https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Am_Herrenteich_Claudius_Muehle_102002.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Wettbewerbsmeldung
Städtebaulicher Ideenwettbewerb
"Am Herrenteich / Claudius Mühle" in Reinfeld/Holst.
Ausloberin
Stadt Reinfeld (Holstein)
vertreten durch den Bürgermeister
Wettbewerbsabwicklung
AC Planergruppe GmbH
Stadtplaner SRL Architekten BDA
Burg 7 A
25524 Itzehoe
Tel. 04821/68680
Fax 04821/68281
e-Mail: post@ac-planergruppe.de
Ansprechpartnerin: Christine Appel
Anlass und Zweck des Wettbewerbs/Wettbewerbsaufgabe
Reinfeld ist seit der Stadtgründung durch die Zisterzienser die Karpfenstadt und Stadt der Teiche. Die Überplanung des Wettbewerbsgebietes und seiner hochwertigen Wasserlagen zwischen Innenstadt und historischer Teichlandschaft eröffnen nun neue Möglichkeiten für ein zukunftsorientiertes Entwicklungskonzept als Beitrag zur Imageverbesserung und Formulierung eines zeitgemäßen Leitbildes.
Der Wettbewerb soll Ideen liefern für
- städtebaulich-räumliche und -gestalterische Maßnahmen zur Umsetzung des Zieles "Reinfeld wächst und entwickelt sich zum Wasser", u. a. durch besondere bauliche, funktionale und gestalterische Ausprägung der Teichanlagen, insbesondere des südlichen Herrenteichufers
- neue Nutzungen sowie die städtebauliche, hochbauliche und freiraumplanerische Gestaltung der leerstehenden Gebäude und brachliegenden Grundstücksteile (Claudius Mühle, zukünftig zu verlagernder Kfz-Betrieb, Baulücke am Jungfernstieg, Rückbereich des Rathauses)
- die Gestaltung der öffentlichen Straßenräume Paul-von-Schonaich-Straße, Rathausumfeld
- die Sicherung der stadthistorischen Qualitäten für ein unverwechselbares Stadtbild
- Verbesserung der Erlebbarkeit der vorhandenen Wasserlagen (Teiche, Heller, Mühlenau, Mühlengraben)
- Veranschaulichen der Teichwirtschaft / des Systems der Wasserläufe
- Aufwertung von Verknüpfungen Stadt/Landschaft; Wohnen/Wasserlagen; zentrale Innenstadt / angrenzende Nutzungen (z. B. Claudius Mühle, Autohaus, öffentliche Grünflächen, Wegebeziehungen)
- die zukünftige Nutzung und Gestaltung des Herrenteichufers
- die Aufwertung der öffentlichen Grün- und Freiflächenachse Markt / Grünfläche an der Grundschule / Herrenteichufer
- Ergänzung bzw. Aufwertung des innerstädtischen Wegesystems, Anbindung an regionale Wanderwege
- eine sparsame Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich
- für eine Stärkung der Freizeit- und Erholungsfunktion Reinfelds (Naherholung, Kurzurlaub, Kur, Wellness).
Ziel ist auch die Stärkung der innerstädtischen Geschäftslage im Bereich der Paul-von-Schönaich-Straße, daher ist die Schaffung einer Konkurrenzsituation in Bezug auf die Nutzungen zu vermeiden.
Der Wettbewerbsbeitrag muss von den Teilnehmern/innen mit einem charakterisierenden Leitmotiv gekennzeichnet werden.
Wettbewerbsart
Es wird ein beschränkt offener Ideenwettbewerb für eine städtebauliche und in Teilen hochbauliche Planung ausgelobt. Das Verfahren wird in zwei Bearbeitungsphasen durchgeführt.
1. Phase
Bewerbungsphase mit skizzenhaften Ideen zur städtebaulichen Grundkonzeption, die vom Preisgericht beurteilt werden. In der ersten Phase wird die Anzahl der einzureichenden Unterlagen und Pläne begrenzt. Das Preisgericht wird nach Abschluss der ersten Phase ca. neun Arbeitsgemeinschaften für die Bearbeitung in der zweiten Phase auswählen.
2. Phase
Inhaltlich vertiefende Bearbeitung der ausgewählten Arbeiten aus der 1. Phase mit vollem Leistungsumfang und Detaillierung für zwei Bereiche.
Das Verfahren wird anonym durchgeführt.
Zulassungsbereich, Wettbewerbssprache, Teilnahmeberechtigung
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung freischaffende Architektin bzw. Architekt, freischaffende Stadtplanerin bzw. Stadtplaner, freischaffende Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Im Hinblick auf die fachübergreifende komplexe Aufgabenstellung wird eine Arbeitsgemeinschaft aus freischaffenden eingetragenen Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten vorgeschrieben. Eine Zusammenarbeit mit Fachingenieuren für Verkehrsplanung wird empfohlen. Fachberaterinnen und Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie), beziehungsweise der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschul-Diplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben eine natürliche Person als Vertreterin bzw. Vertreter zu benennen, welche für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Diese bevollmächtigte vertretende Person sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer gestellt werden. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Wettbewerbsunterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen für die 1. Phase des Wettbewerbs sind ab dem 07. April 2004 bis zum 19. April 2004 bei der
AC Planergruppe GmbH
Stadtplaner SRL Architekten BDA
Burg 7 A
25524 Itzehoe
gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 70,-- Euro per Verrechnungsscheck zugunsten der Stadt Reinfeld (Holstein), Verwendungszweck "Städtebaulicher Ideenwettbewerb Am Herrenteich / Claudius Mühle" erhältlich.
Für die Unterlagen der 2. Phase wird keine erneute Schutzgebühr erhoben.
Rückfragen und Kolloquium
Schriftliche Rückfragen zur Auslobung können bis Freitag, den 23. April 2004, an den Wettbewerbsbeauftragten gestellt werden.
Zur Beantwortung von Rückfragen über die Auslobung und zur gemeinsamen Begehung des Wettbewerbsgebietes wird ein Pflicht-Kolloquium am Mittwoch, dem 05. Mai, in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr, unter Beteiligung des Preisgerichts, des Wettbewerbsbetreuers und von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Kommune durchgeführt. Die Teilnahme am Kolloquium ist für jede Arbeitsgemeinschaft Pflicht.
Bei Nichtteilnahme wird die Arbeitsgemeinschaft von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Eine gesonderte Einladung zum Kolloquium erfolgt nicht. Je Wettbewerbsteilnehmer/in (Arbeitsgemeinschaft) dürfen maximal drei Personen am Kolloquium teilnehmen.
Das Protokoll über das Kolloquium wird allen Verfahrensbeteiligten innerhalb von einer Woche zugesandt. Es wird verbindlicher Bestandteil der Auslobung.
Preisgericht und Vorprüfung
Fachpreisrichter(innen)
1. Prof. Dr.-Ing. Thomas Krüger, Stadtplaner
2. Herr Dipl.-Ing. Hans-Eggert Bock, Architekt
3. Herr Dipl.-Ing. Hans-Rainer Bielfeldt, Landschaftsarchitekt
4. Frau Dipl.-Ing. Sabine Kling, Innenministerium Schleswig-Holstein
Stellvertretende Fachpreisrichter(innen)
1. Herr Dipl.-Ing. Thomas Schrabisch, Stadtplaner (ständig anwesend)
2. Herr Dipl.-Ing. Claus-Eggert Bock
3. Frau Dipl.-Ing. Kerstin Berg, Landschaftsarchitektin
4. N.N.
Sachpreisrichter
1. Herr Bürgermeister Gerhard Horn, Stadt Reinfeld (Holstein)
2. Herr Helfried Schmitz, Mitglied des Bauausschusses
3. Herr Andreas Lie, Stadtverordneter
Stellvertretende Sachpreisrichter(innen)
1. Herr Siegfried Lowin, stellvertretender Bürgermeister
2. Herr Rolf-Jürgen Hanf, Stadtverordneter
3. Frau Gabriele Huhn, Stadtverordnete
Sachverständige
1. Herr Norbert Leinius, WAS Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH
2. Herr Joachim Bobzin, Bäckermühlen AG
3. Herr Walter Engel, Stadtverordneter
Vorprüfung
1. Herr Julius Ehlers, AC Planergruppe GmbH
2. Frau Christine Appel, AC Planergruppe GmbH
3. Herr Stephan Kruse (Planungsamt Stadt Reinfeld (Holstein))
Vertreterin Frau Sigrid Bäumker (Planungsamt Stadt Reinfeld (Holstein))
Preise und Ankäufe
Die Wettbewerbssumme wird auf 42.000,-- Euro festgesetzt und setzt sich aus der Preissumme und der Summe der Ankäufe zusammen. An Preisen (brutto, inkl. 16 % Mehrwertsteuer) werden ausgelobt:
1. Preis 12.000,-- Euro
2. Preis 10.000,-- Euro
3. Preis 7.000,-- Euro
4. Preis 6.000,-- Euro
Ankäufe 7.000,-- Euro
Weitere Bearbeitung
Es ist der Wille des Auslobers - unter Vorbehalt der GRW-Richtlinien und auf der Basis der Beurteilungen durch das Preisgericht - einem oder mehreren Preisträgern im Falle einer Fortführung der kommunalen Planungen im Wettbewerbsgebiet Auftragsleistungen für die Bearbeitung der Aufgabe zu übertragen. Dies gilt für Teilleistungen wie Rahmenplanung, Bebauungs- oder Verkehrsplanung, gemäß § 40, 42 HOAI sowie für weitere kommunale Planungen wie beispielsweise Freiflächengestaltung, Grünordnungsplanung.
Termine
Bekanntmachung des Wettbewerbs ab 01. April 2004
Ausgabe der Unterlagen erfolgt ab 07. April 2004
Letzte Anforderung der Unterlagen
als schriftliche Bewerbung ist der 19. April 2004, 8.00 Uhr,
Nachweis durch Poststempel
Schriftliche Rückfragen bis 23. April 2004
Rückfragen-Kolloquium als
Pflicht-Kolloquium 05. Mai 2004
Abgabe 1. Phase 14. Juni 2004
Sitzung Preisgericht 1. Phase 01. Juli 2004
Benachrichtigung /
Auslobung 2. Phase 06. Juli 2004
Abgabe 2. Phase 09. August 2004
Sitzung Preisgericht 2. Phase 26. August 2004
Abstimmung mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Der Übereinstimmungsvermerk der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wurde mit Schreiben vom 08. März 2004 erteilt.
Tag der Absendung der Bekanntmachung
08. März 2004
Kiel, den 08. März 2004
Schroeder
Städtebaulicher Ideenwettbewerb
"Am Herrenteich / Claudius Mühle" in Reinfeld/Holst.
Ausloberin
Stadt Reinfeld (Holstein)
vertreten durch den Bürgermeister
Wettbewerbsabwicklung
AC Planergruppe GmbH
Stadtplaner SRL Architekten BDA
Burg 7 A
25524 Itzehoe
Tel. 04821/68680
Fax 04821/68281
e-Mail: post@ac-planergruppe.de
Ansprechpartnerin: Christine Appel
Anlass und Zweck des Wettbewerbs/Wettbewerbsaufgabe
Reinfeld ist seit der Stadtgründung durch die Zisterzienser die Karpfenstadt und Stadt der Teiche. Die Überplanung des Wettbewerbsgebietes und seiner hochwertigen Wasserlagen zwischen Innenstadt und historischer Teichlandschaft eröffnen nun neue Möglichkeiten für ein zukunftsorientiertes Entwicklungskonzept als Beitrag zur Imageverbesserung und Formulierung eines zeitgemäßen Leitbildes.
Der Wettbewerb soll Ideen liefern für
- städtebaulich-räumliche und -gestalterische Maßnahmen zur Umsetzung des Zieles "Reinfeld wächst und entwickelt sich zum Wasser", u. a. durch besondere bauliche, funktionale und gestalterische Ausprägung der Teichanlagen, insbesondere des südlichen Herrenteichufers
- neue Nutzungen sowie die städtebauliche, hochbauliche und freiraumplanerische Gestaltung der leerstehenden Gebäude und brachliegenden Grundstücksteile (Claudius Mühle, zukünftig zu verlagernder Kfz-Betrieb, Baulücke am Jungfernstieg, Rückbereich des Rathauses)
- die Gestaltung der öffentlichen Straßenräume Paul-von-Schonaich-Straße, Rathausumfeld
- die Sicherung der stadthistorischen Qualitäten für ein unverwechselbares Stadtbild
- Verbesserung der Erlebbarkeit der vorhandenen Wasserlagen (Teiche, Heller, Mühlenau, Mühlengraben)
- Veranschaulichen der Teichwirtschaft / des Systems der Wasserläufe
- Aufwertung von Verknüpfungen Stadt/Landschaft; Wohnen/Wasserlagen; zentrale Innenstadt / angrenzende Nutzungen (z. B. Claudius Mühle, Autohaus, öffentliche Grünflächen, Wegebeziehungen)
- die zukünftige Nutzung und Gestaltung des Herrenteichufers
- die Aufwertung der öffentlichen Grün- und Freiflächenachse Markt / Grünfläche an der Grundschule / Herrenteichufer
- Ergänzung bzw. Aufwertung des innerstädtischen Wegesystems, Anbindung an regionale Wanderwege
- eine sparsame Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich
- für eine Stärkung der Freizeit- und Erholungsfunktion Reinfelds (Naherholung, Kurzurlaub, Kur, Wellness).
Ziel ist auch die Stärkung der innerstädtischen Geschäftslage im Bereich der Paul-von-Schönaich-Straße, daher ist die Schaffung einer Konkurrenzsituation in Bezug auf die Nutzungen zu vermeiden.
Der Wettbewerbsbeitrag muss von den Teilnehmern/innen mit einem charakterisierenden Leitmotiv gekennzeichnet werden.
Wettbewerbsart
Es wird ein beschränkt offener Ideenwettbewerb für eine städtebauliche und in Teilen hochbauliche Planung ausgelobt. Das Verfahren wird in zwei Bearbeitungsphasen durchgeführt.
1. Phase
Bewerbungsphase mit skizzenhaften Ideen zur städtebaulichen Grundkonzeption, die vom Preisgericht beurteilt werden. In der ersten Phase wird die Anzahl der einzureichenden Unterlagen und Pläne begrenzt. Das Preisgericht wird nach Abschluss der ersten Phase ca. neun Arbeitsgemeinschaften für die Bearbeitung in der zweiten Phase auswählen.
2. Phase
Inhaltlich vertiefende Bearbeitung der ausgewählten Arbeiten aus der 1. Phase mit vollem Leistungsumfang und Detaillierung für zwei Bereiche.
Das Verfahren wird anonym durchgeführt.
Zulassungsbereich, Wettbewerbssprache, Teilnahmeberechtigung
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung freischaffende Architektin bzw. Architekt, freischaffende Stadtplanerin bzw. Stadtplaner, freischaffende Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Im Hinblick auf die fachübergreifende komplexe Aufgabenstellung wird eine Arbeitsgemeinschaft aus freischaffenden eingetragenen Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten vorgeschrieben. Eine Zusammenarbeit mit Fachingenieuren für Verkehrsplanung wird empfohlen. Fachberaterinnen und Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie), beziehungsweise der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschul-Diplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben eine natürliche Person als Vertreterin bzw. Vertreter zu benennen, welche für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Diese bevollmächtigte vertretende Person sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer gestellt werden. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Wettbewerbsunterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen für die 1. Phase des Wettbewerbs sind ab dem 07. April 2004 bis zum 19. April 2004 bei der
AC Planergruppe GmbH
Stadtplaner SRL Architekten BDA
Burg 7 A
25524 Itzehoe
gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 70,-- Euro per Verrechnungsscheck zugunsten der Stadt Reinfeld (Holstein), Verwendungszweck "Städtebaulicher Ideenwettbewerb Am Herrenteich / Claudius Mühle" erhältlich.
Für die Unterlagen der 2. Phase wird keine erneute Schutzgebühr erhoben.
Rückfragen und Kolloquium
Schriftliche Rückfragen zur Auslobung können bis Freitag, den 23. April 2004, an den Wettbewerbsbeauftragten gestellt werden.
Zur Beantwortung von Rückfragen über die Auslobung und zur gemeinsamen Begehung des Wettbewerbsgebietes wird ein Pflicht-Kolloquium am Mittwoch, dem 05. Mai, in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr, unter Beteiligung des Preisgerichts, des Wettbewerbsbetreuers und von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Kommune durchgeführt. Die Teilnahme am Kolloquium ist für jede Arbeitsgemeinschaft Pflicht.
Bei Nichtteilnahme wird die Arbeitsgemeinschaft von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Eine gesonderte Einladung zum Kolloquium erfolgt nicht. Je Wettbewerbsteilnehmer/in (Arbeitsgemeinschaft) dürfen maximal drei Personen am Kolloquium teilnehmen.
Das Protokoll über das Kolloquium wird allen Verfahrensbeteiligten innerhalb von einer Woche zugesandt. Es wird verbindlicher Bestandteil der Auslobung.
Preisgericht und Vorprüfung
Fachpreisrichter(innen)
1. Prof. Dr.-Ing. Thomas Krüger, Stadtplaner
2. Herr Dipl.-Ing. Hans-Eggert Bock, Architekt
3. Herr Dipl.-Ing. Hans-Rainer Bielfeldt, Landschaftsarchitekt
4. Frau Dipl.-Ing. Sabine Kling, Innenministerium Schleswig-Holstein
Stellvertretende Fachpreisrichter(innen)
1. Herr Dipl.-Ing. Thomas Schrabisch, Stadtplaner (ständig anwesend)
2. Herr Dipl.-Ing. Claus-Eggert Bock
3. Frau Dipl.-Ing. Kerstin Berg, Landschaftsarchitektin
4. N.N.
Sachpreisrichter
1. Herr Bürgermeister Gerhard Horn, Stadt Reinfeld (Holstein)
2. Herr Helfried Schmitz, Mitglied des Bauausschusses
3. Herr Andreas Lie, Stadtverordneter
Stellvertretende Sachpreisrichter(innen)
1. Herr Siegfried Lowin, stellvertretender Bürgermeister
2. Herr Rolf-Jürgen Hanf, Stadtverordneter
3. Frau Gabriele Huhn, Stadtverordnete
Sachverständige
1. Herr Norbert Leinius, WAS Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH
2. Herr Joachim Bobzin, Bäckermühlen AG
3. Herr Walter Engel, Stadtverordneter
Vorprüfung
1. Herr Julius Ehlers, AC Planergruppe GmbH
2. Frau Christine Appel, AC Planergruppe GmbH
3. Herr Stephan Kruse (Planungsamt Stadt Reinfeld (Holstein))
Vertreterin Frau Sigrid Bäumker (Planungsamt Stadt Reinfeld (Holstein))
Preise und Ankäufe
Die Wettbewerbssumme wird auf 42.000,-- Euro festgesetzt und setzt sich aus der Preissumme und der Summe der Ankäufe zusammen. An Preisen (brutto, inkl. 16 % Mehrwertsteuer) werden ausgelobt:
1. Preis 12.000,-- Euro
2. Preis 10.000,-- Euro
3. Preis 7.000,-- Euro
4. Preis 6.000,-- Euro
Ankäufe 7.000,-- Euro
Weitere Bearbeitung
Es ist der Wille des Auslobers - unter Vorbehalt der GRW-Richtlinien und auf der Basis der Beurteilungen durch das Preisgericht - einem oder mehreren Preisträgern im Falle einer Fortführung der kommunalen Planungen im Wettbewerbsgebiet Auftragsleistungen für die Bearbeitung der Aufgabe zu übertragen. Dies gilt für Teilleistungen wie Rahmenplanung, Bebauungs- oder Verkehrsplanung, gemäß § 40, 42 HOAI sowie für weitere kommunale Planungen wie beispielsweise Freiflächengestaltung, Grünordnungsplanung.
Termine
Bekanntmachung des Wettbewerbs ab 01. April 2004
Ausgabe der Unterlagen erfolgt ab 07. April 2004
Letzte Anforderung der Unterlagen
als schriftliche Bewerbung ist der 19. April 2004, 8.00 Uhr,
Nachweis durch Poststempel
Schriftliche Rückfragen bis 23. April 2004
Rückfragen-Kolloquium als
Pflicht-Kolloquium 05. Mai 2004
Abgabe 1. Phase 14. Juni 2004
Sitzung Preisgericht 1. Phase 01. Juli 2004
Benachrichtigung /
Auslobung 2. Phase 06. Juli 2004
Abgabe 2. Phase 09. August 2004
Sitzung Preisgericht 2. Phase 26. August 2004
Abstimmung mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Der Übereinstimmungsvermerk der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wurde mit Schreiben vom 08. März 2004 erteilt.
Tag der Absendung der Bekanntmachung
08. März 2004
Kiel, den 08. März 2004
Schroeder