https://www.baunetz.de/wettbewerbe/BDA-Architekturpreis_Rheinland-Pfalz_2000_99186.html
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Vollständiger Auslobungstext
Bund Deutscher Architekten
Landesverband Rheinland-Pfalz
BDA-Architekturpreis Rheinland-Pfalz 2000
Satzung und Auslobung
Präambel
Bauherr und Architekten setzen sich ein für Qualität im Planen und Bauen in sozialer Ver-antwortung gegenüber der Gesellschaft. Die Qualität der gestalteten Umwelt, unseres Le-bensbereiches wird durch ihr persönliches En-gagement beeinflußt.
Architektur als Gestaltung unserer gebauten Umwelt stellt sich dem Bauherren und Planer als eine der großen und vielschichtigen Kultur-aufgaben, die nur in Zusammenarbeit gelöst werden können.
Die gemeinsame Anstrengung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie getragen wird von dem Wissen um die Bedeutung der Architektur für die Sicherung und Erfüllung menschlichen Lebens in einer freien, demokratischen Gesell-schaftsordnung. Zur Förderung dieser Gedan-ken zeichnet der BDA Landesverband Rhein-land-Pfalz vorbildliche Bauwerke aus.
Gegenstand des Architekturpreises
Der BDA Rheinland-Pfalz lobt unter der Schirmherrschaft von Frau Umweltministerin Claudia Martini, den BDA-Preis 2000 mit der Zielsetzung aus, vorbildliche Architektur in Rheinland-Pfalz auszuzeichnen.
Diese Auszeichnung soll für bemerkenswerte Leistungen auf dem Gebiet der Architektur und des Städtebaus zugleich an Bauherren und Architekten verliehen werden.
Mut und Engagement zur Gestaltung unserer Umwelt in Verantwortung vor der Gesellschaft sollen dadurch öffentliche Anerkennung finden.
Der BDA-Preis in Rheinland-Pfalz kann einem Bauwerk, einem Gebäudeensemble, realisierten städtebaulichen Anlagen, Industrie- und Ingenieurbauten zuerkannt werden.
Es können bis zu fünf Preise vergeben werden sowie weitere Anerkennungen nach Festlegung der Jury.
Teilnahme
Zur Meldung sind berechtigt:
Alle Architekten und alle Bauherren! Architekten oder Bauherren oder Außenstehende können Unterlagen über Bauten und Objekte einreichen, die den Intentionen des BDA-Preises entsprechen.
Die gemeldeten Bauten und Objekte müssen in Rheinland-Pfalz stehen und die Fertigstellung darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen. Jeder Teilnehmer am Verfahren darf bis zu drei Arbeiten einreichen; Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer.
Zur Deckung der Kosten des Verfahrens ist von jedem Teilnehmer bis spätestens 28.03.2000 ein Betrag von 400,00 DM je eingereichtes Projekt auf das Konto des BDA Rheinland-Pfalz einzuzahlen.
Bankverbindung:
Konto-Nr.: 976019
BLZ : 540 502 20
Bank : Kreissparkasse Kaiserslautern
Unterlagen
Je eingereichtes Objekt 1-2 Tafeln DIN A1 Hochformat (bindend!) in steifer, aufhänge-fähiger Qualität, vorgelocht oder mit Ösen ver-sehen, (Karton oder kaschierte Polystyrolplatte ca. 5 mm), max. 3 Projekte pro Teilnehmer, Zeitraum 7 Jahre nach Fertigstellung.
Auf diesen Tafeln sind darzustellen:
a. Lageplan
b. mindestens ein Hauptgrundriß
c. zum Verständnis erforderliche Schnitte und
Ansichten
d. Fotos, mind. 1 Foto DIN A 3
Außerdem ist der Bewerbungsbogen beizufügen.
Auf den Tafeln ist eine kurze Beschreibung des Objektes mit der Angabe des Bauortes, des Baujahres, des Bauherrn und des Architekten anzubringen.
Am Entwurf beteiligte Mitverfasser (z. B. Landschaftsarchitekten, Mitarbeiter, die im Rahmen eines Wettbewerbs benannt werden) sind aus urheberrechtlichen Gründen namentlich zu be-nennen.
Abgabetermin
Die Unterlagen müssen bis spätestens 30.03.2000, 16:00 Uhr bei Architekten BDA Klumpp-Sander-Hofrichter in 55116 Mainz, Weißliliengasse 10, eingereicht werden.
Die Preisgerichtssitzung findet am 14. und 15.04.2000, 09.30 Uhr statt.
Die Preisverleihung soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durch Frau Umwelt-ministerin Claudia Martini vorgenommen werden. Zu dieser Veranstaltung werden alle Kollegen, Gäste, Presse, etc. eingeladen.
Der Preis ist seiner Intention nach nicht dotiert. Der Preis besteht aus einer Urkunde, welche Architekten und Bauherr erhalten, sowie einer Plakette, die am Bauwerk anzubringen ist.
Vorprüfung
Der Vorstand des BDA Rheinland-Pfalz benennt zwei Vorprüfer. Die Vorprüfer prüfen die formale Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Arbeiten und ordnen sie nach inhaltlichen Gesichts-punkten für die Jury.
Jury
Herr Prof. Dr. Ing. Werner Durth, Darmstadt
Herr Prof. Dipl.-Ing. Dietmar Eberle, Bregenz / Zürich
Herr Prof. Dipl.-Ing. Rolf Hoechstetter, Darmstadt
Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Geschäftsführer des BDA Rheinland-Pfalz:
Dipl.-Ing. Stefan Musil
Im Glockenschall 19, 56235 Ransbach-Baumbach
Telefon 0 26 23 / 40 71 Telefax 0 26 23 / 40 99
Landesverband Rheinland-Pfalz
BDA-Architekturpreis Rheinland-Pfalz 2000
Satzung und Auslobung
Präambel
Bauherr und Architekten setzen sich ein für Qualität im Planen und Bauen in sozialer Ver-antwortung gegenüber der Gesellschaft. Die Qualität der gestalteten Umwelt, unseres Le-bensbereiches wird durch ihr persönliches En-gagement beeinflußt.
Architektur als Gestaltung unserer gebauten Umwelt stellt sich dem Bauherren und Planer als eine der großen und vielschichtigen Kultur-aufgaben, die nur in Zusammenarbeit gelöst werden können.
Die gemeinsame Anstrengung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie getragen wird von dem Wissen um die Bedeutung der Architektur für die Sicherung und Erfüllung menschlichen Lebens in einer freien, demokratischen Gesell-schaftsordnung. Zur Förderung dieser Gedan-ken zeichnet der BDA Landesverband Rhein-land-Pfalz vorbildliche Bauwerke aus.
Gegenstand des Architekturpreises
Der BDA Rheinland-Pfalz lobt unter der Schirmherrschaft von Frau Umweltministerin Claudia Martini, den BDA-Preis 2000 mit der Zielsetzung aus, vorbildliche Architektur in Rheinland-Pfalz auszuzeichnen.
Diese Auszeichnung soll für bemerkenswerte Leistungen auf dem Gebiet der Architektur und des Städtebaus zugleich an Bauherren und Architekten verliehen werden.
Mut und Engagement zur Gestaltung unserer Umwelt in Verantwortung vor der Gesellschaft sollen dadurch öffentliche Anerkennung finden.
Der BDA-Preis in Rheinland-Pfalz kann einem Bauwerk, einem Gebäudeensemble, realisierten städtebaulichen Anlagen, Industrie- und Ingenieurbauten zuerkannt werden.
Es können bis zu fünf Preise vergeben werden sowie weitere Anerkennungen nach Festlegung der Jury.
Teilnahme
Zur Meldung sind berechtigt:
Alle Architekten und alle Bauherren! Architekten oder Bauherren oder Außenstehende können Unterlagen über Bauten und Objekte einreichen, die den Intentionen des BDA-Preises entsprechen.
Die gemeldeten Bauten und Objekte müssen in Rheinland-Pfalz stehen und die Fertigstellung darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen. Jeder Teilnehmer am Verfahren darf bis zu drei Arbeiten einreichen; Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer.
Zur Deckung der Kosten des Verfahrens ist von jedem Teilnehmer bis spätestens 28.03.2000 ein Betrag von 400,00 DM je eingereichtes Projekt auf das Konto des BDA Rheinland-Pfalz einzuzahlen.
Bankverbindung:
Konto-Nr.: 976019
BLZ : 540 502 20
Bank : Kreissparkasse Kaiserslautern
Unterlagen
Je eingereichtes Objekt 1-2 Tafeln DIN A1 Hochformat (bindend!) in steifer, aufhänge-fähiger Qualität, vorgelocht oder mit Ösen ver-sehen, (Karton oder kaschierte Polystyrolplatte ca. 5 mm), max. 3 Projekte pro Teilnehmer, Zeitraum 7 Jahre nach Fertigstellung.
Auf diesen Tafeln sind darzustellen:
a. Lageplan
b. mindestens ein Hauptgrundriß
c. zum Verständnis erforderliche Schnitte und
Ansichten
d. Fotos, mind. 1 Foto DIN A 3
Außerdem ist der Bewerbungsbogen beizufügen.
Auf den Tafeln ist eine kurze Beschreibung des Objektes mit der Angabe des Bauortes, des Baujahres, des Bauherrn und des Architekten anzubringen.
Am Entwurf beteiligte Mitverfasser (z. B. Landschaftsarchitekten, Mitarbeiter, die im Rahmen eines Wettbewerbs benannt werden) sind aus urheberrechtlichen Gründen namentlich zu be-nennen.
Abgabetermin
Die Unterlagen müssen bis spätestens 30.03.2000, 16:00 Uhr bei Architekten BDA Klumpp-Sander-Hofrichter in 55116 Mainz, Weißliliengasse 10, eingereicht werden.
Die Preisgerichtssitzung findet am 14. und 15.04.2000, 09.30 Uhr statt.
Die Preisverleihung soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durch Frau Umwelt-ministerin Claudia Martini vorgenommen werden. Zu dieser Veranstaltung werden alle Kollegen, Gäste, Presse, etc. eingeladen.
Der Preis ist seiner Intention nach nicht dotiert. Der Preis besteht aus einer Urkunde, welche Architekten und Bauherr erhalten, sowie einer Plakette, die am Bauwerk anzubringen ist.
Vorprüfung
Der Vorstand des BDA Rheinland-Pfalz benennt zwei Vorprüfer. Die Vorprüfer prüfen die formale Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Arbeiten und ordnen sie nach inhaltlichen Gesichts-punkten für die Jury.
Jury
Herr Prof. Dr. Ing. Werner Durth, Darmstadt
Herr Prof. Dipl.-Ing. Dietmar Eberle, Bregenz / Zürich
Herr Prof. Dipl.-Ing. Rolf Hoechstetter, Darmstadt
Bei Rückfragen wenden Sie sich an den Geschäftsführer des BDA Rheinland-Pfalz:
Dipl.-Ing. Stefan Musil
Im Glockenschall 19, 56235 Ransbach-Baumbach
Telefon 0 26 23 / 40 71 Telefax 0 26 23 / 40 99