„Öffentliches Baurecht“
Kennziffer: 37.1-24
- Sie sind schwerpunktmäßig zuständig für die Durchführung bzw. der Koordination von öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren und der öffentlich-rechtlichen Bauüberwachung für die Bauvorhaben der Hauptabteilung BB IV–VI.
- Sie werden insbesondere tätig im Rahmen der Verfahren des § 77 BauO Bln für den Entwurfsbereich, Bauüberwachung und der RBBau sowie für die Qualitätskontrolle bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren nach §§ 62 bis 64 BauO Bln und bei der zugehörigen Koordination des Baunebenrechts.
- bei Ihren Prüfungen legen Sie besonderes Augenmerk auf die Architekten- und Brandschutzplanungen im Planungsprozess, von der Grundlagenermittlung bis zur Bauüberwachung und begleiten diese kritisch sowie unterstützen die Führung der Abstimmungsgespräche mit den zu beteiligenden Fachbehörden des Baunebenrechts.
- Sie bearbeiten Grundsatzangelegenheiten oder klären baufachliche Einzelfragen des Bauordnungs- bzw. Baunebenrechts.
- Sie fertigen baufachliche Stellungnahmen, insbesondere in bauordnungs- und planungsrechtlicher bzw. brandschutztechnischer Hinsicht und erstellen baurechtliche Risikoanalysen von Bestandsobjekten in enger Abstimmung mit dem Nutzer und der Projektleitung.
- Sie klären Fragestellungen des öffentlichen Baurechts und Baunebenrechts im Abgleich mit den Bedarfsanforderungen des Nutzers. Bei Neubauten schwerpunktmäßig planungsrechtliche Fragestellungen, bei Bestandsbauten schwerpunktmäßig Brandschutz, Denkmalschutz, Barrierefreiheit, etc.
- Sie wirken mit bei der baurechtlichen Kontrolle der Planungen der freiberuflich Tätigen, wie Architekten, Freiraumplaner, Brandschutzfachplaner, sowie bei der Beratung der Projektleitungen in baurechtlicher Hinsicht.
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Uni-Diplom bzw. Master) in der Fachrichtung Architektur oder ein vergleichbarer Abschluss
- Berufserfahrung im Bauordnungsrecht, d.h. Erfahrung in der bauordnungsrechtlichen Prüfung von Planungen sowie Fachkenntnisse im Bauplanungs- und Baunebenrecht
- Verantwortungsbewusstsein, Engagement und Eigeninitiative sowie Durchsetzungsvermögen bei der Bearbeitung der Aufgaben
- Teamfähigkeit und Flexibilität bei der Aufgabenwahrnehmung
- gute kommunikative Fähigkeiten – insbesondere die Fähigkeit, Sachverhalte präzise und verständlich verbal und schriftlich zu formulieren sowie ein sicheres Auftreten, auch im Umgang mit anderen Behörden
- die Beherrschung der gängigen IT-Standardanwendungen
Im Rahmen der Aufgabendurchführung ist die Begehung u.a. von Gerüsten und Dachflächen erforderlich.
Wünschenswert sind
- Fachkenntnisse im vorbeugenden baulichen Brandschutz
- Fachkenntnisse über das Arbeitsstättenrecht
Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren ist eine Sicherheitsüberprüfung „Ü 3“ nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG des Bundes) erfolgreich zu durchlaufen.
Bezahlung
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund, soweit die persönlichen Anforderungen erfüllt sind.
Unser Angebot
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ist ein moderner, zukunftssicherer und familienfreundlicher Arbeitgeber mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes. Hierfür wurden wir wiederholt durch das audit berufundfamilie zertifiziert.
Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- interessante und anspruchsvolle Aufgaben in einem kollegialen und familienfreundlichen Umfeld an.
- strukturierte Einarbeitung mit Patenschaftssystem.
- flexible Arbeitszeiten und -formen, wie beispielsweise Gleitzeit von 6 Uhr bis 21 Uhr, individuelle Teilzeitvereinbarungen, die auch mit mobilem Arbeiten kombiniert werden können.
- persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten durch ein umfassendes Fortbildungsangebot, unter anderem durch die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.
- bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis; eine Fortführung Ihres bisherigen Beamtenverhältnisses ist ebenfalls möglich.
- eine ergänzende Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte sowie vermögenswirksame Leistungen.
- 30 Tage Urlaub und bis zu 24 Gleittage pro Jahr.
- eine zentrale Lage und eine gute Verkehrsanbindung sowie ein vergünstigtes Deutschland-Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr
- ggf. bei Bedarf die Zahlung von Trennungsgeld oder Umzugskostenvergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Karriereseite Das BBR als Arbeitgeber.
Besondere Hinweise
Bewerbungsberechtigt sind sowohl Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes oder Beamtinnen / Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 BBesO mit der Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst als auch Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, sowie Beamtinnen / Beamte, welche nach Maßgabe des § 24 Bundeslaufbahnverordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes zugelassen werden können.
Interne Tarifbeschäftigte werden darauf hingewiesen, dass der Dienstposten während der Erprobungszeit von max. 6 Monaten nur vorübergehend übertragen wird und während der Erprobungszeit keine Höhergruppierung erfolgt, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD gezahlt wird.
Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt bekennt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sich zu den Chancen der Diversität in der Arbeitswelt und verpflichtet sich dazu, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Es gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und fördert die Vielfalt unter den Mitarbeitenden. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten und mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Von schwerbehinderten Bewerberinnen / Bewerbern wird nur das zur Wahrnehmung der Funktion notwendige Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsverfahren
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 21.07.2024 bei uns. Wir nutzen das elektronische Bewerbungssystem des Anbieters Interamt. Wenn Sie auf die Ausschreibung durch eine andere Website als http://www.interamt.de aufmerksam geworden sind, folgen Sie dem nachfolgenden Link:
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Bewerben Sie sich bei interamt.de mit dem Button „Online bewerben“ rechts neben dem Ausschreibungstext. Interamt ist barrierefrei. Falls Sie Ihre Bewerbung dennoch nicht online einreichen können, wenden Sie sich bitte an die unter den Kontaktdaten genannte Person.
Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen vollständig aus und stellen Sie hier Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen als Anlage in Ihr Kandidatenprofil ein (Motivationsschreiben, Lebenslauf, sämtliche Abschlusszeugnisse sowie Arbeitszeugnisse, ggf. die letzten drei Beurteilungen und weitere Qualifikationsnachweise, insbesondere für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion unter Berücksichtigung der Anforderungen, sowie ggf. einen Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung).
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden gebeten, die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht – unter Nennung der Anschrift der Personalakten führenden Stelle – zu erteilen.
Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz bei.
Für Rückfragen zur Bedienung von Interamt, zur Registrierung, zu Störungen, Fehlern sowie Passwortproblemen steht Ihnen die kostenfreie Rufnummer 0385 4800-140 zur Verfügung. Die Hotline erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hillebrand (Tel.-Nr. 030 18 401-6627).
Ihr Ansprechpartner zum Bewerbungsverfahren ist Herr Kraus (Tel.-Nr. 030 18 401-8114).
www.bbr.bund.de