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anr. Kosten ausserhalb der Honorartafelwerte HOAI 2009 / 2013
vgl. Urteile zu den alten Regelungen HOAI 1996 unter § 16 II und § 16 III HOAI 1996.
§ 7 II HOAI 2009/2013 hat die Regelungen des § 16 II und III HOAI 1996 abgelöst. Nunmehr gilt für sämtliche Bauvorhaben (allerdings immer nur berechnet auf ein Objekt), deren anrechenbare Kosten unterhalb oder oberhalb der Honorartafelwerte liegen, freie Honorarvereinbarung, mangels einer Honorarvereinbarung wohl übliche Vergütung gem. § 632 II BGB.