https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Architekturpreis_Berlin_2003_101210.html

Das Verfahren zum Architekturpreis

Vorbemerkung

Der Architekturpreis Berlin wird an Architektinnen und Architekten und Ihre Bauherrinnen und Bauherren (im folgenden Architekt und Bauherr) gemeinsam für beispielhafte baukünstlerische Arbeiten verliehen. Er dient damit der Förderung der Baukultur Berlins. Schirmherr ist der Senator für Stadtentwicklung.
Der Architekturpreis Berlin wird Bauwerken oder Hausgruppen zuerkannt, die nach dem Mai 2000 fertiggestellt wurden. Jeder Gebäudetypus, Neubau oder Umbau, ist zugelassen. Es werden ausschließlich im Land Berlin ausgeführte Werke prämiert.
Auslober und Durchführung
Der Förderverein Architekturpreis Berlin e. V., vertreten durch seinen Vorstand, lobt den Architekturpreis aus. Der BDA Landesverband Berlin e. V. unterstützt den Verein bei der Durchführung des Verfahrens.
Förderung des Verfahren
Der Architekturpreis Berlin wird durch das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Stadtentwicklung als Schirmherr, gefördert.
Art des Verfahrens
Der Architekturpreis wird auf eine Bewerbung hin verliehen. Über die Zuerkennung des Preises und der Auszeichnungen entscheidet ein Preisgericht, das sich aus drei freien Architekten und zwei Persönlichkeiten aus dem weiteren Kulturbereich zusammensetzt. Die Vorprüfung prüft die eingereichten Unterlagen auf formale Zulässigkeit und betreut die Abwicklung des Verfahrens. Vor der endgültigen Entscheidung finden Ortsbesichtigungen der aus einer Vorauswahl hervorgegangenen Objekte statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Bauherren, unabhängig von ihrer Nationalität. Die Bewerbung erfolgt durch die Einreichung der Unterlagen.

Für die Teilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 150,00 Euro pro eingereichter Arbeit erhoben. Die Gebühr muss mit dem Vermerk "Architekturpreis Berlin 2003" bis zum 10. Oktober 2003 auf dem Konto des Fördervereins eingegangen sein.

Berliner Bank
Konto 99 836 009 00
BLZ 100 200 00

Auslobungs- und Abgabetermine

Die Auslobung kann in der BDA-Geschäftsstelle Berlin angefordert werden.

Die zur Beurteilung geforderten Unterlagen müssen bis zum 10. Oktober 2003, 18.00 Uhr, in der BDA-Geschäftsstelle Berlin vorliegen.

BDA Landesverband Berlin e. V.
Mommsenstraße 64
D – 10 629 Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf

Tel +49 (0) 30/886 83 206
Fax +49 (0) 30/886 83 216

bda-lvberlin@snafu.de

Preisgericht, Moderation und Vorprüfung

Das Preisgericht tagt am 27. und 28. Oktober 2003.

Preisrichter

Annette Gigon
Architektin, Schweiz

Harry Gugger
Architekt, Schweiz

Prof. Dr. Werner Oechslin
Architekturhistoriker, Schweiz

Nathalie de Vries
Architektin, Niederlande

Wim Wenders
Filmemacher, Deutschland (angefragt)

Stellvertretende Preisrichter

Prof. Rainer Ernst
Rektor der Kunsthochschule Weißensee, Berlin

Volker Wieprecht
Moderator, Berlin

Preis und Auszeichnungen

Das Preisgericht vergibt einen Preis und bis zu sechs Auszeichnungen.

Der Preis und die Auszeichnungen für die Architekten und die Bauherren werden in Form von Urkunden und Siegel verliehen. Die Bauwerke werden mit einer Plakette ausgezeichnet.

Bekanntgabe der Entscheidung

Der Preis und die Auszeichnungen werden vom Senator für Stadtentwicklung sowie von den Vorsitzenden des Fördervereins und des BDA Landesverbandes Berlin in einer Pressekonferenz bekanntgegeben.

Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes statt. Das Preisgerichtsprotokoll liegt zur Preisverleihung vor. Alle eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung präsentiert.

Der Preis, die Auszeichnungen und die Objekte der engeren Wahl werden nach Abschluss des Verfahrens in angemessener Form dokumentiert.