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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

D-Kaufbeuren: Architekturentwurf

2007/S 101-124681

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Kaufbeuren, vertreten durch: Herrn Oberbürgermeister Stefan Bosse, Kaiser-Max-Str. 1, z. Hd. von Herrn Popp, D-87600 Kaufbeuren. Tel. 08341 / 437-452. E-Mail: juergen.popp@kaufbeuren.de. Fax 08341 / 437-659.
Weitere Auskünfte erteilen: kellerer und kellerer, Steinstr. 67, D-81667 München. Tel. 089.45911770. E-Mail: vergabe@keke.de. Fax 089.45911778.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: kellerer und kellerer, Steinstr. 67, D-81667 München. Tel. 089.45911770. E-Mail: vergabe@keke.de. Fax 089.45911778.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: kellerer und kellerer, Steinstr. 67, D-81667 München. Tel. 089.45911770. E-Mail: vergabe@keke.de. Fax 089.45911778.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Freizeit, Kultur und Religion.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Bauliche Ergänzung Stadtmuseum Kaufbeuren.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Begrenzt-offener Realisierungswettbewerb für die bauliche Ergänzung des Stadtmuseums in der Altstadt von Kaufbeuren. Voraussetzung für eine Wiedereröffnung des Stadtmuseums Kaufbeuren ist dessen baulich-funktionale Neuorganisation. Dies erfordert baulichen Ergänzungen im direkten Anschluss an das Bestandsgebäude Kaisergäßchen 12. Das Gebäude Kaisergäßchen 12 ist ein Denkmal, dessen Umbau ausgeschlossen ist. Bei der Konzeption der baulichen Ergänzungsflächen ist das Bestandsgebäude Kaisergäßchen 12 in allen Belangen jedoch zu berücksichtigen.
Die erforderlichen baulichen Ergänzungen sind:
· Besuchereingang zum Museum mit Foyer, Kasse und Garderobe, Teeküche
· Barrierefreie Erschließung aller Bauteile und Herstellung eines baurechtlich erforderlichen ersten Rettungsweges
· WC-Anlagen für Besucher und Bedienstete
· Erweiterung der Dauerausstellungsflächen und die Schaffung eines Sonderausstellungsraumes
· Museumspädagogischer Raum
· Werkstatt für Aufstellungsaufbau und Lagerräume
· Technikraum für die Haustechnik der Gesamtanlage
Besonderes Augenmerk ist zu richten auf die Gesamterschließung aller Bauteile. Auf die erforderlichen Anbindungen (Treppenanlage, Aufzug) wird eindringlich hingewiesen. Als Vorgabe gilt hier, dass möglichst wenig Eingriffe in die historische Bausubstanz erfolgen sollen, die Treppenanlage soll wenn möglich in der baulichen Erweiterung situiert werden.
Der Innenraum wird von der Stadt Kaufbeuren im Nachgang mit Museumsausstattung (Vitrinen, Stellwände, Medienstationen) bestückt, diese sind in der Planung nicht darzustellen. Der Entwurf muss eine freie Innengestaltung des Museums durch einen nachfolgend zu beauftragenden Ausstellungsgestalter ermöglichen. Eine Kooperation von Architekt und Ausstellungsgestalter ist in der Entwurfs- und Ausführungsplanung erforderlich.
Zusätzlich zu den im Wettbewerb zu planenden Bauteilen soll als Option die Planung der Sanierung des Bestandsgebäudes des Museums an den selben Architekten beauftragt werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74222000.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Die 34 auszuwählenden Teilnehmer (16 Teilnehmer sind vom Auslober bereits ausgewählt) werden aus zwei Lostöpfen ausgelost.
Lostopf A (11 Auszulosende) -"Junge Büros" und "kleine Büros"- (§4 Abs. 5 VOF)
Das Kriterium eines "jungen Büros" gilt als erfüllt, wenn die Bewerber das Diplom nach dem 1.1.2000 erworben haben, das Kriterium eines "kleinen Büros" gilt als erfüllt, wenn das Büro zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aus maximal vier technischen Mitarbeitern, inklusive des oder der Büroinhaber besteht.
Lostopf B (23 Auszulosende) -Büros mit Erfahrung in der gestellten Wettbewerbsaufgabe-
Das Kriterium eines Büros mit Erfahrung in der gestellten Wettbewerbsaufgabe gilt als erfüllt, wenn die Bewerber Erfahrung bei einem Vorhaben ähnlich der gestellten Wettbewerbsaufgabe nachweisen können.
Die Bewerber müssen sich selbst eigenverantwortlich einem Lostopf zuordnen, die ihrer Qualifikation entspricht. Der Lostopf ist auf dem verschlossenen Bewerbungs-Kuvert anzugeben.
Die Bewerbung muss folgende Nachweise beinhalten:
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung als Kopie gem. Punkt II.2
- Benennung der verantwortlichen Verfasser/innen und rechtsverbindliche Unterschrift
- Erklärungen zu §7 Abs.2 VOF 2006 (wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und beabsichtigte Zusammenarbeit), siehe dazu Punkt VI.2
- Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 11 VOF nicht vorliegen, siehe dazu Punkt VI.2.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Architekten.
Teilnahmeberechtigt sind:
- natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin befugt sind.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der gesetzliche Vertreter der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) gewährleistet ist.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften haben in der Bewerbung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur bis zum Bewerbungsschluss zulässig. Es dürfen sich nur die in der Bewerbung genannten Verfasser am Verfahren beteiligen.
Ist die Berufsbezeichnung in dem jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Architektin, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 85/384 EWG (Architektenrichtlinie) gewährleistet ist. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung gegeben sein.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 50.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. Thomas Baldauf, Knut Prill, Schongau.
2. Benno Bauer, München.
3. B2 Architekten, Kaufbeuren.
4. Brückner und Brückner, Tirschenreuth.
5. Claus + Forster, München.
6. Architekten am Pündterplatz, München.
7. Wilhelm Huber, Betzigau.
8. Kehrbaum Architekten, Kaufbeuren.
9. Egon Kunz, Neusäß.
10. Christoph Maas, München 11. Klaus Maucher, Markus Höß, Kempten 12. Meck Architekten, München 13. Möller Architekten, München 14. Florian Nagler, München 15. Prof. Karl-Heinz Schmitz, Weimar 16. Stadtmüller und Burkart Architekten, Kaufbeuren.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten – vorbehaltlich Änderungen durch das Preisgericht – beurteilt, die nachfolgende Auflistung der Beurteilungskriterien stellt keine Rangfolge dar:
· Vollständigkeit der Leistungen und Programmerfüllung
· Funktion
· Gestaltung und Innenräumliche Qualität
· Städtebauliche Integration in das denkmalgeschützte Ensemble
· Wirtschaftlichkeit
· Konstruktion
· Beachtung des denkmalgeschützten Bestandsbaues
· Raumqualität (Klima, Belichtung, Akustik)
Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren, eventuell zu ergänzen und eine differenziertere Gewichtung vorzunehmen.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
26.6.2007 - 17:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
3.7.2007.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: 1. Preis EUR 10.000,-
2. Preis EUR 6.500,-
3. Preis EUR 4.500,-
4. Preis EUR 3.000,-
Ankäufe EUR 6.000,-
Gesamt netto EUR 30.000,-
+ 19% MwSt. EUR 5.700,-
Gesamt brutto EUR 35.700,-.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Ja.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Ralf Baur, Dipl.-Ing. Architekt, Baureferent, Kaufbeuren.
2. Norbert Diezinger, Dipl.-Ing. Architekt, Eichstätt.
3. Prof. Werner Girsberger, Dipl.-Ing. Architekt, Augsburg.
4. Ludwig Wappner, Dipl.-Ing. Architekt, München.
5. Hartmut Weigl, Dipl.-Ing. Architekt, Donauwörth.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Die Bewerbungen ist in einem verschlossenen Kuvert, Größe ca. 17cm X 23cm einzureichen. Dieses Kuvert darf nur die Bezeichnung des Lostopfes tragen, zu dem sich der Teilnehmer zugeordnet hat.
Folgende Erklärung zu §7 Abs. 2 VOF ist abzugeben:
"Es gibt keine Verknüfungen mit gewerblichen Unternehmen oder eine Interessenskollosion aus einer Zusammenarbeit gem. §7 Abs. 2 VOF."
(falls die obige Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist dies durch den Bewerber zu erläutern)
Folgende Erklärung zu §11 VOF ist abzugeben:
"Es liegen keine Ausschlußgründe gem. §11 VOF vor"
(falls die obige Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist dies durch den Bewerber zu erläutern).
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
25.5.2007.