https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Architekturpreis_Berlin_2003_101210.html
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Satzung für den Architekturpreis
Vorbemerkung
Der Architekturpreis Berlin wird an Architektinnen und Architekten und Ihre Bauherrinnen und Bauherren (im folgenden Architekt und Bauherr) gemeinsam für beispielhafte baukünstlerische Arbeiten verliehen. Er dient damit der Förderung der Baukultur Berlins. Schirmherr ist der Senator für Stadtentwicklung. Die Durchführung erfolgt durch den Förderverein und den Bund deutscher Architekten Landesverband Berlin.
Art des Verfahrens
Das Verfahren ist nicht anonym. Der Architekturpreis Berlin ist ein Bewerberpreis. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Über die Zuerkennung des Preises entscheidet ein Preisgericht, das sich aus drei freischaffenden Architekten und zwei Persönlichkeiten aus dem weiteren Kulturbereich zusammensetzt. Die zum Preisrichter berufenen Architekten dürfen ihren Lebens- und Wirkungsschwerpunkt nicht in Berlin haben.
Der Vorstand des Fördervereins beruft das Preisgericht, dessen Stellvertretung, die Moderation und die Vorprüfung. Der BDA LV Berlin wirkt an der Nominierung mit.
Die Vorprüfung prüft die eingereichten Unterlagen auf formale Zulässigkeit und betreut die Abwicklung des Verfahrens.
Das Preisgericht gibt sich im Rahmen dieser Satzung eine Verfahrensordnung.
Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Vorprüfung, dem Preisgericht und der Moderation sind die Mitglieder des Fördervereins, der Schirmherr und die Mitglieder des Vorstandes des BDA Berlin.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Bauherrn, unabhängig von ihrer Nationalität. Die Bewerbung erfolgt durch Einreichung der Unterlagen. Näheres regelt die öffentlich bekanntgemachte Auslobung. Empfehlungen auf preiswürdige Objekte können auch von Dritten ausgesprochen werden. Der Förderverein nimmt diese Empfehlungen entgegen und bittet um die Teilnahme der Verfasser.
Zur Durchführung des Verfahrens wird eine Gebühr erhoben, über deren Höhe der Vorstand des Fördervereins befindet.
Preis und Auszeichnungen
Das Preisgericht vergibt einen Preis und bis zu sechs Auszeichnungen.
Der Preis und die Auszeichnungen für die Architekten und die Bauherren werden in Form von Urkunden und Siegel verliehen. Die Bauwerke werden mit einer Plakette ausgezeichnet.
Bekanntgabe der Entscheidung
Der Eröffnung geht eine gemeinsame Pressekonferenz voraus.
Das Preisgerichtsprotokoll liegt zur Preisverleihung vor.
Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes statt. Alle eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung präsentiert.
Berlin, im Juli 2003
Der Architekturpreis Berlin wird an Architektinnen und Architekten und Ihre Bauherrinnen und Bauherren (im folgenden Architekt und Bauherr) gemeinsam für beispielhafte baukünstlerische Arbeiten verliehen. Er dient damit der Förderung der Baukultur Berlins. Schirmherr ist der Senator für Stadtentwicklung. Die Durchführung erfolgt durch den Förderverein und den Bund deutscher Architekten Landesverband Berlin.
Art des Verfahrens
Das Verfahren ist nicht anonym. Der Architekturpreis Berlin ist ein Bewerberpreis. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Über die Zuerkennung des Preises entscheidet ein Preisgericht, das sich aus drei freischaffenden Architekten und zwei Persönlichkeiten aus dem weiteren Kulturbereich zusammensetzt. Die zum Preisrichter berufenen Architekten dürfen ihren Lebens- und Wirkungsschwerpunkt nicht in Berlin haben.
Der Vorstand des Fördervereins beruft das Preisgericht, dessen Stellvertretung, die Moderation und die Vorprüfung. Der BDA LV Berlin wirkt an der Nominierung mit.
Die Vorprüfung prüft die eingereichten Unterlagen auf formale Zulässigkeit und betreut die Abwicklung des Verfahrens.
Das Preisgericht gibt sich im Rahmen dieser Satzung eine Verfahrensordnung.
Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Vorprüfung, dem Preisgericht und der Moderation sind die Mitglieder des Fördervereins, der Schirmherr und die Mitglieder des Vorstandes des BDA Berlin.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Bauherrn, unabhängig von ihrer Nationalität. Die Bewerbung erfolgt durch Einreichung der Unterlagen. Näheres regelt die öffentlich bekanntgemachte Auslobung. Empfehlungen auf preiswürdige Objekte können auch von Dritten ausgesprochen werden. Der Förderverein nimmt diese Empfehlungen entgegen und bittet um die Teilnahme der Verfasser.
Zur Durchführung des Verfahrens wird eine Gebühr erhoben, über deren Höhe der Vorstand des Fördervereins befindet.
Preis und Auszeichnungen
Das Preisgericht vergibt einen Preis und bis zu sechs Auszeichnungen.
Der Preis und die Auszeichnungen für die Architekten und die Bauherren werden in Form von Urkunden und Siegel verliehen. Die Bauwerke werden mit einer Plakette ausgezeichnet.
Bekanntgabe der Entscheidung
Der Eröffnung geht eine gemeinsame Pressekonferenz voraus.
Das Preisgerichtsprotokoll liegt zur Preisverleihung vor.
Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes statt. Alle eingereichten Arbeiten werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung präsentiert.
Berlin, im Juli 2003