sonstige Mehrleistungen

Neben den Mehrleistungen
- besondere Leistungen
- Planungsänderungen und
- Bauzeitverlängerungen
sind noch weitere Mehrleistungen denkbar, u.a. wiederholte oder zusätzliche Grundleistungen aufgrund von entsprechenden Anordnungen des Bauherrn, ohne dass diesen Anordnungen eine Planungsänderung zu Grunde liegt.

4 Beiträge  

06.02.2015

Überwachung einer Mängelbeseitigung durch Drittunternehmer: Kein Mehrvergütungsanspruch

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06.03.2013

Wann ist ein nachträglicher Mehraufwand des Planers zu vergüten?

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28.09.2009

Zusätzlicher Planungsaufwand aufgrund von Änderungsanordnungen des Bauherrn: abrechenbar?
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25.08.2006

Prüfung eines Nebenangebots: besonders vergütungsfähig? mehr