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Vollständiger Bekanntmachungstext

Städtebaulicher Wettbewerb
"Bahnhof Herdecke einschließlich Ladestrasse"

1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs

Die Stadt Herdecke ist inzwischen Eigentümerin der Ladestraße mit den angrenzenden Grund-stücksflächen einschließlich des ehemaligen Steinbruchs (ehemals DB). Das Bahnhofsgebäude mit den angrenzenden Flächen wird ebenfalls von der Stadt Herdecke erworben.

Im Bereich des Geländes an der Ladestraße besteht ein städtebaulicher Missstand. Die Grundstücke werden zur Zeit noch unterschiedlich gewerblich genutzt.

Dieser Teil des Wettbewerbsgeländes soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Dabei ist an die Ausweisung des Gebiets nach § 4 BauNVO (Allgemeines Wohngebiet)gedacht. Die in § 4 Absatz 3 BauNVO aufgeführten Ausnahmen sollen nicht zugelassen werden.

Das östlich der Gleisanlagen stehende Bahnhofsgebäude wird schon seit Jahren nicht mehr für Bahnzwecke genutzt. Zur Zeit befinden sich in dem Gebäude folgende Nutzungen: Ladenlokal, Büronutzung und ein Lagerraum. Dieses Bauwerk steht zur Disposition. Der Bahnsteig ist derzeit über eine Unterführung, welche sich in einem erbarmungswürdigen Zustand befindet, zu erreichen.

Der Bahnhof Herdecke ist zur Zeit nicht an den ÖPNV angebunden. Unabdingbar erforderlich ist, für den Bahnhof eine Anbindung an den ÖPNV zu schaffen. Eine fußläufige, behindertengerechte Verbindung zwischen Ladestraße und Bahnhofstraße ist ebenso wichtig wie die Schaffung von mindestens 40 P+R- und 15 B+R-Plätzen. Zur Zeit fahren drei verschiedene Buslinien die Haltestelle "Bahnhof", welche sich ca. 250 m östlich auf der Hauptstraße befindet, an. Neben einem Omnibushaltepunkt am Standort Bahnhof Herdecke sollte auch über Anbindungsalternativen nachgedacht werden.

Die Stadt Herdecke bezieht ihre Einwohner(innen) in die Planung mit ein. Es wird dazu im Vorfeld des Wettbewerbs eine Planungs- und Ideenwerkstatt geben, in welcher Betroffene und Interessierte mitarbeiten und ihre Überlegungen einbringen sollen. Eine Delegation dieser Planungs- und Ideenwerkstatt wird am Kolloquium teilnehmen und die Ideen darlegen.

Zeitgleich findet für das Gelände östlich des Plangebiets (nördliche Innenstadt, begrenzt durch die Straßen Sally-Grünewald-Straße, obere Hauptstraße und Umgehungsstraße) ein städtebaulicher Studentenwettbewerb statt.

2. Ausloberin

Stadt Herdecke, vertreten durch das Stadtbauamt (siehe auch Ziffer 7)

3. Gegenstand des Wettbewerbs

städtebauliche Planung

4. Wettbewerbsart

begrenzt, offener, anonymer städtebaulicher Wettbewerb mit vorgeschaltetem Losverfahren zur Findung von Ideen für einen noch zu realisierenden städtebaulichen Rahmenplan

Zusätzlich werden 5 Teilnehmer(innen) gesetzt.

5. Zulassungsbereich

NRW

Die Teilnahme am Wettbewerb über das Bewerbungsverfahren ist für Interessenten außerhalb des Zulassungsbereichs mit bezug auf die Richtlinie 92/50/EWG möglich.

6. Wettbewerbsteilnehmer(innen)

a) Architektinnen/Architekten, Stadtplaner(innen)
b) Garten- und Landschaftsplaner(innen)

* Teilnehmer(innen) zu a) müssen Arbeitsgemeinschaften mit Teilnehmerinnen/Teilnehmern zu b) unter Beteiligung einer Verkehrsplanerin/eines Verkehrsplaners bilden
* Teilnehmer(innen) zu b) müssen Arbeitsgemeinschaften mit Architektinnen/Architekten oder Stadtplanerinnen/Stadtplanern unter Beteiligung einer Verkehrsplanerin/eines Verkehrsplaners bilden
* beide Partner der Arbeitsgemeinschaft müssen Mitglied der Architektenkammer sein

Die Zahl der Teilnehmer(innen) ist auf 30 begrenzt. Die getroffene Auswahl der Teilnehmer(innen) ist nicht anfechtbar.

Folgende Teilnehmer(innen) sind gesetzt:

* Heinrich & Wörner & Partner, Dipl.-Ing., Architekten und Stadtplaner BDA, Dortmund
* Gegus/Hellenkämper, Architekten BDA, Stadtplaner, Wetter (Ruhr)
* Maier & Partner, Architekten, Hagen
* Grüneke Architektur - Stadtplanung, Herdecke
* Pesch & Partner, Architekten, Stadtplaner GbR, Herdecke

25 weitere Teilnehmer(innen) werden über das Losverfahren ermittelt. Das Losverfahren wird durch das Rechtsamt der Stadt Herdecke unter Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt.

7. Bewerbungen

Formlose schriftliche Bewerbung (Adresse und Fax Nr.) zum Losverfahren mit dem Nachweis der beruflichen Qualifikation (Kopie der Eintragungsurkunde) sind zu richten an

Stadt Herdecke
-Stadtbauamt-
Postfach 1561

58311 Herdecke

Tel. (02330) 611451 oder (02330) 611462
Fax (02330) 84282

8. Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer(in)


Fachpreisrichter(in):

Frau Dipl.-Ing. Leonore Wolters-Krebs, Fachgebiet Städtebau und Bauleitplanung, Fakultät Raumplanung, Uni Dortmund

Herr Dipl.-Ing. Fenner, Büro BW & P Landschaftsarchitekten, Düsseldorf

Herr Dr. Ing. Baier, BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Aachen

Frau Dr. Ing. Strauss, Lokale Agenda 21, Stadt Herdecke

Herr Dipl.-Ing. Steinhauer, Technischer Beigeordneter, Stadt Herdecke

stellvertretende Fachpreisrichter:

Herr Dipl.-Ing. Kessler, Leiter Planungsamt, Stadt Herdecke

Herr Dipl.-Ing. Sternberg, Technischer Werkleiter, Technische Betriebe Herdecke

Herr Dipl.-Ing. Grunwald, Leiter Umweltreferat, Stadt Herdecke

Sachpreisrichter(innen):

vier Vertreter(innen) des Rates der Stadt Herdecke

stellvertretende Sachpreisrichter(innen):

zwei Vertreter(innen) des Rates der Stadt Herdecke

Vorprüfer(in):

Frau Dipl.-Ing. Voeste, Stadt Herdecke

Herr Dipl.-Ing. Schmidt, Stadt Herdecke

9. Wettbewerbsrahmenbedingungen

* Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet
* Höhe der Bebauung (First) soll auf 3 m unterhalb der Böschungsoberkante des Steinbruchs liegen
* Anzahl und Größe der WE sollen nicht vorgegeben werden, aber ein Hinweis auf eine denkbare Wohnform "Wohnen im Alter"
* fußläufige, behindertengerechte Verbindung zwischen Ladestraße und Bahnhofstraße einschließlich Anbindung des Bahnsteigs
* Schaffung von mindestens 40 P+R- und 15 B+R-Parkplätzen
* bedarfsgerechte Kfz-Erschließung
* Anbindung des ÖPNV an den Bahnhof über die Bahnhofsstraße oder alternative, gleichwertige Lösungen
* das Bahnhofsgebäude steht zur Disposition
* Schaffung einer Spiel- und Kommunikationszone im Bereich Ladestraße
* fußläufige Anbindung an den Nackenbereich
* Sicherung der Felsböschung
* Beachtung und Einbindung der Biotopstrukturen
* Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gelände
* Einbeziehung der Möglichkeiten zur Nutzung der Solarenergie
* Einbeziehung der Situation der Bodenbelastungen in die Konzeption

10. Wettbewerbsleistungen

* Lageplan 1:500
* Erschließungskonzept 1:500
* Grünordnungsplan mit ökologischem Ausgleich 1:500
* Einbindungsplan 1:2500
* dreidimensionale Darstellung des gesamten Plangebietes 1:500 (Modell, Isometrie oder Anima-tion)
* ggf. bis zu 3 Details 1:100 oder 1:200 von wichtigen Punkten
* Erläuterungsbericht (max. 2 DIN A 4-Seiten)
* Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
* Verfassererklärung in einem verschlossenen Umschlag

11. Wettbewerbsunterlagen

* alter Bebauungsplan
* Luftbild
* Lageplan mit Höhen
* Gefährdungsabschätzung der Böschung und der Bodenbelastungen
* ÖPNV-Buswegeplan

12. Beurteilungskriterien

Parameter sind (Reihenfolge ist keine Gewichtung)

* Städtebau (Bezüge zur Umgebung, Erschließung)
* Funktion (Programmerfüllung, ÖPNV-Anbindung, Wohn- und Aufenthaltsqualität, Nutzungs-möglichkeiten und -Vielfalt)
* Gestaltung (Identifikationsmöglichkeiten, menschlicher Maßstab, Umfeldgestaltung)
* Ökologie (Bodenversiegelung, Bepflanzung, Ressourcenverbrauch)
* Verkehr (Erschließungskonzept für ÖPNV, Fahrradverkehr, motorisierten Individualverkehr und Fußgänger)

13. Termine

26.03.2001 Veröffentlichung in den einschlägigen Fachzeitschriften

bis
20.04.2001 Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Wettbewerb

bis
04.05.2001 Auswahl der Teilnehmer(innen) durch die Ausloberin

bis
11.05 2001 Versendung der Unterlagen an die Teilnehmer(innen)

bis
18.05.2001 schriftliche Rückfragen der Teilnehmer(innen) an die Ausloberin

bis
28.05.2001 Beantwortung der Fragen durch die Ausloberin

07.06.2001 Kolloquium mit einer Delegation der Planungs- und Ideenwerkstatt *)

17.08.2001 Abgabetermin für die Wettbewerbsunterlagen **)

bis
31.08.2001 Vorprüfung durch die Ausloberin

06./07.09.2001 Preisgerichtssitzung

*) Das Ergebnisprotokoll des Kolloquiums geht den Teilnehmern innerhalb von 10 Tagen zu und wird Bestandteil der Auslobung.

**) Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind bis zum 17.08.2001 an die Ausloberin zu senden
oder bis 16.00 Uhr dort abzugeben. Als Zeitpunkt der Abgabe gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Bahn oder anderen Transportunternehmen der Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit. Die Wettbewerbsteilnehmer(innen) haben dafür Sorge zu tragen, dass der offizielle Tagesstempel bei der Aufgabe auf dem Versandpapier und dem Versandgut vermerkt wird. Die Teilnehmer(innen) haben im Zweifelsfall den Nachweis der fristgerechten Einlieferung zu erbringen (Abgabequittung, Tagesstempel).

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender(in) die Anschrift der Empfängerin mit der Kenn-zeichnung "Wettbewerb Bahnhof Herdecke" zu verwenden.

Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind auf der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung und jeder Textseite sowie auf dem Umschlag der Verfassererklärung mit einer sechsstelligen Kennzahl, bestehend aus verschiedenen Ziffern (ca. 1 cm hoch),zu versehen. Die Kennzahl darf keine Rückschlüsse auf die/den Wettbewerbsteilnehmer(in) (Geburtstag, Telefonnummer usw.) zulassen.

14. Preise, Ankäufe, Bearbeitungshonorar

Für Preise und Ankäufe stehen insgesamt 80.000,00 DM einschließlich Mehrwertsteuer zur Verfü-gung.

Ein Bearbeitungshonorar wird nicht gezahlt.

Es ist beabsichtigt, die Preissumme wie folgt zu verteilen:

1. Preis 26.400,00 DM
2. Preis 17.600,00 DM
3. Preis 12.000,00 DM
4. Preis 8.000,00 DM

Für drei Ankäufe stehen zusammen 16.000,00 DM zur Verfügung.

Das Preisgericht behält sich bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Preis- und Ankaufssummen vor.

15. Abschluss des Wettbewerbs

Eine Ausstellung der Arbeiten und die Preisverleihung sollen etwa. zwei Wochen nach der Preisgerichtssitzung stattfinden.

16. Urheberrechte

Die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge werden Eigentum der Ausloberin. Die Urheberrechte, insbesondere das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe -vorbehaltlich der Veröffentlichung durch die Ausloberin- bleiben den Verfasserinnen/Verfassern erhalten. Der Ausloberin steht das Recht der Erstveröffentlichung zu. Sie ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs unter Angabe der Verfasser(innen) ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen und öffentlich auszustellen.

17. Verstöße gegen das Verfahren

Die Entscheidung des Preisgerichts ist endgültig. Sie unterliegt nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Wenn ein(e) Teilnehmer(in) einen Verstoß gegen das Preisgerichtsverfahren rügen will, ist innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Niederschrift über die Preisgerichtssitzung eine Meldung an die Ausloberin zu richten. Ausloberin, Teilnehmer(innen) und Preisrichter(innen) erkennen durch ihre Beteiligung die Bedingungen dieser Auslobung als verbindlich an.

18. Weitere Bearbeitung

Die Ausloberin beabsichtigt, im Anschluss an den Wettbewerb unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger(innen) mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans zu beauftragen.