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Neue Schlussrechnungsmuster HOAI 2009
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Beispiel
Honorarforderungen des Architekten nach HOAI 2009 sind nur gegenüber dem Bauherrn durchsetzbar, wenn sie fällig geworden sind. Voraussetzung für die Fälligkeit ist nach der Rechtsprechung seit langem die sog. prüffähige Schlussrechnung (oder auch Abschlagsrechnung). Konsequenz einer nicht prüffähigen Schlussrechnung im Gerichtsverfahren ist die Abweisung der Honorarklage als derzeit nicht begründet (vgl. allgemein unter prüffähige Schlussrechnung).
Wichtige Konstellationen einer Rechnungslegung nach HOAI 2009 sind u.a. folgende:
Honorarforderungen des Architekten nach HOAI 2009 sind nur gegenüber dem Bauherrn durchsetzbar, wenn sie fällig geworden sind. Voraussetzung für die Fälligkeit ist nach der Rechtsprechung seit langem die sog. prüffähige Schlussrechnung (oder auch Abschlagsrechnung). Konsequenz einer nicht prüffähigen Schlussrechnung im Gerichtsverfahren ist die Abweisung der Honorarklage als derzeit nicht begründet (vgl. allgemein unter prüffähige Schlussrechnung).
Wichtige Konstellationen einer Rechnungslegung nach HOAI 2009 sind u.a. folgende:
- Abschlagsrechnung
- Schlussrechnung bei Pauschalhonorarvereinbarungen
- Schlussrechnung
- Teilschlussrechnung
- Schlussrechnung unter Berücksichtigung von Änderungsanordnungen nach Vertragsschluss
- Schlussrechnung nach vorzeitiger Vertragsbeendigung bei Pauschalhonorarvereinbarungen
- Schlussrechnung nach vorzeitiger Vertragsbeendigung
- Schlussrechnung nach vorzeitiger Vertragsbeendigung unter Berücksichtigung von Änderungsanordnungen nach Vertragsschluss