Abnahme

Die Leistungen des Architekten werden i.d.R. als Werkleistungen angesehen und unterfallen daher den werkrechtlichen Vorschriften des BGB`s, §§ 631 ff. Gem. § 640 BGB findet eine Abnahme des vertragsmäßig hergestellten Werks statt. An die Abnahme des Werks knüpft das Gesetz eine Reihe von Rechtsfolgen, z.B.
- die Fälligkeit der Vergütung (vgl. auch § 15 I HOAI 2013, der erstmalig die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung aufnimmt) und damit auch den Verjährungsbeginn, soweit auch Schlussrechnung vorliegt,
- den Verjährungsbeginn für die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
- die Beweislastumkehr betreffend der Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistungen
- u.U. den Verlust von Vertragsstrafenansprüchen und Gewährleistungsrechten für bekannte Mängel, soweit nicht bei Abnahme vorbehalten.

Bei einem Vollarchitekturvertrag sind die Leistungen (der Leistungsphase 9) grundsätzlich erst mit Ablauf der Gewährleistungsfristen für die Bauunternehmer, oft erst 5 Jahre nach Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks, vollständig erbracht und damti abnahmefähig. Damit hierdurch nicht unverhältnismäßig enge Verjährungsfristen verursacht werden hat die Bauvertragsnovelle 2018 eine Teilabnahmeverpflichtung des Bauherrn in der Leistungsphase 8 eingeführt.

19 Beiträge  

26.07.2023

Mängelvorbehalt bei Abnahme Bauleistung: Pflichten des Architekten mehr
 

10.10.2022

Wirksame Teilabnahme nach Leistungsphase 8 auch konkludent möglich! mehr
 

09.09.2020

Fortschreibung der Ausführungsplanung nicht erbracht: Konkludente Abnahme gleichwohl möglich?

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21.09.2018

Offene Restleistungen hindern konkludente Abnahme nicht zwingend! mehr
 

07.12.2017

Bauvertragsnovelle 2018 mehr
 

01.04.2016

Stillschweigende Abnahme nach Ablauf angemessener Zeit für die Prüfung des Architektenwerks? mehr
 

16.12.2014

"Übergabeprotokoll" ≠ Teilabnahme

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20.11.2013

Zahlung auf Teilschlussrechnung rettet nicht unwirksame Abnahmeklausel

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10.03.2008

Verjährungsbeginn: Wann ist Leistungsphase 9 vollendet? mehr
 

08.03.2008

Abnahme des Architektenwerks: Was ist zu tun? mehr
 

22.02.2008

Zahlung auf Teilschlussrechnung: Teilabnahme? mehr
 

14.05.2007

Architektenauftrag bis einschließlich Leistungsphase 5: Wann beginnt Verjährung? mehr
 

29.07.2006

6.2 Einheitsarchitektenvertrag (AVA) begründet keinen Anspruch auf Teilabnahme mehr
 

29.12.2005

Stillschweigende Abnahme der Leistungsphase 9? mehr
 

28.09.2005

Honorarzahlung: (Teil-)Abnahme? mehr
 

13.02.2003

Vollarchitekturvertrag: Architekt kann abnahmefähiges Werk erst nach Leistungsphase 9 anbieten mehr
 

13.02.2003

Honoraranspruch des Architekten: Ist Abnahme Fälligkeitsvoraussetzung? mehr
 

02.02.1998

Klausel zur mittelbaren Verkürzung der Verjährung in AVA`s unwirksam mehr
 

02.02.1998

Klausel zur Verkürzung der Verjährungsfrist in AVA`s unwirksam mehr