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Haus für eine Goldschmiedin
Umbau von CWA in Brandenburg Zeitgenössischer Boulevard
Brücke von OMA in Bordeaux Sanft geschwungen J. Mayer H. und Partner planen Hochhaus in Seoul Ein Volumen, zwei Hälften Kita und Schulhort in Parma von Enrico Molteni Architecture Mit Lehm gefülltes Betongerüst Geschosswohnen in Bagneux von TOA architectes Fröhliche Farben fürs Heizkraftwerk Fassadengestaltung in Leipzig von Atelier ST Wohn- und Geschäftshäuser auf der Spreeinsel Wettbewerb in Berlin entschieden
Umbau von CWA in Brandenburg Zeitgenössischer Boulevard
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Neue Schlussrechnungsmuster HOAI 2009
Neue Schlussrechnungsmuster HOAI 2009
Beispiel
Honorarforderungen des Architekten nach HOAI 2009 sind nur gegenüber dem Bauherrn durchsetzbar, wenn sie fällig geworden sind. Voraussetzung für die Fälligkeit ist nach der Rechtsprechung seit langem die sog. prüffähige Schlussrechnung (oder auch Abschlagsrechnung). Konsequenz einer nicht prüffähigen Schlussrechnung im Gerichtsverfahren ist die Abweisung der Honorarklage als derzeit nicht begründet (vgl. allgemein unter prüffähige Schlussrechnung).
Wichtige Konstellationen einer Rechnungslegung nach HOAI 2009 sind u.a. folgende:
Honorarforderungen des Architekten nach HOAI 2009 sind nur gegenüber dem Bauherrn durchsetzbar, wenn sie fällig geworden sind. Voraussetzung für die Fälligkeit ist nach der Rechtsprechung seit langem die sog. prüffähige Schlussrechnung (oder auch Abschlagsrechnung). Konsequenz einer nicht prüffähigen Schlussrechnung im Gerichtsverfahren ist die Abweisung der Honorarklage als derzeit nicht begründet (vgl. allgemein unter prüffähige Schlussrechnung).
Wichtige Konstellationen einer Rechnungslegung nach HOAI 2009 sind u.a. folgende:
- Abschlagsrechnung
- Schlussrechnung bei Pauschalhonorarvereinbarungen
- Schlussrechnung
- Teilschlussrechnung
- Schlussrechnung unter Berücksichtigung von Änderungsanordnungen nach Vertragsschluss
- Schlussrechnung nach vorzeitiger Vertragsbeendigung bei Pauschalhonorarvereinbarungen
- Schlussrechnung nach vorzeitiger Vertragsbeendigung
- Schlussrechnung nach vorzeitiger Vertragsbeendigung unter Berücksichtigung von Änderungsanordnungen nach Vertragsschluss