https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Deutscher_Staedtebaupreis_Walter-Hesselbach-Preis_mit_Sonderpreis_Bedeutende_Orte__99246.html
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Bekanntmachung des Auslobers
Deutscher Städtebaupreis
- Walter-Hesselbach-Preis -
AUSLOBUNG 2000
Die BfG BankAG ruft als Auslober des Preises alle Planer und Architekten auf, sich um den Deutschen Städtebaupreis 2000 zu bewerben.
Mit ihm sollen städtebauliche Pro)ekte ausgezeichnet werden, die in vorbildlicher Weise auf die Bedürfnisse des wohnenden und arbeitenden Menschen ausgerichtet sind, richtungweisende Beiträge zur Stadtgestaltung leisten und die heutigen Forderungen des Umwelt-, Landschafts-, Bestands- und Denkmalschutzes berücksichtigen.
Die Projekte müssen in den letzten fünfjahren in der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sein.
Wiederum wird im Rahmen des Deutschen Städtebaupreises ein SONDERPREIS ausgelobt. Mit seinem Thema Planungenfür" bedeutende" Orte ist er einem aktuellen Problem heutiger Stadtentwlclzlung gewidmet.
Insgesamt ist eine Preissumme von 40 000 DM ausgesetzt.
Der Deutsche Städtebaupreis, 1980 zur Förderung einer zeitgemäßen Stadtkultur und Stadtbaukunst von der BfG BankAG gestiftet, wird von einer unabhängigen Jury vergeben.
Über die näheren Bestimmungen der Auslobung, einzureichende Unterlagen, Zusammensetzung der Jury, Einreichtermin informieren die Innenseiten dieses Faltblatts. Eingelegt finden Sie das Vorsatzblatt für Ihre Bewerbung.
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Für den Preis können städtebauliche Pro)ekte und Planungsmaßnahmen gemeldet werden, die nach dem 1. Januar 1995 für Orte in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sind. Konzeption und Entwurf können weiter zurückliegen.
2. Die Planungen und Maßnahmen können städtischen Orten so gut wie ländlichen gelten. Eingeschlossen sind Grün- und Landschaftsplanungen, jedoch nur in städtebaulichen Zusammenhängen.
3. Es kann sich sowohl um städtebauliche Neuschöpfungen, Neuordnungen oder Weiterführungen und Ergänzungen städtebaulicher Zusammenhänge handeln als auch um Eingriffe in historische Stadtstrukturen und überkommene Bausubstanz mit dem Ziel der Erhaltung, Emeuerung und sinnvollen Nutzung.
4. Die Projekte und Maßnahmen sollen für ein deutlich identifizierbares, überschaubares, sich von der weiteren Umgebung in definierbarer Weise abhebendes Gebiet erarbeitet worden sein.
5. Es wird vorausgesetzt, daß die Anhebung der stadträumlichen, architektonischen und Nutzungs-Qualität des betreffenden Gebiets zugunsten der dort wohnenden und arbeitenden Menschen vorrangiges Ziel ist.
6. Die Jury muß sich im Frühjahr 2000 an Ort und Stelle aus eigener Anschauung ein Urteil sowohl über die Gesamtkonzeption als auch über Einzelelemente der Planung - als Teile des Ganzen - bilden können. Dies gilt auch für Pro)ekte, deren Realisation langer Zeiträume bedarf, sei es ihres Umfangs wegen oder weil erschwerende Umstände vorliegen. In j'edem Fall sollten die Verfasser sorgfältig prüfen, ob es der Jury zum genannten Zeitpunkt möglich sein wird, von realisierten Teilen und Abschnitten zweifelsfrei aufs Ganze zu schließen.
B. Sonderpreis 2000
1. Der Sonderpreis ist einem Beitrag zum Thema PLANUNGEN FÜR BEDEUTENDE ORTE vorbehalten. Darunter sind Plätze, Stadträume, Stadtbereiche zu verstehen, die Ort wichtiger historischer Ereignisse oder Handlungen waren; oder auch Orte, deren Erscheinung/Name fest im 1,zollektiVen Gedächtnis haftet und mit denen sich die lokale Bevölkerung identifiziert. Es können sowohl ausgeführte Planungen als auch Projekte und Ideenskizzen eingereicht werden. In jedem Fall sollte aber der Bezug zu konkreten Örtlichkeiten gegeben sein und der Proj'ektidee realistische Annahmen zugrunde liegen. Nicht gemeint sind Einzelgebäude.
2. Sämtliche Arbeiten, die derjury zur Vergabe des Deutschen Städtebaupreises vorliegen, werden auch im Hinblick auf das Thema des Sonderpreises geprüft und gegebenenfalls in Vorschlag gebracht.
3. Bewerber, die sich ausschließlich mit einer Arbeit zum oben genannten Thema beteiligen, sind gebeten, den Text unter Ziffer 4, Abschnitt D zu beachten.
C. Urheberschaft/Hinweise
1. Um den Preis bewerben können sich namentlich Verfasser von Planungen, Projekten und Maßnahmen, die den vorgenannten Bedingungen entsprechen; dabei wird vorausgesetzt, daß die Verfasser im Besitz des uneingeschränkten Urheberrechts sind. Als Verfasser gelten in diesem Sinn auch Büro- und Arbeitsgemeinschaften, Institute, Bau- und Planungsbüros der Wirtschaft und Industrie, kommunale und staatliche Planungs- und Bauämter. Sofern sich mehr als eine natürliche oder juristische Person mit einem Projekt bewirbt, ist anzugeben, wer zur Entgegennahme des Preises berechtigt ist. Jury und Auslober behalten sich vor, lückenhafte Angaben nach eigenem Wissen zu ergänzen.
2. Arbeiten, die für den Preis 2000 eingereicht werden, aber nicht zur Prämlerung gelangen, können in den nächsten Jahren emeut vorgelegt werden - etwa in einem fortgeschrittenen Stadium der Realisierung -, sofem das Zeitlimit (s. Ziffer 1, Abschnitt A) nicht verletzt wird.
3. Es ist zulässig und durchaus erwünscht, daß dem Auslober Hinweise auf vorzügliche Planungen auch von dritter Seite gegeben werden, damit die Verfasser zur Beteiligung am Preis-Wettbewerb aufgefordert werden können. Daraus leitet sich selbstverständlich keinerlei Verbindlichkeit für die Jury ab.
D. Einzureichende Unterlagen
1. Es wird erwartet, daß die Uiiterlagen ein vollständiges Bild des Projelzts/0b)ekts in seiner örtlichen Situation geben und gleichzeitig die besonderen Wesenszüge und Intentionen der Arbeit erkennbar machen.
2. Da dies von Fall zu Fall eine unterschiedliche Demonstration erfordert, bleiben Art und Zahl der Darstellungen dem Planverfasser überlassen.
3. Nicht so die Form der Vorlage. Sämtliche Unterlagen müssen in einem Ordner oder einer Mappe, DIN A4 resp, Aktenordner-Größe, handlich zusammengefaßt sein, und zwar in der Reihenfolge a Vorsatzblatt in Form des hier beigefügten Vordrucks mit Projelit-, Obj'ektbezeichiiung, Daten, Verfasser etc., b ausführliche Beschreibung (auf A4-Seiten, einseitig und möglichst 2zeilig beschrieben); c kurze Darlegung der planungs-, bauund bodenrechtlichen Gegebenheiten, der politischen Absicherung und der finanziellen Förderung; d Skizzen, Fotos (max. 18 x 24), )eweits möglichst auf DIN A4-Seiten montiert, e Originalpläne (Pausen), ausfaltbar, oder lesbare fotografische Verkleinerungen (bitte Maßstab angeben. Lineare Verkleinerungen empfohlen).
4. Bewerbungen um den Sonderpreis (siehe B) können von Ideenskizzen, Kartierungen, informatiVen Schemata und anderen spezifischen Darstellungen zum Thema begleitet sein.
5. Die eingereichten Unterlagen werden den Bewerbern nach Entscheidung der Jury ausnahmslos wieder zugestellt.
6. Haftung bei Verlust von Unterlagen kann der Auslober in keiner Weise übernehmen.
E. Jury
Pro£ Dipl.-Ing. Hildegard Barz-Malfatti, Architektin und Stadtplanerin, Weimar
Hauptkonservatorin
Dr. Dagmar Dietrich,
München
Prof. Dr.-Ing. Werner Durth, Planungswissenschaftler, Darmstadt
Prof. Dipl.-Ing. Hildebrand Machleidt, Stadtplaner, Berlin
Dipl.-lng. Carola Schäfers, Architektin und Stadtplanerin, Berlin
Das Protokoll führt als Sachberater des Auslobers Dr. Ulrich Conrads, Berlin
F. Preisvergabe
1. Die Jury tritt im Frühjahr 2000 zu einer ersten Sitzung zusammen, auf der sämtliche eingegangenen Bewerbungen gesichtet, geprüft und dislzutiert werden mit dern Ziel, unter den Arbeiten eine engere Wahl zu treffen.
2. Prol'ekte und Objekte, die in die engere Wahl gelangen, werden von Mitgliedem derjury in den folgenden Wochen besichtigt, wenn erfc)rderlich unter Hinzuziehung der Planverfasser.
3. Auf einer zweiten Sitzung wird die Jury dann ihre Entscheidung aufgrund der vorangegangenen Besichtigung treffen.
4. Ihr steht es dabei frei, neben der'Vergabe des mit 30 000 DM dotierten Preises auch Arbeiten, die in die engste Wahl gelangt sind, mit einer besonderen Anerkennung in Form einer Urkunde auszuzeichnen. Für eine mögliche Teilung des Preises muß die Jury plausible Gründe darsteller
5. Über den Sonderpreis 2000 - 10 000 DM - wird, und zwar stets in enger Verbindung mit der Findung des Hauptpreises, in einem parallel geführten Auswahlverfahren entschieden.
6. Die Jury wird ihre Entscheidung in einem angemessen ausführlichen schriftlichen Votum begründen. 1)arüber hinaus wird sie keine Mitteilung machen, also zu keinem der nicht prämierten Projekte/Objekte Stellung nehmen, weder intern noch öffentlich.
7. Die Preise werden vom Auslober, der BfG BankAG, voraussichtlich im November 2000 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung verlieher, und am gleichen Ort in einer kleinen Ausstellung präsentiert.
8. Die Preisvergabe durch die Jury geschieht unter Ausschluß des Rechtsweg(
G. Einsendung der Unterlagen
1 . Bewerber uni den Deutschen Städtebaupreis 2000 werden gebeten, ihre Bewerbung der BfG BankAG auf dem beiliegenden Vordruck bekanntzugeben.
2. Der Bewerbung beigefügt sein müsser alle Unterlagen, die für die Beurteilung durch die Jury notwendig sind (siehe D).
Letzter Einsendetermin ist der 3. April 2000 (Poststempel)
- Walter-Hesselbach-Preis -
AUSLOBUNG 2000
Die BfG BankAG ruft als Auslober des Preises alle Planer und Architekten auf, sich um den Deutschen Städtebaupreis 2000 zu bewerben.
Mit ihm sollen städtebauliche Pro)ekte ausgezeichnet werden, die in vorbildlicher Weise auf die Bedürfnisse des wohnenden und arbeitenden Menschen ausgerichtet sind, richtungweisende Beiträge zur Stadtgestaltung leisten und die heutigen Forderungen des Umwelt-, Landschafts-, Bestands- und Denkmalschutzes berücksichtigen.
Die Projekte müssen in den letzten fünfjahren in der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sein.
Wiederum wird im Rahmen des Deutschen Städtebaupreises ein SONDERPREIS ausgelobt. Mit seinem Thema Planungenfür" bedeutende" Orte ist er einem aktuellen Problem heutiger Stadtentwlclzlung gewidmet.
Insgesamt ist eine Preissumme von 40 000 DM ausgesetzt.
Der Deutsche Städtebaupreis, 1980 zur Förderung einer zeitgemäßen Stadtkultur und Stadtbaukunst von der BfG BankAG gestiftet, wird von einer unabhängigen Jury vergeben.
Über die näheren Bestimmungen der Auslobung, einzureichende Unterlagen, Zusammensetzung der Jury, Einreichtermin informieren die Innenseiten dieses Faltblatts. Eingelegt finden Sie das Vorsatzblatt für Ihre Bewerbung.
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Für den Preis können städtebauliche Pro)ekte und Planungsmaßnahmen gemeldet werden, die nach dem 1. Januar 1995 für Orte in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sind. Konzeption und Entwurf können weiter zurückliegen.
2. Die Planungen und Maßnahmen können städtischen Orten so gut wie ländlichen gelten. Eingeschlossen sind Grün- und Landschaftsplanungen, jedoch nur in städtebaulichen Zusammenhängen.
3. Es kann sich sowohl um städtebauliche Neuschöpfungen, Neuordnungen oder Weiterführungen und Ergänzungen städtebaulicher Zusammenhänge handeln als auch um Eingriffe in historische Stadtstrukturen und überkommene Bausubstanz mit dem Ziel der Erhaltung, Emeuerung und sinnvollen Nutzung.
4. Die Projekte und Maßnahmen sollen für ein deutlich identifizierbares, überschaubares, sich von der weiteren Umgebung in definierbarer Weise abhebendes Gebiet erarbeitet worden sein.
5. Es wird vorausgesetzt, daß die Anhebung der stadträumlichen, architektonischen und Nutzungs-Qualität des betreffenden Gebiets zugunsten der dort wohnenden und arbeitenden Menschen vorrangiges Ziel ist.
6. Die Jury muß sich im Frühjahr 2000 an Ort und Stelle aus eigener Anschauung ein Urteil sowohl über die Gesamtkonzeption als auch über Einzelelemente der Planung - als Teile des Ganzen - bilden können. Dies gilt auch für Pro)ekte, deren Realisation langer Zeiträume bedarf, sei es ihres Umfangs wegen oder weil erschwerende Umstände vorliegen. In j'edem Fall sollten die Verfasser sorgfältig prüfen, ob es der Jury zum genannten Zeitpunkt möglich sein wird, von realisierten Teilen und Abschnitten zweifelsfrei aufs Ganze zu schließen.
B. Sonderpreis 2000
1. Der Sonderpreis ist einem Beitrag zum Thema PLANUNGEN FÜR BEDEUTENDE ORTE vorbehalten. Darunter sind Plätze, Stadträume, Stadtbereiche zu verstehen, die Ort wichtiger historischer Ereignisse oder Handlungen waren; oder auch Orte, deren Erscheinung/Name fest im 1,zollektiVen Gedächtnis haftet und mit denen sich die lokale Bevölkerung identifiziert. Es können sowohl ausgeführte Planungen als auch Projekte und Ideenskizzen eingereicht werden. In jedem Fall sollte aber der Bezug zu konkreten Örtlichkeiten gegeben sein und der Proj'ektidee realistische Annahmen zugrunde liegen. Nicht gemeint sind Einzelgebäude.
2. Sämtliche Arbeiten, die derjury zur Vergabe des Deutschen Städtebaupreises vorliegen, werden auch im Hinblick auf das Thema des Sonderpreises geprüft und gegebenenfalls in Vorschlag gebracht.
3. Bewerber, die sich ausschließlich mit einer Arbeit zum oben genannten Thema beteiligen, sind gebeten, den Text unter Ziffer 4, Abschnitt D zu beachten.
C. Urheberschaft/Hinweise
1. Um den Preis bewerben können sich namentlich Verfasser von Planungen, Projekten und Maßnahmen, die den vorgenannten Bedingungen entsprechen; dabei wird vorausgesetzt, daß die Verfasser im Besitz des uneingeschränkten Urheberrechts sind. Als Verfasser gelten in diesem Sinn auch Büro- und Arbeitsgemeinschaften, Institute, Bau- und Planungsbüros der Wirtschaft und Industrie, kommunale und staatliche Planungs- und Bauämter. Sofern sich mehr als eine natürliche oder juristische Person mit einem Projekt bewirbt, ist anzugeben, wer zur Entgegennahme des Preises berechtigt ist. Jury und Auslober behalten sich vor, lückenhafte Angaben nach eigenem Wissen zu ergänzen.
2. Arbeiten, die für den Preis 2000 eingereicht werden, aber nicht zur Prämlerung gelangen, können in den nächsten Jahren emeut vorgelegt werden - etwa in einem fortgeschrittenen Stadium der Realisierung -, sofem das Zeitlimit (s. Ziffer 1, Abschnitt A) nicht verletzt wird.
3. Es ist zulässig und durchaus erwünscht, daß dem Auslober Hinweise auf vorzügliche Planungen auch von dritter Seite gegeben werden, damit die Verfasser zur Beteiligung am Preis-Wettbewerb aufgefordert werden können. Daraus leitet sich selbstverständlich keinerlei Verbindlichkeit für die Jury ab.
D. Einzureichende Unterlagen
1. Es wird erwartet, daß die Uiiterlagen ein vollständiges Bild des Projelzts/0b)ekts in seiner örtlichen Situation geben und gleichzeitig die besonderen Wesenszüge und Intentionen der Arbeit erkennbar machen.
2. Da dies von Fall zu Fall eine unterschiedliche Demonstration erfordert, bleiben Art und Zahl der Darstellungen dem Planverfasser überlassen.
3. Nicht so die Form der Vorlage. Sämtliche Unterlagen müssen in einem Ordner oder einer Mappe, DIN A4 resp, Aktenordner-Größe, handlich zusammengefaßt sein, und zwar in der Reihenfolge a Vorsatzblatt in Form des hier beigefügten Vordrucks mit Projelit-, Obj'ektbezeichiiung, Daten, Verfasser etc., b ausführliche Beschreibung (auf A4-Seiten, einseitig und möglichst 2zeilig beschrieben); c kurze Darlegung der planungs-, bauund bodenrechtlichen Gegebenheiten, der politischen Absicherung und der finanziellen Förderung; d Skizzen, Fotos (max. 18 x 24), )eweits möglichst auf DIN A4-Seiten montiert, e Originalpläne (Pausen), ausfaltbar, oder lesbare fotografische Verkleinerungen (bitte Maßstab angeben. Lineare Verkleinerungen empfohlen).
4. Bewerbungen um den Sonderpreis (siehe B) können von Ideenskizzen, Kartierungen, informatiVen Schemata und anderen spezifischen Darstellungen zum Thema begleitet sein.
5. Die eingereichten Unterlagen werden den Bewerbern nach Entscheidung der Jury ausnahmslos wieder zugestellt.
6. Haftung bei Verlust von Unterlagen kann der Auslober in keiner Weise übernehmen.
E. Jury
Pro£ Dipl.-Ing. Hildegard Barz-Malfatti, Architektin und Stadtplanerin, Weimar
Hauptkonservatorin
Dr. Dagmar Dietrich,
München
Prof. Dr.-Ing. Werner Durth, Planungswissenschaftler, Darmstadt
Prof. Dipl.-Ing. Hildebrand Machleidt, Stadtplaner, Berlin
Dipl.-lng. Carola Schäfers, Architektin und Stadtplanerin, Berlin
Das Protokoll führt als Sachberater des Auslobers Dr. Ulrich Conrads, Berlin
F. Preisvergabe
1. Die Jury tritt im Frühjahr 2000 zu einer ersten Sitzung zusammen, auf der sämtliche eingegangenen Bewerbungen gesichtet, geprüft und dislzutiert werden mit dern Ziel, unter den Arbeiten eine engere Wahl zu treffen.
2. Prol'ekte und Objekte, die in die engere Wahl gelangen, werden von Mitgliedem derjury in den folgenden Wochen besichtigt, wenn erfc)rderlich unter Hinzuziehung der Planverfasser.
3. Auf einer zweiten Sitzung wird die Jury dann ihre Entscheidung aufgrund der vorangegangenen Besichtigung treffen.
4. Ihr steht es dabei frei, neben der'Vergabe des mit 30 000 DM dotierten Preises auch Arbeiten, die in die engste Wahl gelangt sind, mit einer besonderen Anerkennung in Form einer Urkunde auszuzeichnen. Für eine mögliche Teilung des Preises muß die Jury plausible Gründe darsteller
5. Über den Sonderpreis 2000 - 10 000 DM - wird, und zwar stets in enger Verbindung mit der Findung des Hauptpreises, in einem parallel geführten Auswahlverfahren entschieden.
6. Die Jury wird ihre Entscheidung in einem angemessen ausführlichen schriftlichen Votum begründen. 1)arüber hinaus wird sie keine Mitteilung machen, also zu keinem der nicht prämierten Projekte/Objekte Stellung nehmen, weder intern noch öffentlich.
7. Die Preise werden vom Auslober, der BfG BankAG, voraussichtlich im November 2000 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung verlieher, und am gleichen Ort in einer kleinen Ausstellung präsentiert.
8. Die Preisvergabe durch die Jury geschieht unter Ausschluß des Rechtsweg(
G. Einsendung der Unterlagen
1 . Bewerber uni den Deutschen Städtebaupreis 2000 werden gebeten, ihre Bewerbung der BfG BankAG auf dem beiliegenden Vordruck bekanntzugeben.
2. Der Bewerbung beigefügt sein müsser alle Unterlagen, die für die Beurteilung durch die Jury notwendig sind (siehe D).
Letzter Einsendetermin ist der 3. April 2000 (Poststempel)