https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Biowissenschaftliches_Zentrum_Universitaet_Koeln_2._Bauabschnitt_99698.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Köln: Architektenwettbewerb
1. Auftraggeber:
Staatliches Bauamt Köln I, Robert-Koch-Str. 46-50, D 50931 Köln-Lindenthal
Tel.: (0221) 478-3201, Fax: (0221) 478-3298, E-mail: poststelle@sba-k1.nrw.de
2. Beschreibung des Vorhabens: CPV: 74223000
Die Universität Köln beabsichtigt, auf dem "Augusta-Gelände" in der Kölner Innenstadt den 2. Bauabschnitt eines Biowissenschaftlichen Zentrums zu errichten. Es handelt sich dabei um ein Institutsgebäude (12.000 m2 HNF) für die Fachgruppe Biologie inkl. Hörsälen und Bibliothek, Gewächshäusern (1.800 m2 HNF) und Versuchsfreilandfläche.
Aufgabe des Wettbewerbs ist es, das in Zusammenarbeit mit dem Nutzer aufgestellte Anforderungsprofil optimal in einer gestalterisch, städtebaulich, wirtschaftlich und unter ökologischen Aspekten überzeugenden Lösung abzubilden und die Konzeptplanung für das Hochschulareal angemessen zu berücksichtigen.
3. Art des Wettbewerbs:
Beschränkt offener anonymer einstufiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.
4. Zulassungsbereich
EWR-Staaten, Wettbewerbssprache: Deutsch
5. Teilnahme:
a) Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer: 25
b) Ausgewählte Teilnehmer: Keine.
c) Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern: Es werden Architekten gesucht, die Erfahrung im Entwurf und Ausführung gleichwertiger Aufgaben haben und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Büros in der Lage sind, dieses Projekt architektonisch und wirtschaftlich umzusetzen. Das Auswahlgremium wird aus dem Kreis der Bewerber diejenigen zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb auswählen, die auf Grund der aus ihren Bewerbungsunterlagen ersichtlichen gestalterischen, wirtschaftlichen und technischen Qualitäten sowie ihrer Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Lösung der anstehenden Bauaufgabe am geeignetsten erscheinen.
d) Schlusstermin für Eingang der Teilnahmeanträge: 15.11.2000
6. Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigung (GRW 3.2.2):
Zur Bewerbung für die Teilnahme sind zugelassen:
In den EWR-Mitgliedstaaten sowie den Unterzeichnerstaaten des Beschaffungsabkommens der WTO ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 84/384 EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
7. Kriterien: Siehe Bewerbungsunterlagen.
8. Mitglieder der Jury:
Fachpreisrichter/innen:
Prof.Verena Dietrich, Architektin, Dortmund/Schwerte
Dipl.Ing Charlotte Frank, Architektin, Berlin
Prof.Fred Angerer, Architekt, München/Locham
Prof.Rainer Mertes, Architekt, Berlin/Stuttgart
Prof.Bèla Dören, Dezernent Bauen und Verkehr der Stadt Köln
Dipl.Ing.Walter von Lom, Architekt, Köln (angefragt)
Günther Pies, Referatsleiter, Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen,
Stellvertreter/innen:
Dipl.Ing.Thomas Menne, Hauptdezernent Dezernat 34 Bezirksregierung Köln (Vertretung G.Pies)
Prof.Christa Reicher, Architektin, Bochum/Aachen
Dipl.Ing.Gesine Weinmiller, Architektin, Berlin
Dipl.Ing.Rudolf Vogt, Architekt, Düsseldorf
Dipl.Ing.Hartmut Hoferichter, Leiter Stadtplanungsamt Köln (Vertretung.Prof.Dören)
Sachpreisrichter:
Dr.Ulrich Giebeler, Abteilungsleiter Staatlicher Hochbau, Ministerium für Sädtebau, Wohnen, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen
Bernhard Erdmann, Referatsleiter, Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fritz Schramma, Oberbürgermeister der Stadt Köln (angefragt)
Dr.Johannes Neyses, Kanzler der Universität zu Köln
Prof.Dr.Ulrich Radtke, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln
Dipl.Ing.Peter Jäckel, Technischer Direktor der Universität zu Köln
Stellvertreter/innen
Gertrud Bergkemper-Marks, Abteilungsleiterin Abteilung 3, Bezirksregierung Köln (Vertretung Dr.Giebeler)
Dr.Frank Nolden, Vizekanzler der Universität zu Köln (Vertretung Dr.Neyses)
Prof.Dr.Maria Leptin, Institut für Genetik der Universität zu Köln (Vertretung Prof.Dr.Radtke)
9. Weitere Bearbeitung:
Der Auslober beabsichtigt, unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts einer oder mehreren Preisträgerinnen bzw. Preisträgern unter den in den Nr.7.1.1 GRW 1995(Fassung Nordrhein-Westfalen) genannten Voraussetzungen die für die weiteren Bearbeitungen des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren planerischen Leistungen zu übertragen. Die Planungsleistungen werden in der Regel bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung beauftragt.
Wenn wegen der vom Auslober gewählten Art der Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Bauleistungen die Ausführungsplanung nicht oder nicht vollständig erforderlich ist, ist durch angemessene, über die Genehmigungsplanung hinausgehende weitere Beauftragung des/der Preisträger die Qualität der bis dahin erbrachten Planung sicherzustellen (z.B. durch Regeldetails und/oder Planfreigabe und/oder Leistungsbeschreibung und/oder Qualitätskontrolle).
Eine Beauftragung nach den vorstehenden Absätzen erfolgt in Anlehnung an das als Anlage beigefügte Architekten-vertragsmuster (Vertragsmuster Gebäude) einschliesslich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen gemäss RBBau mit folgenden Massgaben:
a) im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden zunächst nur die Leistungsphasen 2 und 3 übertragen;
b) das Architektenvertragsmuster ist an die vom 1.Januar 1996 an geltende Fassung der HOAI anzupassen;
c) die Urheberrechtsregelung nach Nr.7.3.1 GRW (Fassung Nordrhein-Westfalen) hat Vorrang vor der Urheberrechtsregelung nach § 6 der allgemeinen Vertragsbedingungen.
Der Auslober erwägt den Einsatz eines Generalplaners mit einem Leistungsbild, das nach Art und Umfang der dort erfassten Architekten- und Ingenieurleistungen noch festgelegt wird. In jedem Fall erhält das Leistungsbild eines eventuellen Generalplaners die in den Absätzen 1 und 2 genannten Grundleistungen nach § 15 Abs.2 HOAI, Leistungsphasen 2,3 und 4, ggf. auch der Leistungsphase 5 eine oder mehrere andere Leistungen der Objektplanung für Gebäude im Sinne der Regelung in Absatz 2(wie Regeldetails o.ä.).
Im Übrigen wird sich ein möglicher Generalplanervertrag an dem vorgenannten Vertragsmuster einschliesslich der zugehörigen Allgemeinen Vertragsbestimmungen orientieren.
Der Auslober behält sich die dargelegte Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen an einen Generalplaner ausdrücklich vor. Wenn der Generalplanerauftrag nicht an die/den nach Absatz 1 für eine Beauftragung vorgesehenen Preisträger erteilt wird, wird sorge getragen, dass ein Generalplanervertrag nur an eine Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft) vergeben wird, bei welcher der/die nach Absatz 1 für die Beauftragung vorgesehenen Preisträger zum Kreis der Mitglieder (Gesellschafter) gehört/gehören. Auch bei einer derartigen Beauftragung bleibt es bei der nachstehenden Vergütungsregelung.
Der Auslober behält sich den Einsatz eines Projektsteuerers (insbesondere für Kosten- und Terminplanung und -kontrolle) ebenfalls ausdrücklich vor.
10. Vergütung der weiteren Bearbeitung
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe der Preis- und Honorarsumme des jeweiligen Verfassers nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrundegelegt wird.
11. Anzahl und Höhe der Preise: Wettbewerbssumme: 532.000,00 DEM netto:
1. Preis: 140.000,00 DEM netto,
2. Preis: 107.000,00 DEM netto,
3. Preis: 80.000,00 DEM netto,
4. Preis: 65.000,00 DEM netto,
5. Preis: 40.000,00 DEM netto
sowie 4 Ankäufe á 25.000,00 DEM netto
Das Preisgericht behält sich vor, durch einen einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preis- und Ankaufsumme vorzunehmen.
12. Zahlungen: Die im Bewerberverfahren eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt, ebenso wenig erfolgt eine Kostenerstattung. Der Aufwand der ausgewählten Teilnehmer des Wettbewerbs wird durch das Bearbeitungshonorar abgegolten.
13. Sonstige Angaben:
Wettbewerbsbetreuung und Abgabe der Bewerbung:
Schnell & Partner, BRIEFING® KONZEPTION PLANUNG, Leopoldstraße 19, D - 80802 München,
Telefon: 089 - 34 34 38, Telefax: 089 - 34 34 08, E-mail: bio.koeln@schnell-partner.de
Bewerbungsunterlagen:
1. Vita mit personenbezogenen Daten (Alter, Dauer der Berufsausübung, Anschrift mit Telefon und Telefax);
2. Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß den Zulassungskriterien, bei Bürogemeinschaften für alle Partner;
3. Nachweis über den satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem Berufsregister/Struktur, Größe und EDV-Ausstattung des Büros;
4. Erklärung bei juristischen Personen, welcher Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und welcher für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verantwortliche Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Zulassungskriterien erfüllt;
5. Werksverzeichnis mit Unterlagen über ausgeführte, vergleichbare Projekte aus den letzten Jahren mit Projektdaten mit Angaben über die beteiligten Fachplaner und Ingenieurbüros
6. Liste von Wettbewerbsteilnahmen und -erfolgen aus den letzten drei Jahren.
Auswahlgremium:
Prof. Ursula Ringleben, Architektin, Düsseldorf
Prof. Ulrich Findeisen, Architekt, Köln
Dipl.Ing.Joachim Koch, Referent Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Dipl.Ing.Klaus Heine, Amtsleiter, Staatliches Bauamt Köln I
Dipl.Ing.Holger Schmieschek, Abteilungsleiter Hochbau, Dezernat 5 Universität zu Köln
Termine:
15.11.2000 Meldeschluss für die Bewerbung
48.KW 00 Auswahl der Bewerber
04.12.2000 Aufforderung zur Teilnahme durch Zusendung der Unterlagen
21.12.2000 Kolloquium / Beantwortung schriftlicher Rückfragen
05.03.2001 Abgabe sämtlicher Pläne (voraus.)
14.KW 01 Preisgerichtssitzung (voraus.)
14. Absendung der Bekanntmachung: 09.10.2000
15. Eingang der Bekanntmachung: 09.10.2000
1. Auftraggeber:
Staatliches Bauamt Köln I, Robert-Koch-Str. 46-50, D 50931 Köln-Lindenthal
Tel.: (0221) 478-3201, Fax: (0221) 478-3298, E-mail: poststelle@sba-k1.nrw.de
2. Beschreibung des Vorhabens: CPV: 74223000
Die Universität Köln beabsichtigt, auf dem "Augusta-Gelände" in der Kölner Innenstadt den 2. Bauabschnitt eines Biowissenschaftlichen Zentrums zu errichten. Es handelt sich dabei um ein Institutsgebäude (12.000 m2 HNF) für die Fachgruppe Biologie inkl. Hörsälen und Bibliothek, Gewächshäusern (1.800 m2 HNF) und Versuchsfreilandfläche.
Aufgabe des Wettbewerbs ist es, das in Zusammenarbeit mit dem Nutzer aufgestellte Anforderungsprofil optimal in einer gestalterisch, städtebaulich, wirtschaftlich und unter ökologischen Aspekten überzeugenden Lösung abzubilden und die Konzeptplanung für das Hochschulareal angemessen zu berücksichtigen.
3. Art des Wettbewerbs:
Beschränkt offener anonymer einstufiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.
4. Zulassungsbereich
EWR-Staaten, Wettbewerbssprache: Deutsch
5. Teilnahme:
a) Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer: 25
b) Ausgewählte Teilnehmer: Keine.
c) Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern: Es werden Architekten gesucht, die Erfahrung im Entwurf und Ausführung gleichwertiger Aufgaben haben und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Büros in der Lage sind, dieses Projekt architektonisch und wirtschaftlich umzusetzen. Das Auswahlgremium wird aus dem Kreis der Bewerber diejenigen zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb auswählen, die auf Grund der aus ihren Bewerbungsunterlagen ersichtlichen gestalterischen, wirtschaftlichen und technischen Qualitäten sowie ihrer Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Lösung der anstehenden Bauaufgabe am geeignetsten erscheinen.
d) Schlusstermin für Eingang der Teilnahmeanträge: 15.11.2000
6. Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigung (GRW 3.2.2):
Zur Bewerbung für die Teilnahme sind zugelassen:
In den EWR-Mitgliedstaaten sowie den Unterzeichnerstaaten des Beschaffungsabkommens der WTO ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 84/384 EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
7. Kriterien: Siehe Bewerbungsunterlagen.
8. Mitglieder der Jury:
Fachpreisrichter/innen:
Prof.Verena Dietrich, Architektin, Dortmund/Schwerte
Dipl.Ing Charlotte Frank, Architektin, Berlin
Prof.Fred Angerer, Architekt, München/Locham
Prof.Rainer Mertes, Architekt, Berlin/Stuttgart
Prof.Bèla Dören, Dezernent Bauen und Verkehr der Stadt Köln
Dipl.Ing.Walter von Lom, Architekt, Köln (angefragt)
Günther Pies, Referatsleiter, Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen,
Stellvertreter/innen:
Dipl.Ing.Thomas Menne, Hauptdezernent Dezernat 34 Bezirksregierung Köln (Vertretung G.Pies)
Prof.Christa Reicher, Architektin, Bochum/Aachen
Dipl.Ing.Gesine Weinmiller, Architektin, Berlin
Dipl.Ing.Rudolf Vogt, Architekt, Düsseldorf
Dipl.Ing.Hartmut Hoferichter, Leiter Stadtplanungsamt Köln (Vertretung.Prof.Dören)
Sachpreisrichter:
Dr.Ulrich Giebeler, Abteilungsleiter Staatlicher Hochbau, Ministerium für Sädtebau, Wohnen, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen
Bernhard Erdmann, Referatsleiter, Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fritz Schramma, Oberbürgermeister der Stadt Köln (angefragt)
Dr.Johannes Neyses, Kanzler der Universität zu Köln
Prof.Dr.Ulrich Radtke, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln
Dipl.Ing.Peter Jäckel, Technischer Direktor der Universität zu Köln
Stellvertreter/innen
Gertrud Bergkemper-Marks, Abteilungsleiterin Abteilung 3, Bezirksregierung Köln (Vertretung Dr.Giebeler)
Dr.Frank Nolden, Vizekanzler der Universität zu Köln (Vertretung Dr.Neyses)
Prof.Dr.Maria Leptin, Institut für Genetik der Universität zu Köln (Vertretung Prof.Dr.Radtke)
9. Weitere Bearbeitung:
Der Auslober beabsichtigt, unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts einer oder mehreren Preisträgerinnen bzw. Preisträgern unter den in den Nr.7.1.1 GRW 1995(Fassung Nordrhein-Westfalen) genannten Voraussetzungen die für die weiteren Bearbeitungen des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren planerischen Leistungen zu übertragen. Die Planungsleistungen werden in der Regel bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung beauftragt.
Wenn wegen der vom Auslober gewählten Art der Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Bauleistungen die Ausführungsplanung nicht oder nicht vollständig erforderlich ist, ist durch angemessene, über die Genehmigungsplanung hinausgehende weitere Beauftragung des/der Preisträger die Qualität der bis dahin erbrachten Planung sicherzustellen (z.B. durch Regeldetails und/oder Planfreigabe und/oder Leistungsbeschreibung und/oder Qualitätskontrolle).
Eine Beauftragung nach den vorstehenden Absätzen erfolgt in Anlehnung an das als Anlage beigefügte Architekten-vertragsmuster (Vertragsmuster Gebäude) einschliesslich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen gemäss RBBau mit folgenden Massgaben:
a) im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden zunächst nur die Leistungsphasen 2 und 3 übertragen;
b) das Architektenvertragsmuster ist an die vom 1.Januar 1996 an geltende Fassung der HOAI anzupassen;
c) die Urheberrechtsregelung nach Nr.7.3.1 GRW (Fassung Nordrhein-Westfalen) hat Vorrang vor der Urheberrechtsregelung nach § 6 der allgemeinen Vertragsbedingungen.
Der Auslober erwägt den Einsatz eines Generalplaners mit einem Leistungsbild, das nach Art und Umfang der dort erfassten Architekten- und Ingenieurleistungen noch festgelegt wird. In jedem Fall erhält das Leistungsbild eines eventuellen Generalplaners die in den Absätzen 1 und 2 genannten Grundleistungen nach § 15 Abs.2 HOAI, Leistungsphasen 2,3 und 4, ggf. auch der Leistungsphase 5 eine oder mehrere andere Leistungen der Objektplanung für Gebäude im Sinne der Regelung in Absatz 2(wie Regeldetails o.ä.).
Im Übrigen wird sich ein möglicher Generalplanervertrag an dem vorgenannten Vertragsmuster einschliesslich der zugehörigen Allgemeinen Vertragsbestimmungen orientieren.
Der Auslober behält sich die dargelegte Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen an einen Generalplaner ausdrücklich vor. Wenn der Generalplanerauftrag nicht an die/den nach Absatz 1 für eine Beauftragung vorgesehenen Preisträger erteilt wird, wird sorge getragen, dass ein Generalplanervertrag nur an eine Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft) vergeben wird, bei welcher der/die nach Absatz 1 für die Beauftragung vorgesehenen Preisträger zum Kreis der Mitglieder (Gesellschafter) gehört/gehören. Auch bei einer derartigen Beauftragung bleibt es bei der nachstehenden Vergütungsregelung.
Der Auslober behält sich den Einsatz eines Projektsteuerers (insbesondere für Kosten- und Terminplanung und -kontrolle) ebenfalls ausdrücklich vor.
10. Vergütung der weiteren Bearbeitung
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe der Preis- und Honorarsumme des jeweiligen Verfassers nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrundegelegt wird.
11. Anzahl und Höhe der Preise: Wettbewerbssumme: 532.000,00 DEM netto:
1. Preis: 140.000,00 DEM netto,
2. Preis: 107.000,00 DEM netto,
3. Preis: 80.000,00 DEM netto,
4. Preis: 65.000,00 DEM netto,
5. Preis: 40.000,00 DEM netto
sowie 4 Ankäufe á 25.000,00 DEM netto
Das Preisgericht behält sich vor, durch einen einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preis- und Ankaufsumme vorzunehmen.
12. Zahlungen: Die im Bewerberverfahren eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt, ebenso wenig erfolgt eine Kostenerstattung. Der Aufwand der ausgewählten Teilnehmer des Wettbewerbs wird durch das Bearbeitungshonorar abgegolten.
13. Sonstige Angaben:
Wettbewerbsbetreuung und Abgabe der Bewerbung:
Schnell & Partner, BRIEFING® KONZEPTION PLANUNG, Leopoldstraße 19, D - 80802 München,
Telefon: 089 - 34 34 38, Telefax: 089 - 34 34 08, E-mail: bio.koeln@schnell-partner.de
Bewerbungsunterlagen:
1. Vita mit personenbezogenen Daten (Alter, Dauer der Berufsausübung, Anschrift mit Telefon und Telefax);
2. Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß den Zulassungskriterien, bei Bürogemeinschaften für alle Partner;
3. Nachweis über den satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem Berufsregister/Struktur, Größe und EDV-Ausstattung des Büros;
4. Erklärung bei juristischen Personen, welcher Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und welcher für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verantwortliche Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Zulassungskriterien erfüllt;
5. Werksverzeichnis mit Unterlagen über ausgeführte, vergleichbare Projekte aus den letzten Jahren mit Projektdaten mit Angaben über die beteiligten Fachplaner und Ingenieurbüros
6. Liste von Wettbewerbsteilnahmen und -erfolgen aus den letzten drei Jahren.
Auswahlgremium:
Prof. Ursula Ringleben, Architektin, Düsseldorf
Prof. Ulrich Findeisen, Architekt, Köln
Dipl.Ing.Joachim Koch, Referent Ministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Dipl.Ing.Klaus Heine, Amtsleiter, Staatliches Bauamt Köln I
Dipl.Ing.Holger Schmieschek, Abteilungsleiter Hochbau, Dezernat 5 Universität zu Köln
Termine:
15.11.2000 Meldeschluss für die Bewerbung
48.KW 00 Auswahl der Bewerber
04.12.2000 Aufforderung zur Teilnahme durch Zusendung der Unterlagen
21.12.2000 Kolloquium / Beantwortung schriftlicher Rückfragen
05.03.2001 Abgabe sämtlicher Pläne (voraus.)
14.KW 01 Preisgerichtssitzung (voraus.)
14. Absendung der Bekanntmachung: 09.10.2000
15. Eingang der Bekanntmachung: 09.10.2000