nach Vertragsbeendigung HOAI 1996

§ 4 HOAI erfaßt Honorarvereinbarungen zwischen Architekt und Auftraggeber insb. bzgl. Grundleistungen. Nach der Rechtsprechung erstreckt sich der Geltungsbereich des § 4 HOAI nicht auf Vereinbarungen nach Beendigung der Architektentätigkeit.

Siehe im Überblick zur vorzeitige Vertragsbeendigung.

9 Beiträge  

02.09.2015

Wann ist nachträglicher Honorarverzicht anzunehmen?

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26.09.2012

Mindestpreischarakter der HOAI gilt nicht mehr nach Auftragsbeendigung

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27.12.2010

Rechnungsstellung und Zahlung auf unwirksame Honorarvereinbarung: Erlassvertrag? mehr
 

19.01.2004

Ab wann sind Architekt und Bauherr nicht mehr an die zwingende Vorschrift des § 4 HOAI gebunden? mehr
 

09.08.2002

Liegt in der Bestätigung eines noch zu zahlenden Honorars eine vergleichsweise Honorareinigung? mehr
 

13.07.2000

Mindestsatzunterschreitungen: Wann sind sie zulässig ? mehr
 

13.07.2000

Wirksame Mindestsatzunterschreitung durch Erlassvertrag mehr
 

27.07.1999

Vergleich über Honorar vor Beendigung der Architektentätigkeit: wirksam? mehr
 

22.03.1999

Vergleich über Honorar nach Vertragsbeendigung: Schriftform nicht erforderlich ! mehr