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Architekturpreis Rheinland-Pfalz 1998 (aktualisiert)

1998-06-15
Gebäudetyp Gebäudetyp-Unabhängig
Art Architekturpreis
Zulassungsbereich Rheinland-Pfalz.
Auslober Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Teilnehmer Seit dem 1. 1. 1988 errichtete und fertiggestellte Objekte in Rheinland-Pfalz.
Teilnahmeberechtigt sind freischaffende sowie in einem privaten oder einem öffentlich-rechtlichen Dienst-verhältnis stehende (Innen-)Architekten/innen, Landschafts- und Stadt- planer/innen der auf rheinland-pfälzischem Gebiet errichteten Objekte. Die Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen ist durch deren Benennung auszuweisen. Architektur-Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer und dürfen – wie die übrigen Einzelteilnehmer/innen – die Unterlagen von einem Objekt einreichen. Die jeweilige Teilnahmeberechtigung ist von den Betreffenden in eigener Verantwortung zu prüfen und die geistige Urheberschaft durch Unterschrift auf der Verfassererklärung zu bestätigen. Bei Beteiligung freier Mitarbeiter/innen bzw. bei Partnerschaften müssen die Unterschriften aller an der Objektplanung Beteiligten vorliegen. Vorschläge können auch durch Dritte eingereicht werden. Objekte, die bereits 1993 zum Wettbewerb „Vorbildliche Bauten“ gemeldet wurden sind nicht teilnahmeberechtigt.
Mit diesem Preis sollen beispielhafte Lösungen der Architektur, der Innenarchitektur, der Landschaftsarchitektur und des Städtebaus in Rheinland-Pfalz gewürdigt werden. Sanierungen, Umnutzungen und denkmalpflegerische Maßnahmen sind nur dann zugelassen, wenn sie eine geschlossene schöpferische Leistung darstellen und sich nicht auf punktuelle Eingriffe beschränken.
Preise Neben dem Architekturpreis wird auch ein "Sonderpreis für junge Architekten" bis zum Alter von 40 Jahren (nach dem 31.12.57 geboren) ausgelobt.