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nach Vertragsbeendigung HOAI 2009 / 2013
§ 7 HOAI 2009/2013 erfaßt Honorarvereinbarungen zwischen Architekt und Auftraggeber bzgl. Grundleistungen. Nach der Rechtsprechung zur alten HOAI 1996 § 4 erstreckt sich der Geltungsbereich des § 7 HOAI nicht auf Vereinbarungen nach Beendigung der Architektentätigkeit; diese Rechtsprechung wird fortgelten.
Urteile zur alten HOAI 1996 unter "nach Vertragbeendigung HOAI 1996"
Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.