https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Behoerdenzentrum_Jenaer_Strasse_37_aktualisiert__97491.html
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Grün- und Freiraumziele
Das Ziel, das Wettbewerbsgebiet mit dem umliegenden Stadtquartier durchlössig zu verknüpfen, ist durch das Grün- und Freiraumkonzept nachhaltig zu unterstützen.
Als unverbindliche Anregung ist die vor den Gebäuden 003-005 bereits vorhandene Baumreihe auch vor den Gebäuden 001 und 002 denkbar.
Die Randbereiche des Wettbewerbsgebietes sind in die Grünplanung einzubeziehen, um eine übergreifende Grünordnung für dieses Stadtquartier zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird auf die Werner-Seelenbinder-Kampfbahn westlich der Jenaer Straße hingewiesen, die mit den Freiflächen des Wettbewerbsgebietes fußläufig und grünordnerisch in Beziehung gebracht werden kann und schräg gegenüber der Berkaer Straße von der Jenaer Straße aus gut und direkt erreichbar ist.
Bei der Grünplanung ist die Begrünungssatzung der Stadt Erfurt anzuwenden. Auf die darin enthaltene Festlegung, für je 4 Stellplötze mindestens einen Baum (l. Ordnung) zu pflanzen, wird hingewiesen.
Die im Lageplan dargestellten Bäume sind nach Möglichkeit zu erhalten. Dabei wird besonders auf den Ahorn bei der möglichen Verkehrsanbindung an die Häßlerstraße in Verlängerung der Gebäude 001 und 002 hingewiesen,
Bei der Planung sind stadtökologische Gesichtspunkte zu beachten und insbesondere die Versiegelung auf dem Wettbewerbsgebiet zu minimieren.
Als unverbindliche Anregung ist die vor den Gebäuden 003-005 bereits vorhandene Baumreihe auch vor den Gebäuden 001 und 002 denkbar.
Die Randbereiche des Wettbewerbsgebietes sind in die Grünplanung einzubeziehen, um eine übergreifende Grünordnung für dieses Stadtquartier zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird auf die Werner-Seelenbinder-Kampfbahn westlich der Jenaer Straße hingewiesen, die mit den Freiflächen des Wettbewerbsgebietes fußläufig und grünordnerisch in Beziehung gebracht werden kann und schräg gegenüber der Berkaer Straße von der Jenaer Straße aus gut und direkt erreichbar ist.
Bei der Grünplanung ist die Begrünungssatzung der Stadt Erfurt anzuwenden. Auf die darin enthaltene Festlegung, für je 4 Stellplötze mindestens einen Baum (l. Ordnung) zu pflanzen, wird hingewiesen.
Die im Lageplan dargestellten Bäume sind nach Möglichkeit zu erhalten. Dabei wird besonders auf den Ahorn bei der möglichen Verkehrsanbindung an die Häßlerstraße in Verlängerung der Gebäude 001 und 002 hingewiesen,
Bei der Planung sind stadtökologische Gesichtspunkte zu beachten und insbesondere die Versiegelung auf dem Wettbewerbsgebiet zu minimieren.