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Vollständiger Bekanntmachungstext


STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB
Ehemaliges Eisenbahnausbesserungswerk (EAW) in Köln-Nippes
inkl. Modellprojekt: Autofreies Stadtquartier



1. Anlaß und Zweck des Wettbewerbs
Der Rat der Stadt Köln hat am 23.10.1997 die Änderung des Nutzungskonzeptes der Rahmenplanung ehemaliges Eisenbahnausbesserungswerk (EAW) in Köln - Nippes beschlossen. Ebenso hat der Stadtentwicklungsaussschuß am 05.03.1998 beschlossen, daß ”die Gebiete Nippes - Eisenbahnausbesserungswerk und Dellbrück-Moorslede als Modellprojekte Autofreies Wohnen weiterzuentwickeln und die entsprechenden Verfahren zur Umsetzung einzuleiten” sind. Am 25.08.99 hat der Stadtentwicklungsausschuß der Auslobung zugestimmt und am 09.12.99 noch einmal bestätigt.

2. Ausloberinnen
Die Ausloberinnen des Wettbewerbs sind die Stadt Köln, vertreten durch das Stadtplanungsamt, unter folgender Anschrift:

Stadt Köln
Stadtplanungsamt Abt. 610
Kennwort : Wett EAW
Willy – Brandt – Platz 2
D - 50679 Köln
sowie Ewald Hohr Wohnungsbau und Roland Agne in
Entwicklungsgesellschaft Köln – Nippes GbR unter folgender Anschrift:

Entwicklungsgesellschaft Köln-Nippes GbR
Mühlenbach 20 - 24
50667 Köln

Ansprechpartner für inhaltliche und verfahrenstechnische Wettbewerbsfragen:
Herr Horn, Telefon: 0221-221 26104, oder Herr Gellissen, Telefon: 0221-221 22893

3. Wettbewerbsart, Wettbewerbsphasen, Verfahrensform
Der Wettbewerb ist als zweiphasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb in Form eines offenen Wettbewerbs ausgeschrieben. Für die 2. Bearbeitungsphase werden ca. 25 Arbeiten durch das Preisgericht in einer 1. Sitzung ausgewählt. Zur weitern Bearbeitung der 2. Phase werden nur diese Teilnehmerinnen/Teilnehmer aufgefordert.
Das Verfahren ist anonym.

4. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbes
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten (vgl. Kolloquiumsteilnahmepflicht).
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

5. Wettbewerbsteilnehmer/-innen / Zuladungen
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
- Architekt/-in
- Stadtplaner/-in
berechtigt sind.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Zusätzlich werden folgende 10 Planungsbüros zugeladen:
1. Architekten Hausmann + Müller, Köln
2. Dipl.-Ing. Luggenhölscher, Gladbeck
3. Dipl.-Ing. Pries, Dipl.-Ing. Pries-Bültmann, Münster
4. Prof. Disch, Freiburg
5. Prof. Schneider-Wessling, Bauturm, Köln
6. Prof. Coersmeier, Köln
7. Büder / Menzel, Köln
8. Marwede/Terbroke, Köln
9. Planungsbüro Schmitz, Aachen
10. PB Richter, Aachen

6. Fachpreisrichter/-innen
Prof. F. Pesch Architekt/Stadtplaner, Herdecke, Stuttgart
Prof. Wachten Architekt/Stadtplaner, Dortmund
Dr. Dipl.-Ing. Baier Verkehrsplaner, Aachen
Frau Dipl.-Ing. Beuter Landschafts- u. Freiraumplanerin, Oberhausen
Herr Lennertz MASSKS, Düsseldorf
Frau Dipl.-Ing. Sievert Architektin, Entwicklungsgesellschaft Köln-Nippes GbR
Herr Beigeordneter Prof. Dören, Dezernat Hochbau und Stadterneuerung der Stadt Köln
Ltd. StBD Herr Hoferichter Stadtplanungsamt Köln

7. Schutzgebühr
Die Schutzgebühr in Höhe von 200,- DM ist als Verrechnungsscheck bei der Ausloberin (Stadtplanungsamt) zu hinterlegen.

8. Termine
Die Teilnahme am Kolloquium am 24. 02. 2000 ist zwingend und führt für die nicht Registrierten zum Ausschluss am Verfahren.
Ausgabe der Auslobungsunterlagen vom 14. 02. bis zum 22. 02. 2000, 12:00 Uhr
Abgabe
Abgabetermin für die 1. Phase ist Freitag, der 17.03.2000
Abgabetermin für die 2. Phase ist Montag, der 05.06.2000
Abgabetermin für das Modell ist Donnerstag, der 15.06.2000
Preisgericht
Das Preisgericht für die 1. Phase tagt am Donnerstag, den 10.04.2000
Das Preisgericht für die 2. Phase tagt am Montag, den 26.06.2000

9. Preise, Ankäufe
Für Preise und Ankäufe stellen die Ausloberinnen als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 200.000.-DM zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 50.000,- DM
2. Preis 40.000,- DM
3. Preis 30.000,- DM
4. Preis 24.000,- DM
5. Preis 16.000,- DM
4 Ankäufe je 10.000,- DM insges. 40.000,- DM

Die Mehrwertsteuer ist in den genannten Beträgen enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.




Wettbewerbsaufgabe, Planungsvorgaben und -ziele

1 Städtebau / Nutzungskonzept
Die Vorgaben des abgeänderten Nutzungskonzeptes werden nach Maßgabe der inzwischen konkretisierten Rahmenbedingungen für die Realisierung der Planung auf der ca. 19 ha großen Fläche, über die planerisch verfügt werden soll, entsprechend den Beschlüssen des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.08.1999 und 09.12.1999 folgendermaßen modifiziert:
- ca. 6,9 ha Allgemeines Wohngebiet (WA)mit Wohnen einschließlich
autofreiem Wohnen und Verwaltung/Dienstleistungen (ca. 0,55 ha)
- ca. 3,9 ha Mischgebiet (MI) mit Wohnen und wohnverträglichem Gewerbe
ausschließlich einer Teilfläche mit öffentlichem Grün
(ca. 0,3 ha) sowie Grundstück des ”Worringer Bahnhofes”
als Bestand (ca. 0,2 ha)
- ca. 3,5 ha Gewerbegebiet
- ca. 3,0 ha öffentliche Grünfläche einschließlich ”Bürgerpark” (ca. 1,5 ha) und Teilflächen entlang der S-Bahnstrecke (1,2 ha) sowie im MI-Gebiet (0,3 ha).
Die bahneigenen Flächen im Plangebiet, und zwar
- Gleistrassen (ca. 4,2 ha),
- Grundstück des Eisenbahnbundesamtes (EBA) mit Behindertenwerkstatt und Zubehörflächen (ca. 1,2 ha)
sind planerisch nicht verfügbar.
Die Entwicklung der Wohnnutzung im mittleren Teil des Wettbewerbsgebietes mit dem autofreien Wohnen soll den Schwerpunkt der städtebaulichen Neuordnung bilden.

2. Wohnen (WA)
Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) auf einer Baugebiets-/Bruttobaulandfläche von ca. 6,9 ha (siehe 2.1) insgesamt, und zwar auf einer Teilfläche von 5,1 ha in der Mitte des Plangebietes sowie auf einer Teilfläche von ca. 1,2 ha auf dem ehemaligen Kohlenlagerplatz, und damit einer Nettobaulandfläche insgesamt von ca. 3,8 ha nach Abzug eines Verkehrsflächenanteils in Höhe von 20 % des BBL und der Freifläche der erforderlichen Kindertagesstätte in Höhe von 1800 qm, ergeben sich
* im Geschosswohnungsbau
ca. 470 Wohneinheiten (WE) in max. 4 Vollgeschossen, davon ca. 150 WE
auf dem ehemaligen Kohlenlagerplatz
* im Einfamilienhausbau
ca. 50 WE in max. 2 Vollgeschossen
Im Mischgebiet (MI) ergeben sich
* ca. 180 WE in max. 4 Vollgeschossen, wobei das Erdgeschoss gewerblich
entsprechend dem Gebietscharakter genutzt werden kann, so dass
insgesamt ca. 700 WE mindestens, davon 350 WE mit autofreiem Wohnen, davon wiederum 50 WE im Einfamilienhausbau (s. o.), vorgesehen werden können, wenn berücksichtigt wird, dass Dachausbauten in der Zahl in der Wohneinheiten nicht enthalten sind.

3. Autofreies Stadtquartier
Das Modellprojekt Autofreies Stadtquartier in Köln bezieht sich im Kern auf ein Leben ohne eigenes Auto in einer eigens hierfür errichteten Siedlung oder Siedlungseinheit. Es geht nicht wie bei bisherigen Ansätzen um autoverkehrsfreie Wohngebiete, an deren Rändern oder in deren Tiefgaragen die Bewohnerfahrzeuge abgestellt werden und in denen die mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) verbundenen Probleme lediglich verlagert werden. Im Unterschied dazu geht es im vorliegenden Konzept um das Wohnen ohne eigenen Autobesitz. Damit soll ein ganzheitlicher Lösungsansatz verfolgt werden.
Es soll in erster Linie ein neues Wohnungsmarktsangebot für solche Haushalte geschaffen werden, die einerseits ein autofreies Leben praktizieren bzw. planen, andererseits die diesem Lebensmodell innewohnenden Möglichkeiten an ihrem derzeitigen Wohnstandort nicht ausschöpfen können. Hierzu zählen insbesondere die außergewöhnlichen Wohnumfeldqualitäten (Steigerung von Frei- und Grünflächenanteil, Verkehrssicherheit, Aufenthalts- und Gestaltqualitäten sowie Reduzierung von Lärm, Luftschadstoffen und Versiegelung). Hinzu kommt die Erschließung finanzieller Vorteile (Einsparung von Straßenflächen und Parkierungsanlagen). Darüber hinaus sind besondere Infrastruktur-Standards im Bereich des täglichen Bedarfs (Einkaufen, Schulen usw.) und des ÖPNV vorzufinden. Mit dem Bau der Siedlung werden des weiteren Car-Sharing- und Taxistandplätze entstehen. Später sollten nach Möglichkeit zusätzlich eine Mobilitätsstation, Sonderfahrscheine, Infomaterialien u.v.m. angeboten werden.
Neben autofreien Haushalten sollen die Anrainer des Modellprojekts durch eine weitaus geringere Zunahme des Autoverkehrs als bei herkömmlicher Neubebauung und durch die o.g., neuen Mobilitätsangebote profitieren.

4. Verwaltung / Dienstleistungen
Im Gebäudebestand nordwestlich der Werkstattstraße, in dem bisher ein DB-Ausbildungszentrum untergebracht war, ist nunmehr Verwaltungsnutzung vorgesehen, die in einem ergänzenden Bauzug noch fortgesetzt werden soll. Es ist von einer planungsrechtlichen Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung mit einer Geschosszahl von 4 Vollgeschossen sowie einer GFZ von max. 1,2 und einer GRZ von max. 0,4 auszugehen.
5 Mischnutzung (MI)
Beiderseits der Grenze zwischen WA- und MI-Gebiet sollen außer Wohnungen Verwaltungs- und Dienstleistungsnutzungen, Einzelhandel für den täglichen Bedarf (nicht großflächig) sowie Gastronomie und anderes wohnverträgliches Gewerbe geplant werden.
Insbesondere gilt es aber, den zu erhaltenden Gebäudekomplex der ehemaligen Wagenrichthalle, der für die Unterbringung ortsansässigen Gewerbes sowie der bereits auf dem Gelände tätigen sogenannten Zwischennutzer umgebaut werden soll, mit der anschließenden Mischnutzung (Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe) städtebaulich-gestalterisch zu harmonisieren und dabei dem ehemaligen technischen Zweckbau architektonische Maßstäblichkeit und ästhetische Einbindung in das Umfeld zu verschaffen. Die vom Verein ”Zug um Zug” erstellte Machbarkeitsstudie, die den Unterlagen beigefügt wird, ist hierbei zu beachten.

6 Gewerbe (GE)
Das Gewerbegebiet soll Raum für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, möglicherweise aus dem Stadtteil, ferner für den Ansatz evtl. von Freizeiteinrichtungen, einschließlich der Unterbringung der zugehörigen Kfz-Einstellplätze sowie der Erfüllung von Stellplatzbedarf des St. Vinzenz-Krankenhauses in einer Sammelanlage mit ca. 1000 Plätzen bieten, die gleichzeitig dem Lärmschutz entlang der Bahnstrecke dienen kann. Insbesondere soll im nördlichen Teil des Gebäudekomplexes der ehemaligen Wagenrichthalle die handwerklich tätigen emittierenden Betriebe der Zwischennutzer untergebracht werden, die dieser Gebietsausweisung bedürfen.

7 Öffentliche Grün- und Freiflächen
In der Mitte des Planungsgebietes soll der Bürgerpark als Kommunikations- und Freizeitbereich dargestellt werden.
In dem unter Denkmalschutz stehenden, zu erhaltenden Gebäude der ehemaligen Kantine sollen nach Auslagerung der das Wohnen störenden Diskotheknutzung in den Nordteil der ehemaligen Wagenrichthalle oder in das MI-Gebiet, Aktivitäten Platz finden, die die Funktion des Parks stützen.

8 Soziale Infrastruktur
Für die Versorgung der insgesamt einschließlich des Mischgebietes prognostizierten Anzahl von ca. 700 Wohneinheiten mit ca. 1 300 Einwohnern und 50 bis 60 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren sind
- eine sechsgruppige Kindertagesstätte in einem eigenen Gebäude mit 3.000 m2 Grundstücksfläche (1.200m2 BGF, 1.800m2 im Süden den Gruppenräumen zugeordnete Freifläche) sowie
- ca. 2.000 m2 an Spielflächen bei einem Ansatz von 1,5 m2 Netto-Spielfläche/EW, verteilt auf zwei Standorte
erforderlich; die beiden genannten Versorgungseinrichtungen sollen die Wohnsiedlungsbereiche, die Spielflächen sowohl in die Wohngebiete als auch in den geplanten Bürgerpark integriert werden.