
- Funktionalität
- Programmerfüllung
- Wirtschaftlichkeit
- Gestalterische Qualität
- Umgang mit den denkmalpflegerischen Belangen
1.10 Termine
1.10.1 Der Schlusstermin der Anforderung der Wettbewerbsunterlagen ist der 4. März 2005
1.10.2 Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen der 1. Wettbewerbsphase erfolgt ab der 5. KW
2005.
1.10.3 Rückfragen
Rückfragen in der 1. Wettbewerbsphase können bis zum 4. März 2005 schriftlich an das
Büro Frenz und Schwanewedel gerichtet werden. Sie werden im Rahmen des
Pflichtkolloquiums beantwortet.
1.10.3 Pflichtkolloquium
In einem Kolloquium der 1. Wettbewerbsphase, das als Pflichtkolloquium durchgeführt
wird, werden die Auslobung sowie die dazu schriftlich und mündlich gestellten Fragen
beantwortet. Das Kolloquium findet am 11. März 2005 um 11:00 Uhr im Vortragssaal der
Kunsthalle Bremen, Am Wall 207 in Bremen statt. Im Rahmen des Kolloquiums wird die
Einsatzplatte des Modells ausgegeben.
Das Protokoll des Pflichtkolloquiums wird Gegenstand des Wettbewerbs.
1.10.4 Die Wettbewerbsbeiträge der 1. Wettbewerbsphase sind bis zum 14. April 2005 abzugeben.
1.10.5 Das Preisgericht tagt am 18. und 19. Mai 2005. Der Auslober benachrichtigt alle
Verfasser/Verfasserinnen der für die 2. Wettbewerbsphase ausgewählten Entwürfe
unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts.
Alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen der 1. Wettbewerbsphase erhalten unmittelbar nach der
Preisgerichtssitzung ein Kurzprotokoll über die Preisgerichtsentscheidung. Das
abschließende Protokoll der Preisgerichtssitzung der 2. Phase wird ebenfalls allen
Teilnehmern/Teilnehmerinnen zugesandt.
1.10.6 Die Wettbewerbsunterlagen der 2. Wettbewerbsphase werden im Rahmen eines
Ausgabekolloquiums am 2. Juni 2005 ausgegeben.
1.10.7 Die Wettbewerbsbeiträge der 2. Wettbewerbsphase sind bis zum 4. August 2005
abzugeben.
1.10.8 Das Preisgericht der 2. Wettbewerbsphase tagt am 9. September 2005.
1.11 Einlieferung
Bis 16.00 Uhr können die Wettbewerbsarbeiten bzw. das Modell an dem unter 1.10.3 und
1.10.7 angegebenen Abgabeterminen im Büro Frenz + Schwanewedel, Am Wall 190 in
28195 Bremen abgeliefert werden.
Im Falle der Einlieferung der Arbeiten bei Post, Bahn oder anderen geeigneten Zustellern gilt
der Tagesstempel unabhängig von der Uhrzeit. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, daß der
Tagesstempel auf allen Versandpapieren und dem Versandgut einheitlich vermerkt ist. Ist die
Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich
oder unvollständig ist, werden solche Arbeiten unter Vorbehalt mitbeurteilt. In diesem Fall
muss der Teilnehmer die zeitgerechte Einlieferung nach Abschluss des Wettbewerbs
nachweisen.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen.
1.12 Preissumme/Bearbeitungshonorare
Gesamtsumme 130.000 Euro einschl. Mehrwertsteuer
Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen der 2. Bearbeitungsphase erhalten ein
Bearbeitungshonorar.
Der dafür zur Verfügung stehende Anteil der Wettbewerbssumme beträgt 100.000 Euro. Er
wird gleichmäßig aufgeteilt.
Als Preissumme für die 2. Wettbewerbsphase werden folgende Preise ausgelobt:
1. Preis 12.000 Euro
2. Preis 10.000 Euro
3. Preis 8.000 Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der
Gesamtsumme der Preise gemäß GRW ’95, Ziff. 4.2, Abs. 1 vorzunehmen.
Die Auszahlung der Preissumme und der Bearbeitungshonorare erfolgt gegen
Rechnungsstellung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen. Die Mehrwertsteuer ist enthalten. Die
Preisgelder werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des
Rechtsweges zugeteilt.
1.13 Weitere Bearbeitung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung
der Aufgabe gem. GRW ’95, Ziff. 5.6.9.
Der Auslober wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes entsprechend der
GRW ’95, Ziff. 7.1.1, im Falle der Realisierung einen Preisträger mit der weiteren Planung
bis mindestens einschl. Leistungsphase 5 § 15 HOAI beauftragen. Werden die
Leistungsphasen 6 – 9 § 15 HOAI nicht an den Preisträger vergeben, so kann eine
künstlerische Oberleitung gesondert vereinbart werden.
Für den Fall der Hinzuziehung von Fachingenieuren erwirbt nur der Objektplaner einen
Anspruch auf Beauftragung im Rahmen als ausgewählter Preisträger.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen des
Wettbewerbsteilnehmers/ der Wettbewerbsteilnehmerin gem. GRW ’95, Ziff. 7.2 bis zur
Höhe des zuerkannten Preises nicht neu vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen
wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft als Wettbewerbsteilnehmer/ Wettbewerbsteilnehmerin
nach der Preisverteilung auf, so ist der Auslober berechtigt, unbeschadet urheberrechtlicher
Auseinandersetzungen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere
Mitglieder mit der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Bauaufgabe zu beauftragen.
1.14 Abschluss des Wettbewerbes
1.14.1 Bekanntgabe des Ergebnisses
Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem
Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald als
möglich öffentlich bekannt.
1.14.2 Eigentum, Urheberrecht und Rücksendung
Die Unterlagen und Wettbewerbsleistungen Arbeiten aus der 2. Wettbewerbsphase werden
Eigentum des Auslobers. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten werden nach Schluss der
Ausstellung an die Wettbewerbsteilnehmer kostenfrei zurückgesandt.
Für Nutzung und Urheberrecht gelten die Bestimmungen der GRW 7.3. sinngemäß.
1.14.3 Öffentliche Ausstellung
Die Wettbewerbsarbeiten der 2. Wettbewerbsphase werden mit dem Namen der Verfasser
öffentlich 10 Tage ausgestellt, wobei auch das Preisgerichtsprotokoll ausgelegt wird.
1.14.4 Haftung
Für Beschädigung oder Verlust von Wettbewerbsarbeiten haftet der Auslober auf
Kostenersatz für die Ausbesserung oder Wiederbeschaffung der beschädigten bzw.
verlorenen Unterlagen, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht gelassen hat, die er in eigenen
Angelegenheiten anzuwenden pflegt.