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Nicht selten kommt es zwischen Architekt und Bauherr zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.
Art und Weise der Vertragsbeendigung bestimmen sich nach dem Vertragsrecht. Zu unterscheiden sind insbesondere:
- Die Kündigung des Bauherren mit oder ohne wichtigen Grund
- Die Kündigung des Architekten mit wichtigem Grund
- Die einvernehmliche Vertragsaufhebung.
Im übrigen hat die vorzeitige Vertragsbeendigung auch Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien:
Die Haftung des Architekten für vor der Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln:
- s. Haftung / vorzeitige Vertragsbeendigung
Im Hinblick auf den Honoraranspruch des Architekten ergeben sich gleich mehrere Besonderheiten. Zunächst stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfange der Architekt Honorar einerseits für erbrachte und andererseits für nicht erbrachte Leistungen dem Grunde nach fordern kann
- s. Honoraranspruch / vorzeitige Vertragsbeendigung)
Steht ein Anspruch auf Honorar für erbrachte Leistungen/nicht erbrachte Leistungen dem Grunde nach fest, so ist der Umfang des (jeweiligen) Honorars nach den Vorschriften der HOAI zu ermitteln. Hierfür gelten zunächst die allgemeinen Regeln (vgl. Ausführungen zur Berechnung des Umfang des Honoraranspruches unter Honoraranspruch). Ist das Honorar nach einer zwischen den Parteien wirksam getroffenen Honorarvereinbarung zu ermitteln (allgemein vgl. Honoraranspruch / Umfang gemäß Honorarvereinbarung), so ergeben sich hierbei u. U. Besonderheiten:
- s. Honoraranspruch / Umfang gemäß Honorarvereinbarung / vorzeitige Vertragsbeendigung
Ermittelt sich das Honorar direkt nach den Vorschriften der HOAI (allgemein vgl. Honoraranspruch / Umfang gemäß HOAI), so sind auch hierbei Besonderheiten zu beachten:
- s. Honoraranspruch /Umfang gemäß HOAI / vorzeitige Vertragsbeendigung.
Im Rahmen der Frage, wann das Honorar des Architekten fällig wird, gibt es einige Abweichungen von den normalen Regeln (allgemein vgl. Honoraranspruch / Fälligkeit: Schlussrechnung) zu berücksichtigen:
- s. Honoraranspruch / Fälligkeit: vorzeitige Vertragsbeendigung.
Eine vorzeitige Vertragsbeendigung kann auch im Hinblick auf urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse Fragen aufwerfen:
- s. Urheberrecht / Verwertungsrechte und Nachbaubefugnis /..
Zu allgemein Hinweisen für das Verhalten des Architekten im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung s. Tips & Mehr / vorzeitige Vertragsbeendigung.