https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Entwicklung_des_NINO-Areals_100742.html

Vollständiger Bekanntmachungstext

Bewerbungsverfahren zur Teilnahme an einem
städtebaulichen Wettbewerb

Entwicklung des NINO-Areals, Nordhorn

Ausloberin:
NINO-Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Sanierungstreuhänderin der Stadt Nordhorn

Betreuung:
Eckermann Architekten
Büteroder Weg 6, 30539 Hannover
Tel. 0511/52489140 Fax. 52489141
e-mail: w.p.eckermann@freenet.de

Wettbewerbsaufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbs ist das Betriebsgelände der ehemaligen NINO-Textilfabrik in Nordhorn, das unweit der südlichen Innenstadt gelegen ist. Aufgrund bisheriger Untersuchungen wird das Kernareal von 12 ha zu einem Wohngebiet basierend auf vorhandenem Strukturplan entwickelt.
Hierauf aufbauend sollen mit diesem Wettbewerb konkrete Gestaltungsrahmen entwickelt werden, die exemplarisch neue Wege im individuell geplanten Wohnungsbau aufzeigen. Gesucht sind Antworten jenseits der Uniformität von Bauträgerlösungen, die das Bedürfnis nach einem "eigenen" Entwurf und der Notwendigkeit eines homogenen, abgestimmten Straßenbildes ausloten. Es ist zu untersuchen, wie weit neben der städtebaulichen Ebene eine gestalterische Basisqualität auch im hochbaulichen Bereich definiert werden kann.

Wettbewerbsleistungen:
Exemplarische Bearbeitung für einen vorgegebenen Streifen von 2 ha.. Der Strukturplan geht von einem modularen Aufbau aus. Auf dieser Basis Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes M. 1:1000 und hochbauliche Konkretisierung an einem exemplarischen Schemaentwurf M. 1:500, erläuternde Perspektiven, Skizzen etc. Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs in verschiedenen Gestaltungsanforderungen.

Wettbewerbsart:
Begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 10 –15 Teilnehmern. Wettbewerbssprache ist deutsch. Verfahren nach den Regeln für Architektenwettbewerbe RAW 2001.

Zulassungsbereich: Staaten des EWR

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind natürliche Personen, die
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / in oder Stadtplaner / in mit Eintragung der Beschäftigungsart freischaffend berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; oder
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen
- erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / in oder Stadtplaner / in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach den einschlägigen EG-Richtlinien.
Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Schwerpunkt Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens ein Gesellschafter / eine Gesellschafterin oder einer / eine der bevollmächtigten Vertreter / Vertreterin und der Verfasser / die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer / Teilnehmerin darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten sind nicht zugelassen. Juristische Personen gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RAW 5.1 beschriebenen.
Die Hinzuziehung von Sonderfachleuten wie Verkehrsplaner oder Garten- und Landschaftsplanern ist gestattet. Sie unterliegen keinen besonderen Teilnahmebedingungen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaften mit Architekten oder Stadtplanern teilnahmeberechtigt, die Bildung einer solchen Arbeitsgemeinschaft wird empfohlen. Die Teilnahmebedingungen für Architekten gelten sinngemäß. Die Hinzuziehung von Sonderfachleuten wie Verkehrsplaner oder Garten- und Landschaftsplanern ist gestattet. Sie unterliegen keinen besonderen Teilnahmebedingungen.


Bewerbungsverfahren:
Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren dient der Auswahl von 10 – 15 Wettbewerbsteilnehmern. Bis zum 04.10.2002 (Eingang der Unterlagen!) sind beim Betreuungsbüro (s. oben) die folgenden Unterlagen mit dem Kennwort "NINO-Areal" einzureichen:
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung
- Verbindliche Zusage, im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilzunehmen
- Jahr der Bürogründung, Aktuelle Mitarbeiterzahl
- Bildlich graphischer Nachweis ausgeführter Referenzobjekte und Wettbewerbserfolge städtebaulicher und hochbaulicher Siedlungsstrukturen der letzten 7 Jahre auf max. 4 DIN A4 Blättern. Darüber hinaus eingesandtes Material führt zum Ausschluss der Gesamtbewerbung.
Die Auswahl erfolgt neben formal-technischem Nachweis über die qualitative Bewertung der Referenzobjekte.
Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

Fachpreisrichter
Prof. A. Grazioli, Berlin
Prof. G. Nagel, Hannover
Dr. Kratzsch, Stadtbaurat Rheine
Herr Zwafelink, Stadtbaurat, Nordhorn

Sachpreisrichter
Herr Brüggemann, Oberkreisdirektor
Herr Hüsemann, Bürgermeister
Herr A. Mühlstegen, Vertreter CDU
Herr Th. Kramer, Vertreter SPD

Preissumme:
Gesamtsumme der Preisgelder 24.000 Euro

Termine:
Eingang der Bewerbungen bis 04.10.2002
(Eingang beim Betreuer!)
Vorprüfung, Auswahl bis 09.10.2002
Versand der Unterlagen 10.10.2002
Kolloquium 22.10.2002
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 11.11.2002
Preisgerichtssitzung 20.11.2002