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Haus für eine Goldschmiedin
Umbau von CWA in Brandenburg Zeitgenössischer Boulevard
Brücke von OMA in Bordeaux Sanft geschwungen J. Mayer H. und Partner planen Hochhaus in Seoul Ein Volumen, zwei Hälften Kita und Schulhort in Parma von Enrico Molteni Architecture Mit Lehm gefülltes Betongerüst Geschosswohnen in Bagneux von TOA architectes Fröhliche Farben fürs Heizkraftwerk Fassadengestaltung in Leipzig von Atelier ST Wohn- und Geschäftshäuser auf der Spreeinsel Wettbewerb in Berlin entschieden
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Ergänzende Angabe im EU-Amtsblatt vom 24.03.2005
24/03/2005 S59 Ergänzende Angaben
D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2005/S 59-056329
Projektentwicklungsgesellschaft Domplatz mbH, Rosenstraße 11, D-20095 Hamburg.
("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 50 vom 11.3.2005, Wettbewerbsbekanntmachung, 48246-2005)
Betr.:
CPV: 74220000, 74251000.
Bauliche Neugestaltung des Domplatzes in Hamburg.
Anstatt:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein.
muss es heißen:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
D-Hamburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2005/S 59-056329
Projektentwicklungsgesellschaft Domplatz mbH, Rosenstraße 11, D-20095 Hamburg.
("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 50 vom 11.3.2005, Wettbewerbsbekanntmachung, 48246-2005)
Betr.:
CPV: 74220000, 74251000.
Bauliche Neugestaltung des Domplatzes in Hamburg.
Anstatt:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein.
muss es heißen:
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich: Nein. Es gelten die Regelungen der GRW Pkt. 7.1.