https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Auszeichnung_vorbildlicher_Bauten_im_Land_Hessen_2002_99042.html
- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Aufgeständerte Wohntürme
Atelier Stéphane Fernandez in Toulouse
Betonspirale für Fuchs und Dachs
Mahore Architekten im Zoo Innsbruck
Transformation durch Landschaftsarchitektur
Schelling Architekturpreis 2024 an LOLA vergeben
Buchtipp: Im Kloster Baldegg
Als Marcel Breuer den Ordensschwestern gut zuhörte
Wasserkrisen und Wasserzukunft
Ausstellung in Zürich
Luftig nachverdichtet
Schule in Kolumbien von Taller Sintesis
Drei Seiten am Wörthsee
Wohnanlage bei München von hirner & riehl architekten
Vollständiger Bekanntmachungstext
Architekturpreis "Auszeichnung vorbildlicher Bauten im Land Hessen 2002"
Thematischer Schwerpunkt: Wohnen/Wohnumfeld
Wiesbaden, den 05.10.01
Das Hessische Ministerium der Finanzen und die Architektenkammer Hessen, Körperschaft des Öffentlichen Rechts, verleihen im Jahr 2002 wieder den Architekturpreis "Auszeichnungen vorbildlicher Bauten im Land Hessen". Der thematische Schwerpunkt liegt diesmal in dem Bereich Wohnen/Wohnumfeld. Gewürdigt werden vorbildliche Leistungen aus den Bereichen Städtebau/Architektur/Landschaftsarchitektur/Innenarchitektur, die in den Jahren 1997 bis 2001 im Land Hessen realisiert worden sind. – Der Begriff Wohnen wird so weit gefasst, dass ausdrücklich auch Anstaltsbauten, Heime, Unterkünfte etc. eingereicht werden können. Es kann sich hierbei sowohl um Neubauten als auch um Um- bzw. Erweiterungsbauten handeln.
Sinn dieser Auszeichnung ist es, Leistungen auf dem Gebiet der Architektur einschließlich des Städtebaus, der Denkmalpflege, der Innenarchitektur und der Landschaftsgestaltung zu würdigen und der Öffentlichkeit als vorbildlich darzustellen. Die Beurteilungs-Schwerpunkte werden in folgenden Bereichen liegen
a) Nutzung
b) Konstruktion
c) Ökonomie/Ökologie
d) Gestaltung.
Die Architektin, der Architekt und der Bauherr erhalten je eine Ausfertigung einer Urkunde und für das ausgezeichnete Werk eine Plakette, die für die Anbringung am/im ausgezeichneten Objekt geschaffen wurde.
Die Verleihung der Auszeichnung nimmt der Hessische Minister der Finanzen gemeinsam mit dem Präsidenten der Architektenkammer Hessen in einer besonderen Veranstaltung vor. Die Namen der ausgezeichneten Architektinnen/Architekten und Bauherren werden im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Fach- und Tagespresse bekannt gegeben. Die ausgezeichneten Arbeiten werden außerdem in angemessener Form der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Organisation und Durchführung für diese Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Akademie der Architektenkammer Hessen.
Teilnahmebedingungen
Es können sich alle Architektinnen und Architekten (Fachrichtungen Hochbau/Städtebau/ Landschaftsarchitektur/Innenarchitektur) und Bauherren mit ihren Werken beteiligen, sofern diese in den Jahren 1997 bis einschließlich 2001 innerhalb des Landes Hessen nach eigenen Plänen und unter ihrer Oberleitung fertiggestellt wurden. Die Anzahl der von einem Verfasser einzureichenden Werke ist auf höchstens 3 begrenzt.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Akademie der Architektenkammer Hessen, Mainzer Straße 10, 65185 Wiesbaden, bis zum Freitag, 07. Dezember 2001, einzureichen.
Der Bewerbung sind beizufügen:
3 Blätter mit dem Format DIN-A 1, Hochformat, mit folgendem Inhalt:
- Stadtplan/Lageplan
- Stadtbild-Ausschnitt
- Fotos der Ansicht bzw. Innenräume
- für die Beurteilung wesentliche Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Details)
- kurzer Erläuterungsbericht
Die Unterlagen sind ungefaltet einzureichen.
Die Architektin bzw. der Architekt müssen bei der Bewerbung schriftlich versichern, dass sie Urheber der versandten Pläne sind und das Werk unter ihrer bzw. seiner Leitung fertig gestellt wurde. Name und vollständige Anschrift der Architekten und der Bauherren sind anzugeben.
Jury
Die eingereichten Unterlagen beurteilt eine unabhängige Jury anerkannter Fachleute. – Neben den genannten Beurteilungsschwerpunkten wird die Jury im Verfahren individuell für die jeweiligen Aufgabenstellung konkrete Bewertungsparameter festlegen. Diese werden den nachfolgenden Beurteilungskategorien zugeordnet sein:
a) Funktion/Erschließung/Nutzungsflexibilität/Positionierung der Grundrisse
b) Materialauswahl/angemessene konstruktive Lösung
c) Aufgabenbezogene Wirtschaftlichkeit (Herstellungskosten/Folgekosten/Kosten- Nutzenrelation/Bauland-Ökonomie/Umweltverträglichkeit)
d) Städtebauliche Einfügung/Freiraumbezug/architektonische Qualität
Der Jury gehören an:
- Renigard Baron, MDgt, Dipl.-Ing., Architekt, Thüringer Finanzministerium
- Prof. Dr. Ingeborg Flagge, Direktorin Deutsches Architektur Museum
- Prof. Jörg Friedrich, Dipl.-Ing. Architekt, Hamburg/Berlin
- Kamel Louafi, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt, Berlin/Hannover
- Dr. Hanno Rauterberg, Feuilleton-Redaktion der Wochenzeitung "Die Zeit"
- Rüdiger Wiechers, Vorstand der Dresdner Bauspar AG
- Leonore Wolters-Krebs, Dipl.-Ing. Städtebauarchitektin
Die erste Sichtung der eingereichten Arbeiten zur Vorbereitung der Beurteilung durch die Jury übernimmt Christof Bodenbach, Wiesbaden.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Für den Verwaltungsaufwand der Architektenkammer Hessen ist von den Bewerbern mit Einreichung der Unterlagen auf das Konto 3 512 019 der Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt a.M., BLZ 500 500 00, ein Kostenbeitrag von DM 120,-- je eingereichte Arbeit zu überweisen.
Hessisches Ministerium der Finanzen Architektenkammer Hessen
Thematischer Schwerpunkt: Wohnen/Wohnumfeld
Wiesbaden, den 05.10.01
Das Hessische Ministerium der Finanzen und die Architektenkammer Hessen, Körperschaft des Öffentlichen Rechts, verleihen im Jahr 2002 wieder den Architekturpreis "Auszeichnungen vorbildlicher Bauten im Land Hessen". Der thematische Schwerpunkt liegt diesmal in dem Bereich Wohnen/Wohnumfeld. Gewürdigt werden vorbildliche Leistungen aus den Bereichen Städtebau/Architektur/Landschaftsarchitektur/Innenarchitektur, die in den Jahren 1997 bis 2001 im Land Hessen realisiert worden sind. – Der Begriff Wohnen wird so weit gefasst, dass ausdrücklich auch Anstaltsbauten, Heime, Unterkünfte etc. eingereicht werden können. Es kann sich hierbei sowohl um Neubauten als auch um Um- bzw. Erweiterungsbauten handeln.
Sinn dieser Auszeichnung ist es, Leistungen auf dem Gebiet der Architektur einschließlich des Städtebaus, der Denkmalpflege, der Innenarchitektur und der Landschaftsgestaltung zu würdigen und der Öffentlichkeit als vorbildlich darzustellen. Die Beurteilungs-Schwerpunkte werden in folgenden Bereichen liegen
a) Nutzung
b) Konstruktion
c) Ökonomie/Ökologie
d) Gestaltung.
Die Architektin, der Architekt und der Bauherr erhalten je eine Ausfertigung einer Urkunde und für das ausgezeichnete Werk eine Plakette, die für die Anbringung am/im ausgezeichneten Objekt geschaffen wurde.
Die Verleihung der Auszeichnung nimmt der Hessische Minister der Finanzen gemeinsam mit dem Präsidenten der Architektenkammer Hessen in einer besonderen Veranstaltung vor. Die Namen der ausgezeichneten Architektinnen/Architekten und Bauherren werden im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Fach- und Tagespresse bekannt gegeben. Die ausgezeichneten Arbeiten werden außerdem in angemessener Form der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die Organisation und Durchführung für diese Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Akademie der Architektenkammer Hessen.
Teilnahmebedingungen
Es können sich alle Architektinnen und Architekten (Fachrichtungen Hochbau/Städtebau/ Landschaftsarchitektur/Innenarchitektur) und Bauherren mit ihren Werken beteiligen, sofern diese in den Jahren 1997 bis einschließlich 2001 innerhalb des Landes Hessen nach eigenen Plänen und unter ihrer Oberleitung fertiggestellt wurden. Die Anzahl der von einem Verfasser einzureichenden Werke ist auf höchstens 3 begrenzt.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Akademie der Architektenkammer Hessen, Mainzer Straße 10, 65185 Wiesbaden, bis zum Freitag, 07. Dezember 2001, einzureichen.
Der Bewerbung sind beizufügen:
3 Blätter mit dem Format DIN-A 1, Hochformat, mit folgendem Inhalt:
- Stadtplan/Lageplan
- Stadtbild-Ausschnitt
- Fotos der Ansicht bzw. Innenräume
- für die Beurteilung wesentliche Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Details)
- kurzer Erläuterungsbericht
Die Unterlagen sind ungefaltet einzureichen.
Die Architektin bzw. der Architekt müssen bei der Bewerbung schriftlich versichern, dass sie Urheber der versandten Pläne sind und das Werk unter ihrer bzw. seiner Leitung fertig gestellt wurde. Name und vollständige Anschrift der Architekten und der Bauherren sind anzugeben.
Jury
Die eingereichten Unterlagen beurteilt eine unabhängige Jury anerkannter Fachleute. – Neben den genannten Beurteilungsschwerpunkten wird die Jury im Verfahren individuell für die jeweiligen Aufgabenstellung konkrete Bewertungsparameter festlegen. Diese werden den nachfolgenden Beurteilungskategorien zugeordnet sein:
a) Funktion/Erschließung/Nutzungsflexibilität/Positionierung der Grundrisse
b) Materialauswahl/angemessene konstruktive Lösung
c) Aufgabenbezogene Wirtschaftlichkeit (Herstellungskosten/Folgekosten/Kosten- Nutzenrelation/Bauland-Ökonomie/Umweltverträglichkeit)
d) Städtebauliche Einfügung/Freiraumbezug/architektonische Qualität
Der Jury gehören an:
- Renigard Baron, MDgt, Dipl.-Ing., Architekt, Thüringer Finanzministerium
- Prof. Dr. Ingeborg Flagge, Direktorin Deutsches Architektur Museum
- Prof. Jörg Friedrich, Dipl.-Ing. Architekt, Hamburg/Berlin
- Kamel Louafi, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt, Berlin/Hannover
- Dr. Hanno Rauterberg, Feuilleton-Redaktion der Wochenzeitung "Die Zeit"
- Rüdiger Wiechers, Vorstand der Dresdner Bauspar AG
- Leonore Wolters-Krebs, Dipl.-Ing. Städtebauarchitektin
Die erste Sichtung der eingereichten Arbeiten zur Vorbereitung der Beurteilung durch die Jury übernimmt Christof Bodenbach, Wiesbaden.
Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Für den Verwaltungsaufwand der Architektenkammer Hessen ist von den Bewerbern mit Einreichung der Unterlagen auf das Konto 3 512 019 der Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt a.M., BLZ 500 500 00, ein Kostenbeitrag von DM 120,-- je eingereichte Arbeit zu überweisen.
Hessisches Ministerium der Finanzen Architektenkammer Hessen