Schriftform HOAI 1996

Nach § 4 I, IV HOAI gelten die Mindestsätze als vereinbart, sofern nicht die Vertragsparteien (bei Auftragserteilung) schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Danach ist u.a. eine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer jeden Honorarvereinbarung (nicht des Architektenvertrages), welche unmittelbar (z.B. Pauschalhonorar) oder mittelbar (z.B. Vereinbarung über die anrechenbaren Kosten, über die Honorarzone) zu einer Mindestsatzüberschreitung führt, die Schriftform dieser Vereinbarung.

Darüberhinaus setzen auch andere HOAI-Bestimmungen (z.B. bei besonderen oder zusätzlichen Leistungen, bei Zuschlagsvereinbarungen für Umbau und raumbildenden Ausbau, ect.) Schriftlichkeit voraus.

Die Schriftform ist gem. § 126 BGB eingehalten, wenn beide Vertragsparteien dieselbe oder jdfs. gleichlautende Urkunden unterzeichnen, voneinander getrennte schriftliche Angebote und Annahmen genügen nicht. Bei Telefaxen ist die Schriftform erfüllt, wenn das erhaltene Angebot unterschrieben und zurückgefaxt wird (schwierig dann aber u.U. der Beweis des Zugangs). Die Berufung auf die fehlende Schriftform kann u.U. rechtsmißbräuchlich und damit unerheblich sein.

Eine nach Beendigung der Architektentätigkeit getroffene Honorarvereinbarung bedarf - unabhängig von einer etwaigen Unter- oder Überschreitung der HOAI-Mindest- bzw. Höchstsätze - nicht der Schriftform gem. § 4 I HOAI.

21 Beiträge  

27.07.2018

Mündliche Nachlassvereinbarung wirksam? mehr
 

22.10.2015

Zulässige Mindestsatzunterschreitung muss nicht an fehlender Schriftform scheitern

mehr
 

08.10.2015

Schriftform gefordert – E-Mail reicht nicht!

mehr
 

31.03.2011

Konflikt Honorarvereinbarung „bei Auftragserteilung“ zu sofortiger Arbeitsaufnahme lösbar. mehr
 

19.02.2011

Einwand der fehlenden Schriftform bei Nebenkostenvereinbarung verwehrt! mehr
 

03.02.2009

Bei stufenweiser Beauftragung schriftlich getroffene Honorarvereinbarung auch für Abruf weiterer Leistungen wirksam! mehr
 

17.09.2008

Honorar oberhalb der Mindestsätze ohne schriftliche Honorarvereinbarung?
mehr
 

15.04.2008

Wirksame Unterschreitung der Mindestsätze gemäß § 4 II HOAI: Schriftform bei Auftragserteilung erforderlich. mehr
 

14.12.2007

Mündliche Vereinbarung eines Stundensatzes oberhalb des Mindeststundensatzes: unwirksam mehr
 

03.05.2007

Vermerk "Auftrag erteilt" auf Seite 1 eines Angebotes: keine "Unterschrift" mehr
 

27.02.2007

Sind Ausnahmen vom Schriftformerfordernis bei besonderen Leistungen denkbar? mehr
 

30.08.2005

Schriftform des § 4 HOAI auch bei Beauftragung weiterer Vertragsstufen?(Siehe aber unten HINWEIS) mehr
 

18.03.2005

Honorarvereinbarung “bei Auftragserteilung“ auch, wenn mit Arbeiten vor Vertragsschluss begonnen wird? mehr
 

30.04.2003

Honorarvereinbarung “bei Auftragserteilung“ muss alle Honorarparameter umfassen, auch anrechenbare Kosten mehr
 

18.01.2003

Besondere Leistungen: Wie muss schriftliche Honorarvereinbarung aussehen? mehr
 

12.10.2001

Kann Schriftform der Honorarvereinbarung in Einzelfällen entbehrlich sein? mehr
 

25.05.2001

Besondere Leistungen auch ohne schriftliche Honorarvereinbarung abrechenbar? mehr
 

27.07.1999

Sicherung des Honoraranspruchs nach Akquisition mehr
 

22.03.1999

Vergleich über Honorar nach Vertragsbeendigung: Schriftform nicht erforderlich ! mehr
 

22.03.1999

Schriftform gem. § 4 I HOAI: Anforderungen an die Unterschrift mehr
 

20.03.1999

Schriftl. Angebot u. schriftl. Annahme = Schriftform gem. § 4 HOAI ? mehr