Unser Campus Weihenstephan in Freising bietet vielfältige Möglichkeiten zur fachlichen Vernetzung mit weiteren, national und international renommierten Lehr- und Forschungseinrichtungen, verstärkt durch die Nähe zu München und die ausgezeichnete Verkehrsanbindung.
An der Fakultät Landschaftsarchitektur, Campus Weihenstephan, ist zum Sommersemester 2025 oder später eine
Professur für „Architektur und Städtebau“
(Besoldungsgruppe W2)
zu besetzen.
Die Professur übernimmt Lehrveranstaltungen innerhalb der grundständigen und postgradualen Studiengänge der Fakultät Landschaftsarchitektur, vorrangig in projektorientierten Modulen, die der Arbeitsweise in den meisten Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros entsprechen, sowie in seminaristischen Lehrveranstaltungen, in denen grundlegende (und weiterführende) Kenntnisse in Architektur und Städtebau vermittelt werden. Weiterhin sollen die Studierenden ein intensives Verständnis für die beiden Themenschwerpunkte der Professur gewinnen, um damit das Fundament für eine spätere Berufspraxis und Kammerfähigkeit zu legen.
Eine aktive Gestaltung der angewandten Forschung, die Betreuung von Praktika, Projekt- und Abschlussarbeiten, die Übernahme englischsprachiger Lehrveranstaltungen sowie die Mitarbeit in der Hochschulselbstverwaltung werden vorausgesetzt. Die Übernahme angrenzender Lehrinhalte ist erwünscht. Wir bieten ein interessantes Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen angewandter Forschung und praxisnaher Lehre mit der Möglichkeit zur selbstständigen Weiterentwicklung des Fachgebietes.
Praktische Erfahrungen in der Projektbearbeitung sowie wissenschaftliches Interesse an zukunftsorientierten Ansätzen sind dabei von großer Bedeutung.
Einstellungsvoraussetzungen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- pädagogische Eignung
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion oder durch einen anderen Nachweis (Gutachten über promotionsadäquate Leistungen) nachgewiesen wird
- darüber hinaus besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach Abschluss des Hochschulstudiums; von diesen fünf Praxisjahren müssen Sie mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs gearbeitet haben; als Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs gilt in besonderen Fällen auch, wenn Sie mindestens fünf Jahre einen erheblichen Teil Ihrer beruflichen Praxis in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis tätig waren
Hinweise:
Die HSWT verfolgt das strategische Ziel, den Anteil von Frauen in Lehre und angewandter Forschung kontinuierlich zu erhöhen. Wir fordern Frauen deshalb ausdrücklich auf, sich an unserer Hochschule zu bewerben. Ausführliche Informationen zum Thema „Professorin an der HSWT werden“ finden Sie auf der Website.
Wir freuen uns über die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen. Diese werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Die HSWT versteht sich als familienfreundliche Arbeitgeberin.
Die HSWT fördert Chancengleichheit und Vielfalt unter ihren Studierenden und Beschäftigten.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
Prof. Tilman Latz
+49 (0) 8161 71-5372
tilman.latz@hswt.de