Schutzvoraussetzungen

Einem Werk ist nur dann Urheberrechtsschutz zuzuerkennen, wenn es eine persönliche, geistige Schöpfung darstellt. Urheberrechtsschutzfähig sind neben der Gesamtgestaltung des Bauwerks selbst auch bauliche Details sowie u.a. Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Entwürfe. Eine persönliche, geistige Schöpfung ist anzunehmen, wenn der ästhetische Gehalt des Werks auf Grund individueller Gestaltung einen gewissen überdurchschnittlichen Grad erreicht. Unerheblich ist, ob das Werk neben dem ästhetischen Zweck auch noch einem praktischen Zweck dient. Maßstab für eine Beurteilung ist nicht das Empfinden eines auf dem gleichen Gebiet arbeitenden Fachmanns, sondern eines interessierten Laien.

16 Beiträge  

02.09.2024

Rückgriff auf vorbekannten Formenschatz: kein Urheberrechtsschutz! mehr
 

26.07.2024

Öffentlicher Platz kann als Werk der Baukunst angesehen werden mehr
 

11.03.2024

Sieger eines Architektenwettbewerbs: Bedeutendes Indiz für besondere Gestaltungshöhe mehr
 

09.01.2023

Entstellung eines urheberrechtlich geschützten Bauwerks (hier Moschee) durch Anbringung eines Vordachs mehr
 

14.09.2021

BGH: Urheber hat nicht ohne weiteres Anspruch auf Zugang zum Werk!
 
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29.09.2017

Urheberrechtlicher Abwehranspruch gegen Belüftungssystem mit umkofferten Abluftleitungen! mehr
 

14.11.2013

Mehrfamilienhäuser urheberrechtsschutzfähig?

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05.12.2012

Idee vom Bauherrn: Urheberrecht des Planers ausgeschlossen?

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20.12.2011

Architektenvermerk auf Bestandsplänen: Urheberrechtsvermutung? mehr
 

10.05.2010

Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Kirchen-Innenraumgestaltung? mehr
 

05.02.2007

Miturheber kann Bearbeitung oder Umgestaltung durch anderen Miturheber unterbinden. mehr
 

23.12.2006

Kann ein Einfamilienhaus Urheberrechtsschutz genießen? mehr
 

19.01.2006

Fußbodengestaltung urheberrechtsschutzfähig? mehr
 

09.04.2003

Gartenanlagen urheberrechtlich schutzfähig mehr
 

07.02.1998

Erdgeschoßgrundriß urheberrechtlich schutzfähig mehr
 

07.02.1998

Kompositorische Zuordnung mehrerer Gebäude urheberrechtsschutzfähig mehr