https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Auszeichnung_Guter_Bauten_in_Franken_2004_102066.html

Satzung

AUSZEICHNUNG GUTER BAUTEN


Die "Auszeichnung guter Bauten" soll durch das Herausstellen bemerkenswerter zeitgenössischer Architektur der Region den Dialog aller am Baugeschehen Beteiligter und Interessierter fördern.

Die "Auszeichnung guter Bauten" soll alle zwei Jahre vom BDA Franken (Unter-, Mittel-, Oberfranken) an Bauherren und Architekten gemeinsam verliehen werden.


Satzung


1. Verfahren

1.1 Die Auszeichnung des BDA Franken kann vergeben werden an:
- ein Bauwerk
- Gebäudegruppen
- realisierte städtebauliche Planungen
1.2 Es werden Auszeichnungen und Anerkennungen verliehen.


2. Auslobung

2.1 Die Auslobung wird zu Beginn des Jahres, in dem die Auszeichnung verliehen wird, in den "Informationen des BDA Bayern" und in der Fachpresse veröffentlicht, unter Angaben von
- Termin zur Einreichung der Arbeiten
- Namen der Preisrichter
- Teilnehmergebühren
2.2 Die ergänzenden Angaben zu den einzureichenden Unterlagen sind im vollständigen Text der Auslobung enthalten, der auf Anforderung von den Geschäftsstellen des BDA in Franken zugeschickt wird.


3. Teilnahme

3.1 Jeder Architekt und Bauherr kann Objekte entsprechend Abschnitt 1.1 zur Beurteilung einreichen.
3.2 Sie müssen sich innerhalb Frankens befinden; ihre Fertigstellung darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
3.3 Der BDA Franken kann von sich aus Bauherren und Architekten zur Teilnahme auffordern.



4. Unterlagen
4.1 Die vorzulegenden Unterlagen sollen deutlich erkennen lassen:
- Funktion, Konstruktion
- Form und Gestalt
- städtebauliche Einordnung


5. Jury
5.1 Die Vorstände der Kreisverbände benennnen die Jury.
5.2 Diese besteht aus 5 Mitgliedern, und setzt sich zusammen aus 3 nicht in der Region ansässigen Architekten, einem Journalisten, sowie einer Person des öffentlichen Lebens.
5.3 Die Jury legt das weitere Auswahlverfahren fest.
Über das Auswahlverfahren ist ein Protokoll anzufertigen.
5.4 Die Jury tagt unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.
5.5 Eine Arbeit erhält nur dann eine Auszeichnung bzw. Anerkennung, wenn sie die Mehrheit der Jury auf sich vereinigt.
5.6 Die Jury arbeitet ehrenamtlich, Unkosten werden ersetzt.


6. Auszeichnung und Verleihung
6.1 Auszeichnungen und Anerkennungen werden mit Urkunden gewürdigt, sind jedoch nicht dotiert.
6.2 Die Verleihung findet anläßlich einer öffentlichen Veranstaltung des BDA Franken statt.

7. Veröffentlichung
7.1 Der BDA Franken macht das Ergebnis der Jury in den Medien und durch Ausstellungen bekannt.
Die Arbeiten sollen in allen 3 Bezirken Frankens ausgestellt werden.
7.2 Zusätzlich kann die Jury weitere eingereichte Arbeiten zur Ausstellung empfehlen.
7.3 Mit ihrer Beteiligung am Verfahren sind die Preisträger und Verfasser mit Veröffentlichung und Ausstellung ihrer Arbeit einverstanden und beteiligen sich an den damit verbundenen Kosten.


8. Verantwortlichkeiten
8.1 Für die Abwicklung des Verfahrens sind die Vorstände der Kreisverbände des BDA Franken verantwortlich.
8.2 Das gesamte Verfahren wird unter Ausschluß des Rechtsweges abgewickelt
8.3 Der Auslober haftet für Verlust und Beschädigung der eingereichten Unterlagen nur, wenn ihm das Außerachtlassen der üblichen Sorgfalt nachgewiesen wird.


9. Einverständniserklärung
9.1 Jeder Verfasser einer eingereichten Arbeit erklärt sich mit dem Inhalt der Satzung und Auslobung einverstanden.
9.2 Er versichert außerdem, das uneingeschränkte Urheberrecht an den eingereichten Arbeiten und das Veröffentlichungsrecht der fotographischen Unterlagen zu besitzen.

Würzburg - Unterfranken
Dipl.-Ing. Architekt BDA Rainer Berger
Textorstraße 14
97070 Würzburg
Tel.: 0931 / 57 37 35
Fax: 0931 / 57 34 74
email: bergerarchitekt@aol.com

BDA Geschäftsstellen
Nürnberg - Mittelfranken - Oberfranken
Prof. Dipl.-Ing. Architekt BDA Michael Stößlein
Veillodterstraße 1
90408 Nürnberg
Tel.: 0911 / 55 52 66
Fax: 0911 / 55 52 77
email: starch@odn.de