- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Bereicherung für die Siedlung
Werkstattbau von Dream bei Paris
Stadthaus durchgesteckt
Buero Kofink Schels in München
Erweiterung fürs Bundeswehrkrankenhaus
Pläne von dichter Architekturgesellschaft in Berlin
Formatfülle und Debattenlust
Campus Masters Juli/August gestartet
Park and Ride statt Wagenrennen
ateliers O-S architectes bei Rennes
Lowtech für den Aufbruch
Bildungsbau auf der Insel Hormus von ZAV Architects
Die Hauptstadtregion als Materialfundus
Forschungspavillon in Potsdam von Bauhaus Erde
Unterschreitung Honorartafel § 16 II HOAI
Gem. § 16 II HOAI, auf welchen in den meisten anderen Leistungsbildern verwiesen wird, kann das Honorar als Pauschal- oder als Zeithonorar vereinbart werden, wenn die anrechenbaren Kosten den unteren Tabellenwert der Honorartafel unterschreiten. Wird ein Pauschal- oder Zeithonorar (innerhalb der in § 16 II genannten Grenzen) nicht bei Auftragserteilung und schriftlich)vereinbart, so kann der Architekt nach herrschender Ansicht lediglich als Zeithonorar mit den dortigen Mindestsätzen abrechnen.
1 Beiträge | |
---|---|
28.07.2000 Anrechenbare Kosten unter DM 50.000,00: Wie berechnet der Architekt sein Honorar? mehr |