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1999-09-13 | |
Art | Realisierungswettbewerb |
Ort des Wettbewerbs | Ulm |
Wettbewerbstyp | offener, einstufiger Realisierungswettbewerb |
Zulassungsbereich | Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) |
Auslober | Land Baden Württemberg, vertreten durch das Finanzministerium Baden Württemberg, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Stuttgart, vertreten durch das Staatliche Vermögens- und Hochbauamt Ulm. |
Wettbewerbsleistungen | Beurteilungskriterien sind die städtebauliche gesamtlösung und architektonische Gestaltqualität; die Nutzungs- und Funktionszusammenhänge; die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; der Umweltschutz und die Energieeinsparung; das haustechnische sowie das statisch-konstruktive und bauphysikalische Konzept. Der Auslober beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren Preisträgern unter den 7.1 (1) GRW 1995 genannten Voraussetzungen die weitere bearbeitung mit Leistungen nach § 15 HOAI zu übertragen. Wenn die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe von Bauleitungen wegen der Durchführung der Aufgabe durch einen Generalunternehmer oder Investor nicht erforderlich ist, wird durch angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers zumindest sichergestellt, daß die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisert wird. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. |
Termine | Preisgericht: 25./26.11.1999. |