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Vollständiger Bekanntmachungstext

Auslobung


Architekturpreis "Auszeichnung vorbildlicher Bauten im Land Hessen 2005"
Planen im Bestand – Bauen für die Zukunft


Das Hessische Ministerium der Finanzen und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, verleihen im Jahr 2005 wiederum den Architekturpreis "Auszeichnung vorbildlicher Bauten im Land Hessen".

Gewürdigt werden vorbildliche Bauten bzw. Planungen, die in den Jahren 2000 bis 2004 im Land Hessen realisiert worden sind und einen Beitrag zum Thema "Bauen im Bestand" darstellen.

Hintergrund

Die Planungsaufgaben des Architekten und Stadtplaners verschieben sich mehr und mehr in den Bereich des Bauens im Bestand. Nachhaltige Umstrukturierungsprozesse in der Arbeitswelt, spürbare demografische Veränderungen, der Zwang zu ökonomischerer Gebäudebewirtschaftung, aber auch die natürliche Alterung besonders umfangreichen Baubestands aus dem 3. Quartal des
20. Jahrhunderts sind nur einige Auslöser für die wachsende Zahl von Umbauten, Sanierungen und Instandsetzungen.
Während in manchen Wohnquartieren Nachverdichtungen zur Erhöhung der Lebensqualität beitragen, ist andernorts ein Rückbau – verbunden mit einer Verbesserung infrastruktureller Angebote und einer attraktiveren Gestaltung von Freiflächen – der angemessene Weg.
Vielfach ist im Wohn- wie auch Gewerbebau die Forderung nach einem sparsameren Umgang mit Energie der Impuls für Sanierungsmaßnahmen mit wesentlich weiter reichendem Anforderungskatalog.

Die Auszeichnung vorbildlicher Bauten

Vor diesem Hintergrund werden das Hessische Ministerium der Finanzen und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen besonders gelungene Arbeiten aus den Bereichen Städtebau/Architektur/Landschaftsarchitektur/Innenarchitektur auszeichnen und der Öffentlichkeit als vorbildlich darstellen.

Die Beurteilungskriterien

Die Beurteilung der eingereichten Werke erfolgt primär nach folgenden Kriterien:

- Einbindung in die bestehende Situation
- Nutzung
- Materialwahl und Konstruktion
- Ökonomie und Ökologie
- Gestaltung

Im Zuge der Bewertung kann die Jury angesichts der konkreten Bedingungen der jeweiligen Aufgabe besondere Schwerpunkte setzen und beispielsweise in funktionaler Hinsicht die Effizienz und Anpassungsfähigkeit der Erschließung und der Zonierung, die Wirtschaftlichkeit der Bauten in Bezug auf ihre Herstellungs- und Folgekosten, aber auch die Kosten-Nutzen-Relation, die Baulandökonomie und die Umweltverträglichkeit sowie – was die Gestaltung betrifft – die Originalität des Ausdrucks und die poetische Kraft der gefundenen Lösung hervorheben.

Jury

Die eingereichten Arbeiten werden von einer unabhängigen Jury mit anerkannten Fachleuten beurteilt. Eingeladen sind:

- Prof. Renigard Baron, Architekt, Stegen und Weimar
- Volker Staab, Dipl.-Ing., Architekt, Berlin
- Amber Sayah, Architekturkritikerin, Stuttgarter Zeitung
- Bernd Fahle, Dr.-Ing., Stadtplaner, Freiburg
- Christof Luz, Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt, Stuttgart
- Prof. Kurt Wagner, Innenarchitekt, Karlsbad

Die erste Sichtung der eingereichten Arbeiten zur Vorbereitung der Beurteilung durch die Jury übernehmen Dipl.-Ing. Martin Sommer, Akademie der AKH, Wiesbaden,
sowie N.N., Referendarinnen und Referendare aus dem Hessischen Baumanagement.

Die Preise

Die ausgezeichneten Architektinnen/Architekten, Stadtplanerinnen/Stadtplaner und Bauherren erhalten je eine Urkunde sowie eine Plakette zur Anbringung an dem ausgezeichneten Bauwerk.
Die Verleihung der Auszeichnung nimmt der Hessische Minister der Finanzen gemeinsam mit der Präsidentin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen in einer besonderen Veranstaltung vor. Die Namen der ausgezeichneten Architektinnen/Architekten, Stadtplanerinnen/Stadtplaner und Bauherren werden im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Fach- und Tagespresse bekannt gegeben. Die ausgezeichneten Arbeiten werden außerdem in angemessener Form der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Organisation und Durchführung für diese Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Teilnahmebedingungen

Es können sich alle Architektinnen und Architekten (Fachrichtungen Hochbau/Landschaftsarchitektur/
Innenarchitektur), Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Bauherren mit ihren Werken beteiligen, sofern diese in den Jahren 2000 bis 2004 innerhalb des Landes Hessen nach eigenen Plänen und unter ihrer Oberleitung fertig gestellt wurden. Die Anzahl der von einem Verfasser einzureichenden Werke ist auf maximal 3 begrenzt.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Mainzer Straße 10, 65185 Wiesbaden, bis Freitag, 11. Februar 2005, 15:00 Uhr, einzureichen.
Der Bewerbung sind maximal drei ungefaltete Blätter bzw. leichtgewichtige, unverglaste Tafeln im Format DIN A1 (hochkant) mit folgendem Inhalt beizufügen:

- Lageplan
- Fotografien, die die Einbindung des Projekts in seine Umgebung zeigen
- Außenaufnahmen und/oder Innenaufnahmen des realisierten Projektes
- für die Beurteilung wesentliche Zeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details)
- kurzer Erläuterungsbericht

Zusätzlich werden die eingereichten Unterlagen in digitalisierter Form (auf CD-ROM als pdf-file) erbeten.

Die Architektinnen/Architekten bzw. Stadtplanerinnen/Stadtplaner müssen bei der Bewerbung schriftlich versichern, dass sie Urheber der eingereichten Pläne sind und das Werk unter ihrer Leitung fertig gestellt wurde. Namen und vollständige Anschriften der Entwurfsverfasser und Bauherren sind anzugeben.

Für den Verwaltungsaufwand der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ist von den Bewerbern mit Einreichung der Unterlagen ein Kostenbeitrag von Euro 75,- je eingereichter Arbeit auf das Konto 3512019 der Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main, BLZ 500 500 00, zu überweisen.

Hessisches Ministerium der Finanzen
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Wiesbaden, im November 2004