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Terroir und Mistral
Weingut bei Avignon von Studio Mumbai und Louis-Antoine Grégo Architects
Shou Sugi Ban am Starnberger See
Zwei Einfamilienhäuser von Buero Wagner
Kraftakt im Städel Museum
Aussichtsplattform von schneider+schumacher in Frankfurt am Main
20 Jahre aut im Adambräu
Jubiläum in Innsbruck
Bauwende am Schinkelplatz
Ausstellung in Berlin
Alle im Blick. Über gendergerechtes Planen
BAUNETZWOCHE#672
Lernen am Marschland
Thomas Kröger Architekten und ZRS Architekten Ingenieure in Hamburg
Widerruf gem. §§ 355, 312 ff. BGB
Nach den seit dem 13.06.2014 novellierten §§ 312 f BGB (früher. Haus-Tür-Widerruf) steht einem Verbraucher (§ 13 BGB) gemäß § 355 i.V.m. § 312b BGB (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Veträge) sowie § 312c BGB (Fernabsatzverträge) ein Recht zu, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Infolge eines berechtigten Widerrufs sind empfangene Leistungen zurück zu gewähren. Für Architekten besteht ein hohes Risiko des Honorarverlustes.