https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Einfeldturnhalle_107168.html
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Ergänzung aus dem EU-Amtsblatt (31.08.2006)
30/08/2006 S164 Ergänzende Angaben
D-Frankfurt a. M.: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2006/S 164-175900
Stadt Frankfurt a. M. - Hochbauamt 65A 31, Att: Dipl.-Ing. Arch. H. Sachwitz, Gerbermühlstraße 48, D-60594 Frankfurt a. M.. Tel.: 0049 69 212 36308 od. 35588. Fax: +49 69 212 44512. E-mail: kirsten.maskow@stadt-frankfurt.de. URL: www.frankfurt.de.
("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 159 vom 23.8.2006, Wettbewerbsbekanntmachung, 171594-2006)
Betr.:
CPV: 74222100.
Einstufiger, begrenzt offener Realisierungswettbewerb nach GRW 95 mit Auswahl der Teilnehmer nach EWR-offenem Bewerbungsverfahren. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Vermerk:
Korrekturen zu o.g. Bekanntmachung:
II.1) BESCHREIBUNG DES VORHABENS
Anstatt:
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber * einstufiger , begrenzt offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach GRW 95 mit Auswahl der Teilnehmer nach EWR- offenem Bewerbungsverfahren.
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
muss es heißen:
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber * einstufiger , begrenzt offener Realisierungswettbewerb nach GRW 95 mit Auswahl der Teilnehmer nach EWR- offenem Bewerbungsverfahren.
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Anstatt:
II.1.2) Beschreibung: Neubau einer Einfeldturnhalle mit dazugehörigen Funktionsbereichen einschließlich Tragwerksplanung als Grundtypus mit Nachweis der Realisierbarkeit auch auf anderen Standorten. Der Grundtypus soll sich zur seriellen Fortführung eignen. Investitionssumme (300er und 400er Kosten) einer Turnhalle beträgt 1,3 Mio. € netto.
muss es heißen:
II.1.2) Beschreibung: Neubau einer Einfeldturnhalle mit dazugehörigen Funktionsbereichen einschließlich Tragwerkskonzeption als Grundtypus mit Nachweis der Realisierbarkeit auch auf anderen Standorten. Der Grundtypus soll sich zur seriellen Fortführung eignen. Investitionssumme (300er und 400er Kosten) einer Turnhalle beträgt 1,3 Mio. € netto.
II.1.4.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Anstatt:
CPV: 74.22.40.00-5
muss es heißen:
CPV: 74.22.21.00-2
Anstatt:
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER (falls anwendbar)
3. Referenzliste der Bewerbergemeinschaft in Text und Bild von fertig gestellten oder in Planung befindlichen Vergleichsprojekten im Sporthallenbau innerhalb der letzten 7 Jahre, max. 5 Projekte auf max. 4 Seiten DIN A4. *
* siehe Bewerbungsbogen
muss es heißen:
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER (falls anwendbar)
3. Referenzliste der Bewerber in Text und Bild von fertig gestellten oder in Planung befindlichen Vergleichsprojekten im Sporthallenbau innerhalb der letzten 7 Jahre, max. 5 Projekte auf max. 4 Seiten DIN A4. *
* siehe Bewerbungsbogen
Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Mehrfachbewerbungen zum Bewerbungsverfahren führen zum Ausschluss der Bewerbungen.
Anstatt:
Die Teilnehmerauswahl und die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in Abstimmung mit der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer und der Ingenieurkammer Hessen nach den Regeln der GRW 95 mit Stand vom 22.12.2003.
muss es heißen:
Die Teilnehmerauswahl und die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in Abstimmung mit der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen nach den Regeln der GRW 95 mit Stand vom 22.12.2003.
Ein vom Auslober berufenes Gremium entscheidet über die Teilnahme. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers, der Stadt Frankfurt a. M. und zwei unabhängigen Architekten zusammen; alle Mitglieder des Gremiums sind keine Preisrichter in diesem Verfahren.
Die Auswahl erfolgt anhand von formalen und fachlichen Kriterien, die sich aus den geforderten Leistungen der Bewerbung ergeben.
Das Auswahlgremium behält sich vor, 6 Teilnehmer zu bestimmen, die die geforderte Leistungsfähigkeit aufgrund einer geringen Berufserfahrung noch nicht nachweisen konnten, deren eingereichte Unterlagen aber eine hohe Qualität erkennen lassen.
Anstatt:
Die Teilnehmergemeinschaften werden anhand der eingereichten Referenzen durch ein Auswahlgremium ausgewählt und zur Weiterbearbeitung aufgefordert. Zur Bearbeitung werden 24 Teilnehmergemeinschaften ausgewählt. Diese setzen sich zusammen aus 18 Bewerbergemeinschaften mit Erfahrung im Sporthallenbau (fertig gestellte oder in Planung befindliche Vergleichprojekte im Sporthallenbau) und 6 besonders qualifizierten jungen Bürogemeinschaften (Geburtstag sämtlicher Inhaber des Architekturbüros nach dem 1. Januar 1966, Kriterium gilt nicht für den "Beratenden Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung).
muss es heißen:
Die Teilnehmer werden anhand der eingereichten Referenzen durch ein Auswahlgremium ausgewählt und zur Weiterbearbeitung aufgefordert. Zur Bearbeitung werden 24 Teilnehmer ausgewählt. Diese setzen sich zusammen aus 18 Bewerber mit Erfahrung im Sporthallenbau (fertig gestellte oder in Planung befindliche Vergleichprojekte im Sporthallenbau) und 6 besonders qualifizierten jungen Büros (Geburtstag sämtlicher Inhaber des Architekturbüros nach dem 1. Januar 1966.
Sollten mehr Bewerber die geforderten Kriterien erfüllen, entscheidet das Los.
Beurteilungskriterien für "junge Büros": herausragendes gestalterisches Können belegt durch:
· Diplomarbeit
· Eigene Projekte
· Wettbewerbserfolge
· Auszeichnungen, Belobigungen
Die ausgewählten Teilnehmer bestätigen ihre Teilnahme am Verfahren verbindlich. Liegen bis zur gesetzten Frist diese Erklärungen noch nicht vor, treten an ihre Stelle ebenfalls gewählte Nachrücker.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder führen zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.
III.2) IST DIE TEILNAHME EINEM BESONDEREN BERUFSSTAND VORBEHALTEN (falls anwendbar) ?
JA
Der Zulassungsbereich bezieht sich auf die Mitgliedsstaaten des EWR sowie Die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Anstatt:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt", "Beratender Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung) berechtigt und in die entsprechenden Listen der Architektenkammern bzw. Ingenieurkammern eingetragen sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/ 384 /EWG und 89/ 48/ EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Die Arbeitsgemeinschaften müssen sich bindend aus Architekten (federführend) und Tragwerksplanern zusammensetzten. Juristischen Person(en) haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person sowie der oder dieVerfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gerichteten Anforderungen erfüllen.
muss es heißen:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt und in die entsprechenden Listen der Architektenkammern eingetragen sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/ 384 /EWG und 89/ 48/ EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristischen Person(en) haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person sowie der oder die Verfasser derWettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gerichteten Anforderungen erfüllen.
Anstatt:
Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistungen wird die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten und Technikplanern empfohlen.
muss es heißen:
Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistungen wird die Zusammenarbeit mit Tragwerksplanern, Landschaftsarchitekten und Technikplanern empfohlen.
Die Aussagen in der eingereichten Verfassererklärung sind verbindlich. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen Punkte.
Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied der ARGE zu erbringen.
Anstatt:
IV.1.1.1) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer (falls anwendbar)
1. Albert Speer und Partner Architekten, Frankfurt/M + NN
2. Dietrich/ Untertrifaller Architekten, Bregenz + NN
3. D’Inka und Scheible Architekten, Fellbach + NN
4. Marcus Schmitt Architekten, Frankfurt + NN
5. Schulitz und Partner Architekten, Braunschweig + NN
6. Schultze und Schulze Architekten, Kassel + NN
muss es heißen:
IV.1.1.1) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer (falls anwendbar)
1. Albert Speer und Partner Architekten, Frankfurt/M
2. Dietrich/ Untertrifaller Architekten, Bregenz
3. D’Inka und Scheible Architekten, Fellbach
4. Marcus Schmitt Architekten, Frankfurt
5. Schulitz und Partner Architekten, Braunschweig
6. Schultze und Schulze Architekten, Kassel
Bemerkung:
Die bereits gesetzten Büros sind nicht verpflichtet, eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Tragwerksplaner anzumelden.
D-Frankfurt a. M.: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2006/S 164-175900
Stadt Frankfurt a. M. - Hochbauamt 65A 31, Att: Dipl.-Ing. Arch. H. Sachwitz, Gerbermühlstraße 48, D-60594 Frankfurt a. M.. Tel.: 0049 69 212 36308 od. 35588. Fax: +49 69 212 44512. E-mail: kirsten.maskow@stadt-frankfurt.de. URL: www.frankfurt.de.
("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 159 vom 23.8.2006, Wettbewerbsbekanntmachung, 171594-2006)
Betr.:
CPV: 74222100.
Einstufiger, begrenzt offener Realisierungswettbewerb nach GRW 95 mit Auswahl der Teilnehmer nach EWR-offenem Bewerbungsverfahren. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Vermerk:
Korrekturen zu o.g. Bekanntmachung:
II.1) BESCHREIBUNG DES VORHABENS
Anstatt:
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber * einstufiger , begrenzt offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach GRW 95 mit Auswahl der Teilnehmer nach EWR- offenem Bewerbungsverfahren.
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
muss es heißen:
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber * einstufiger , begrenzt offener Realisierungswettbewerb nach GRW 95 mit Auswahl der Teilnehmer nach EWR- offenem Bewerbungsverfahren.
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Anstatt:
II.1.2) Beschreibung: Neubau einer Einfeldturnhalle mit dazugehörigen Funktionsbereichen einschließlich Tragwerksplanung als Grundtypus mit Nachweis der Realisierbarkeit auch auf anderen Standorten. Der Grundtypus soll sich zur seriellen Fortführung eignen. Investitionssumme (300er und 400er Kosten) einer Turnhalle beträgt 1,3 Mio. € netto.
muss es heißen:
II.1.2) Beschreibung: Neubau einer Einfeldturnhalle mit dazugehörigen Funktionsbereichen einschließlich Tragwerkskonzeption als Grundtypus mit Nachweis der Realisierbarkeit auch auf anderen Standorten. Der Grundtypus soll sich zur seriellen Fortführung eignen. Investitionssumme (300er und 400er Kosten) einer Turnhalle beträgt 1,3 Mio. € netto.
II.1.4.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Anstatt:
CPV: 74.22.40.00-5
muss es heißen:
CPV: 74.22.21.00-2
Anstatt:
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER (falls anwendbar)
3. Referenzliste der Bewerbergemeinschaft in Text und Bild von fertig gestellten oder in Planung befindlichen Vergleichsprojekten im Sporthallenbau innerhalb der letzten 7 Jahre, max. 5 Projekte auf max. 4 Seiten DIN A4. *
* siehe Bewerbungsbogen
muss es heißen:
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER (falls anwendbar)
3. Referenzliste der Bewerber in Text und Bild von fertig gestellten oder in Planung befindlichen Vergleichsprojekten im Sporthallenbau innerhalb der letzten 7 Jahre, max. 5 Projekte auf max. 4 Seiten DIN A4. *
* siehe Bewerbungsbogen
Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Mehrfachbewerbungen zum Bewerbungsverfahren führen zum Ausschluss der Bewerbungen.
Anstatt:
Die Teilnehmerauswahl und die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in Abstimmung mit der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer und der Ingenieurkammer Hessen nach den Regeln der GRW 95 mit Stand vom 22.12.2003.
muss es heißen:
Die Teilnehmerauswahl und die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in Abstimmung mit der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen nach den Regeln der GRW 95 mit Stand vom 22.12.2003.
Ein vom Auslober berufenes Gremium entscheidet über die Teilnahme. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers, der Stadt Frankfurt a. M. und zwei unabhängigen Architekten zusammen; alle Mitglieder des Gremiums sind keine Preisrichter in diesem Verfahren.
Die Auswahl erfolgt anhand von formalen und fachlichen Kriterien, die sich aus den geforderten Leistungen der Bewerbung ergeben.
Das Auswahlgremium behält sich vor, 6 Teilnehmer zu bestimmen, die die geforderte Leistungsfähigkeit aufgrund einer geringen Berufserfahrung noch nicht nachweisen konnten, deren eingereichte Unterlagen aber eine hohe Qualität erkennen lassen.
Anstatt:
Die Teilnehmergemeinschaften werden anhand der eingereichten Referenzen durch ein Auswahlgremium ausgewählt und zur Weiterbearbeitung aufgefordert. Zur Bearbeitung werden 24 Teilnehmergemeinschaften ausgewählt. Diese setzen sich zusammen aus 18 Bewerbergemeinschaften mit Erfahrung im Sporthallenbau (fertig gestellte oder in Planung befindliche Vergleichprojekte im Sporthallenbau) und 6 besonders qualifizierten jungen Bürogemeinschaften (Geburtstag sämtlicher Inhaber des Architekturbüros nach dem 1. Januar 1966, Kriterium gilt nicht für den "Beratenden Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung).
muss es heißen:
Die Teilnehmer werden anhand der eingereichten Referenzen durch ein Auswahlgremium ausgewählt und zur Weiterbearbeitung aufgefordert. Zur Bearbeitung werden 24 Teilnehmer ausgewählt. Diese setzen sich zusammen aus 18 Bewerber mit Erfahrung im Sporthallenbau (fertig gestellte oder in Planung befindliche Vergleichprojekte im Sporthallenbau) und 6 besonders qualifizierten jungen Büros (Geburtstag sämtlicher Inhaber des Architekturbüros nach dem 1. Januar 1966.
Sollten mehr Bewerber die geforderten Kriterien erfüllen, entscheidet das Los.
Beurteilungskriterien für "junge Büros": herausragendes gestalterisches Können belegt durch:
· Diplomarbeit
· Eigene Projekte
· Wettbewerbserfolge
· Auszeichnungen, Belobigungen
Die ausgewählten Teilnehmer bestätigen ihre Teilnahme am Verfahren verbindlich. Liegen bis zur gesetzten Frist diese Erklärungen noch nicht vor, treten an ihre Stelle ebenfalls gewählte Nachrücker.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder führen zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.
III.2) IST DIE TEILNAHME EINEM BESONDEREN BERUFSSTAND VORBEHALTEN (falls anwendbar) ?
JA
Der Zulassungsbereich bezieht sich auf die Mitgliedsstaaten des EWR sowie Die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Anstatt:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt", "Beratender Ingenieur" (Fachrichtung Tragwerksplanung) berechtigt und in die entsprechenden Listen der Architektenkammern bzw. Ingenieurkammern eingetragen sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/ 384 /EWG und 89/ 48/ EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Die Arbeitsgemeinschaften müssen sich bindend aus Architekten (federführend) und Tragwerksplanern zusammensetzten. Juristischen Person(en) haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person sowie der oder dieVerfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gerichteten Anforderungen erfüllen.
muss es heißen:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt und in die entsprechenden Listen der Architektenkammern eingetragen sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/ 384 /EWG und 89/ 48/ EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristischen Person(en) haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person sowie der oder die Verfasser derWettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gerichteten Anforderungen erfüllen.
Anstatt:
Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistungen wird die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten und Technikplanern empfohlen.
muss es heißen:
Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistungen wird die Zusammenarbeit mit Tragwerksplanern, Landschaftsarchitekten und Technikplanern empfohlen.
Die Aussagen in der eingereichten Verfassererklärung sind verbindlich. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen Punkte.
Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied der ARGE zu erbringen.
Anstatt:
IV.1.1.1) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer (falls anwendbar)
1. Albert Speer und Partner Architekten, Frankfurt/M + NN
2. Dietrich/ Untertrifaller Architekten, Bregenz + NN
3. D’Inka und Scheible Architekten, Fellbach + NN
4. Marcus Schmitt Architekten, Frankfurt + NN
5. Schulitz und Partner Architekten, Braunschweig + NN
6. Schultze und Schulze Architekten, Kassel + NN
muss es heißen:
IV.1.1.1) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer (falls anwendbar)
1. Albert Speer und Partner Architekten, Frankfurt/M
2. Dietrich/ Untertrifaller Architekten, Bregenz
3. D’Inka und Scheible Architekten, Fellbach
4. Marcus Schmitt Architekten, Frankfurt
5. Schulitz und Partner Architekten, Braunschweig
6. Schultze und Schulze Architekten, Kassel
Bemerkung:
Die bereits gesetzten Büros sind nicht verpflichtet, eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Tragwerksplaner anzumelden.