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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

D-Berlin: Landschaftsgestaltung

2007/S 142-176471

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stiftung Gedenkstätte Berliner Mauer (in Gründung), vertreten durch den Verein Berliner Mauer e.V., Bernauer Straße 111, z. Hd. von Maria Nooke, D-13355 Berlin. Tel. 0049-30 / 4641030. E-Mail: nooke@berliner-mauer-gedenkstätte.de. Fax 030/46069740.
Internet-Adresse(n):
www.berliner-mauer-dokumentationszentrum.de
Weitere Auskünfte erteilen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat II D, Wettbewerbe und Auswahlverfahren, Brückenstraße 6, z. Hd. von Patrick Weiss -II D 2-, D-10179 Berlin. Tel. 0049-30 / 9025-2016. E-Mail: patrick.weiss@senstadt.verwalt-berlin.de. Fax 0049-30 / 9025-2533. URL: www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Offener einstufiger Realisierungswettbewerb nach GRW 1995 (in der novellierten Fassung vom 22.12.2003).
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Erweiterung Gedenkstätte Berliner Mauer in der Bernauer Straße.
Die Geschichte der Bernauer Straße spiegelt exemplarisch die Auswirkungen des Baus der Berliner Mauer: die Zerstörung von Stadtraum und Lebenswegen, die Trennung von Familienangehörigen und Freunden. Sie dokumentiert Erfolg und Scheitern der Versuche, der Diktatur durch die Flucht in den Westen zu entkommen oder Fluchthilfe zu leisten, sie steht für die Opfer des Mauerregimes und die Toten an der Berliner Mauer. Hier befindet sich seit 1998 der zentrale Gedenkort der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin zur Erinnerung an die Teilung der Stadt vom 13. August 1961 bis 9. November 1989 und zum Gedenken an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft, daneben das Dokumentationszentrum Berliner Mauer sowie die Kapelle der Versöhnung als Stätte der Besinnung und Andacht für die Toten an der Berliner Mauer.
Seit Jahren erfahren diese drei Einrichtungen einen kontinuierlichen Anstieg der Besucherzahlen als Ausdruck eines wachsenden öffentlichen und touristischen Interesses an der Berliner Mauer. Ziel ist, sie als zentralen Ort des Gedenkens an die Opfer der Mauer flächenmäßig erheblich zu erweitern und qualitativ auszubauen. Durch die Einbeziehung des weitgehend erhaltenen ehemaligen Grenzstreifens der Berliner Mauer wird das Gedenk-Ensemble - eine Einrichtung von nationaler Bedeutung - in seinen authentischen stadträumlichen Zusammenhang gebracht.
Aufgabe dieses Wettbewerbs sind der Neubau eines Informationspavillons und die Gestaltung des Kernbereichs der erweiterten Gedenkstätte, der vollständig von Bebauung freigehalten wird, als Open-Air-Ausstellung der Gedenkstätte. Wichtiges Element darin ist das namentliche Gedenken an die Opfer. Im anschließenden erweiterten Bereich der Gedenkstätte sollen Teilflächen gestaltet und der vorhandene ehemalige Postenweg, ebenfalls als Teil der Open-Air-Ausstellung, dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die erweiterte Gedenkstätte Berliner Mauer in der Bernauer Straße soll am 9. November 2009 zum 20. Jahrestag des Mauerfalls in einem bis dahin deutlich fortgeschrittenen Stadium der Realisierung teileröffnet werden. Spätestens zum 50. Jahrestag der Errichtung der Berliner Mauer am 13. August 2011 soll sie fertiggestellt sein. Insgesamt werden für den Ausbau der Gedenkstätte aus Mitteln des Landes Berlin, des Bundes, der Europäischen Gemeinschaft und der Lottogesellschaft 11,6 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74252000, 74224000.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Ausstellungsgestaltern. Die Vertretung dieser drei Professionen in der Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtend. Als federführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist ein Architekt oder Landschaftsarchitekt zu benennen.
Teilnahmeberechtigte Architekten und Landschaftsarchitekten sind:
- Natürliche Personen, die am Tage der Auslobung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Garten- oder Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Architekt / Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 (EG-Architektenrichtlinie) oder für Beratende Ingenieure, Ingenieure nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und sofern einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind nach 3.2.3 GRW geregelt.
Fachberater unterliegen nicht den genannten Teilnahmebedingungen.
Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften an mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Offen.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
3.5 Kriterien.
- Leitidee, Grundstruktur.
- Städtebauliche Einbindung, Beachtung stadträumlicher Bezüge.
- Präsenz/Identität der Gedenkstätte, Zusammenhalt der Teilelemente.
- Gestaltqualität.
- Raumbildung und -verknüpfung.
- Erschließung und innere Ordnung.
- Nutzbarkeit und Nutzergerechtigkeit.
- Vermittlung der Gedenkstätteninhalte.
- Umgang mit den Mauerspuren.
- Vegetationsverwendung, Materialwahl.
- Einhaltung verbindlicher Vorgaben.
- Einhaltung des Kostenrahmens, Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Pflege und Unterhaltung.
Die Listung der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
635_Gedenkstätte Bernauer Straße.
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 21.10.2007.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig:
Preis: 50 EUR.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
22.10.2007 - 24:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Für Preise und Ankäufe stehen insgesamt 89 500 EUR zur Verfügung, davon für den Informationspavillon insgesamt 23 500 EUR und für die Open-Air-Ausstellung insgesamt 66 000 EUR.
Vorgesehen ist folgende Aufteilung:
Gesamt, davon für Info-Pavillon, davon für Open-Air-Ausst.
1. Preis 28 500 EUR, 7 500 EUR, 21 000 EUR,
2. Preis 20 000 EUR, 5 000 EUR, 15 000 EUR,
3. Preis 13 500 EUR, 3 500 EUR, 10 000 EUR,
4. Preis 9 700 EUR, 2 700 EUR, 7 000 EUR,
2 Ankäufe à 8 900 EUR, 2 400 EUR, 6 500 EUR.
Über die Preise und Ankäufe hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Die Preise und Ankäufe werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Fachpreisrichter/-innen:.
2. Donata Valentien, Landschaftsarchitektin, Weßling.
3. Gabriele Kiefer, Landschaftsarchitektin, Berlin.
4. Dagmar von Wilcken, Designerin, Berlin.
5. Dr. Leo Schmidt, Kunsthistoriker, Denkmalpflege, Cottbus.
6. Nikolaus Hirsch, Architekt, Frankfurt/M.
7. Heike Büttner, Architektin, Berlin.
8. Stellvertretende Fachpreisrichter/-in:.
9. Harald Fugmann, Landschaftsarchitekt, Berlin.
10. Norbert Radermacher, Bildender Künstler, Berlin.
11. Dr. Johannes Cramer, Architekt, Denkmalpflege, Berlin.
12. Donatella Fioretti, Architektin, Berlin.
13. Sachpreisrichter/-innen:.
14. Regula Lüscher, Senatsbaudirektorin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
15. André Schmitz, Staatssekretär Kultur, Senatskanzlei.
16. Dr. Gabriele Camphausen, Vorsitzende des Vereins Berliner Mauer e. V.
17. Dr. Hermann Schäfer, Abteilungsleiter Kultur u. Medien beim Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien.
18. Ephraim Gothe, Stadtrat für Stadtentwicklung, Bezirksamt Mitte von Berlin.
19. Stellvertretende Sachpreisrichter:.
20. Manfred Kühne, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Oberste Denkmalbehörde.
21. Rainer Klemke, Senatskanzlei - Kultur.
22. Manfred Fischer, Pfarrer, Verein Berliner Mauer.
23. Dr. Susanne Olbertz, Referatsleiterin beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
24. Dagmar Hänisch, Stadträtin für Bildung und Kultur, Bezirksamt Mitte von Berlin.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Ja.
Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Nur im Online-Verfahren unter www.competitionline.de ab dem 30. Juli 2007.
competitionline GmbH, Charlottenstraße 95, 10969 Berlin, Tel.: +49 (0)30/ 53 007 946, Fax: *49 (0)30/ 53 007 945, E-mail: christian.sammer@competitionline.de, Internet: www.competitionline.de.
Im Teilnehmerbereich werden sämtliche Wettbewerbsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt.
Wettbewerbsunterlagen können nur auf diesem Weg abgerufen werden. Eine Zusendung per Post erfolgt nicht.
Die Teilnehmer sind aufgefordert, zunächst die Teilnahmegebühr in Höhe von 50,- EUR auf das unten genannte Konto einzuzahlen. Eine gültige E-Mail-Adresse und der Name des Büros müssen zwingend im Verwendungszweck bei der Überweisung angegeben werden. Anstelle des @-Zeichens sind die Buchstaben AT einzusetzen.
Nach Überweisung der Teilnahmegebühr ist eine E-Mail an christian.sammer@competitionline.de zu senden, in welchem der Name des Kontoinhabers und die vollständigen Kontaktdaten des Büros mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Ansprechpartner zu nennen sind, sowie der Vermerk, dass die Teilnahmegebühr überwiesen wurde.
Sobald die Teilnahmegebühr auf dem Konto eingegangen ist, erhalten die Teilnehmer an die im Verwendungszweck angegebene E-Mail-Adresse den Zugang zum Teilnehmerbereich des Wettbewerbs. Alle Informationen, die während des Verfahrens versendet werden, werden an diese vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse geschickt.
Kontoinhaber: competitionline GmbH.
Bank: Berliner Volksbank.
Kontonummer 7106459031.
Bankleitzahl (BLZ) 10090000.
Betrag: 50,00 EUR.
Verwendungszweck: E-Mail Adresse (@ = AT) des Teilnehmers und Name des Büros.
Für Auslandsüberweisungen:
IBAN DE 6010090000 7106459031.
BIC BEVODEBB.
Achtung: Teilnehmer aus dem Ausland können keinen Verwendungszweck in der Überweisung angeben. Diese müssen unbedingt ein Mail an wettbewerbe@competitionline.de senden, in welchem der Name des Kontoinhabers und die vollständigen Kontaktdaten des Büros mit Telefonnummer, E-Mail Adresse und Ansprechpartner zu nennen sind, mit dem Vermerk, dass die Teilnahmegebühr überweisen wurde. Ansonsten kann kein Zugang zum Teilnehmerbereich eingerichtet werde.
Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet.
Zugang zum Teilnehmerbereich
Ab 30.7.2007 steht für alle Wettbewerbs-Teilnehmer, die die Teilnahmegebühr überwiesen haben, auf www.competitionline.de ein Teilnehmerbereich zur Verfügung. Den Teilnehmerbereich findet man durch Anklicken des Wettbewerbs auf der Startseite. Auf der Seite "Teilnehmerbereich" des Wettbewerbs befinden sich Login-Eingabemasken. Dort sind die Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) einzutragen.
Vorhaben sind an folgende Anschrift zu schicken: Siehe !.1 "Weitere Auskünfte".
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers und Haupttätigkeit(en) (Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG): Regionale/lokale Ebene, Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Ort der Ausführung:
Berlin.
NUTS-Code DE 300.
Andere einschlägige Nomenklaturen (CPC) 867.
Dienstleistungskategorie 12.
IV.4) Verwaltungsinformationen:
Art und Umfang der Bindung des Auslobers / weitere Bearbeitung:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe.
Der Bauherr wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren Preisträgern die weitere Bearbeitung der Aufgabe mindestens mit den Leistungen 2 - 5 nach § 15 HOAI übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (GRW 7.1). Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (GRW 7.2).
Landschaftsarchitekten und Architekten, die nicht Mitglieder der Berliner Architektenkammer sind, werden gemäß § 6 Bau- und Architektenkammergesetz verpflichtet, sich bei Auftragserteilung im Verzeichnis auswärtiger Architekten der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen. Bei Bedarf wird die Hinzuziehung eines Kontaktbüros empfohlen.
Ist die Bekanntmachung freiwillig? Nein.
Muss der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden? Nein.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
18.7.2007.