https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Bahnhofsplatz_100890.html

Vollständiger Bekanntmachungstext

Bekanntmachung des Realisierungswettbewerbs ,Bahnhofsplatz’,
Landeshauptstadt Wiesbaden

1. Ausloberin
Landeshauptstadt Wiesbaden
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

vertreten durch das Stadtplanungsamt

Ansprechpartner: Roland Becker
Telefon: (0611) 31 64 78
Telefax: (0611) 31 59 78
e-mail: roland.becker@wiesbaden.de

Vorbereitung und Koordinierung des Verfahrens:
StadtBauPlan
Architektur und Stadtplanung
Wilhelm-Leuschner-Straße 6
64293 Darmstadt
Telefon: (06151) 99 57 - 0
Telefax: (06151) 99 57-30
e-mail: info@stadtbauplan.de

2. Wettbewerbsaufgabe
Aufgabe ist die funktionale und gestalterische Neuordnung des Bahnhofsplatzes unter Einbeziehung der angrenzenden Stadt- und Landschaftsräume.

3. Wettbewerbsart
Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Losverfahren. Wettbewerbsverfahren nach GRW `95. Wettbewerbssprache: Deutsch.

4. Fristen

Bewerbungsverfahren:
Abgabe der Bewerbung 10. März 2003
Auslosung 12. März 2003

Wettbewerb:
- Auslobung/Versand der Unterlagen 13. März 2003
- Rückfragenkolloquium 03. April 2003
- Abgabe Pläne/schriftliche Wettbewerbsleistungen 02. Juni 2003
- Preisgericht 02./03. Juli 2003

5. Zusätzliche Informationen
a) beabsichtigte Anzahl der WettbewerbsteilnehmerInnen: 50
b + c) Aus dem Bewerberkreis werden unter notarieller Aufsicht 38 Büros zur Teilnahme ausgelost.
d) Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 10. März (Eingang) an folgende Adresse zu senden: StadtBauPlan, Wilhelm-Leuschner-Straße 6, 64293 Darmstadt.
e) Das Formblatt zur Bewerbung kann von der Homepage des betreuenden Büros www.stadtbauplan.de unter projekte/wettbewerbsmanagement/wiesbaden heruntergeladen werden.


6. Teilnahmeberechtigt sind:
- in den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung im Februar 2003 zur Führung der Berufsbezeichnung freischaffende/r LandschaftsarchitektIn/ LandschaftsplanerIn berechtigt sind, jedoch nur in bindender Zusammenarbeit mit freischaffenden ArchitektInnen/ StädtebauarchitektInnen/ StadtplanerInnen (eingetragen in eine Stadtplanerliste einer AK). Sofern in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die o.g. Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG bzw. Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.

- juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens einer der GesellschafterInnen oder einer der bevollmächtigten VertreterInnen und der VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.

- freischaffende ArchitektInnen/ StädtebauarchitektInnen/ StadtplanerInnen nur in Zusammenarbeit mit freischaffenden LandschaftsarchitektInnen.

- Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürliche oder juristische Person gestellt werden.

ArchitektInnen/ StädtebauarchitektInnen/StadtplanerInnen dürfen sich nur in einer Arbeitsgemeinschaft bewerben.
In Arbeitsgemeinschaften liegt die Federführung bei den LandschaftsarchitektInnen.
Die Zusammenarbeit mit VerkehrsplanerInnen wird dringend empfohlen.

Teilnahmehindernisse entsprechend Ziff. 3.2.3 (1) GRW 95.
Jede/r TeilnehmerIn hat ihre/seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der BewerberInnen.
FachplanerInnen unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgelosten sowie 12 zur Teilnahme am Wettbewerb zusätzlich eingeladenen Büros, u.a.:
- Adler & Olesch, Mainz
- bgf+ Bickert.Bordt.Götz.Federle, Wiesbaden
- Bittkau & Bartfelder, Wiesbaden
- Herczog, Hubeli, Comalini; Zürich
- ST raum a, Berlin
- Valentien & Valentien, Weßling

Die ausgewählten TeilnehmerInnen werden am 13. März zur Teilnahme aufgefordert. BewerberInnen, die bis zu dem genannten Termin ihre Teilnahme nicht erklärt haben, sind zur Teilnahme am Verfahren nicht mehr berechtigt. Für diesen Fall werden per Losverfahren NachrückerInnen aus dem Kreis der BewerberInnen bestimmt.

7.Alle zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsbeiträge werden nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt:
- Programm und funktionale Anforderungen
- Gestalterische und räumliche Qualität
- Wirtschaftlichkeit

8. Das Preisgericht setzt sich zusammen aus VertreterInnen der Landeshauptstadt Wiesbaden und freischaffenden LandschaftsarchitektInnen/ -planerInnen sowie ArchitektInnen/ StädtebauarchitektInnen/ StadtplanerInnen.

FachpreisrichterInnen:
- Angela Bezzenberger, Darmstadt
- Prof. Klaus Humpert, Stuttgart
- Anett-Maud Joppien, Frankfurt/Main, Potsdam
- Prof. Peter Kluska, München
- Jutta Wippermann, Darmstadt

Sachpreisrichter:
- Prof. Dr. Joachim Pös
- Thilo Werner, MDC
- Hilmar Barthel, DB Stationen & Service
- Andreas Knüttel, Ortsbeirat Südost


9. Der Auslober wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, einen oder mehrere der PreisträgerInnen unter den in den GRW, Ziff. 7.1 genannten Voraussetzungen mit der weiteren Bearbeitung beauftragen.

10. Preise:

Wettbewerbssumme: 47.000,- € netto.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

1. Preis 15.500,- €
2. Preis 10.500,- €
3. Preis 7.000,- €
4. Preis 4.500,- €

Zusätzlich 9.500,- € für Ankäufe. Eine andere Verteilung der Preise/Ankäufe ist dem Preisgericht vorbehalten.

11. TeilnehmerInnen am Bewerbungsverfahren und am Wettbewerb haben keinen Anspruch auf ein Bearbeitungshonorar oder Kostenerstattung.