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5. Städtebauliche Rahmenbedingungen
Für das Grundstück liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan für eine Nutzung als Schulgrundstück vor. Die Geschoßflächenzahl (GFZ) ist mit 0,7, die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,3, die Anzahl der Geschoße auf drei festgesetzt.
Zur Unterbringung des Raumprogrammes ist eine Abweichung der Geschoßflächenzahl und der Grundflächenzahl nach oben denkbar. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand erscheint eine Nutzung des Grundstocks bis zu einer GFZ von 1,1 und einer GRZ von 0,45 gerade noch genehmigungsfähig zu sein. Die Anzahl von drei Vollgeschossen ist einzuhalten. Wegen des demnach sehr eingeschränkten Baurechts ist eine kompakte und flächensparende Bauweise anzustreben.
Zur Unterbringung des Raumprogrammes ist eine Abweichung der Geschoßflächenzahl und der Grundflächenzahl nach oben denkbar. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand erscheint eine Nutzung des Grundstocks bis zu einer GFZ von 1,1 und einer GRZ von 0,45 gerade noch genehmigungsfähig zu sein. Die Anzahl von drei Vollgeschossen ist einzuhalten. Wegen des demnach sehr eingeschränkten Baurechts ist eine kompakte und flächensparende Bauweise anzustreben.