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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt
20/01/2005 S14 Europäische Gemeinschaften - Dienstleistungen - Bekanntmachung über Wettbewerbe
D-Gummersbach: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2005/S 14-013162
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) Offizieller Name und Anschrift des Auftraggebers:
Stadt Gummersbach, Der Bürgermeister, vertreten durch das Amt für Stadtplanung, Rathausplatz 1, D-51643 Gummersbach.
I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
scheuvens + wachten, Att: Daniel Luchterhandt, Catrin Kirchner, Friedenstraße 18, D-44139 Dortmund. Tel.: +49(0)231 55 40 82. Fax: +49(0)231 55 40 83. E-mail: info@scheuvens-wachten.de. URL: www.scheuvens-wachten.de.
I.4) Bewerbungen sind an folgende Anschrift zu schicken:
scheuvens + wachten, Att: Daniel Luchterhandt, Catrin Kirchner, Friedenstraße 18, D-44139 Dortmund.
I.5) Art des Öffentlichen Auftraggebers:
Regionale/lokale Ebene.
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS
II.1) Beschreibung des Vorhabens
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber:
Campus Gummersbach.
II.1.2) Beschreibung:
Bei der Entwicklung des Steinmüller-Areals in Gummersbach handelt es sich um die Konversion eines aufgegebenen Industriegeländes, unmittelbar angrenzend an die Innenstadt der bergischen Stadt. Im Zuge der Standortentwicklung gilt es, diese ehemals "verbotene Stadt" wieder in die Stadt zu integrieren. Hierzu ist die Strukturierung und Gestaltung der öffentlichen Räume ein zentraler Baustein und eine anspruchsvolle Aufgabe. Gegenstand dieses freiraumplanerischen Wettbewerbes ist es, eine zeitgemäße Haltung zur Bedeutung und zum Umgang mit öffentlichen Räumen darzustellen, daran anknüpfend eine Gesamtkonzeption für den öffentlichen Raum unter Berücksichtigung des bestehenden Masterplans zum Steinmüller-Areal zu erarbeiten und schließlich Gestaltungsvorschläge für einen zentralen Platzbereich detailliert auszuarbeiten.
Die Stadt Gummersbach verpflichtet sich, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren der Preisträger des Realisierungswettbewerbs weitere Planungsleistungen entsprechend RAW 2001, Ziffer 8 (3) zu übertragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Teilnehmer bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zu Grunde gelegt werden kann. Die weitere Beauftragung richtet sich nach den Bestimmungen der HOAI.
Sämtliche Wettbewerbsunterlagen stehen ab dem 21. Februar 2005 als downloadbare Dateien unter der Adresse www.campusgummersbach.de zur Verfügung. Unter dieser Adresse werden auch die Rückfragen zum Wettbewerb beantwortet. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Wettbewerbsunterlagen wie Beantwortung der Rückfragen nicht versendet werden.
II.1.4) Nomenklaturen
II.1.4.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74250000, 74223000.
II.1.4.3) Dienstleistungskategorie:
12.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.2) Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften zwischen Landschaftsarchitekten/-innen und Stadtplanern/-innen oder Architekten/-innen, aus in den EWR-Mitgliedstaaten oder Mitgliedstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommen ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung (14. Januar 2005):
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in, Stadtplaner/-in oder Architekt/-in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind
oder
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in, Stadtplaner/-in oder Architekt/-in nach § 2 BauKaG NRW und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben
oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in, Stadtplaner/-in oder Architekt/-in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind;
ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Adäquat teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus juristischen Personen, die am Tage der Auslobung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Geschäftssitz im Zulassungsbereich;
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen und
- der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher
Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit Lichtplanern und Künstlern ist ausdrücklich erwünscht. Für Arbeitsgemeinschaften gilt, dass sämtliche Mitglieder o. g. Teilnahmeberechtigung für ihren jeweiligen Berufsstand erfüllen müssen.
Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligte Mitarbeiter/-innen mit Vor- und Nachnamen zu benennen. Jede(s) Büro/Arbeitsgemeinschaft darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen. Die Besetzung der Arbeitsgemeinschaften darf während der beiden Wettbewerbsphasen nicht geändert werden. Verstöße gegen diese Regeln haben den Ausschluss des oder der Beteiligten zur Folge.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) Art des Wettbewerbs:
Offener Wettbewerb.
IV.2) Kriterien für die Bewertung der Vorhaben:
Zur Beurteilung der eingereichten Entwürfe werden die folgenden Kriterien herangezogen. Sie geben eine allgemeine Orientierung, nach denen alle Arbeiten im Wettbewerb gleichwertig verglichen werden können. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Kriterien der 1. Phase.
Konzeptionelle Idee zum Umgang mit den öffentlichen Räumen im Kontext von Stadt und Standortentwicklung; Tragfähigkeit der formulierten Idee
Kriterien der 2. Phase.
Freiraumplanerische Umsetzung der Idee; Gestaltung der Übergänge in die Stadt; gestalterische und räumliche Qualität; Verhältnis gebauter Raum und Freiraum; Integration des Gebäudebestandes; Nutzungs- und Gebrauchsqualität; Abschnittsbildung; Lage und Gestaltqualität eines zentralen Platzes; Materialität; Wirtschaftlichkeit, Investitionskosten, Instandhaltung, Pflege; Umweltverträglichkeit, Einhaltung ökologischer Standards.
IV.3) Verwaltungsinformationen
IV.3.2) Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: 21.02.2005 - 16.03.2005.
Die Unterlagen zum Wettbewerb stehen ab dem 21.02.2005 auf der Homepage www.campusgummersbach.de kostenfrei zum "download" zur Verfügung. Ein Versand der Unterlagen erfolgt nicht.
IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Wettbewerbsarbeiten bzw. der Teilnahmeanträge:
21.3.2005.
IV.3.5) Sprache oder Sprachen, die von den Bewerbern verwendet werden können:
Deutsch.
IV.4) Preise und Preisgericht
IV.4.1) Anzahl und Höhe der Preise:
Preisgelder.
Für den Wettbewerb steht für Preise und Ankäufe eine Summe von 50.000,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten) zur Verfügung. Folgende Verteilung ist vorgesehen:
1. Preis 16.500,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten),
2. Preis 11.000,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten),
3. Preis 7.500,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten),
4. Preis 5.000,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten).
Anerkennungen 10.000,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten)
Dem Preisgericht bleibt auf einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorbehalten.
IV.4.2) Angaben zur Kostenerstattung:
Neben dem genannten Preisgeld erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden:
Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich:
Nein.
IV.4.5) Namen der Mitglieder des Preisgerichts:
Das Preisgericht wird entsprechend den Anforderungen der RAW besetzt.
ABSCHNITT VI: ANDERE INFORMATIONEN
VI.1) Die Bekanntmachung ist freiwillig:
Nein.
VI.2) Der Wettbewerb steht mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung, das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird:
Nein.
VI.3) Sonstige informationen:
1.3) Die Wettbewerbsunterlagen sind kostenlos ab dem 21. Februar 2005 unter folgender Webadresse downloadbar. Ein Versand der Unterlagen erfolgt nicht. www.campusgummersbach.de.
IV.1.1) Voraussichtliche Teilnehmerzahl oder Marge: Genaue Zahl 30 in Phase 2.
Weitere Termine:
Download der Wettbewerbsunterlagen: vom 21. Februar bis 16.März 2005 (Die Unterlagen werden nicht versand).
Rückfragen 1. Phase bis zum: 4. März 2005 (Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt
ausschließlich über die Homepage www.campusgummersbach.de).
Abgabe Phase 1: 21. März 2005,
Preisgericht 1: 1. April 2005,
Versand der Wettbewerbsunterlagen Phase 2: 4. April 2005,
Rückfragen 2. Phase bis zum: 12. April 2005,
Rückfragenkolloquium (Teilnahmepflicht): 15. April 2005,
Abgabe Phase 2: 21. Mai 2005,
Preisgericht 2: 17. Juni 2005.
VI.4) Datum der Versendung der Bekanntmachung:
14.1.2005.
D-Gummersbach: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2005/S 14-013162
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) Offizieller Name und Anschrift des Auftraggebers:
Stadt Gummersbach, Der Bürgermeister, vertreten durch das Amt für Stadtplanung, Rathausplatz 1, D-51643 Gummersbach.
I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
scheuvens + wachten, Att: Daniel Luchterhandt, Catrin Kirchner, Friedenstraße 18, D-44139 Dortmund. Tel.: +49(0)231 55 40 82. Fax: +49(0)231 55 40 83. E-mail: info@scheuvens-wachten.de. URL: www.scheuvens-wachten.de.
I.4) Bewerbungen sind an folgende Anschrift zu schicken:
scheuvens + wachten, Att: Daniel Luchterhandt, Catrin Kirchner, Friedenstraße 18, D-44139 Dortmund.
I.5) Art des Öffentlichen Auftraggebers:
Regionale/lokale Ebene.
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS
II.1) Beschreibung des Vorhabens
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber:
Campus Gummersbach.
II.1.2) Beschreibung:
Bei der Entwicklung des Steinmüller-Areals in Gummersbach handelt es sich um die Konversion eines aufgegebenen Industriegeländes, unmittelbar angrenzend an die Innenstadt der bergischen Stadt. Im Zuge der Standortentwicklung gilt es, diese ehemals "verbotene Stadt" wieder in die Stadt zu integrieren. Hierzu ist die Strukturierung und Gestaltung der öffentlichen Räume ein zentraler Baustein und eine anspruchsvolle Aufgabe. Gegenstand dieses freiraumplanerischen Wettbewerbes ist es, eine zeitgemäße Haltung zur Bedeutung und zum Umgang mit öffentlichen Räumen darzustellen, daran anknüpfend eine Gesamtkonzeption für den öffentlichen Raum unter Berücksichtigung des bestehenden Masterplans zum Steinmüller-Areal zu erarbeiten und schließlich Gestaltungsvorschläge für einen zentralen Platzbereich detailliert auszuarbeiten.
Die Stadt Gummersbach verpflichtet sich, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren der Preisträger des Realisierungswettbewerbs weitere Planungsleistungen entsprechend RAW 2001, Ziffer 8 (3) zu übertragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Teilnehmer bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zu Grunde gelegt werden kann. Die weitere Beauftragung richtet sich nach den Bestimmungen der HOAI.
Sämtliche Wettbewerbsunterlagen stehen ab dem 21. Februar 2005 als downloadbare Dateien unter der Adresse www.campusgummersbach.de zur Verfügung. Unter dieser Adresse werden auch die Rückfragen zum Wettbewerb beantwortet. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Wettbewerbsunterlagen wie Beantwortung der Rückfragen nicht versendet werden.
II.1.4) Nomenklaturen
II.1.4.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74250000, 74223000.
II.1.4.3) Dienstleistungskategorie:
12.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.2) Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften zwischen Landschaftsarchitekten/-innen und Stadtplanern/-innen oder Architekten/-innen, aus in den EWR-Mitgliedstaaten oder Mitgliedstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommen ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung (14. Januar 2005):
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in, Stadtplaner/-in oder Architekt/-in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind
oder
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in, Stadtplaner/-in oder Architekt/-in nach § 2 BauKaG NRW und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben
oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in, Stadtplaner/-in oder Architekt/-in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind;
ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Adäquat teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus juristischen Personen, die am Tage der Auslobung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Geschäftssitz im Zulassungsbereich;
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen und
- der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher
Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit Lichtplanern und Künstlern ist ausdrücklich erwünscht. Für Arbeitsgemeinschaften gilt, dass sämtliche Mitglieder o. g. Teilnahmeberechtigung für ihren jeweiligen Berufsstand erfüllen müssen.
Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligte Mitarbeiter/-innen mit Vor- und Nachnamen zu benennen. Jede(s) Büro/Arbeitsgemeinschaft darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen. Die Besetzung der Arbeitsgemeinschaften darf während der beiden Wettbewerbsphasen nicht geändert werden. Verstöße gegen diese Regeln haben den Ausschluss des oder der Beteiligten zur Folge.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) Art des Wettbewerbs:
Offener Wettbewerb.
IV.2) Kriterien für die Bewertung der Vorhaben:
Zur Beurteilung der eingereichten Entwürfe werden die folgenden Kriterien herangezogen. Sie geben eine allgemeine Orientierung, nach denen alle Arbeiten im Wettbewerb gleichwertig verglichen werden können. Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Kriterien der 1. Phase.
Konzeptionelle Idee zum Umgang mit den öffentlichen Räumen im Kontext von Stadt und Standortentwicklung; Tragfähigkeit der formulierten Idee
Kriterien der 2. Phase.
Freiraumplanerische Umsetzung der Idee; Gestaltung der Übergänge in die Stadt; gestalterische und räumliche Qualität; Verhältnis gebauter Raum und Freiraum; Integration des Gebäudebestandes; Nutzungs- und Gebrauchsqualität; Abschnittsbildung; Lage und Gestaltqualität eines zentralen Platzes; Materialität; Wirtschaftlichkeit, Investitionskosten, Instandhaltung, Pflege; Umweltverträglichkeit, Einhaltung ökologischer Standards.
IV.3) Verwaltungsinformationen
IV.3.2) Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: 21.02.2005 - 16.03.2005.
Die Unterlagen zum Wettbewerb stehen ab dem 21.02.2005 auf der Homepage www.campusgummersbach.de kostenfrei zum "download" zur Verfügung. Ein Versand der Unterlagen erfolgt nicht.
IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Wettbewerbsarbeiten bzw. der Teilnahmeanträge:
21.3.2005.
IV.3.5) Sprache oder Sprachen, die von den Bewerbern verwendet werden können:
Deutsch.
IV.4) Preise und Preisgericht
IV.4.1) Anzahl und Höhe der Preise:
Preisgelder.
Für den Wettbewerb steht für Preise und Ankäufe eine Summe von 50.000,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten) zur Verfügung. Folgende Verteilung ist vorgesehen:
1. Preis 16.500,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten),
2. Preis 11.000,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten),
3. Preis 7.500,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten),
4. Preis 5.000,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten).
Anerkennungen 10.000,00 EUR (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten)
Dem Preisgericht bleibt auf einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorbehalten.
IV.4.2) Angaben zur Kostenerstattung:
Neben dem genannten Preisgeld erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden:
Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich:
Nein.
IV.4.5) Namen der Mitglieder des Preisgerichts:
Das Preisgericht wird entsprechend den Anforderungen der RAW besetzt.
ABSCHNITT VI: ANDERE INFORMATIONEN
VI.1) Die Bekanntmachung ist freiwillig:
Nein.
VI.2) Der Wettbewerb steht mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung, das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird:
Nein.
VI.3) Sonstige informationen:
1.3) Die Wettbewerbsunterlagen sind kostenlos ab dem 21. Februar 2005 unter folgender Webadresse downloadbar. Ein Versand der Unterlagen erfolgt nicht. www.campusgummersbach.de.
IV.1.1) Voraussichtliche Teilnehmerzahl oder Marge: Genaue Zahl 30 in Phase 2.
Weitere Termine:
Download der Wettbewerbsunterlagen: vom 21. Februar bis 16.März 2005 (Die Unterlagen werden nicht versand).
Rückfragen 1. Phase bis zum: 4. März 2005 (Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt
ausschließlich über die Homepage www.campusgummersbach.de).
Abgabe Phase 1: 21. März 2005,
Preisgericht 1: 1. April 2005,
Versand der Wettbewerbsunterlagen Phase 2: 4. April 2005,
Rückfragen 2. Phase bis zum: 12. April 2005,
Rückfragenkolloquium (Teilnahmepflicht): 15. April 2005,
Abgabe Phase 2: 21. Mai 2005,
Preisgericht 2: 17. Juni 2005.
VI.4) Datum der Versendung der Bekanntmachung:
14.1.2005.